OVG-Urteil stärkt Behördenposition zu Taxenfarbe und -werbung
Mehrere Entscheidungen der letzten Wochen bestimmen die Diskussionen um Farbe und Fremdwerbung auf Hamburger Taxen. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat mit einem Urteil vom 10. August 2012 die behördliche Praxis der Hamburger Verkehrsgewerbeaufsicht bestärkt. Danach bleibt es grundsätzlich bei der Taxifarbe Hellelfenbein, der auf Taxen zu plazierenden Werbung werden weiterhin enge Grenzen gesetzt. Alle Hansa-Taxen bekommen künftig eine einheitliche Werbebeklebung, und Taxen der "Prima Clima"-Flotte dürfen nun ebenfalls rückwärtig mit Umwelteigenschaften werben. -> weiterlesen
OVG-Urteil stärkt Behördenposition zu Taxenfarbe u. -werbung
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Re: OVG-Urteil stärkt Behördenposition zu Taxenfarbe u. -wer
Als die Farbvorgabe von der Bundes- auf die Landesebene delegiert wurde habe ich gelesen, das die Farbvorgabe gegen geltenes EU-Recht verstieß und der Bund diese Rechtsfrage lieber abgeben wollte um sich nicht unnötigen Ärger einzuhandeln. Deswegen haben ja auch andere Bundesländer die Farbe freigegeben.TAXI-MAGAZIN.DE hat geschrieben:OVG-Urteil stärkt Behördenposition zu Taxenfarbe und -werbung
Mehrere Entscheidungen der letzten Wochen bestimmen die Diskussionen um Farbe und Fremdwerbung auf Hamburger Taxen. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat mit einem Urteil vom 10. August 2012 die behördliche Praxis der Hamburger Verkehrsgewerbeaufsicht bestärkt. Danach bleibt es grundsätzlich bei der Taxifarbe Hellelfenbein, der auf Taxen zu plazierenden Werbung werden weiterhin enge Grenzen gesetzt. Alle Hansa-Taxen bekommen künftig eine einheitliche Werbebeklebung, und Taxen der "Prima Clima"-Flotte dürfen nun ebenfalls rückwärtig mit Umwelteigenschaften werben. -> weiterlesen
Wenn dies richtig ist, muß der Kläger eigentlich ja nur die Instanzen durchgehen und spätestens beim EuGH würde die Farbvorgabe gekippt.
Meiner Meinung nach ist die Vorgabe der Farbe nicht mehr Zeitgemäß. Die Kunden sind schlau genung Taxen zu erkennen auch wenn sie nicht Elfenbeinfarben sind. Und die meisten Unternehmer würden weiterhin auffällige Farben nehmen um sich von privaten Autos und Konkurrenztaxen abzuheben. Damit wäre die erkennbarkeit weiterhin gegeben. Und es dürfen auch alle Anhänger der Elfenbeinfarbe weiterhin mit der Farbe rumfahren nach der Freigabe. Es wird niemand gezwungen ein grünes Taxi zu fahren.
Wie das bei der Werbung aussieht ist sicher ein anderes Problem.
Meiner Meinung nach ist es vollkommen in Ordnung, daß die Farbe hier in München nicht freigegeben ist. Hellelfenbein ist DIE Taxifarbe und sofort für den Kunden erkennbar. Eine gewisse Corporate Identity schadet unserem Gewerbe sicherlich nicht.
Der einzige Vorteil einer neutralen Farbe ist die "Unsichtbarkeit" bei Privatnutzung eines Taxis.
Der einzige Vorteil einer neutralen Farbe ist die "Unsichtbarkeit" bei Privatnutzung eines Taxis.
Die StVO behindert meinen Fahrstil!
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och, komm, son kleiner protektionismus
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#
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Re: OVG-Urteil stärkt Behördenposition zu Taxenfarbe u. -wer
Aktuell aus Spiegel Online:=>Taxen-Farbe und Unfallstatistik
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)