Schmidt hat geschrieben:Und Du merkst nicht zufällig, wie unaufrichtig/halbherzig diese Deine Einstellung dazu ist?
Warum? Weil Du offen läßt was Deine Ideallösung des "Problems" wäre, wenn Du gefordert wärest.
Und sie anderen in die Schuhe schiebst, gleichzeitig Dich selbst als moralisch integer darstellst.
Nimm die Kritik nicht zu persönlich, Clown, aber das ist ein bißchen zu billig.
@Schmidt,
nenn mich lieber Korinthenkacker anstatt Pharisäer. Damit kann ich persönlich besser umgehen. Aber folgende Punkte sollten wir einmal klar stellen. Als angestellter Fahrer bin ich eher am Ende der Befehlskette zu finden und muss grundsätzlich, das ausführen, was mir gesagt wird. Auf der anderen Seite kann ich auch die Klarheit der Anweisungen einfordern. Es ist Aufgabe der Taxiaufsicht und unserer Gewerbevertreter auch für Rechtssicherheit zu sorgen und alle Fragen diesbezüglich eindeutig beantworten zu können und bei gewissen Unsicherheiten in der Auslegung für Klarheit zu sorgen. Wir haben es hier mit einer Ausgangsstellung zu tun, welche von unserem Gewerbe nur grundsätzlich, wie Du, die Taxiaufsicht, die Vertreter der Blindenverbände usw. immer wieder betonen, erfüllt werden muss. Die Grenzkriterien werden hier überhaupt nicht benannt und vom OLG Hamm und vom OLG Düsseldorf nur angerissen. Selbst der ADAC verkündet, sofern ich mich recht entsinne, dass die Rechtslage diffus ist und in den Foren der Hundehalter wird immer wieder moniert, dass die Polizei hin und wieder einen Verstoß gegen §23StVo mit einem Bußgeld von 35.-Euro ahndet. Da vom OLG Düsseldorf nicht nur das Verhalten oder Wesensmerkmale nicht alleine entscheidend sind, sondern auch die Körpermaße des Hundes eine Rolle spielen, macht es keinen Unterschied ob es sich um einen Blindenführhund handelt oder nicht. Nach ausgiebiger Internetrecherche komme ich zu dem Ergebnis, dass Hunde im Fussraum des Beifahrers nicht ausreichend gesichert werden können. Es wird immer wieder betont, dass Hunde angeschnallt werden sollten, in eine Box gehören oder ohne Fixierung auf der Ladefläche eines Kombis transportiert werden können, wenn ein entsprechend sicheres Trenngitter angebracht ist.
Daher könnte ich mir als eine Ideallösung vorstellen, welche von der Taxiaufsicht und von unseren Gewerbevertretern initiiert werden muss. Und eben nicht von einem angestellten Fahrer wie mir.
In jedem Taxi muss eine Hundedecke und ein Hundegeschirr permanent zur Verfügung stehen, damit Hunde auch in Limousinen angeschnallt auf der Rückbank mitgenommen werden können. Aus Gründen der Hygiene sollte jeder Unternehmer mindestens zwei Decken pro Fahrzeug haben, damit je nach Gebrauch die Decke mindestens einmal im Monat gewaschen werden kann. Über die Pflege von Geschirren habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. Damit muss eine entspreche Anpassung des §15BOKraft verbunden sein, um die Bedenken, die das OLG Düsseldorf nur angeschnitten hat, aus dem Weg räumen zu können. Explizit muss aus Gründen der Sicherheit (auch Versicherungsschutz) klargestellt werden bis zu welchen Körpermaßen des Hundes eine Mitnahmepflicht speziell bei Limousinen besteht.
Mit dieser Forderung erwarte ich folgende Ziele
1. Hunde müssen mitgenommen werden
2. Kein Verstoß mehr gegen §23 StVO, wie er von manchen Polizisten gerne mal ausgelegt wird, damit eindeutige Rechtssicherheit
3. Versicherungsschutz
4. keine dummen Phrasen mehr wie etwa grundsätzliche Mitnahmepflicht und kaum Einschränkungen etc.
5. Gewährleistung der Sauberkeit auch für folgende Fahrgäste
Alternativ ist es auch vorstellbar, dass der Hundehalter für ein entsprechendes Geschirr zu sorgen hat und im Taxi eine Decke vorrätig sein muss, damit eine Beförderung durchgeführt werden kann.
Darüber hinaus fordere ich, dass die Taxifahrer besser ausgebildet und genauer geprüft werden. Ortskunde alleine reicht nicht mehr aus. Die Dienstleistungsqualität darf nicht mehr durch die individuelle Auslegung leiden. Wir alle können aufgrund eigener Beobachtung oder durch die Berichte der (seriösen) Fahrgäste über die Fehlleistungen unseres Gewerbes erzählen.
Bei guter Dienstleistung muss ich mich zwar nicht so tief bücken, dass der A*** die Spitze meines Körpers darstellt, aber es darf auch nicht sein, dass Fremdanbieter wie etwas mydriver (Danke an reasoner) unser schlechtes Image zu ihrem Vorteil nutzen.
Abschließend zusammengefasst; ich will Rechtssicherheit und für den Fahrer zumutbare Dienstleistungsstandards.