Re: [HH] Ab 2025 keine Verbrenner-Taxen mehr
Verfasst: 09.03.2023, 04:46
§ 64 b PBefG: Dieses Gesetz oder auf Grundlage dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnungen steht oder stehen Vorschriften der Länder nicht entgegen, die den Betrieb des Verkehrs mit Taxen oder mit Mietwagen oder den Betrieb gebündelten Bedarfsverkehrs in Bezug auf Fahrzeugemissionen- regeln.
Wie gesagt "Fahrzeugemissionen" sind im Sinn des BImschg als unmittelbar schädliche Gase gemeint. Nicht das CO2 dass in erhöhter Konzentration wegen weltweiter Freisetzung auf lange Frist einen Einfluss auf das Weltklima hat. Auch wenn in der Verkerhsministerkonferenz, welche erwähnt wird die CO2 Einsparung besprochen wurde. (Siehe BT-Drucksache 19/14338 Seite 30)
Der Begriff "regeln" ist dahin zu verstehen durch Rechtsnormen eine Auswahl unter bestehenden rechtmässigen Möglichkeiten zu treffen, aber nicht als Kompetenz Erlaubtes zu verbieten. Damit meine ich, das KFZs welche eine Zulassung nach § 16,20 StVZO haben einer vernünftigen verhältnismässigen Auswahl unterzogen werden können, aber nicht allgemein verboten werden können. Sprich es können gewisse schlechtere Schadstoffklassen ausgeschlossen werden. Aber Verbrenner allgemein zu verbieten ist nicht rechtmässig. Insbesonderen da moderne Verbrenner in der ökologischen Gesamtlebensbilanz sowohl beim Schadstoffverursachung und CO2-Ausstoss mit E-Autos mithalten, daher kein Grund besteht Taxiunternehmer, die Verbrenner benützen wollen anders zu behandeln als normale Autofahrer.
Wie gesagt "Fahrzeugemissionen" sind im Sinn des BImschg als unmittelbar schädliche Gase gemeint. Nicht das CO2 dass in erhöhter Konzentration wegen weltweiter Freisetzung auf lange Frist einen Einfluss auf das Weltklima hat. Auch wenn in der Verkerhsministerkonferenz, welche erwähnt wird die CO2 Einsparung besprochen wurde. (Siehe BT-Drucksache 19/14338 Seite 30)
Der Begriff "regeln" ist dahin zu verstehen durch Rechtsnormen eine Auswahl unter bestehenden rechtmässigen Möglichkeiten zu treffen, aber nicht als Kompetenz Erlaubtes zu verbieten. Damit meine ich, das KFZs welche eine Zulassung nach § 16,20 StVZO haben einer vernünftigen verhältnismässigen Auswahl unterzogen werden können, aber nicht allgemein verboten werden können. Sprich es können gewisse schlechtere Schadstoffklassen ausgeschlossen werden. Aber Verbrenner allgemein zu verbieten ist nicht rechtmässig. Insbesonderen da moderne Verbrenner in der ökologischen Gesamtlebensbilanz sowohl beim Schadstoffverursachung und CO2-Ausstoss mit E-Autos mithalten, daher kein Grund besteht Taxiunternehmer, die Verbrenner benützen wollen anders zu behandeln als normale Autofahrer.