@ IK
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Ich habe Dir einen Entwurf zugeschickt für eine Anfrage an die Taxenbehörde. Bevor der Moia Verwaltungsakt nicht ergangen, bestätigt oder sonst irgendwie bekannt geworden ist stellt sich die Frage eines Klagetextes nicht. Man könnte aber ohne weiteres auf den Dir zugesandten Text aufbauen hinsichtlich Betroffenheit. Es ist ja auch noch nicht sicher ob dem Moia Antrag vollumfänglich oder in Teilen oder sonst irgendwie konditioniert oder beschränkt stattgegeben wird/worden ist. Das muss abgewartet werden.
Es spricht auch nichts dagegen, ebenso wie bei einer möglichen Klage dass viele Kollegen eine entsprechende Anfrage an die TB stellen wie auch später Klage erheben. Es könnte helfen die individuelle Ebene nach allgemein zu verschieben. Leider gibt es in Deutschland, außer NGO's (gemeinnützig?), kein Verbands- oder Sammelklagerecht. Ich bin da aber wenig firm und lasse mich gerne eines besseren belehren.
Es ist nicht gesagt dass die TB wie gewünscht reagiert, aber reagieren wird sie. Verweigert sie die Auskunft dann wird sie sich dass später zurechnen lassen müssen.
Ich überlasse es Dir den Text hier zu veröffentlichen.
Wenn absenden, dann bitte mit Einschreiben/Rückschein.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
PS. Ich wusste doch dass ich etwas vergessen habe. Da gibt es ja noch das Hamburger Transparenzgesetz (HmbTG
http://www.hamburg.de/transparenzgesetz/ ). Ich gehe mal davon aus dass dies auch der TB bekannt ist.