Abwahlantrag gegen LHT-Vorstand

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
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Abwahlantrag gegen LHT-Vorstand

Beitrag von TAXI-MAGAZIN.DE » 23.07.2020, 21:47

Gegen den Vorstand des Taxenverbandes LHT (Landesverband der Hamburger Taxenunternehmer) wurde aus der Verbandsbasis heraus ein Abwahlantrag eingereicht. Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung soll darüber am morgigen Freitag entschieden werden.

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sivas
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Re: Abwahlantrag gegen LHT-Vorstand

Beitrag von sivas » 24.07.2020, 06:52

Der neue Vorstand mit Bülent Aktas ... steht auch dem größten Taxibetrieb in Hamburg vor. Dieser Betrieb zog viel Kritik in der Branche auf sich, als er seine Fahrzeuge der lokalen Uber-Taxivermittlung anschloss.
Sich von Uber-Taxi vermitteln zu lassen, muss ja kein Fehler sein, es muss sich jedoch rechnen.
Was das Schöne an Uber ist: Sie zeigen dem althergebrachten Gewerbe wie in Zukunft zu vermitteln ist ! Anrufen war Gestern.

Wo bleibt die App, mit der ich ÜBERALL in Deutschland mir ein Taxi bestellen kann ?
Warum liessen sich nicht ALLE Taxiunternehmer von myTaxi vermitteln ?

Jetzt ist's zu spät, jetzt kommen die Mietwagen und manch einer im Gewerbe begrüsst das auch noch :twisted: Taxi halt ... das sagt Alles.

Untoter :shock:

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Wäschewaschen beim LHT

Beitrag von TAXI-MAGAZIN.DE » 24.07.2020, 14:28

Kurz vor der Außerordentlichen Mitgliederversammlung des LHT, auf der der Vorstand abgewählt werden soll, haben sich beide Seiten kräftig munitioniert. Einem 28seitigen Konvolut mit Angriffen insbesondere gegen den seit Mai 2019 amtierenden Vorsitzenden Bülent Aktas, entgegnete dieser nun mit einem mehrseitigen Traktat, welches per WhatsApp bei LHT-Mitgliedern verbreitet wurde. Wir dokumentieren die beiden Sammlungen an teils sehr detailierten gegenseitigen Vorwürfen.

weiterlesen: http://taxi-magazin.de/taxi/topics/waes ... im-lht.php
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Re: Abwahlantrag gegen LHT-Vorstand

Beitrag von IK » 24.07.2020, 14:35

Bülent ist gerade im Urlaub. In seiner Abwesenheit wurde binnen fünf Tage eine Blitz-Versammlung einberufen. Er kann sich gar nicht daran beteiligen und sich zu den Vorwürfen äußern.

Aus meiner Sicht ist solches Vorgehen würdelos.
Dem Gegner auch die Möglichkeit zu nehmen sich zu verteidigen, kann nur jemand sich ausdenken, dessen Ziele unlauter sind.

Mehr kann man im Moment nicht sagen ...
Zuletzt geändert von IK am 24.07.2020, 14:36, insgesamt 1-mal geändert.

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Aktas als LHT-Vorsitzender abgewählt

Beitrag von TAXI-MAGAZIN.DE » 24.07.2020, 17:24

Auf der heutigen, derzeit noch laufenden außerordentlichen LHT-Mitgliederversammlung wurde der Vorsitzende Bülent Aktas mit den Stimmen aller erschienenen Mitglieder abgewählt, ebenso die anderen Vorstandsmitglieder, die als Aktas-Vertraute gelten. Die restlichen Vorständler sind zurückgetreten.

Über die Ergebnisse der laufenden Neuwahlen und den Verlauf der Versammlung informiert TAXI-MAGAZIN.DE zum Wochenende.

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Re: Abwahlantrag gegen LHT-Vorstand

Beitrag von Taxiernst » 24.07.2020, 20:38

Insofern scheint das Ergebnis ja wohl auch vorprogrammiert und hier der Autor auch ein gewisses Interesse daran zu haben.

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Re: Abwahlantrag gegen LHT-Vorstand

Beitrag von TAXI-MAGAZIN.DE » 24.07.2020, 22:18

@ Taxiernst

Es sind im Artikel beide Seiten gleichermaßen zu Wort gekommen. Die Intention war und bleibt, etwas Transparenz in Vorgänge des (Hamburger) Taxigewerbes zu bringen, die ansonsten nur einigen Insidern bekannt gewesen wären. Nun kann sich jeder und jede ein eigenes Bild machen.

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Re: Abwahlantrag gegen LHT-Vorstand

Beitrag von 320CDI » 25.07.2020, 01:49

Die ganze Sache ist einfach nur peinlich.
Man hat noch nicht einmal den Anstand, die Persönlichkeitsrechte von Mitgliedern, Angestellten und unbeteiligten Schulungsteilnehmern zu wahren. Der Datenschutz wird völlig ignoriert. Mit Tranzparenz hat das nichts zu tun.
Mit der Weitergabe und Veröffentlichung solcher Dokumente und Informationen verspielt der LHT nicht nur sämtliches Vertrauen gegenüber seinen Mitgliedern - sondern auch gegenüber anderen Verbänden, den Behörden, der Politik, der Handelskammer u.a..
Solche Schmutzkampagnen schädigen den Ruf des gesamten Gewerbes. Mit "Herrn TAXI-MAGAZIN.DE" habt ihr Euch den "richtigen" Schreiberling an die Seite geholt.
Ein Anwalt wäre besser gewesen.

P.S. Vielleicht kann hier mal ein Admin einschreiten.

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Re: Abwahlantrag gegen LHT-Vorstand

Beitrag von am » 25.07.2020, 06:02

Der Schreiberling ist lediglich der Überbringer der schlechten Nachricht.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Abwahlantrag gegen LHT-Vorstand

Beitrag von Taxiernst » 25.07.2020, 08:52

TAXI-MAGAZIN.DE hat geschrieben:
24.07.2020, 22:18
@ Taxiernst
Es sind im Artikel beide Seiten gleichermaßen zu Wort gekommen.
Die zwei „Positionspapiere“ (PDF) sind Eingemachtes.
@IK hat es schon angedeutet, gestern lief eine Hinrichtung und „TAXI-MAGAZIN.DE“ hat diese insofern mitgefeiert, weil schon inmitten der Sitzung das Ergebnis rausging und es auf „TAXI-MAGAZIN.DE“ ansonsten doch auffällig still geworden ist.
Inhaltlich und zu den Personen kann ich mir selbst kein Urteil erlauben, außer dass Fahrer, die ich bei Aktas&Co kenne, durchaus zufrieden sind.

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Re: Abwahlantrag gegen LHT-Vorstand

Beitrag von eichi » 25.07.2020, 16:22

am hat geschrieben:
25.07.2020, 06:02
Der Schreiberling ist lediglich der Überbringer der schlechten Nachricht.
Der Schreiberling ist mehr als das.
Durch das Veröffentlichen der beiden Dokumente
wurde gegen Datenschutzprinzipien massiv verstoßen.
Namen und Adressen Beteiligter wurden nicht "verpixelt".
Allein die Wortwahl zu diesen beiden Dokumenten
(Traktat bzw. Konvolut) erscheint mir missgünstig.

Der Schreiberling wollte wohl nur die Anzahl der Leser
des Taxi-Magazins erhöhen.

Aus meiner Sicht hat er jedoch in soweit Recht, dass der
LHT außer den Schulungseinnahmen wenig Engagement
für das Taxigewerbe zeigte, Mietwagen waren hingegen
schon seit geraumer Zeit stets willkommener "Beifang".
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Wattwurm
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Re: Abwahlantrag gegen LHT-Vorstand

Beitrag von Wattwurm » 26.07.2020, 12:38

FRAGEN ZUR SATZUNG

1. Wurden die Einladungen fristgerecht zugestellt?
2. War die Beschlussfähigkeit (Mindestanzahl der Mitglieder) gegeben?
3. Anhörung des Betroffenen erfolgt?
4. Verhältnismäßigkeit der Diszplinarmaßnahme (Verweis, Abmahnung, Ausschluss)
5. Rechtsmittelbelehrung erfolggt?
6. Wurde ein Protokoll geführt? (Der Betroffene hat Anspruch auf Einsicht)

Einen demokratisch gewählten Vorsitzenden mal eben so im Vorbeigehen einfach abzumeiern, das ist nicht so einfach...
Zuletzt geändert von Wattwurm am 26.07.2020, 12:39, insgesamt 1-mal geändert.

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Marvin
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Re: Abwahlantrag gegen LHT-Vorstand

Beitrag von Marvin » 27.07.2020, 14:19

IK hat geschrieben:
24.07.2020, 14:35
Bülent ist gerade im Urlaub. In seiner Abwesenheit wurde binnen fünf Tage eine Blitz-Versammlung einberufen. Er kann sich gar nicht daran beteiligen und sich zu den Vorwürfen äußern. Aus meiner Sicht ist solches Vorgehen würdelos. Dem Gegner auch die Möglichkeit zu nehmen sich zu verteidigen, kann nur jemand sich ausdenken, dessen Ziele unlauter sind. Mehr kann man im Moment nicht sagen ...
Ob Michael Erdogans Ziele unlauter sind, ist reine Spekulation. Man kann nicht mal sagen, ob es überhaupt Ziele gibt, weil wenig davon nach außen dringt. Es gibt in diesem Verband keine sichtbare Bereitschaft, gewerbepolitische Ziele zu formulieren und darüber mit den Mitgliedern in den Diskurs zu treten.
Als nicht eingeweihter Beobachter kann man den Eindruck gewinnen, dass Michael Erdogan im Mai 2019 von Bülent Aktas aus dem Amt geputscht wurde und als Trostpreis einen Platz im erweiterten Vorstand erhielt. Jetzt wurde von ihm die Gunst der Stunde (und die vorgeblich katastrophale Situation des LHT) genutzt, um den Posten zurück zu erlangen. Aber das ist nur mein persönlicher Eindruck. Wer an der Situation in welcher Form beteiligt ist, lässt sich von außen natürlich schwer bewerten.
Es gab auf der Versammlung im Mai 2019 deutliche Kritik an Michaels Erdogans Arbeit. Der Vorwurf: Er habe die gewerbepolitische Tätigkeit praktisch eingestellt und ebenso die Kommunikation mit den Mitgliedern. Außerdem sei er als Mietwagen – Großunternehmer nicht der richtige Vertreter für die Belange des Taxengewerbes. Es gab von ihm so gut wie keine Gegenwehr, was man als Bestätigung der Vorwürfe oder als Kapitulation vor dem designierten Nachfolger werten könnte. Aber auch das ist reine Spekulation. Es war also klar, dass es personelle Veränderungen geben musste.
Meine erste naive Befürchtung, dass es keine Mitglieder für diese personelle Veränderung geben könnte, erwies sich allerdings als falsch. Es fand sich umgehend eine ausreichende Anzahl an Kandidaten, die sich vorher allerdings nicht nennenswert an der Diskussion beteiligt hatten. Es kam, wie vermutlich vorausgeplant: Kurze Vorstellung – und Ruckzuck stand die Mannschaft, ohne nennenswerte Aussage zur Zielsetzung. Der – möglicherweise im Vorwege ausgeknobelte – Vorstand wurde dann von den ca. 10 Prozent anwesenden Mitgliedern gewählt.
Natürlich hat jeder seine Chance verdient, aber was in den 13 Monaten im LHT vor sich ging, war offenbar inakzeptabel. Es gab im November Aussagen, dass Bülent weder Gewerbearbeit leiste, noch sonstige Tätigkeiten für den Verband erbringe. Darüber, welche Vorteile er für seinen Betrieb aus der LHT Schulung zog wurde lediglich spekuliert. Im Dezember erhielt der Gesamtvorstand einen Brief eines Mitglieds mit konkreten Fragen zu den Gerüchten, zur gewerbepolitischen Ausrichtung und zum aktuellen Arbeitsumfang der Vorstandstätigkeit. Dieses Schreiben wurde allen Vorstandsmitgliedern ausgehändigt, blieb jedoch vollständig unbeantwortet.
Die während Bülents Abwesenheit mit geringstmöglicher Ladungsfrist anberaumte außerordentliche Sitzung wurde in der Einladung mit finanziellen Nachteilen aus der Freistellung einer zuvor entlassenen Mitarbeiterin begründet. Das Papier mit den umfangreichen weitergehenden Vorwürfen hatten jedoch nur ausgewählte Mitglieder erhalten. Ebenso die Erwiderung von Bülent. Ich habe die Dokumente erst kurz vor der Versammlung von dritter Seite erhalten.
Die kurzfristige Einladung während Bülents Abwesenheit wurde auf der Versammlung kritisch hinterfragt. Begründet wurde das Vorgehen mit der Gefahr des schweren finanziellen Schadens im Falle einer weiteren Handlungsunfähigkeit, weil Gerichtsverfahren anhängig seien. Die vorgetragenen Zustände sind auch an Absurdität kaum zu überbieten: Die Vorstände verstecken angeblich das Vereinsvermögen voreinander - inklusive der Mitnahme der Bargeldbestände in den Urlaub. Über den Wahrheitsgehalt dieser Vorwürfe kann man als unbeteiligtes Mitglied nur spekulieren.
Es ist allerdings offensichtlich, dass sowohl der (dem Ersten fast gleichberechtigt) zweite Vorstand als auch die Mitglieder des erweiterten Vorstands nicht etwa Opfer der Umstände, sondern Mitverursacher sind, denn es wäre ihre Aufgabe gewesen, die Zustände zeitnah den Mitgliedern transparent zu machen. Das wurde auch auf der Versammlung kritisiert und damit „entkräftet“, dass ja Bülent vor dem März 2020 kaum anwesend war und somit wenig Schaden anrichten konnte. Die Aussage halte ich – freundlich formuliert - für fragwürdig.
Leider wurde einer geforderten Zäsur in der Verbandsarbeit mit der Chance zu einer umfassenden Neuausrichtung eine Absage erteilt: Es traten als Kandidaten zur Wahl des geschäftsführenden Vorstands wieder der alte Zweite und Michael Erdogan für volle drei Jahre ohne nennenswerte Aussage zu ihrer Zielsetzung an. Es gab allerdings auf der Versammlung auch keine personelle Alternative. Die Chance auf eine kommissarische Lösung, um zunächst die Missstände zu sondieren und möglichen neuen Kandidaten die Gelegenheit zur Orientierung zu geben, wurde durch die Kandidatur für die volle Amtszeit vernichtet.
Die Situation ist eher unerfreulich und gibt wenig Anlass zur Hoffnung auf eine umfassende Änderung der Misere: Es ist weiterhin der zweite Vorsitzende als mittelbarer Mitverursacher der Krise und der im vergangenen Jahr aufgrund unbefriedigender Arbeit „degradierte“ Altvorstand im Amt. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass sich lediglich die „Besitzverhältnisse“ geändert haben, nicht jedoch die Bereitschaft, die Mitgliederschaft als Souverän zu betrachten, dessen Interessen man zu vertreten hat. Themen wie Transparenz der Vorstandstätigkeit oder gewerbepolitische Richtungsfindung scheinen eine untergeordnete Rolle zu spielen. Es gibt keinerlei Kommunikationsstrukturen innerhalb des Verbandes. Offenbar nicht einmal mehr die aus Fremdartikeln und Werbung zusammenkopierte Hauspostille.
Es wäre aber falsch, die Entwicklung mit Häme zu betrachten, denn es wäre dringend erforderlich, mit dem LHT einen schlagkräftigen Gewerbeverband zu haben, der nicht abhängig von einer einzelnen Großzentrale ist. Sicher ist es legitim, dass eine große Genossenschaft Einfluss nehmen möchte und die Gewerbearbeit des Hansa Verbandes ist auch – besonders aufgrund der besseren finanziellen Ausstattung – substanziell gehaltvoller als die des LHT. Aber die Existenz einer unabhängigen Gewerbevertretung, besonders für die vielen Einzelunternehmer, ist nötiger als je zuvor.
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Re: Abwahlantrag gegen LHT-Vorstand

Beitrag von IK » 27.07.2020, 17:58

@Marvin
Ich selber kenne die Umstände nicht. Ich habe bei Facebook gelesen, dass Bülent für 10 Tage in der Türkei ist und war verblüfft hier zu lesen, dass es eine kurzfristige Eiberufung gab. Bülent ist wieder zurück. Die 5 Tage hätte man warten können. Das ist meine Meinung. Das wäre Putsch in meinen Augen. Erdogan wurde meines Wissens bei einer ordentlichen GV abgewählt.

Wie es aussieht, hat Bülent faktisch das Amt tatsächlich erst im März übernommen. Wieso und warum, kann ich nicht sagen.

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Re: Abwahlantrag gegen LHT-Vorstand

Beitrag von Taxiernst » 27.07.2020, 20:22

Es wird von einer hohen zweistelligen Anzahl neuer Mietwagenkonzessionen gesprochen, die in Noderstedt beantragt für HH relevant sein könnte. Im LHT-Gebilde scheint es hierzu Akteure zu geben. Nahezu 100 „neue“ Mietwagen würden in Norderstedt selbst kaum zu Brot kommen und eher in HH zu wildern beabsichtigen. Diese Mietwagenkonzessionen waren in HH auflagenbedingt wohl nicht zu bekommen. Welches (Taxi-) Blatt "spielt" der LHT perspektivisch ?

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Re: Abwahlantrag gegen LHT-Vorstand

Beitrag von Marvin » 27.07.2020, 21:19

IK hat geschrieben:
27.07.2020, 17:58
@Marvin
Ich selber kenne die Umstände nicht. Ich habe bei Facebook gelesen, dass Bülent für 10 Tage in der Türkei ist und war verblüfft hier zu lesen, dass es eine kurzfristige Eiberufung gab. Bülent ist wieder zurück. Die 5 Tage hätte man warten können. Das ist meine Meinung. Das wäre Putsch in meinen Augen. Erdogan wurde meines Wissens bei einer ordentlichen GV abgewählt.
Ein Putsch im eigentlichen Sinn war sicher Beides nicht, aber vermutlich taktisch gut vorbereitete Machtübernahmen, die für das Wahlvolk schwer durchschaubar waren. Als einigermaßen wahrscheinlich betrachte ich die Tatsache, dass die meisten Protagonisten auf die Meinung ihrer Mitglieder pfeifen. Oder zumindest nur die Meinung bestimmter Mitgliedergruppen respektieren.

Aber die nächste ordentliche Versammlung findet im September statt. Vielleicht geschieht ein Wunder und es findet sich ein unabhängiger Kandidat, der weder Groß- noch Mietwagenunternehmer ist und meine Aversion gegen Uber, Freenow und Moia teilt. Dann bin ich der Erste, der einen Abwahlantrag unterschreibt.

Ich hoffe auch, dass bis dahin etwas Licht ins Dunkel kommt, denn es wurde unter dem TOP „Sonstiges“ noch der Antrag eines Mitgliedes positiv beschieden, den geschassten Vorstandsmitgliedern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und diese allen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Sport, Spiel, Spannung.
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Re: Abwahlantrag gegen LHT-Vorstand

Beitrag von Marvin » 27.07.2020, 21:36

Taxiernst hat geschrieben:
27.07.2020, 20:22
Es wird von einer hohen zweistelligen Anzahl neuer Mietwagenkonzessionen gesprochen, die in Noderstedt beantragt für HH relevant sein könnte. Im LHT-Gebilde scheint es hierzu Akteure zu geben. Nahezu 100 „neue“ Mietwagen würden in Norderstedt selbst kaum zu Brot kommen und eher in HH zu wildern beabsichtigen. Diese Mietwagenkonzessionen waren in HH auflagenbedingt wohl nicht zu bekommen. Welches (Taxi-) Blatt "spielt" der LHT perspektivisch ?
Michael Erdogan hat 10 Mietwagen in HH. 80 hat er in Norderstedt beantragt. Auf Nachfrage hat er beteuert, diese ausschließlich für die Ausschreibung eines Großkunden zu nutzen, der Limousinenservices verlangt. Seine Fahrzeuge stünden nicht mit dem Taxengewerbe in Konkurrenz. Er besitzt lediglich eine Taxe und betreibt ansonsten nur Mietwagen. Ich halte diese Konstellation für problematisch für den Vorsitzenden eines Taxenverbands.

Bülent hatte offenbar nach der Wahl 100 Mietwagenkonzessionen in HH beantragt, das Ansinnen aber - meiner Erinnerung nach - nicht offenbart. Der Antrag ist jedoch abgelehnt worden.
Zuletzt geändert von Marvin am 27.07.2020, 21:39, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Abwahlantrag gegen LHT-Vorstand

Beitrag von Taxiernst » 27.07.2020, 23:52

Marvin hat geschrieben: Bülent hatte offenbar nach der Wahl 100 Mietwagenkonzessionen in HH beantragt, das Ansinnen aber - meiner Erinnerung nach - nicht offenbart. Der Antrag ist jedoch abgelehnt worden.
keine weiteren Fragen :roll:
(ja, von derart Bekundungen wurde mündlich gehört)

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Re: Abwahlantrag gegen LHT-Vorstand

Beitrag von IK » 22.08.2020, 15:49

Landgericht Hamburg
Az.: 319 O 167/20
Verkündet am 20.08.2020

Urteil
IM NAMEN DES VOLKES

1) Bülent Aktas,
2) Sahin Saray
- Verfügungskläger -
- Verfügungskläger -

Prozessbevollmächtigte zu 1 und 2:
Rechtsanwältin Rochina Anssari, Dorotheenstraße 144, 22299 Hamburg, Gz.: 144/20 RA06
gegen
Landesverband Hamburger Taxiunternehmer e.V., vertreten durch d. Vorstand Michael Erdo- gan (1. Vorsitzender), Ali Cem Köylüce (2. Vorsitzender), Süderstraße 153A, 20537 Hamburg
- Verfügungsbeklagter -
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rommel & Runge, Grindelberg 15a, 20144 Hamburg, Gz.: 0k-20/00075


erkennt das Landgericht Hamburg - Zivilkammer 19 - durch die Richterin am Landgericht Dr. Engels als Einzelrichterin auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 20.08.2020 für Recht:

1. Dem Verfügungsbeklagten wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, den Verfügungskläger zu 1) und den Verfügungskläger zu 2) bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens als Mitglieder des Vorstandes mit allen daraus folgenden Rechten und Pflichten zu behandeln.
2. Der Verfügungsbeklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Tatbestand

Die Verfügungskläger begehren im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, ihre Stellung als Vorstandsmitglieder des Beklagten zu sichern.
Der Verfügungsbeklagte ist ein eingetragener Verein, der gemäß Satzung von Februar 2011 (An-

319 O 167/20
- Seite 2 -
lage K2) organisiert ist. Der Verfügungsbeklagte verfügt danach über einen Gesamtvorstand, be- stehend aus zwei geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern sowie aus drei weiteren Vorstands- mitgliedern (§ 10.1 der Satzung).
Der Verfügungskläger zu 1) ist auf der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 03.05.2019 zum ersten Vorsitzenden des geschäftsführenden Vorstands gewählt worden (Anlage K1). Der Verfü- gungskläger zu 2) ist auf der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 03.05.2019 in den erwei- terten Vorstand gewählt worden (Anlage K1). Mit Schreiben vom 26.07.2020 sind die Verfügungs- kläger von ihrem Ausschluss aus dem Verein in Kenntnis gesetzt worden (Anlage K4, K5).
Die Verfügungskläger tragen vor, der Verfügungskläger zu 1) habe in seinem Urlaub am Morgen des 20.07.2020 über Whatsapp von dem Verlangen einer Minderheit auf Einberufung einer außer- ordentlichen Mitgliederversammlung zum Zwecke der „Abberufung des Vorstands gemäß § 26 BGB und Neuwahl“ erfahren (Anlage K3). In einer Konferenzschaltung aller Vorstandsmitglieder um 13.00 Uhr desselben Tages sei man überein gekommen, Herr Köylüce (geschäftsführender Vorstand) solle anwaltlichen Rat einholen, wie weiter zu verfahren sei. Am Abend des 23.07.2020 habe der Kläger zu 1) durch Hern Köylüce über die gemeinsame Whatsapp-Gruppe erfahren, dass die beantragte außerordentliche Mitgliederversammlung am 24.07.2020 stattfinden werde. Der Kläger zu 2) habe keine Einladung zu der Mitgliederversammlung erhalten.
Die Verfügungskläger beantragen,
dem Verfügungsbeklagten im Wege einer einstweiligen Verfügung aufzugeben, den Verfügungskläger zu 1 und den Verfügungskläger zu 2 bis zum Abschluss des Haupt- sacheverfahrens als Mitglieder des Vorstands mit allen daraus folgenden Rechten und Pflichten zu behandeln.
Der Verfügungsbeklagte beantragt,
den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Gerichts zurückzuweisen.
Der Verfügungsbeklagte trägt vor, die Verfügungskläger seien auf der außerordentlichen Mitglie- derversammlung am 24.07.2020 als Vorstandsmitglieder abgewählt worden. Einladungen zu der außerordentlichen Mitgliederversammlung (Anlage 2 zum Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 20.08.2020) seien nach einem Minderheitsverlangen (Anlage K3), das dem Beklagten am 15.07.2020 zugegangen sei, am 16.07.2020 an alle Vereinsmitglieder, deren Anzahl sich auf ca.

319 O 167/20
- Seite 3 -
180 belaufe, per Post übersandt oder in die bei der Beklagten unterhaltenen Fächer eingelegt worden.
Das Gericht hat die Sache am 20.08.2020 mündlich verhandelt. Insoweit wird auf das Sitzungs- protokoll verwiesen. Wegen des weiteren Vorbingens wird ergänzend auf die Antragsschrift vom 05.08.2020 Bezug genommen.
Entscheidungsgründe
Dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung war antragsgemäß stattzugeben.
1. Ein Verfügungsanspruch ist gegeben.
a) Die Verfügungskläger waren unstreitig seit ihrer Wahl auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 03.05.2019 Mitglieder des Vorstands des Verfügungsbeklagten.
b) Es ist nicht ersichtlich, dass die Kläger wirksam abberufen oder aus dem Verein ausgeschlossen wurden.
aa) Soweit sich der Beklagte auf den Standpunkt stellt, die Verfügungskläger seien auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 24.07.2020 wirksam abgewählt worden, so kann dem nicht gefolgt werden. Es oblag der Verfügungsbeklagten, die wirksame Abberufung der Verfügungskläger als Vorstandsmitglieder darzulegen und glaubhaft zu machen. Darauf wurde bereits mit der Ladung zum Verhandlungstermin hingewiesen. Es ist nicht dargelegt, dass die Einberufung der Mitgliederversammlung ordnungsgemäß erfolgt ist. Die genaue Anzahl der Mitglieder des Vereins ist unklar. Ob das Einberufungsverlangen (Anlage K3) die Voraussetzungen nach § 13.3 der Satzung erfüllt, kann nicht überprüft werden. Die Einladung zur Mitgliederversammlung (Anlage K2 zum Protokoll der mündlichen Verhandlung) weist ein falsches Datum auf (24.07.2016). Auch ist die Einladung zu der Mitgliederversammlung nur von Herrn Köylüce unterzeichnet. Die Satzung sieht aber eine Gesamtvertretung durch beide geschäftsführenden Vorstände vor. Nach § 11.1 und § 11.4 besteht der geschäftsführende Vorstand, der für die Einladung zur Mitgliederversammlung zuständig ist, aus zwei gleichberechtigten Vorstandsmitgliedern. § 11.2 der Satzung sieht vor, dass der geschäftsführende Vorstand den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Das Gericht vermag zudem nicht mit hinreichender Sicherheit nachzuvollziehen, wann die Einladung an welche Mitglieder auf welchem Wege übermittelt wurde. Angaben der Verfügungsbeklagten blieben auch nach Korrektur des Sachvortrags nach Rücksprache mit Herrn Erdogan als Vorstandsmitglied der Verfügungsbeklagten vage. Es kann nicht nachvollzogen werden, ob die

319 O 167/20
- Seite 4 -
Einladungen den Mitgliedern so zugegangen sind, dass sie rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung darüber informiert waren. Die Verfügungskläger stellen einen Erhalt der Einladung zudem in Abrede.
bb) Es ist auch nicht davon auszugehen, dass die Verfügungskläger wirksam aus dem Verein ausgeschlossen wurden und deshalb ihre Stellung als Vorstandsmitglieder verloren haben. Zwar ist ihnen mit Schreiben vom 26.07.2020 mitgeteilt worden, sie seien am 24.07.2020 auf einer Vorstandsitzung vom Vorstand der Verfügungsbeklagten ausgeschlossen worden. Mit dem in der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz hat die Verfügungsbeklagte aber erklärt, dass sie den Antrag zu Ziffer 1 des Schriftsatzes vom 05.08.2020, womit die Feststellung der Unwirksamkeit der Beschlüsse des Vorstands zum Ausschluss der Verfügungskläger aus dem Verein begehrt wird, anerkenne. Sie geht offenbar selbst nicht von einem wirksamen Ausschluss der Verfügungskläger aus dem Verein aus. Ein Ausschluss der Verfügungskläger ist nicht dargelegt. Insbesondere oblag eine Entscheidung über den Ausschluss der Verfügungskläger als Vorstandsmitglieder des Vereins nicht dem Vorstand, sondern der Mitgliederversammlung (BGH, Urteil vom 06.02.1984, Az. II ZR 119/83, abrufbar bei juris).
2. Ein Verfügungsgrund ist gegeben. Es besteht die Besorgnis, dass unrichtige Eintragungen in das Vereinsregister vorgenommen werden, was es wegen der Publizität des Registers zu vermeiden gilt.
3. Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO.
Dr. Engels
Richterin am Landgericht
Für die Richtigkeit der Abschrift Hamburg, 21.08.2020
Engst, JAng
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

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Re: Abwahlantrag gegen LHT-Vorstand

Beitrag von Marvin » 22.08.2020, 22:03

Was für ein jämmerliches Schmierentheater. Was soll bei der Geschichte herauskommen? Der eine ist nicht imstande, einen windigen „Putsch“ rechtswirksam durchzuziehen, der andere ist 1. Vorsitzender, obwohl er von so gut wie allen Mitgliedern, die ihn einst gewählt hatten, abgewählt wurde.
Interessant ist, wie der Zweite mit der Situation umgeht, denn er ist auf der Versammlung offiziell zurückgetreten. M. E. ist es unerheblich, ob die Versammlung nicht rechtswirksam zustande gekommen ist. Er hat seinen Rücktritt vor 20 Zeugen bekannt gegeben, ist aber nicht rechtswirksam wiedergewählt worden. Wenn das nicht einer der letzten hansaunabhängigen Verbände wäre, würde ich mich totlachen.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

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