eine wahre begebenheit !

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
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biker
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eine wahre begebenheit !

Beitrag von biker » 31.01.2010, 15:48

Eine wahre Geschichte !

Es war einmal ein Taxistand, und da standen 5 Personen und diese möchten Taxifahren,
aber es war kein Großraumwagen zur Verfügung,
also wurde jeder Taxifahrer am Posten gefragt, alle Kollegen verneinten die Fahrt weil sie es nicht
können oder dürfen, aber ein Kollege (Name erfunden) Memet.C sagte OK Ich nehme Euch mit aber einer müsse in den Kofferraum wegen der Polizei, gemacht getan, ein Kunde stieg in den Kofferraum und Deckel zu, ob diese fahrt bequem war mag ich bezweifeln.
Am Ziel angekommen , stiegen alle Personen aus dem Taxi aus, nun ging es ans bezahlen , der Fahrer ganz pfiffig 17,80 plus 5 .- Euro Großraumwagen Zuschlag, dem Kunden vielen alle Gesichtszüge Wagon weise aus dem Gesicht, er schluckte und bezahlte.
Aber eines ist sicher nächstes mal nimmt dieser Kunde einen Großraumwagen und steigt nicht mehr bei Memet.C in den Wagen.
Liebe Kollegen, dieses ist eine wahre Geschichte eines Kunden, der ziemlich verärgert war, nicht nur das es nicht erlaubt ist, sonder es ist auch unkollegiales verhalten, dem Kollegen gegenüber der die zweite Fahrt hätte machen können.

In diesem sinne allen Kollegen eine Gute Fahrt.

Sprachfunkjunky
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Beitrag von Sprachfunkjunky » 31.01.2010, 16:07

Wie doof muß man sein, um in den Kofferraum zu steigen - im Handyzeitalter.

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Anläuf3r
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Beitrag von Anläuf3r » 31.01.2010, 16:16

allerdings ziemlich blöde - ich hätte da ne versuchte entführung draus gemacht... :)
Netten Gruß & Fette Beute

Es gibt 2 wichtige Regeln im Leben:
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am
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Beitrag von am » 31.01.2010, 16:47

Gestern Abend wieder: "Dürfen wir einen mit auf den Schoß nehmen?"


Ich: Selbstverständlich!......Die: "Freu".......Ich: Dürft Ihr das nicht! :mrgreen:


"Können Sie dann einen Großraumwagen rufen?"

"Nö"

"Wieso nicht?"

"Weil wir 20° im Schatten haben und nicht 30cm Schnee und die Straßen auch nicht so gut wie nicht fahrbar sind und auch nicht noch mindestens 50 andere Kunden nach Großraumwagen betteln und wir aus lauter Langeweile nicht wissen, wen wir zuerst befördern sollen"

"Gut, dann nehmen wir eben zwei"

Ohhhh Mann!
Zuletzt geändert von am am 31.01.2010, 17:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Otto126
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Re: eine wahre begebenheit !

Beitrag von Otto126 » 31.01.2010, 16:57

biker hat geschrieben:Am Ziel angekommen , stiegen alle Personen aus dem Taxi aus, nun ging es ans bezahlen , der Fahrer ganz pfiffig 17,80 plus 5 .- Euro Großraumwagen Zuschlag, dem Kunden vielen alle Gesichtszüge Wagon weise aus dem Gesicht, er schluckte und bezahlte.
Angemessen wären noch 100 Euro Risikozuschlag gewesen...damit beende ich stets jede dieser Diskussionen mit den jungen Leuten.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

gast

Beitrag von gast » 31.01.2010, 18:15

Ich gehe doch mal davon aus, daß Du diese Vorgehensweise an die dafür zuständige Stelle gemeldet hast... :roll:

der Clown
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Re: eine wahre begebenheit !

Beitrag von der Clown » 31.01.2010, 19:36

Otto126 hat geschrieben: Angemessen wären noch 100 Euro Risikozuschlag gewesen...damit beende ich stets jede dieser Diskussionen mit den jungen Leuten.
100 sind immer noch viel zu wenig. Minimum wären bei mir Fahrpreis + Lebenshaltungskosten für ein Jahr. Zusätzlich müßte man über den Anteil verhandeln, falls sich der Liegegast bei einem unverschuldeten Unfall verletzt und sein Rechtsanwalt irgendwelche Erwerbsminderungsansprüche oder ähnliches bei mir durchsetzen wird. Und damit meine ich duchsetzen wird und nicht durchsetzen wollen. Was die Fahrgäste vorher auf jeden Fall beteuern nicht zu tun, wird vor Gericht ohne weiteres durchgesetzt.

Biker, ich gehe mal davon aus, daß Du entweder einer von den Fahrgästen warst oder daß Du den Fahrer, nennen wir ihn mal Memet, verfolgt hast, um die ganze Geschichte einschließlich Großraumaufschlag mitzukriegen. Ich glaub Dir mal die ganze Geschichte. Für mich ist dieser Memet aber kein Kollegenschwein, sondern der größte Dummkopf seit Gründung der BRD. Mit dem IQ könnte er sich auch jeder Castingshow bei den "Privaten" zur Verfügung stellen, dann hätte wenigstens jeder wieder mal was zu lachen und müßte sich an diesem Beispiel von den "Gefahren eigener Dummheit" nicht wieder die Hände vor dem Kopf zusammenschlagen. Gestern wurde mal eine entscheidene Zahl genannt: 276.000.- Euro beträgt das anerkannte Schmerzensgeld für Querschnittslähmungen. Jetzt liegt es an Euch herauszufinden, wie verwinckelt man im Kofferraum liegen muß und welche Geschwindigkeitsdifferenz ausreicht, um einen geizigen Fahrgast das Genick zu brechen. Und damit schwenken wir mal auf die Intelligenzbestien namens Fahrgast. Wir wollen wir ihn denn wirklich nennen, biker? Hans W. oder Mustafa Ü? Oder spielt das hier keine Rolle? Wie lang sollte denn die Tour schon sein, damit vier meiner Freunde noch in voller Heiterkeit rufen können:"Nun laß es mal knacken Memet!" Bevor es dann richtig rumst. Zugegeben, das Risiko ist erfahrungsgemäß sehr niedrig, wer einen mittleren oder schweren Unfall pro Jahr macht, bewegt sich im Verhältnis zur Gesamttourenzahl immer noch im Promillebereich. Aber das Gros der Fahrer arbeitet immer noch sicherer als bei dieser von mir aufgestellten Annahme von einem Unfall pro Jahr. Aber halbwegs Vernüftige rechnet bei solchen Angeboten noch nicht einmal mit der Eintrittswahrscheinlichkeit nach LaPlace von fifftie fifftie, sondern sagt sich eher, was passiert wenn. Daher liegt der Mindestaufschlag zum Fahrpreis nicht bei 5 oder 100 Euro, sondern bei 10 Millionen. Diese müssen vor Fahrtantritt auf Lebenszeit angelegt werden. Von den Jahreszinsen, werden meine Lebenshaltungskosten abgezogen. Den Rest bekommt dann "Knacki" aus dem Kofferraum. Also für diese idiotische Nummer bedarf es nicht nur eines bekloppten Dienstleisters einerseits, sondern es dürfen auch nicht der hirnlose Freiwillige und seine vier wahren Freunde fehlen.

Der einzige Punkt, welcher mich in so einem Fall angreifbar macht, ist die Frage ob ich in dieser Situation, 110 gewählt hätte oder ob ich den Fahrer, nennen wir ihn mal Memet, mit dieser Drohung davor gewarnt hätte solchen Bockmist zu machen. Die Argumente liegen zwar eher auf meiner Seite, die Frage, ob ich den Verstand von allen Beteiligten überhaupt damit erreicht hätte (und damit auch der anderen herumstehenden Kollegen, die sich dann ja unterstützenderweise nachträglich einmischen könnten), läßt sich nicht einwandsfrei mit einem ja beantworten. Drum bin ich jetzt mal gespannt, wieviele Leute mich an dieser Schwachstelle meines Verhaltens angreifen werden und mir klarmachen werden, daß sie auf jeden Fall ihrer Bürgerpflicht nachgekommen wären und ein drohendes Unheil abwenden würden.

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Beitrag von am » 31.01.2010, 19:45

Entsprechende Ermahnungen gehen bei den Kollegen häufig ins Leere. Da hift entgegen der Meinung, die ich sonst vertrete wohl doch nur noch das klassische Anschwärzen.

Anstatt sich einmal einig zu sein und klar zu machen, dass es eben nur zwei Taxen gibt, wird nur der eigenen Profit gesehen. Die meisten nehmen dann vermutlich noch nicht einmal einen Zuschlag. Den halte ich sogar für gerechtfertigt, wenngleich auch auf keiner Rechtsgrundlage basierend, wenn man sich dann breitschlagen lässt.
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Beitrag von der Clown » 31.01.2010, 20:14

Gerade weil hier Fahrer und Fahrgäste nur noch ihren eigenen Profit vor Augen haben, bin ich auch hier angreifbar. Vor solchen Angeboten gestellt würde ich so meine Ablehnung formulieren. Bevor ich ihn anschwärze, kann ich ihm ja gleich mit einem Satz klarmachen, daß er sich gleich eine Anzeige einfängt, wenn er losfährt. Das Anschwärzen würde ich zwar anderen nicht hübel nehmen, hat für mich aber immer einen gewissen Nachgeschmack.

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Beitrag von eichi » 31.01.2010, 20:23

Der Zuschlag für den "Kofferraumpassagier" muss spürbar mehr sein als der Fahrpreis für die zweite Taxe. Nur so wird deutlich: es lohnt sich nicht!
Dito für das Verletzungs-/ Haftungsrisiko für an mitgeführten Bierflaschen.

Ob man die Passagiere durch einen zu unterschreibenden Haftungsverzicht
zur Einsicht bringt müsste mal ausgetestet werden!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Beitrag von biker » 31.01.2010, 20:57

Die Geschichte ist mir so von einem Kollegen erzählt wurden, der nicht anschwärzen möchte, Ich Denke mal bei diesem Kollegen überwiegt die Angst vor Regressionen, Er weiß wer dieser Kollege ist, das mal hier zu, den Fahrpreis wusste Ich nicht, hätte auch 13,80 oder 9,80 sein können, aber der Großraumwagenzuschlag von 5.- Euro wurden verlangt, Ihr könnt davon ausgehen das Ich diesen Kollegen angeschwärzt hätte, denn dadurch wäre mein Verdienst geschmälert wurden oder auch nicht.
LG Achim

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Beitrag von taxirock » 01.02.2010, 01:31

Aus irgendeiner Taxizeitschrift (glaub war TAXI -Heute):

Urteil OLG (!!!!)Irgendwo: Massgebend ist das zulässige Gesamtgewicht der Zuladung!! (Ging natürlich um Taxifahrer und Mehrpersonen)

Auch die Zahl der Sitzplätze ist nicht relevant (wg angurten)

Der flexible Kutscher kann also auch 8 Lilliputaner mitnehmen..und erst recht fünf Teenies mit Bulimie :twisted:

Gab Freispruch..Und auf den Weg: Der einzige Ärger den man sich einfangen kann, ist von den Kollegen, denen man ja ne Tour klaut

Wer Lust hat kann bestimmt googeln ist ca 15 Jahre her...

mit ist das jetzt zu aufwendig.... :wink:

EDIT:Kofferraum geht natürlich nicht, aber gequetscht NO PROB ich mach das übrigens auch..wenn Kollegen am Stand ablehnen 4 Erwachsenen u. ein Kleinkind..SIE BRAUCHEN EIN GROSSRAUM; ICH WERD MEINEN P-SCHEIN LOS..blabla...immer rein Wecker an und ab dafür... :roll: :twisted:
Zuletzt geändert von taxirock am 01.02.2010, 01:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von taxirock » 01.02.2010, 01:44

Nochmal ich...für´s Anschwärzen/Anzeigen habt ihr dann sicherlich einen geeigneten § der Stvo parat???????? :lol: :lol:

Falls ich 5 Personen im Fahrgastraum beförder....oder 6 Pygmäen....oder ..

....die 7 Zwerge,,, :?
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Beitrag von yogi » 01.02.2010, 03:31

...wenn 15 Jahre,dann echt alt...auch OLG schon mal Meinung ändern tut,nur so...kann sein,wenn es dich trifft, OLG HH voll gemein, is' halt Murphys Gesetz, trifft meist arme Kutscher...

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Beitrag von TaMi » 01.02.2010, 12:05

@clown
Wie immer volle Zustimmung!
Es wundert mich immer wieder , woher Du die Kraft nimmt, Dich mit so ein Mist zu beschäftigen.

Ich hab hier schon aufgehört:
Eine wahre Geschichte !
Es war einmal ein Taxistand (...)
Es war einmal – so beginnen keine wahren Geschichten, nur Märchen!
"Sollten Ihnen meine Aussagen zu klar gewesen sein, dann müssen Sie mich missverstanden haben" (Alan Greenspan)

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Beitrag von taxirock » 01.02.2010, 14:44

yogi hat geschrieben:...wenn 15 Jahre,dann echt alt...auch OLG schon mal Meinung ändern tut,nur so...kann sein,wenn es dich trifft, OLG HH voll gemein, is' halt Murphys Gesetz, trifft meist arme Kutscher...
Ob alt oder nicht spielt keine Rolle...

bis zur Zuladung darfst du soviele Personen mitnehmen wie geht...
oder halt andere Vorschriften greifen (ab 9 Busschein oder so)

auch als Taxe!!

Es gibt kein Gesetz das dieses verbietet!!

Ein OLG ändert nicht die Meinung, sondern orientiert sich am geltenden Recht...

jedenfalls meistens :wink:

Und wegen Anschnallpflicht oder Sitzplätze: KÖNNT IHR VERGESSEN!!

Nicht relevant!

6 Leute 5 Gurte, die alle angelegt, dann ist die Anschnallpflicht erfüllt..

Wieschnell allerdings bei 5 Erwachsenen und den (meist :twisted: ) leicht adipösen Fahrern, die Zuladungsgrenze erreicht wird........

und wenn dann was passiert..... :x

Bei 5 schlanken und eben der Konstellation 4 Erw. + 1 Kind sowie guter Laune hab ich keine Probleme mal nachts ´ne Ausnahme zu machen..grade weil ich weiss das ´nen Kollege oder nen Grossraum in Kürze zu kriegen, utopisch ist...

weil´s halt NICHT verboten ist Bild
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Beitrag von SindSieFrei? » 01.02.2010, 18:50

Solche Geschichte. Aber real! Sah ich doch neulich morgen am Fischmarkt genau die gleiche Nummer. 7 "normal"wüchsige angetrunkene FG:!: ab in den E-Klasse-Kombi. 3 hinten sitzend im Kofferraum. Bingo! Von mir würde es die Antwort geben, versauft nicht eure ganze Kohle, dann reichts auch für 2 Taxen :!:.

Oder: der nette Kollege, nennen wir ihn auch mal Mehmet :P , der dort an ca. 10. Position seinen Wagen abstellte, 20 Minuten einkaufen ging, und dann bei mir einen riesen Aufstand machte, er sei jetzt dran! Ich sagte: Nix da! Was macht der? Fährt vor mich, läd FG ein und düst ab. Mich läßt das kalt. Meine Tour nach ihm war mit Sicherheit besser als seine. Wenn man alle *** ausrotten würde, gäbs ja hier nichts zum Lästern 8)
LG
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Beitrag von am » 01.02.2010, 21:08

Naja,. Taxirock

Dich würde ich ja nieeeee nich behelligen. Ich weiß ja, dass Dich das nicht jucken und ich ein breites Grinsen ernten würde.

Und der 212er nimmt ja immerhin gute 500 Kilo mit.

Und in Lübeck andere Verkehrsteilnehmer anschwärzen? Da muß man aber aufpassen, dass der Spies dann nicht von Amts wegen umgedreht wird.

Nein, sowas läuft höchstens Zentralenintern.

Unkollegial bleibt es aber dennoch und solange es Fahrer gibt, die solche Ausnahmen machen, wird es auch immer verrücktere Kunden geben ,die auf Biegen und Brechen versuchen, ihre ungerechtfertigen Wünsche durchzusetzen.

Und das kann doch wohl nicht in unser aller Sinne sein, oder?


Und wehe, es passiert mal was.......
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Beitrag von der Clown » 01.02.2010, 21:58

taxirock hat geschrieben:Nochmal ich...für´s Anschwärzen/Anzeigen habt ihr dann sicherlich einen geeigneten § der Stvo parat???????? :lol: :lol:

Falls ich 5 Personen im Fahrgastraum beförder....oder 6 Pygmäen....oder ..

....die 7 Zwerge,,, :?
§ 21 Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.
Quelle:StVO

Falls das widerlegt werden kann, dann laß ich gerne eines Besseren belehren.

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Beitrag von taxirock » 01.02.2010, 23:23

Ah ja...Tante Google sagt Inkraftgetreten am 01.09.2009..dieser §21...

man lernt nie aus.. :roll:

Vorher: OWi 1116/75, VRS 50, 315: Es

stellt keinen Verstoß dar, wenn die Zahl der in einem Pkw beförderten Personen die

Anzahl der im FzSchein angegebenen Sitzplätze überschreitet, solange dabei das

zul Gesamtgewicht eingehalten u die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

OLG Karlsruhe, 3. StrSen, Beschluss vom 11. 8. 1980, 3 Ss 96/80, VerkMitt 1981

Nr 40: Die höchstzulässige Zahl von in einem Pkw zu befördernden Personen ist

gesetzlich nicht bestimmt.
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