Keine Blindenhunde im Taxi

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 08.01.2013, 02:45

WUFF!

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 08.01.2013, 02:46

eichi hat geschrieben:Ja, ich weiß.
Ich schwarz.

eichi
Vielschreiber
Beiträge: 3967
Registriert: 16.06.2009, 13:25
Wohnort: Hamburg Nord

Beitrag von eichi » 08.01.2013, 11:56

Dann aber nicht vergessen, dass das von Brösel stammt!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Benutzeravatar
Thomas-Michael Blinten
Vielschreiber
Beiträge: 7318
Registriert: 03.02.2005, 17:52
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 08.01.2013, 20:34

Neeeeeeee, das ist von Seyfried.
Da war Brösel noch in Windeln gewickelt
:lol:
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 09.01.2013, 06:43

Jaaaa der Eichi ...... :lol:

TAXI-MAGAZIN.DE
User
Beiträge: 118
Registriert: 07.06.2011, 08:00
Wohnort: Hamburg

Beitrag von TAXI-MAGAZIN.DE » 09.01.2013, 18:21

Das Taxi-Aufregerthema in Hamburg zum Jahreswechsel war die Frage, ob Taxifahrer die Mitnahme eines Blindenhundes mit Verweis auf Religion oder Allergien verweigern dürfen. Auf eine diesbezügliche Anfrage der Flughafen-Gesellschaft antwortete heute die Verkehrsgewerbeaufsicht mit eindeutigen, teils scharfen Zeilen. Fazit: Hunde müssen grundsätzlich mitgenommen werden, andernfalls droht ein Bußgeld. -> weiterlesen

Benutzeravatar
SindSieFrei?
Vielschreiber
Beiträge: 4437
Registriert: 12.12.2009, 19:05
Wohnort: Hamburg

Beitrag von SindSieFrei? » 09.01.2013, 18:36

Eindeutige Worte! Prima, das die Behörde damit alle hier geäußerten "Bedenken" ausradiert und somit Bestrafung nach Anzeige zusichert! Jetzt muss hier nur noch entsprechende Aufklärung betrieben werden, vor allem an den "neuralgischen Punkten".

LG

Pirat
Vielschreiber
Beiträge: 2131
Registriert: 17.05.2012, 17:22
Wohnort: Essen

Beitrag von Pirat » 09.01.2013, 18:38

….grundsätzlich bedeutet juristisch gesehen vom Grundsatz her in der Bedeutung von im Prinzip, in der Regel. (Ausnahmen sind möglich)
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

Pan Tau
User
Beiträge: 105
Registriert: 29.12.2012, 19:52
Wohnort: Hauptstadt

Beitrag von Pan Tau » 09.01.2013, 18:39

@ taxi-Magazin.de
Für Posten- und Anläufer-Einsteiger ist mit dem Schreiben allerdings erst einmal Rechtsklarheit in dieser Frage geschaffen worden.
Was für eine Rechtsklarheit? Es bleibt so wie es war:

§15 Beförderung von Sachen

(1) Der Fahrgast hat Sachen (Handgepäck, Reisegepäck, Kinderwagen) so unterzubringen und zu beaufsichtigen, daß die Sicherheit und Ordnung des Betriebs durch sie nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Satz 1 gilt auch für Tiere; sie dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Durchgänge sowie Ein- und Ausstiege sind freizuhalten.

Benutzeravatar
Otto126
Vielschreiber
Beiträge: 7679
Registriert: 20.03.2005, 07:51
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Otto126 » 09.01.2013, 19:46

SindSieFrei? hat geschrieben:Eindeutige Worte! Prima, das die Behörde damit alle hier geäußerten "Bedenken" ausradiert und somit Bestrafung nach Anzeige zusichert! Jetzt muss hier nur noch entsprechende Aufklärung betrieben werden, vor allem an den "neuralgischen Punkten". LG
Dann schreiben wir sie doch auch. Die öffentliche Hand hat keinen Copyrightschutz:
Religiöse oder gesundheitliche Gründe können die Beförderungsverweigerung nicht rechtfertigen; vielmehr sollte (neben der Verfolgung der Verweigerung als Ordnungswidrigkeit) die Geeignetheit des Fahrpersonals durch den Unternehmer geprüft werden.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

Benutzeravatar
CPL5938
Vielschreiber
Beiträge: 1974
Registriert: 19.08.2009, 02:44
Wohnort: Hamburg

Beitrag von CPL5938 » 10.01.2013, 02:32

Das erinnert mich an die Frage: Sollen Hunde fernsehen? Leider sind die Sendungen in den Programmzeitschriften bezüglich ihrer Eignung für Hunde immer noch nicht ausreichend gekennzeichnet!

http://www.youtube.com/watch?v=RJp_uPtA4UY
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
Edmund Burke

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 10.01.2013, 02:42

TAXI-MAGAZIN.DE hat geschrieben:Das Taxi-Aufregerthema in Hamburg zum Jahreswechsel war die Frage, ob Taxifahrer die Mitnahme eines Blindenhundes mit Verweis auf Religion oder Allergien verweigern dürfen. Auf eine diesbezügliche Anfrage der Flughafen-Gesellschaft antwortete heute die Verkehrsgewerbeaufsicht mit eindeutigen, teils scharfen Zeilen. Fazit: Hunde müssen grundsätzlich mitgenommen werden, andernfalls droht ein Bußgeld. -> weiterlesen
Was stünde da Neues drinne, was wir hier nicht schon in aller Breite ausdiskutiert hätten?
Nichts.
Auch die Verkehrsbehörde definiert Recht nicht, sondert wendet es an.
Wenngleich ich mich ihr im Ergebnis auch anschliesse.

Nach wie vor fehlt es an einem einfachen kleinen Sätzlein in der Beförderungsordnung.

Kleiner Nebenaspekt: Welche Wertschätzung das Taxigewerbe bei der Verkehrsbehörde gegenüber der Flughafengesellschaft hat, kann man an diesem Vorgang unzweideutig ablesen.
Ein kleines Brieflein, mal eben schnell beantwortet.
Während sich hier alle die Köppe heissreden und mit Sicherheit nicht ein einziger "Taxi-Fachverband" an die VK-Behörde geschrieben hat.

Oder sind diese einfach schlauer und hielten es deshalb nicht für nötig?

Juskwe
Vielschreiber
Beiträge: 830
Registriert: 03.06.2010, 22:38

Beitrag von Juskwe » 10.01.2013, 07:34

Da Blindenhunde in der Regel in den Fußraum passen, und am besten Herrchen auf den Beifahrersitz und Hundchen genau da hin kommen, sollte das in keinem Taxi ein Problem darstellen.
Zur Frage ob Hunde generell mitzunehmen sind, vertrete ich die Meinung: Ja, wenn das Fahrzeug es zulässt. Natürlich kann ich in einer Limousine keinen Dobermann oder Bernhadiner mitnehmen. Da diese possierlichen Tierchen nun mal nicht in den Fußraum passen und ich außerdem keine Anschnallmöglichkeit auf dem Rücksitz habe und der Kofferraum auch zu klein ist.
Denn wenn der Hund in den Fußraum kommt, sollte das Herrchen auf dem Beifahrersitz sitzen um den Hunde kontrollieren zu können (Hundebesitzer die nicht mit ihrem Tier umgehen können, gehören auch angezeigt und dürfen dieses Tier nicht weiter halten).
Habe ich aber einen Kombi, am besten noch mit Fanggitter so muss ich auch diese Hunde befördern (samt humanoiden Anhang, bzw. eigentlich anders herum).

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 10.01.2013, 07:44

Jeder Richter würde im Streifalle das Interesse der Sicherheit der Beförderung gegen den Anspruch des Gehandycapten auf Beförderung abwägen.
So denn schon nicht aus anderen Gründen.
Wer hier irgendwelche Rechtsbedenken hat, kann es ja gerne mal auf einen Prozess ankommen lassen ...

Hinkefuss
Vielschreiber
Beiträge: 398
Registriert: 20.01.2012, 20:31
Wohnort: Vorne links

Beitrag von Hinkefuss » 10.01.2013, 18:36

Je mehr ihr ablehnt, :idea: , desto mehr bleibt für mich übrig. :D
Eine diskusion ist sinnlos mit jemandem der meint die Wahrheit nicht zu suchen, sondern sie zu kennen!: meint hinkefuss

Benutzeravatar
SindSieFrei?
Vielschreiber
Beiträge: 4437
Registriert: 12.12.2009, 19:05
Wohnort: Hamburg

Beitrag von SindSieFrei? » 10.01.2013, 19:21

Juskwe hat geschrieben:... Natürlich kann ich in einer Limousine keinen Dobermann oder Bernhadiner mitnehmen. Da diese possierlichen Tierchen nun mal nicht in den Fußraum passen ...
Klar passen die. Mach ich immer so bei großen Hunden. Die liegen da brav, werden ein wenig gestreichelt, Herrchen ab nach hinten und fertig. Es gibt immer gutes Trinkgeld, "Sie können ja richtig gut mit Hunden...", und gut ist. Merke: Wer nicht mit Hunden kann, kann auch nicht mit Menschen! Langsam beginnt mich diese Diskussion zu nerven. Tiere gehören zu unserem Leben dazu und ich betrachte sie als Lebewesen und nicht als Sachen oder Dinge. Manche zugetoxten Menschen, die wir befördern, könnte man eher als solche bezeichnen, weil man ihrer nicht mal mehr Herr wird und sie nicht mehr berechenbar sind!!! :evil:

Schönen Abend.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 10.01.2013, 20:04

CPL5938 hat geschrieben:Das erinnert mich an die Frage: Sollen Hunde fernsehen? Leider sind die Sendungen in den Programmzeitschriften bezüglich ihrer Eignung für Hunde immer noch nicht ausreichend gekennzeichnet!

http://www.youtube.com/watch?v=RJp_uPtA4UY
Wuff ...
http://www.hundetv.de/

Pirat
Vielschreiber
Beiträge: 2131
Registriert: 17.05.2012, 17:22
Wohnort: Essen

Beitrag von Pirat » 10.01.2013, 20:30

WIR MÜSSEN DRAUSSEN BLEIBEN!

Hundediskriminierung.
http://www.youtube.com/watch?v=FMnEiRxym7Q
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

der Clown
Vielschreiber
Beiträge: 1534
Registriert: 05.09.2005, 02:30
Wohnort: Hamburg

Beitrag von der Clown » 10.01.2013, 21:16

Oberlandesgericht Düsseldorf, 1. Senat für Straf- und Bußgeldsachen Aktenzeichen: IV-5 Ss (OWi) 221/03 - (OWi) 6/04 I Datum: 28.01.2004 hat geschrieben: Bei der Beurteilung der damit zusammenhängenden Gefahren ist sowohl die Größe des Tieres als auch die Zugehörigkeit zu der Rasse Dobermann von Bedeutung. Derartige Hunde sind gerichtsbekannt körperlich kräftig. Der Betroffene als Fahrer eines Taxifahrzeuges mit Stufenheck musste die mögliche Gefährdung nicht hinnehmen. Der Transport des Hundes kann ihm unter diesen Bedingungen nicht zugemutet werden.
Auch auf die Gefahr hin, dass ich hier einigen Leuten gewaltig auf die Nerven gehen werde. Folgende Fragen:
1. Warum kann man das Wort "grundsätzlich" etc. nicht einfach weglassen?
2. Sind 10 bis 15cm Größenunterschied zwischen einem Blindenführhund und dem Dobermann ausreichend genug, um die Bedenken des OLG Düsseldorf außer Acht lassen zu können und eine Beförderungspflicht nicht nur grundsätzlich, sondern zwingend vorzuschreiben?

Auf die unterschiedlichen Verhaltensweisen von einem Blindenführhund und einem Dobermann brauchen wir nicht weiter einzugehen, auch wenn ich mich frage, ob ersterer bei einer Vollbremsung immer noch ruhig bleibt. Aber die Religion oder Tierhaarallergie dürften vor Gericht keine Rolle spielen. Davon würde wahrscheinlich jeder Rechtsanwalt auch abraten. Vielmehr dürfte es nur um die Abwägung des §15 BOKraft gehen. Mir egal, ich nehme Hunde (auch ohne Blindenführ) sowieso mit. Solange aber die Befürworter der Beförderung immer wieder von "grundsätzlich", "prinzipiell", "generell" sprechen und die Gesetze nicht entsprechend geändert werden, gibt es für jeden Fahrer nach oben genannten Paragraphen auch die Möglichkeit abzulehnen.
Bild

Benutzeravatar
SindSieFrei?
Vielschreiber
Beiträge: 4437
Registriert: 12.12.2009, 19:05
Wohnort: Hamburg

Beitrag von SindSieFrei? » 10.01.2013, 23:39

Das ist vollkommen richtig, Clown! Ich plädiere trotzdem für eine zusätzliche Formulierung, die nur Blindenhunde explizit erwähnt, denn diesen Menschen ist formulierte, absolute Rechtssicherheit zu geben! Ein Satz, fertig. Ich denke, für alle anderen Menschen reicht eine deutlichere Formulierung als bisher. Ich finde deine Aussage sehr gut!!!

LG

Antworten