Neuer Taxi Tarif in Hamburg ab 01.02.25
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Neuer Taxi Tarif in Hamburg ab 01.02.25
Wie hier zu lesen, gibt es in HH einen neuen Tarif ab 01.02.25. Dieser beinhaltet die Abschaffung der Karenzminute und das Buchen von Festpreisen vor Fahrtantritt. Ich denke, dass Festpreise dem Taxi in Hamburg, bei der Stau und Baustellen Situation, endgültig das Genick brechen. Dann wird für 25€ Festpreis zum HBF oder Flieger gebucht, du stehst aber 20-30 Min im Stau oder musst eine Umleitung fahren, weil mal wieder ( Und das passiert täglich! ) irgendetwas gesperrt ist. In dieser Umleitung, stehst du dann genau wie alle anderen ne halbe Stunde doof rum, und wirst schlichtweg nicht bezahlt. Toll! Ich freue mich auf diesen Unsinn! Auf wiedersehen Taxigewerbe!
https://www.mopo.de/hamburg/revolution- ... b-februar/
https://www.mopo.de/hamburg/revolution- ... b-februar/
Grüße Scotty
Re: Neuer Taxi Tarif in Hamburg ab 01.02.25
Die Änderungsverordnung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt: https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2655.pdf
Metadiskussionen bitte hier: http://www.taxiforum.de/forum/viewforum.php?f=40
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Re: Neuer Taxi Tarif in Hamburg ab 01.02.25
So viel zum Thema Bürokratie Abbau... Wer zum Geier steigt da denn noch durch? Ich bin der deutsche Sprache mächtig und bin wirklich kein dummer Mensch aber: WASS? Wie soll sich diese Theorie in der Praxis umsetzen lassen?
Wer soll sich das merken können? Und was sagen unsere Fachkräfte dazu, die gerade mal Hallo und Bye sagen können? Diese Regelungen sind im Taxenalltag weder abrufbar noch umsetzbar. Oder wälzen wir nun vor Fahrtantritt erstmal jedesmal die komplette Fassung? Wartezeit dann natürlich bezahlt.
Genau so stumpfsinnig wie die Regelung " Auf ausrückliches Verlangen des Fahrgastes ". 95% Unserer Fahrgäste kennen nicht mal den gängigen Taxen Tarif, geschweige denn, wurde seit Einführung dieser Regelung noch NIE nach Festpreis derart gefragt. Noch heißt es ja " Auf wunsch des Fahrgastes ". Diesen Wunsch hat nie einer geäußert, da diese Regelung keiner kennt. Da wir, und so sieht es die Fassung ja wohl vor, diesen Vorschlag nicht machen dürfen, sondern auf ausdrückliches Verlangen des FG diese Preise anbieten dürfen, wird auch in der nächsten Tarif Legislatur niemals nach derartigen Festpreisen gefragt werden. Schwachsinns Bürokraten!
Wer soll sich das merken können? Und was sagen unsere Fachkräfte dazu, die gerade mal Hallo und Bye sagen können? Diese Regelungen sind im Taxenalltag weder abrufbar noch umsetzbar. Oder wälzen wir nun vor Fahrtantritt erstmal jedesmal die komplette Fassung? Wartezeit dann natürlich bezahlt.
Genau so stumpfsinnig wie die Regelung " Auf ausrückliches Verlangen des Fahrgastes ". 95% Unserer Fahrgäste kennen nicht mal den gängigen Taxen Tarif, geschweige denn, wurde seit Einführung dieser Regelung noch NIE nach Festpreis derart gefragt. Noch heißt es ja " Auf wunsch des Fahrgastes ". Diesen Wunsch hat nie einer geäußert, da diese Regelung keiner kennt. Da wir, und so sieht es die Fassung ja wohl vor, diesen Vorschlag nicht machen dürfen, sondern auf ausdrückliches Verlangen des FG diese Preise anbieten dürfen, wird auch in der nächsten Tarif Legislatur niemals nach derartigen Festpreisen gefragt werden. Schwachsinns Bürokraten!
Grüße Scotty
Re: Neuer Taxi Tarif in Hamburg ab 01.02.25
Scotty,
das ist juristisch/politisches Alltagsgeschäft.
Warte, bis dieser Gesetzestext in die aktuelle Taxenordnung
überführt worden ist.
Schlimmer als die vorhergehende TO ist sie nicht, Festpreise
wurden bisher nur selten nachgefragt.
Dafür sind die Karenzminuten entfallen! Das ist ein großer
Fortschritt.
In diesem Sinne
Fette Beute und
Schöne Weihnachten!
das ist juristisch/politisches Alltagsgeschäft.
Warte, bis dieser Gesetzestext in die aktuelle Taxenordnung
überführt worden ist.
Schlimmer als die vorhergehende TO ist sie nicht, Festpreise
wurden bisher nur selten nachgefragt.
Dafür sind die Karenzminuten entfallen! Das ist ein großer
Fortschritt.
In diesem Sinne
Fette Beute und
Schöne Weihnachten!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
Re: Neuer Taxi Tarif in Hamburg ab 01.02.25
Tarifkorridor mal anders: https://taxi-times.com/hamburger-behoer ... fkorridor/
Kann das funktionieren?
Kann das funktionieren?
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Re: Neuer Taxi Tarif in Hamburg ab 01.02.25
Was ich an den Festpreisfahrten bemängele: dass nur die Zentralen die Preise vorgeben dürfen !
Hamburg bietet doch einen eigenen Taxifahrpreisrechner an:
https://www.hamburg.de/politik-und-verw ... ner-410304
der wird nach dem Einsteigen (auch am Halteplatz) aufgerufen, der Fahrpreis ins Taxameter eingegeben und los geht die Fahrt !
ganz ohne Einwirkmöglichkeit irgendeiner Zentrale ...
Hamburg bietet doch einen eigenen Taxifahrpreisrechner an:
https://www.hamburg.de/politik-und-verw ... ner-410304
der wird nach dem Einsteigen (auch am Halteplatz) aufgerufen, der Fahrpreis ins Taxameter eingegeben und los geht die Fahrt !
ganz ohne Einwirkmöglichkeit irgendeiner Zentrale ...
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Re: Neuer Taxi Tarif in Hamburg ab 01.02.25
Genau so wirds auch einfach oft gemacht werden, weil 80% der FG diesen Irren Tarifdschungel eh nicht begreifen. Tun wir ja selber kaum... Behördenunsinn
Grüße Scotty
Re: Neuer Taxi Tarif in Hamburg ab 01.02.25
Die "Verordnung zur Erprobung von Festpreisen für bestellte Fahrten im Taxenverkehr" im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt:
https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2663.pdf
... und die vorhergehende Änderung der Taxiordnung (letzte Seite):
https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2662.pdf
https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2663.pdf
... und die vorhergehende Änderung der Taxiordnung (letzte Seite):
https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2662.pdf
Metadiskussionen bitte hier: http://www.taxiforum.de/forum/viewforum.php?f=40
Re: Neuer Taxi Tarif in Hamburg ab 01.02.25
sind das die teilnehmenden Fahrtenvermittler:
https://www.hamburg.de/politik-und-verw ... len-164274
?
also auch Uber und FreeNow ...
1:0 für Uber !
jetzt ham'se was sie wollten: dass nämlich auch beim Taxi der Fahrpreis vorher festgelegt und dann eingezogen werden kann > nix mehr Taxameter !
https://www.hamburg.de/politik-und-verw ... len-164274
?
also auch Uber und FreeNow ...
1:0 für Uber !
jetzt ham'se was sie wollten: dass nämlich auch beim Taxi der Fahrpreis vorher festgelegt und dann eingezogen werden kann > nix mehr Taxameter !
Zuletzt geändert von sivas am 01.02.2025, 07:01, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Neuer Taxi Tarif in Hamburg ab 01.02.25
Uber hat gestern gemeldet, dass jede Tour zum Festpreis vermittelt werden soll !
Freenow hat in der App eine Auswahlmöglichkeit für normale Fahrt auf Taxameter oder als Festpreistour.
Korrekt.
Ich glaube dass uber damit gegen die Hamburger Tarifordnung verstößt !
Dort heißt es : Nur auf Wunsch des Kunden, gibt es den Festpreis…
Freenow hat in der App eine Auswahlmöglichkeit für normale Fahrt auf Taxameter oder als Festpreistour.
Korrekt.
Ich glaube dass uber damit gegen die Hamburger Tarifordnung verstößt !
Dort heißt es : Nur auf Wunsch des Kunden, gibt es den Festpreis…
Re: Neuer Taxi Tarif in Hamburg ab 01.02.25
irgendwie liest auch in hamburg niemand das gesetz § 51 I PBefG
"Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr festzusetzen"
"Verordnung zur Erprobung von Festpreisen für bestellte Fahrten im Taxenverkehr Vom 27. Januar 2025
Auf Grund von § 51 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes.... und § 2 Absatz 11 der Taxenordnung vom 18. Januar 2000 (HmbGVBl. S. 28), zuletzt geändert am 21. Januar 2025 (HmbGVBl. S. 162), wird verordnet:
§ 2 Teilnahme und Voraussetzungen
An der Erprobung können alle in Hamburg ansässigen Taxenunternehmen teilnehmen, die an einen an der Erprobung teilnehmenden Fahrtenvermittler angeschlossen sind und die Festpreisfahrten auf Bestellung über diese Vermittler durchführen. Die Fahrtenvermittler haben die Teilnahme im Auftrag der Taxenunternehmen der zuständigen Behörde in Textform über das Funktionspostfach taxentarife@bvm.hamburg.de anzuzeigen und die Festlegungen und Voraussetzungen einzuhalten."
------------------------------------------------------------------
Der § 51 PBefG ermächtigt das Bundesland Hamburg allein dazu die Höhe des Taxipreis und kleine Einzelheiten dazu zu bestimmen. Das Dritte wie Vermittler irgend eine Einfluss haben sollen ist damit nicht gemeint. Ich würde Feststellungsklage erheben, dass ich den Vermittler nicht brauche um daran teilzunehmen.
An andere stelle wird in der Taxiverordnung Aufzeichungspflichten über Festpreise geregelt, auch das ist nicht von § 51 oder 47 III PBefG gedeckt. Vergleiche § 49 PBefG wo die aufzeichungspflicht für Mietwagenunternehmer geregelt wird. Aufzeichungspflichten sind daher eine wesentliche Entscheidung die dem Bundesgeetzgeber vorbehalten ist.
"Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr festzusetzen"
"Verordnung zur Erprobung von Festpreisen für bestellte Fahrten im Taxenverkehr Vom 27. Januar 2025
Auf Grund von § 51 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes.... und § 2 Absatz 11 der Taxenordnung vom 18. Januar 2000 (HmbGVBl. S. 28), zuletzt geändert am 21. Januar 2025 (HmbGVBl. S. 162), wird verordnet:
§ 2 Teilnahme und Voraussetzungen
An der Erprobung können alle in Hamburg ansässigen Taxenunternehmen teilnehmen, die an einen an der Erprobung teilnehmenden Fahrtenvermittler angeschlossen sind und die Festpreisfahrten auf Bestellung über diese Vermittler durchführen. Die Fahrtenvermittler haben die Teilnahme im Auftrag der Taxenunternehmen der zuständigen Behörde in Textform über das Funktionspostfach taxentarife@bvm.hamburg.de anzuzeigen und die Festlegungen und Voraussetzungen einzuhalten."
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Der § 51 PBefG ermächtigt das Bundesland Hamburg allein dazu die Höhe des Taxipreis und kleine Einzelheiten dazu zu bestimmen. Das Dritte wie Vermittler irgend eine Einfluss haben sollen ist damit nicht gemeint. Ich würde Feststellungsklage erheben, dass ich den Vermittler nicht brauche um daran teilzunehmen.
An andere stelle wird in der Taxiverordnung Aufzeichungspflichten über Festpreise geregelt, auch das ist nicht von § 51 oder 47 III PBefG gedeckt. Vergleiche § 49 PBefG wo die aufzeichungspflicht für Mietwagenunternehmer geregelt wird. Aufzeichungspflichten sind daher eine wesentliche Entscheidung die dem Bundesgeetzgeber vorbehalten ist.
Zuletzt geändert von wernas am 02.02.2025, 03:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neuer Taxi Tarif in Hamburg ab 01.02.25
Es wird mit dem Erprobungscharakter argumentiert. Man wolle das Ganze wissenschaftlich begleiten und im Erprobungszeitraum evaluieren. Auch Ritter ist klar, dass die Ermächtigung an Taxiunternehmer gerichtet ist. Die Taxenbehörde hat uns als Zentrale eigentlich genau garnix zu sagen, weil überhaupt keine Rechtsbeziehung existiert. Andersrum haben Plattformanbieter auch keinerlei Vertretungsbefugnis für das Taxengewerbe. Auch für die Dokumentationspflicht der teilnehmenden Vermittler gibt es keine Rechtsgrundlage.
Vollkommen absurd ist die Pflicht zur Eingabe eines grob mit Google geschätzten Preises in ein geeichtes Messgerät. Das widerspricht der Mid007 und dem Eichrecht. Das ist ungefähr so, als wenn der Schlachter ein Filetsteak auf die geeichte Waage legt und einen ausgewürfelten Preis eingibt, den der Kunde dann akzeptiert, wenn er ihn angemessen findet.
Ich wüsste nicht, was es die Genehmigungsbehörde angeht, auf welche Weise ich meine Einnahmen aufzeichne. Das Entscheidende ist, ob ich es auf rechtskonforme Weise mache.
Aber es ist noch absurder geplant: zukünftig sollen die Festpreise automatisch von Vermittlern in die Taxameter eingespielt werden. Mir fällt kein weiterer Gewerbezweig ein, dem von Dritten zwangsweise die Preise in die Buchführung gedrückt werden müssen.
Leider stehe ich mit meiner Meinung auf einsamem Posten. Ich mache da nur mit, weil ich dem Widerstand momentan wenig Chancen einräume und ich mir das Ganze erst einmal ansehen möchte.
Vollkommen absurd ist die Pflicht zur Eingabe eines grob mit Google geschätzten Preises in ein geeichtes Messgerät. Das widerspricht der Mid007 und dem Eichrecht. Das ist ungefähr so, als wenn der Schlachter ein Filetsteak auf die geeichte Waage legt und einen ausgewürfelten Preis eingibt, den der Kunde dann akzeptiert, wenn er ihn angemessen findet.
Ich wüsste nicht, was es die Genehmigungsbehörde angeht, auf welche Weise ich meine Einnahmen aufzeichne. Das Entscheidende ist, ob ich es auf rechtskonforme Weise mache.
Aber es ist noch absurder geplant: zukünftig sollen die Festpreise automatisch von Vermittlern in die Taxameter eingespielt werden. Mir fällt kein weiterer Gewerbezweig ein, dem von Dritten zwangsweise die Preise in die Buchführung gedrückt werden müssen.
Leider stehe ich mit meiner Meinung auf einsamem Posten. Ich mache da nur mit, weil ich dem Widerstand momentan wenig Chancen einräume und ich mir das Ganze erst einmal ansehen möchte.
Re: Neuer Taxi Tarif in Hamburg ab 01.02.25
Eine weitere Besonderheit des neuen Hamburger Taxitarifs
ist bei der Verwirrung über das Handling der Festpreise und
des Wegfalls der Karenzminuten folgende Kleinigkeit
untergegangen:
Die Umschaltgeschwindigkeit wurde auf 0 (Null) km/h festgelegt!
Bislang war es afaik doch so, dass die Umschaltung in den Zeittarif erfolgte,
wenn der Streckentarif billiger wurde als der Zeittarif (bei Tarifen ohne
Karenzminuten). Mit dieser neuen Regelung sind spez. bei Anfahrten zu
Großereignissen (Stadion u. Arena) im Schritttempo bestürzend niedrige
Stundenerlöse zu befürchten! Wie vorher mit den Karenzminuten.
Dann kommen auch die üblichen Vorbehalte wieder auf:
mit Vollgas an die rote Ampel.
Frage an die Gemeinde:
Kennt irgendwer eine vergleichbare Festsetzung der Umschaltgeschwindigkeit?
Ein stets sehr aufmerksamer Unternehmer hatte sich schon über das merkwürdige
Verhalten des Taxameters gewundert, mir sprang die eigenartige und unübliche
Festsetzung im gedruckten Taxitarif ins Auge.
ist bei der Verwirrung über das Handling der Festpreise und
des Wegfalls der Karenzminuten folgende Kleinigkeit
untergegangen:
Die Umschaltgeschwindigkeit wurde auf 0 (Null) km/h festgelegt!
Bislang war es afaik doch so, dass die Umschaltung in den Zeittarif erfolgte,
wenn der Streckentarif billiger wurde als der Zeittarif (bei Tarifen ohne
Karenzminuten). Mit dieser neuen Regelung sind spez. bei Anfahrten zu
Großereignissen (Stadion u. Arena) im Schritttempo bestürzend niedrige
Stundenerlöse zu befürchten! Wie vorher mit den Karenzminuten.

Dann kommen auch die üblichen Vorbehalte wieder auf:
mit Vollgas an die rote Ampel.
Frage an die Gemeinde:
Kennt irgendwer eine vergleichbare Festsetzung der Umschaltgeschwindigkeit?
Ein stets sehr aufmerksamer Unternehmer hatte sich schon über das merkwürdige
Verhalten des Taxameters gewundert, mir sprang die eigenartige und unübliche
Festsetzung im gedruckten Taxitarif ins Auge.
Zuletzt geändert von eichi am 05.02.2025, 17:50, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
Re: Neuer Taxi Tarif in Hamburg ab 01.02.25
ANHANG MI-007 MID (RL 2004/22/EG)
TAXAMETER
...
Taxameter
Ein Taxameter ist ein Gerät, das zusammen mit einem Signalgeber(1) betrieben wird und mit diesem ein Messgerät bildet. Dieses Gerät misst die Fahrtdauer und errechnet die Wegstrecke auf der Grundlage eines von einem Wegstreckensignalgeber übermittelten Signals. Außerdem errechnet es den für eine Fahrt zu entrichtenden Fahrpreis auf der Grundlage der errechneten Wegstrecke und/oder der gemessenen Fahrtdauer und zeigt diesen Preis an.
Fahrpreis
Der Fahrpreis ist der für eine Fahrt geschuldete Geldbetrag, der anhand eines festen Grundpreises
und/oder der Wegstrecke und/oder der Fahrtdauer ermittelt wird. Der Fahrpreis umfasst keine
Zuschläge für besonderen Aufwand.
Umschaltgeschwindigkeit
Die Umschaltgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die sich aus der Division
eines Zeittarifs durch einen Wegtarif ergibt.
...
Ob es legal ist, einen für die Berechnung der Umschaltgeschwindigkeit essentiellen
Tarifbestandteil, hier Wegtarif, willkürlich abweichend auf Null zu setzen, sollte ein Fachanwalt
prüfen.
edit typo
TAXAMETER
...
Taxameter
Ein Taxameter ist ein Gerät, das zusammen mit einem Signalgeber(1) betrieben wird und mit diesem ein Messgerät bildet. Dieses Gerät misst die Fahrtdauer und errechnet die Wegstrecke auf der Grundlage eines von einem Wegstreckensignalgeber übermittelten Signals. Außerdem errechnet es den für eine Fahrt zu entrichtenden Fahrpreis auf der Grundlage der errechneten Wegstrecke und/oder der gemessenen Fahrtdauer und zeigt diesen Preis an.
Fahrpreis
Der Fahrpreis ist der für eine Fahrt geschuldete Geldbetrag, der anhand eines festen Grundpreises
und/oder der Wegstrecke und/oder der Fahrtdauer ermittelt wird. Der Fahrpreis umfasst keine
Zuschläge für besonderen Aufwand.
Umschaltgeschwindigkeit
Die Umschaltgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die sich aus der Division
eines Zeittarifs durch einen Wegtarif ergibt.
...
Ob es legal ist, einen für die Berechnung der Umschaltgeschwindigkeit essentiellen
Tarifbestandteil, hier Wegtarif, willkürlich abweichend auf Null zu setzen, sollte ein Fachanwalt
prüfen.
edit typo
Zuletzt geändert von eichi am 05.02.2025, 19:25, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
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Re: Neuer Taxi Tarif in Hamburg ab 01.02.25
Ich frage mich viel eher, auf welcher Rechtlichen Grundlage dies durch die Behörde geprüft werden soll, sollen doch alle Festpreise mit den Erfassten in den Zentralen, also Fahrtvermittlern, abgeglichen werden. Diese Fahrpreise, sind durch den Unternehmer zu Speichern, und zu überprüfen. Wie es der Vorgänger schon sagte, der Taxameter ist ein geeichtes Messgerät, in dieses wir nun einen grob Geschätzen FP eingeben sollen
Einfach nur Lachhaft.
Ich möchte den ersten TU vor Gericht sehen, und auf welcher Grundlage dies nachgewiesen werden soll! Aber die finden was. Der verlierer ist der TU. Immerhin sind wir hier in Dummland.
PS: Dank Festpreisen, ist Trinkgeld nun auf 0 gesunken. Super! Die wissen genau wie sie jeden Cent durch den Fleischwolf drehen...



Ich möchte den ersten TU vor Gericht sehen, und auf welcher Grundlage dies nachgewiesen werden soll! Aber die finden was. Der verlierer ist der TU. Immerhin sind wir hier in Dummland.
PS: Dank Festpreisen, ist Trinkgeld nun auf 0 gesunken. Super! Die wissen genau wie sie jeden Cent durch den Fleischwolf drehen...
Zuletzt geändert von Scotty6986 am 05.02.2025, 22:22, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße Scotty
Re: Neuer Taxi Tarif in Hamburg ab 01.02.25
"Anbieten von Festpreisen und Zahlungsweise
Festpreise für bestellte Fahrten können den Fahrgästen ausschließlich von den teilnehmenden Vermittlern angeboten werden. Die Bezahlung des Fahrpreises ist sowohl bargeldlos als auch mit Bargeld möglich."
das ist nicht von § 51 oder § 47 III PBefG nicht gedeckt und gefährlich. da schalten sich immer mehr vermittler zwischen fahrgast und taxi ein und kasieren ab. das taxi wird immer mehr zu uber-free now-knecht.
ich würde unbedingt klagen, um die einmischung von free now und rest zu verhindern.
es steht immer die frage im raum wie stark muss der staat in private verträge bei der taxifahrt eingreifen, welche bereits im BGB durch verbraucherschutz bestens gereglt sind. sind fahrgäste kleine kinder oder kann der taxifahrer mit dem kunden anhand von google maps die strecke und fahrpreis nicht selbst bei fahrbeginn (mit grenze nach unten) vereinbaren.
im § 51 PBefG steht, dass die landesregierung ermächtigt wird die fahrpreise festzusetzen, sprich sie muss nichts festsetzen und wenn sie festsetzt kann sie verschiedene wege wählen, der vorher festgesetzte fahrpreis muss nur vom fahrpreisanzeiger § 28 bokraft angezeigt werden.
Festpreise für bestellte Fahrten können den Fahrgästen ausschließlich von den teilnehmenden Vermittlern angeboten werden. Die Bezahlung des Fahrpreises ist sowohl bargeldlos als auch mit Bargeld möglich."
das ist nicht von § 51 oder § 47 III PBefG nicht gedeckt und gefährlich. da schalten sich immer mehr vermittler zwischen fahrgast und taxi ein und kasieren ab. das taxi wird immer mehr zu uber-free now-knecht.
ich würde unbedingt klagen, um die einmischung von free now und rest zu verhindern.
es steht immer die frage im raum wie stark muss der staat in private verträge bei der taxifahrt eingreifen, welche bereits im BGB durch verbraucherschutz bestens gereglt sind. sind fahrgäste kleine kinder oder kann der taxifahrer mit dem kunden anhand von google maps die strecke und fahrpreis nicht selbst bei fahrbeginn (mit grenze nach unten) vereinbaren.
im § 51 PBefG steht, dass die landesregierung ermächtigt wird die fahrpreise festzusetzen, sprich sie muss nichts festsetzen und wenn sie festsetzt kann sie verschiedene wege wählen, der vorher festgesetzte fahrpreis muss nur vom fahrpreisanzeiger § 28 bokraft angezeigt werden.
Re: Neuer Taxi Tarif in Hamburg ab 01.02.25
Zu 0 km/h fällt mir spontan kein Beispiel ein. Aber andere, der Richtlinie widersprechende Regelungen gibt es, z.B. hier im LK Mainz-Bingen (aktuell 2,50 € je km und 40 € je Std, gleiche Definition gibts dort aber schon länger):
Gelegentlich wird diese oder die Formulierung "Schrittgeschwindigkeit" als Umschaltgeschwindigkeitsdefinition benutzt. Meines Erachtens paßt das nicht mit der durchaus eindeutigen Richtlinie zusammen.§ 3
Wartegeld wird für Wartezeiten, auch verkehrsbedingt (Geschwindigkeit < 6 km/h), berechnet. Die Berechnung hat durch den Fahrpreisanzeiger zu erfolgen.
Linne & Krause haben die Auswirkungen 2012 in ihrem Gutachten "Effekt der Karenzzeitregelung im Hamburger Taxigewerbe" mit 3,1 % beziffert. Ganz viel dürfte sich verkehrlich nicht geändert haben, so daß diese Größenordnung auch heute noch zum Tragen kommen wird.
Metadiskussionen bitte hier: http://www.taxiforum.de/forum/viewforum.php?f=40
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Re: Neuer Taxi Tarif in Hamburg ab 01.02.25
Die Rechtslage ist hier klar. Festpreise nur bei vorheriger Bestellung. Ohne rechtliche Kommentierung oder Kenntnis der Anwendungsvorsfhrift, dürfte dies grundsätzlich um jede Form der Vorbestellung handelt. Dies schlösse dann auch den vermittlungslosen Einzelunternehmer ein.sivas hat geschrieben: ↑31.01.2025, 12:33Was ich an den Festpreisfahrten bemängele: dass nur die Zentralen die Preise vorgeben dürfen !
Hamburg bietet doch einen eigenen Taxifahrpreisrechner an:
https://www.hamburg.de/politik-und-verw ... ner-410304
der wird nach dem Einsteigen (auch am Halteplatz) aufgerufen, der Fahrpreis ins Taxameter eingegeben und los geht die Fahrt !
ganz ohne Einwirkmöglichkeit irgendeiner Zentrale ...
Dass die in HH auf Zentralen und Plattformen beschränkt sind, ist eine Festlegung der Landesbehörde.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Neuer Taxi Tarif in Hamburg ab 01.02.25
Ich sehe hier auch keine Rechtsgrundlage. Ich war bisher sogar der Auffassung, dass dieser Wert erst im Taxameter auf Grundlage von Weg und Zeittarif errechnet wird und nicht fix programmiert ist.eichi hat geschrieben: ↑05.02.2025, 19:23ANHANG MI-007 MID (RL 2004/22/EG)
TAXAMETER
...
Taxameter
Ein Taxameter ist ein Gerät, das zusammen mit einem Signalgeber(1) betrieben wird und mit diesem ein Messgerät bildet. Dieses Gerät misst die Fahrtdauer und errechnet die Wegstrecke auf der Grundlage eines von einem Wegstreckensignalgeber übermittelten Signals. Außerdem errechnet es den für eine Fahrt zu entrichtenden Fahrpreis auf der Grundlage der errechneten Wegstrecke und/oder der gemessenen Fahrtdauer und zeigt diesen Preis an.
Fahrpreis
Der Fahrpreis ist der für eine Fahrt geschuldete Geldbetrag, der anhand eines festen Grundpreises
und/oder der Wegstrecke und/oder der Fahrtdauer ermittelt wird. Der Fahrpreis umfasst keine
Zuschläge für besonderen Aufwand.
Umschaltgeschwindigkeit
Die Umschaltgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die sich aus der Division
eines Zeittarifs durch einen Wegtarif ergibt.
...
Ob es legal ist, einen für die Berechnung der Umschaltgeschwindigkeit essentiellen
Tarifbestandteil, hier Wegtarif, willkürlich abweichend auf Null zu setzen, sollte ein Fachanwalt
prüfen.
edit typo
Das grenzt ja an eine Fortführung der Karenzminute durch die Hintertür.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Neuer Taxi Tarif in Hamburg ab 01.02.25
Wenn ich mich recht erinnere, ist der Anteil am Fahrpreis
unterhalb der Umschaltgeschwindigkeit bei 3,x %.
Also rund ein Drittel des Karenzminuteneffekts.
Da hatte mal ein Unternehmer mit Stoppuhr sich viel
Mühe gemacht.
Wenn ich wollte, könnte ich mich ärgern.
unterhalb der Umschaltgeschwindigkeit bei 3,x %.
Also rund ein Drittel des Karenzminuteneffekts.
Da hatte mal ein Unternehmer mit Stoppuhr sich viel
Mühe gemacht.
Wenn ich wollte, könnte ich mich ärgern.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)