Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
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Taxi Georg
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von Taxi Georg » 20.02.2023, 10:38
Als erstes Bundesland wird Hamburg ab 2025 keine Verbrenner-Taxen mehr zulassen.
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Bei "... sagte der Verkehrssenator (Grüne)" ... habe ich aufgehört zu lesen!
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KlareWorte
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von KlareWorte » 20.02.2023, 11:04
War ja abzusehen, dass das kommt. Andere Bundesländer werden nachziehen.
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Poorboy
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von Poorboy » 20.02.2023, 12:02
Also 2024 neues Taxi kaufen!
Poorboy
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von KlareWorte » 20.02.2023, 12:28
Poorboy hat geschrieben: ↑20.02.2023, 12:02
Also 2024 neues Taxi kaufen!
Poorboy
Bestandfahrzeuge sind davon nicht betroffen.
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Poorboy
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von Poorboy » 20.02.2023, 12:46
Eben, darum kommendes Jahr kaufen und dann eben bis zum Exitus fahren!
Außerdem führt dann schon Putin hier das Kommando

.
Poorboy
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Poorboy am 20.02.2023, 12:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Taxi Georg
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von Taxi Georg » 20.02.2023, 15:37
Poorboy hat geschrieben: ↑20.02.2023, 12:02
Also 2024 neues Taxi kaufen!
Genau!

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KlareWorte
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von KlareWorte » 20.02.2023, 18:05
Poorboy hat geschrieben: ↑20.02.2023, 12:46
Eben, darum kommendes Jahr kaufen und dann eben bis zum Exitus fahren!
Außerdem führt dann schon Putin hier das Kommando

.
Poorboy
Was willst du kaufen? Neu wirste wenig bekommen.
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Taxi Georg
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von Taxi Georg » 21.02.2023, 09:57
KlareWorte hat geschrieben: ↑20.02.2023, 11:04
Andere Bundesländer werden nachziehen.
Gibt es da eine gesetzliche Grundlage, dass das eine Behörde vorschreiben kann?
In der BoKraft kann ich nichts finden!
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LRKN
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von LRKN » 21.02.2023, 12:16
Taxi Georg hat geschrieben: ↑21.02.2023, 09:57
KlareWorte hat geschrieben: ↑20.02.2023, 11:04
Andere Bundesländer werden nachziehen.
Gibt es da eine gesetzliche Grundlage, dass das eine Behörde vorschreiben kann?
In der BoKraft kann ich nichts finden!
Das kam mit der Novelle des PBefG. Dort wurde eingefügt, dass Kommunen vorgaben zur Zulassung der Personenbeförderung festlegen können. Unter anderen auch welche Antriebsform erfüllt werden muss. Dadurch kann Hamburg vorschreiben, dass alle Fahrzeuge für die Personenbeförderung lokal emmisionsfrei zu sein haben. Frag mich aber bitte nicht nach dem Paragraf. Aber hier eine Zusammenfassung:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... esetz.html
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LRKN am 21.02.2023, 12:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Taxi Georg
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von Taxi Georg » 21.02.2023, 12:46
Danke für die Antworten!

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Jim Bo
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von Jim Bo » 21.02.2023, 18:55
Finde auch, Verbrenner Motoren in Taxen muss man nicht abschaffen. Die stehen doch schon abgemeldet herum oder die meiste Zeit am Taxistand.
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Pascha
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Beitrag
von Pascha » 21.02.2023, 22:05
Jim Bo hat geschrieben: ↑21.02.2023, 18:55
Finde auch, Verbrenner Motoren in Taxen muss man nicht abschaffen. Die stehen doch schon abgemeldet herum oder die meiste Zeit am Taxistand.
… und lassen den Motor laufen.
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sivas
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Beitrag
von sivas » 22.02.2023, 07:43
Klar doch !
weil's ein Arbeitsplatz ist, der bei Kälte beheizt und bei Hitze gekühlt werden muss (§ ? der Arbeitsstättenverordnung

).
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sivas am 22.02.2023, 07:44, insgesamt 1-mal geändert.
Täter ...
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wernas
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von wernas » 06.03.2023, 06:50
auch hier hat das Bundesland Hamburg keine Kompetenz zum Erlass eines solchen Verbots ---> Klage !!!!
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von KlareWorte » 06.03.2023, 08:31
das ist nicht richtig
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wernas
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von wernas » 06.03.2023, 09:33
Gemäß § 57 I Nr.2a PBefG regelt das Verkehrsministerium mit dem Bundesrat die Anforderungen an Taxis in § 16,17 BOkraft und in der StVZO.
Nicht regeln, genauer einfach keine Verbrenner als Taxis zulassen kann das das Bundesland Hamburg durch § 29 Hamburgisches Klimaschutzgesetz: § 29 Nachhaltige Mobilität
(1) Ziel der Freien und Hansestadt Hamburg ist es, eine nachhaltige und emissionsarme Mobilität im
Sinne von § 4 Absatz 3 zu erreichen, insbesondere durch:
2. die schrittweise Ersetzung von Fahrzeugen mit fossilen Antrieben durch andere klimafreundliche Antriebsformen; hierbei gilt eine uneingeschränkte Technologieoffenheit.
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KlareWorte
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von KlareWorte » 06.03.2023, 10:46
wernas hat geschrieben: ↑06.03.2023, 09:33
Gemäß § 57 I Nr.2a PBefG regelt das Verkehrsministerium mit dem Bundesrat die Anforderungen an Taxis in § 16,17 BOkraft und in der StVZO.
Man sollte Gesetze schon komplett lesen. Die Rechtsgrundlage ist § 57 Abs. 2 PeBefG, hatte ich weiter oben schon geschrieben.
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wernas
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von wernas » 06.03.2023, 23:15
Bitte einen Anwalt Fragen !!!!!
§ 57 II PBefG: Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Nr. 1 (bezüglich Strassenbahnen, welche vom Bundesverkehrsminsterium plus Bundesrat erlassen werden) können auch Vorschriften zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes enthalten; Das macht bei Strassenbahnen Sinn, weil die schon ordenlich Lärm oder sonstige Immssionen nach § 3 II BImschG verursachen können.
Was sich das Bundesland Hamburg bei dieser Ideee, ab 2024 nur noch E-Taxis zuzulassen gedacht hat (nichts) kann man hier im Informationssystem des Hamburger Senats nachlesen, es fehlt jede rechtliche Begründung: Man hofft bei den Grünen scheinbar, dass vor lauter "Klimaeuphorie" niemand nachfragt, ob das rechtmässig ist.
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok ... 2_2672.pdf
Auf Seite 5 des PDF: "Wir befinden uns bereits in Erörterungen mit den Vertreterinnen und Vertretern des Hamburger Taxengewerbes über eine denkbare Regelung, dass ab einem Stichtag in dieser Legislaturperiode nur noch lokal emissionsfreie Taxen in Hamburg neu konzessioniert werden. Diese Regelung sollte dann im Hamburgischen Klimaschutzgesetz verankert werden, um sie politisch und rechtlich durch eine Parlamentsentscheidung abzusichern. Durch eine Evaluierung des Projekts werden wir Erkenntnisse darüber gewinnen können, ob der Betrieb elektrisch angetriebener Taxen betrieblich möglich ist und in der Folge die Umstellung des gesamten Gewerbes umgesetzt werden kann."
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wernas am 06.03.2023, 23:16, insgesamt 1-mal geändert.