Keine Blindenhunde im Taxi

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
der Clown
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Beitrag von der Clown » 11.01.2013, 20:56

@am
Vergiss den §15BOKraft. Bidinger und Bauer? Wovon haben die denn 'ne Ahnung? Und die Düsseldorfer haben ihr Urteil eh zur fünften Jahreszeit gefällt, da waren Narren und Jecken am Werk. Denn das Recht auf Gleichbehandlung ist höher zu werten als die Sicherheit im Straßenverkehr. Jetzt nur noch ein Machtwort von der Behörde und der uneingeschränkten Mitnahmepflicht von Blindenführhunden steht nichts mehr im Wege.

Kurz vor den Sommerferien fragt sich das Hamburg Journal sicherlich: Was für Hunde möglich ist, sollte doch auch für Kinder gelten, oder sind Hamburgs Taxifahrer kinderfeindlich, wenn sie nach §21StVO die Beförderung ablehnen. In dem Bericht wird eine alleinerziehende Mutter von ihren alltäglichen Erfahrungen über kinderfeindliche Einstellungen in diesem Staate berichten, ein kurzer Filmausschnitt zeigt einen Test am Hachi, wo ein afrikanischer Kollege (offensichtlich Moslem) die junge Frau mit ihren Kindern zum ersten Kollegen führt. Man kann schon durch die Windschutzscheibe sehen, dass es sich hierbei nur um einen Moslem handeln muß. Dieser seine religiösen Bedenken mit einem einfachen "Nö" zu erkennen gibt und die Tür wieder schließt, typisch Moslem halt und ein Dritter am Bildschirmrand, ebenfalls Moslem, weil schwarze Haare, anteilnahmslos vor seinem Wagen steht. Wie der Test weitergeht, konvertiert der Afrikaner zum Christentum und bekommt vom Bundesinnenminister persönlich die deutsche Staatsbürgerschaft, während die Abendsonne zwischen Kunsthalle und dem Gebäudeensemble am Neuen Jungfernstieg langsam untergeht, öffnet der Dritte seine Türen für die schon hilflos wirkende junge Mutter mit ihren Kindern und sagt, die Suren werden von Imam zu Iman verschieden interpretiert oder kommt wie von einem anderen Stern der Hansafunk und verwickelt sich in einen Kampf wie zwischen Godzilla und King Kong häufig dargestellt mit den um die Ecke heranbrausenden mytaxlern um die Trophäe des geilsten Dienstleisters auf diesen Planeten, erfahren wir nicht, weil Szenenwechsel.

Aber wir haben wieder ein Thema, womit wir das Sommerloch füllen können und ich frage mich, wer dann ein Herz für die kleinen Racker haben wird und alle Sicherheitsbedenken mit dem Recht auf unbeschränkte Mobilität mühelos beiseite räumen wird.

In diesem Sinne freue ich mich schon auf die großen Ferien!!!
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Beitrag von am » 11.01.2013, 21:19

Ja, das ist nicht unwahrscheinlich.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 12.01.2013, 08:33

am hat geschrieben:Das passt wohl nicht in die von Dir gewollte Auslegung der Rechtslage Schmidt?

Naja, bemühe dann mal den einschlägigen Kommentar von Bidinger, vielleicht gibt es ja auch was von Bauer...

Bidinger kommentiert den §15 BoKraft nach meiner Lesart wie folgt:


Grundsätzlich gilt auch für Sachen und Tiere die Beförderungspflicht nach PBefG.
In der Ermangelung einer eigenen Regelung sind für Tiere die Regelungen für Sachen anzuwenden, so Bidinger in seinem Kommentar zum Personenbeförderungsrecht.
Demnach sind die Pflichten aus dem §15 BoKraft auch dann unverzichtbar und eine Beförderung unzulässig, wenn der Fahrgast einer Eigengefährdung zustimmt.
Eine Beförderung von Tieren auf den Sitzplätzen, oder bei großen Tieren auf Teilen der Sitze ist generell untersagt! Bidinger zitiert hierbei ein Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.01.2004 - 5Ss (OWi) 221/03 -(OEi) 6/04 ...
Nach diesem Urteil und Bidingers Kommentierung ist es dem Fahrer zudem nicht möglich, z.B. bei einem großen, kräftigen Hund, der im Fußraum untergebracht ist, eventuelle Reaktionen auf unvorhersehbare Ereignisse so abzuschätzen, dass eine Ablenkung oder Gefährdung des Fahrers auszuschließen ist.
Weiterhin zitiert Bidinger das Urteil des BayObLG vom 26.06.1985 - 3 Ob OWi 58/85 = VRS 70,66), wonach auch allergische Reaktionen des Fahrers auf das Tier die Fahrsicherheit beeinträchtigen können, was gleichsam auch für tatsächlich vorhandene Angstzustände gilt.




Nach meiner Auffassung ist die Antwort Ritters auf die Anfrage der Flughafengesellschaft damit tatsächlich fragwürdig. Es ist dem Fahrer nicht zuzumuten, das Wesen eines Hundes vorauszusehen und zu erkennen. In Bezug auf Blindenhunde sind die angeführten, möglichen gesundheitlichen Argumente heranzuziehen. Von einer zwingenden Beförderungspflicht und einen Ordnungswidrigkeitentatbestand kann m.E. nicht ausgegangen werden.

Moralische Argumente müssen bei dieser Betrachtung, wohl oder übel, ausser Acht gelassen werden.
Du erzählst mir nichts Neues. Ich selber bin auf die mögliche Unterschiedlichkeit in der rechtlichen Bewertung eingegangen. Und recht ausführlich, wie ich meine.
Und es geht nicht darum was mir passt, sondern ich gebe hier meine Meinung zum Besten.
Und die ist kurz: Richter werden im Streitfalle nach höherwertigerem Recht die Interessenlage abwägen. Und welches wird das wohl sein?
Das ist der klare Tenor meines Post's gewesen.
Und insofern gehe ich kommod mit Clown's Resumé.
Deine Polemik geht vollkommen ins Leere.

@der Clown,
Nette Glosse! :lol:

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Beitrag von am » 12.01.2013, 19:38

Eine Suggestivfrage ist mitnichten eine Meinungsäußerung, sondern eine Meinungsbeeinflussung.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 18.01.2013, 13:23

der Clown hat geschrieben: ein kurzer Filmausschnitt zeigt einen Test am Hachi, wo ein afrikanischer Kollege (offensichtlich Moslem)(...) typisch Moslem halt und ein Dritter am Bildschirmrand, ebenfalls Moslem, weil schwarze Haare,
Gibt es in diesem Forum einen Moderator?
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Beitrag von am » 18.01.2013, 20:53

Für mich ein eindeutig satirischer Beitrag. Werde es aber Mitmods und Admin zur Diskussion stellen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von eichi » 22.01.2013, 14:04

Zu meinem Post vom 11. 1. habe ich inzwischen Antwort erhalten:
Für eine Ausnahme (Befreiung von der Beförderungspflicht für Hunde)
ist die Taxengewerbeaufsicht zuständig.
Kompl. Text im HTV-Forum==>kuckst du hier!
Hier steht auch der Ablauf zur Befreiung von der Gurtanlegepflicht für Fahrgäste,
ist ja hin und wieder ein Thema!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Beitrag von TWG » 23.01.2013, 06:58

Hallo,

um mal auf den Punkt zu komen, ich fahr s212, Tiertransport im Profil angegeben, 8km Anfahrt, völlig lieber 16 Jahre alter Schäferhundmischling,
springt ins Auto noch bevor ich den Vorhang hochziehen kann und kuschelt mit meiner Jacke!
Kurz mit dem Fahrgast abgeklärt, Hund muss wieder raus, Vorhang hoch, sonst eventuell 80,-€ wegen mangelder Ladungssicherung.
FG sagt, Hund drin, hat Schwierigkeiten mit der Hüfte, wenn Rennleitung meckert, zahl ich!
Schwierige Situation, Fahrziel genannt, knapp 30,- € Tour, Hund kuschelt mit meiner Jacke, also unterhalb der Rüchbank, also gefahren.
Gab dann noch ne kurze Diskussion, sie bestellt immer einen Kombi (bei RT kommt immer ne E-Klasse), bisher wollte kein Fahrer den Vorhang aufziehen!
Taxifahrer bei RT lernen viel, aber bei Ladungssicherung besteht da wohl Handlungbedarf!
Mein Fazit: wer Religion vorschiebt, um eine Kurzfahrt abzulehnen, der gehört in Deutschland nicht ins Taxi!
Wer überhaupt eine Fahrt ablehnt, weil er der Meinung ist, nicht genug Umsatz für seine Wartezeit zu machen, hat am falschen Platz gestanden!
Und dann vor ner Veranstaltung stehen, Kunde will mit Hund (ohne blind) nach Willich (60,- €), vergisst er plötzlich alle religiösen Vorsätze!

Genug gelabert

Gruß
Thomas

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Beitrag von pauline » 23.01.2013, 14:11

Ich blättere gerade im neuen Hansa-Heftchen. Der Vorstand macht eine klare Ansage : Wer Blindenhunde nicht befördert fliegt raus. Basta !
Keine Diskussion, nur ein rechtlicher Hinweis, dass das Befördern von Blindenhunden zwingend vorgeschrieben ist.
Ebenso wird im gleichen Beitrag angekündigt, dass nunmehr aufblasbare, zertifizierte Kindersitze angeschafft wurden. Kosten der Sitze übernimmt die Genossenschaft. Mitführungspflicht für alle Hansa-Wagen - bei Kindertransportverweigerung gibts an die Backen - Ausreden zwecklos. Basta !
So läuft das beim Marktführer ! Der genau deswegen Marktführer ist.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 23.01.2013, 14:23

Wie jetzt, wegen seiner diktatorisch-strammen Art des Auftretens, wie von Dir beschrieben? :lol:

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Beitrag von eichi » 23.01.2013, 18:28

Ergänzend zu meinem vorigen Post:
Wenn ein Fahrgast sagt 'ich brauch nich Gurt, hab Attest',
dann hat er eben keine Ausnahmegenehmigung,
sonst wüsste er das und muss also anlegen.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Beitrag von pauline » 23.01.2013, 19:01

Wie jetzt, wegen seiner diktatorisch-strammen Art des Auftretens, wie von Dir beschrieben?
Nein, sondern weil über absolute Selbstverständlichkeiten guten Services nicht diskutiert wird.
Der Vorstand führt - zumindest in dieser Hinsicht - nur durch, was im Interesse und im Wollen der ganz großen Mehrheit ist. Man kann die Erfüllung servicemäßiger Grundanforderungen nicht ins Belieben jedes einzelnen stellen, wenn man Erfolg bei Kunden haben will.
Eine Abstimmung in diesem Forum würde nichts anderes ergeben. Nur mit dem Unterschied, dass man die hartnäckigen Serviceverweigerer nicht rausschmeißen kann (außer aus dem Forum, was nichts bringen würde).

Im Grunde wollte ich nur meiner Irritation darüber Ausdruck geben, dass hier nunmehr in zehnter Runde über die Mitnahme von Blindenhunden diskutiert wird.
Demnächst wird womöglich darüber diskutiert, ob nun wirklich immer der kürzeste Weg eingeschlagen werden muss. :roll:
Irgendwo muss es doch ein Gesetz geben, welches einem das erlaubt.........mal bei wikipedia stöbern.....denn irgendwie berührt dass ja Artikel 11 des Grundgesetzes ( Grundrecht auf Freizügigkeit , selbstbestimmter Aufenthaltsort ). Auch das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit(Artikel 2 GG) könnte durch die herrische Anweisung der Fahrgäste einen bestimmten Weg zu fahren berührt sein. Ich will ja gar nicht so weit gehen, hier von Freiheitsberaubung zu sprechen, aber ein Willkür-Opfer ist man in jeden Fall. Diese gravierenden Einschränkungen unserer Grundrechte lassen sich auch nicht mit dem Hinweis auf den schnöden Mammon, den wir dafür bekommen, entkräften. Das ist das typische Argument kapitalistischer Ausbeuter. Der kleine Mann gibt seine Grundrechte ab und bekommt dafür billige Glasperlen.

Schmiddel, tu endlich was !!!

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Beitrag von Juskwe » 24.01.2013, 11:10

Wie jetzt, wegen seiner diktatorisch-strammen Art des Auftretens, wie von Dir beschrieben?
Hat eher was von Kulanz, dass man den eigenen Fahrern noch mal nahelegt, was Gesetz und Anstand von einem verlangen. Also ehrlich, wer sich anständig und ordentlich verhält, sowie die Taxenordnung gelesen, verstanden und aktzeptiert hat muss sich beim Hansa auch nicht umgewöhnen.
Ich blättere gerade im neuen Hansa-Heftchen. Der Vorstand macht eine klare Ansage : Wer Blindenhunde nicht befördert fliegt raus. Basta !
Keine Diskussion, nur ein rechtlicher Hinweis, dass das Befördern von Blindenhunden zwingend vorgeschrieben ist.
Nicht nur Blindenhunde, sondern ALLE Hunde solange die Beförderung möglich ist und das Wauwauchen keine Gefahr darstellt. In dem Zusammenhang frage ich mich aber eigentlich, warum man die Beförderung von Tieren im Fahrerprofil auswählen kann.
Ebenso wird im gleichen Beitrag angekündigt, dass nunmehr aufblasbare, zertifizierte Kindersitze angeschafft wurden. Kosten der Sitze übernimmt die Genossenschaft. Mitführungspflicht für alle Hansa-Wagen - bei Kindertransportverweigerung gibts an die Backen - Ausreden zwecklos. Basta !
Da haben sie sich meiner Meinung aber nicht deutlich genug ausgedrückt, zwar sagen sie, dass nur Sitzerhöhungen nicht reichen, aber wie genau die "Bestuhlung" aussehen soll, haben sie nicht geschrieben.
Muss ich jetzt zwingend so ein oder zwei Luftdingens dabei haben, auch wenn ich die integrierten Kindersitze + ein Schulterteil habe. Oder langt dies als Grundausstattung, oder muss ich noch ein Luftikusdings dabei haben ?
Nebenbei war die Rede davon, dass die Dinger innerhalb von 1ner Minute aufgeblasen sind, aber gilt die 1ne Minute dann als bezahlte Wartezeit?

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Beitrag von pauline » 24.01.2013, 13:45

Nicht nur Blindenhunde, sondern ALLE Hunde solange die Beförderung möglich ist und das Wauwauchen keine Gefahr darstellt. In dem Zusammenhang frage ich mich aber eigentlich, warum man die Beförderung von Tieren im Fahrerprofil auswählen kann.
Meines Wissens gilt die gesetzliche Transportverpflichtung nur für Blindenhunde. Hier tritt das Recht der Allergiker hinter dem Allgemeinwohl zurück. Ansonsten kann man sich für Tiere sperren lassen. Genauso wie für's Koffertragen oder einzelne Adressen. Ob man das tun SOLLTE ist eine andere Frage.
Die Kindersitze sind ein anderes Thema. Aber eins steht für mich fest : Die Zeit des Aufblasens hat der Kunde gegebenenfalls zu vertreten. Ich glaube nicht, dass es darüber zu einem Streit kommen wird. Ansonsten : Kulant zeigen ! Wenn man ehrlich ist, sind das im Grunde ja nur peanuts.

Das Thema Kinderbeförderung wäre aber sowieso wert, darüber einen eigenen thread zu eröffnen.

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Beitrag von CPL5938 » 24.01.2013, 15:48

pauline hat geschrieben:Das Thema Kinderbeförderung wäre aber sowieso wert, darüber einen eigenen thread zu eröffnen.
Mach! Ich wäre dabei…!

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Beitrag von IK » 24.01.2013, 17:16

Ich mag keine Hunde, wessen Kopf höher ist als meine Knie.
Alles was höher ist, löst Bei mir Angst aus und ich lehne die Beförderung ab.

Meine Einstellung dazu ist fest, seitdem mir ein Schäferhund vom Hintersitz knurrend an den Hals ging. Seine super schlaue Besitzerin erklärte mir, dass es wahrscheinlich daran liegt, dass ich ein Südländer bin und als solcher mit den Hunden nicht umgehen kann. Das würde ihr Hund spüren.

Ein anderer *** war der Meinung, er könne seinen Pit Bull ungefragt im Auto bei mir lassen, bis er seine Geschäfte erledigt. Seitdem er das Auto verließ, starrte mich das Vieh an. Ich verbrachte 20 Minuten im Regen draussen, bis der *** wieder zurück war. Radio, Funkanlage, Beifahrersitz usw. war voller Saber.

Hunde sind für mich ein unkalkulierbarer Sicherheitsfaktor. Ich möchte meine Gäste sicher fahren. Mit großen Hunden ist das nicht möglich.

Blindenhunde sind ein anderes Thema, weil sie in der Tat sehr gut erzogen sind.

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Beitrag von Schmidt-Taxi » 24.01.2013, 17:56

pauline hat geschrieben:
Schmiddel, tu endlich was !!!
Erst, wenn Du dabei schreibst schreibst, dass das 'ne Satire war.

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Beitrag von SindSieFrei? » 24.01.2013, 18:21

Ivica Krijan hat geschrieben:...

Ein anderer *** war der Meinung, er könne seinen Pit Bull ungefragt im Auto bei mir lassen, bis er seine Geschäfte erledigt. ...
Der Hund??? :shock:
Dura lex, sed lex.

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Beitrag von pauline » 24.01.2013, 18:33

Schmiddel schrieb :
Erst, wenn Du dabei schreibst schreibst, dass das 'ne Satire war.
Das ist hier in der Tat nicht immer leicht auseinanderzuhalten. Vor allem, wenn es sich um ungewollte Satire handelt ! :lol:
Mancher Sachverhalt ist nur durch eine gewisse Überzeichnung deutlich darzustellen. Um diesen Fall handelte es sich hier. Es besteht also keine Veranlassung zum Einschreiten, kannst dich wieder hinlegen !

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Beitrag von der Clown » 24.01.2013, 20:57

Für otto*Satire an*
Ivica Krijan hat geschrieben:Meine Einstellung dazu ist fest, seitdem mir ein Schäferhund vom Hintersitz knurrend an den Hals ging.
Entdecke ich gerade meine Sympathie für Schäferhunde?
Ivica Krijan hat geschrieben: eine super schlaue Besitzerin erklärte mir, dass es wahrscheinlich daran liegt, dass ich ein Südländer bin und als solcher mit den Hunden nicht umgehen kann. Das würde ihr Hund spüren.
Wahrscheinlich entspricht das den religiösen Überzeugungen des Hundes und jetzt verstehe ich auch, warum einige Moslems/Südländer Hunde aus religiösen Gründen ablehnen.
*Satire aus*

Ich hoffe auf die Toleranz von Ivica, der jetzt für meine dummen Kommentare herhalten muss.

Zum Thema
@pauline
Kannst Du mir den § oder die entsprechende Passage zeigen? Denn schließlich können sich Herr Ritter und Herr Schütte mit einem Basta nicht über Bundesrecht (§15BOKraft) hinwegsetzen. Laut OLG Düsseldorf stellt nicht nur das Verhalten eines Hundes, sondern auch die Größe (Gewicht??) ein Kriterium für eine Ablehnung der Mitnahme dar. Solange nicht geklärt ist bis zur welchen Größe ein Hund der BOKraft entspricht, der §15 nicht entsprechend angepasst wird oder das Urteil des OLG nicht entkräftet wird, bleibt immer noch ein Ermessensspielraum für den Taxifahrer. Und es wird weiterhin nur heißen prinzipielle Mitnahme, nicht garantierte Mitnahme. Und wenn Herr Ritter in seinem Antwortschreiben meint, die Stadt Hamburg müsse nicht Ausbildung und Prüfung verbessern, sondern es sei Sache der Unternehmer, sich eine Erklärung über gute Dienstleistung von den Fahrern unterschreiben zu lassen, dann sollte der Hansafunk oder die Taxiunion mal eine Mustererklärung anfertigen, damit die Dienstleistung standardisiert wird und nicht mehr individuell auslegbar ist. Ein Machtwort ist nichts wert, solange man selber handwerklich pfuscht.
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