ENTWURF Stellungnahme CleverShuttle

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
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Re: ENTWURF Stellungnahme CleverShuttle

Beitrag von am » 20.01.2018, 06:20

Die Verwendung von Hellelfenbein für Mietwagen ist ausgeklagt und leider zulässig.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

taxipost
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Re: ENTWURF Stellungnahme CleverShuttle

Beitrag von taxipost » 20.01.2018, 08:55

hast du ein urteil griffbereit ?
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Re: ENTWURF Stellungnahme CleverShuttle

Beitrag von am » 20.01.2018, 09:57

Spontan leider nicht, weil das Thema relativ alt und nicht mehr sehr präsent ist. Ich bin nicht mal mehr sicher, ob es nicht zusammen mit dem Urteil zur Eigenwerbung gefallen ist.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

E. G. Engel
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Re: ENTWURF Stellungnahme CleverShuttle

Beitrag von E. G. Engel » 20.01.2018, 14:43

Da unser Lübecker Taxiexperte leider keine Zeit hat versuche ich mal in diese nicht unbeachtliche Lücke zu springen. Ich hoffe dass mir die Schuhe passen.

Da es sich bei CleverShuttle um Mietwagen handeln dürfte welche konzessioniert werden müssen und zwar in dem derzeit noch gültigen Rechtsrahmen ist ein Blick in das entsprechende Gesetz hilfreicher als bloße Behauptungen. Persönlich war Mietwagen bisher kein Steckenpferd für mich.

Einige Kollegen haben ja auch schon den § 49 PbefG ausfindig gemacht und sich darauf gestürzt. Richtig. Für alle den wesentlichen Gesetzestext im Wortlaut:

§ 49 Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen PbefG



(4) Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 sind. Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrages erhalten. Der Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz oder in der Wohnung hat der Mietwagenunternehmer buchmäßig zu erfassen und die Aufzeichnung ein Jahr aufzubewahren. Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen. Den Taxen vorbehaltene Zeichen und Merkmale dürfen für Mietwagen nicht verwendet werden. Die §§ 21 und 22 sind nicht anzuwenden.

Um es einfacher zu machen und unnötige Diskussionen zu vermeiden das Ganze in Spiegelstrichen:

- Nur im Ganzen zu mieten => kein sharing
- Zweck, Ziel, Ablauf bestimmt der EINE Mieter => kein sharing
- Nur auf Bestellung, Betriebssitz, fernmündlich
- Im Prinzip Rückkehrpflicht an den Betriebssitz
- Buchmäßige Dokumentation der Aufträge mit einem Jahr Aufbewahrungspflicht
- Keine Verwechslung mit Taxen muss sichergestellt sein


Da CleverShuttle wohl Mietwagenkonzessionen beantragt hat, was anderes ist für mich nicht ersichtlich, bedarf es aus meiner Sicht keine Stellungnahme von Verbänden da der Geschäftszweck von CleverShuttle (sharing) eindeutig eine Ablehnung zur Folge haben müsste. Ein wenig Nachforschungspflicht sollte einer Genehmigungsbehörde schon aus allgemeinen Amtspflichten heraus schon obliegen. Sollte CleverShuttle getäuscht haben und der Behörde Sinn und Zweck des Unternehmens verborgen geblieben sein hier der entsprechende Link zur Unternehmenswebseite: http://clevershuttle.org/


So weit, so gut. Scheinbar scheint damit alles klar zu sein. Aber eben nur scheinbar. Leider liegt hier nur die Stellungnahme des HTV vor und nicht die Aufforderung zur Stellungnahme im Original so dass ich mich nur auf das angeführte Aktenzeichen beziehen kann:


Stellungnahme im Anhörverfahren gemäß § 14 PBefG ,Ihr Aktenzeichen: RV 211 / § 2 Abs.7 PBefG

§ 2 Abs.7 PBefG lautet:

(7) Zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel kann die Genehmigungsbehörde auf Antrag im Einzelfall Abweichungen von Vorschriften dieses Gesetzes oder von auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften für die Dauer von höchstens vier Jahren genehmigen, soweit öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen.

Hier räumt der Gesetzgeber der Genehmigungsbehörde ein Ermessen ein von der speziellen Vorschrift des § 49 PbefG abzuweichen unter der Voraussetzung, Einschränkung, dass öffentliche Verkehrsinteressen dem nicht entgegenstehen.


Allgemein gilt, es gibt im Verwaltungshandeln kein freies Ermessen, das wäre Willkür, sondern nur pflichtgemäßes Ermessen, jederzeit gerichtlich nachvollziehbar. Dies bedeutet, egal wie die Behörde entscheidet, so oder so, sie muss die Entscheidung gerichtlich überprüfbar begründen. Also selbst nachweisen dass CleverShuttle den öffentlichen Verkehrsinteressen nicht entgegensteht, wobei dies allerdings ein zu bestimmender Rechtsbegriff ist – „Was ist öffentliches Verkehrsinteresse?“ – sowie vor allem im Hinblick auf Moia noch einmal von besonderem Interesse ist da auch der HVV davon betroffen wäre.


Aber wieder zu CleverShuttle. Vom Prinzip her ist CleverShuttle aus meiner Sicht als Mietwagen einzustufen. Wasserstoff in oder her. Clevershuttle agiert auch wie ein Mietwagenunternehmen eben bis auf die Tatsache des sharens. Ob die Behörde zum Zeitpunkt der Ersterteilung sachgerecht gehandelt hat bleibt erstmal ein Fragezeichen, aber in der Folge hat sie das ihr gesetzlich zustehende Ermessen zumindest in Fragen der Gleichbehandlung sachgerecht ausgeübt indem sie dem Taxengewerbe ebenfalls das sharen erlaubte. Ich nehme mal an das vom Hansafunk sowie von myTaxi entsprechende Anträge sowie Genehmigungen vorliegen.


Das war es im Prinzip.

Bleibt nur noch ein Punkt. § 8 Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im öffentlichen Personennahverkehr.

§ 8 PbefG



(4) Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sind eigenwirtschaftlich zu erbringen. Eigenwirtschaftlich sind Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird durch Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf der Grundlage von allgemeinen Vorschriften nach Artikel 3 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (ABl. L 315 vom 3.12.2007, S. 1) und sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese keine Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 darstellen und keine ausschließlichen Rechte gewährt werden. Ausgleichszahlungen für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs nach § 45a sind aus dem Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ausgenommen.

Erst einmal dürfte klar sein dass ein Anlaufkapital (Daimler, DB) für CleverShuttle keine Subventionen sind auch wenn es so erscheinen mag. Subventionen werden es erst dann wenn auf Dauer (?) der Betrieb von CleverShuttle nicht aufrecht erhalten werden kann oder das Fremdkapital maßgeblich für die Verdrängung von eigenwirtschaftlich betriebenen Wettbewerbern maßgeblich ist und erst durch die Verdrängung mit Hilfe eines unendlichen (?) Fremdkapitals ein wirtschaftlicher Betrieb zustande kommt.


An diesem Punkt mache ich aber Schluss. Ich bin kein Gewerbevertreter und bekomme meine Zeit nicht vergütet, auch nicht durch Aufwandsentschädigungen. Hier eine starke Argumentation aufzubauen die u.a. eine Verifizierung des Geschäftsbetriebes und Konditionierung der Konzession von CleverShuttle aufzubauen ist nicht von Pappe. Behauptungen und Spekulationen kann man hier im Forum aufstellen, haben aber rechtlich und in der Konsequenz wenig Bedeutung.


Für Interessierte. Wie ich kurzfristig erfahren habe findet am 22.01.2018 in den Räumen der Handelskammer Hamburg eine Veranstaltung statt die für dieses Thema nicht uninteressant sein dürfte. U.a. dürfen wir dort den neuen Vertreter des Taxengewerbes, Herrn Orban Tasbilek erleben, der auch seine Expertise vorstellen soll.

https://www.hk24.de/System/vst/1198812? ... nId=431452

leider ist die Anmeldungsfrist schon verstrichen. Ich hatte ernsthaft überlegt da mal hinzugehen.


Der Zwist zwischen dem Lübecker Taxiexperten und dem Kollegen Klare Worte, was ist Mietwagen und was dürfen sie, dürfte mit meinem Beitrag auch überholt sein.

Engel

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Re: ENTWURF Stellungnahme CleverShuttle

Beitrag von KutscherForFun » 20.01.2018, 15:17

Die Farbe Hellelfenbein RAL 1015 ist nicht den Taxen VORBEHALTEN. Den Taxen vorbehaltene Zeichen und Merkmale sind z.B. die Hungerleuchte, wenn TAXI draufsteht, die Ordnungsnummer ...

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Re: ENTWURF Stellungnahme CleverShuttle

Beitrag von KutscherForFun » 20.01.2018, 15:23

Sorry, das war ein Versehen
Zuletzt geändert von KutscherForFun am 20.01.2018, 15:30, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: ENTWURF Stellungnahme CleverShuttle

Beitrag von alsterblick » 20.01.2018, 21:21

Eine realistische Standpunktnahme von @engel...
Sollte eine neue angenommene ÖPNV-Struktur zu geringeren Allgemeinkosten bei zumindest gleicher Leistung und ondemand Volumen eine finanzielle Entlastung beuten, wären diese neuen Andiener (öffentl.) sicherlich willkommen.
Ggf. „Beifang“ von Clervershuttle (& Co) zulasten Taxi wäre (verifiziert) nicht meßbar und im öffentlichen Interesse eher hinzunehmen.
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Re: ENTWURF Stellungnahme CleverShuttle

Beitrag von am » 20.01.2018, 22:38

@Engel

Viele Worte, wie von dir gewohnt und zu erwarten. Nicht schlimm. Für mich ist der Erkenntnisgewinn, als von dir ernannter Taxiexperte, leider gleich Null. Auch der Aspekt der Eigenwirtschaftlichkeit ist nun wirklich nichts, was man nicht wissen kann. Den sogenannten Zwist kann deine Stellungnahme nicht ausräumen (ich liege ohnehin richtig), da es im Vergleich explizit um Flughafentransfer ging.

Aber sicher wird dem Ein oder Anderen, der ein wenig mehr Worte benötigt, um recht einfache Inhalte nachvollziehen zu können, weitergeholfen sein. Danke dafür.
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Re: ENTWURF Stellungnahme CleverShuttle

Beitrag von alsterblick » 21.01.2018, 01:26

es ging hier doch um die diesbezügliche „Stellungnahme / Anhörung Taxi", die ( unnötig lt Engel) als Farce zu interpretieren ist.
und „der Aspekt der Eigenwirtschaftlichkeit“ ist genau „deren Einfallstor“ (...schrieb ich hier bereits).

Wir werden deren vorerst Defizitzahlenentwicklung nie zu Gesicht bekommen und Clevershuttle/Moia übernehmen irgendwann ÖPNV Touren (als new ondemand) und erhalten dann vermutlich „beliebige“ Zuschüsse (Subventionen übertragen) für deren Durchführung zur Gewinnerzielung (deren Eigenwirtschaftlichkeit). Mögliche "FolghehöherFahrpreisdifferenzierungen" noch aussen vor dabei.
Zuletzt geändert von alsterblick am 21.01.2018, 01:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: ENTWURF Stellungnahme CleverShuttle

Beitrag von Poorboy » 21.01.2018, 03:19

Der höhere Mehrwertsteuersatz von 19 % noch nicht einmal berücksichtigt.

Eine Farce. Die Politik ist gekauft und die Beamten haben ihre Laufbahn im Blick. Der Drops ist gelutscht.

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Re: ENTWURF Stellungnahme CleverShuttle

Beitrag von alsterblick » 21.01.2018, 14:03

spätere Fahrpreissubventionen sind ersteinmal meine Unterstellung. :)
Solche Startupbetreiber (Clevershuttle, Moia...) werden ganz anders argumentieren und behaupten, dass man aufgrund moderner app-Logistik (Algorithmen) und der Sammelfahrteneffizienz irgendwann kostendeckend / profitabel sein wird.
Den Stadtvätern wird „später“ vorgerechnet, dass der ÖPNV fern der Gleise teils „ondemand door2door “ attraktiver wird. Es wird dann sowas wie die Bahncard zu 7% Mwst. (ÖPNV 10,20,30,....50,70,95 % Bonus.... Silber, Gold....Platin) „erfunden“ für höhere Basiseinnahmen des ÖPNV und gleichzeitiger Subventionseinsparungen unter Berücksichtigung eines „Abrechnungs-/Verrechnungschlüssels wegen Bonus“ untereinander.

Nur idealerweise (hochgerechnet) erreichen die Startupbetreiber (Clevershuttle, Moia....) die Gewinnzone (breakeven) unter Berücksichtigung bereits aller real anfallenden Kosten (inkl. Logistik, Hardware, Autos...vollautonom, eingesparter Fahrzeuglenkerlöhne) und der ÖPNV dabei ca 80% seiner bisherigen Zuwendungen (Subventionen) weniger benötigen wird.
Es werden dann Fakten auch insofern geschaffen, dass bisher oftmals unnötig große Busse ausrangiert werden.

Später kommt es dann doch etwas anders. Das billiggerechnete Vollautonomfahren bleibt aus, die Fahrzeuglenker-Löhne steigen sogar um das Doppelte (geschult qualifiziert) , weil die billigen ML-Kutscher zuviele sehr teure „ondemand“ Unfallkosten produzieren, der e-Antrieb verbilligt sich weniger als erwartet. Die einst geblendeten Stadtväter werden Ihre Subventionszahlungen sogar noch erhöhen müssen, um die gewohnten Fahrpreise beibehalten zu können, von den Wählern nicht entmachtet zu werden und Clevershuttle, Moia +Co ihren Verlustbetrieb nicht einstellen müssen. Es bleibt jedoch der Trost, dass die Städte „e-sauberer“ geworden sind und wird damit vermehrt werben.
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Re: ENTWURF Stellungnahme CleverShuttle

Beitrag von E. G. Engel » 21.01.2018, 18:54

Weiter in der Analyse auf Basis erreichbarer Daten/Fakten/Aussagen. An dieser Stelle muss ich aber auch erklären dass ich die Fortsetzung u.U. jederzeit aussetze da der persönliche Aufwand für mich schnell belastend werden kann. Bis hier ist es für mich lediglich eine kleine intellektuelle Spielerei. Es wäre bsw. notwendig zumindest eine verkürzte Überschlagskalkulation zu erstellen um einmal zu erfassen ab welcher Umsatzschwelle der Breakeven überhaupt möglich ist, erst recht unter dem Aspekt des Konzessionserweiterungsantrages von CleverShuttle.


Bei der jetzigen Anhörung handelt es sich wie aus der Stellungnahme von Herrn Grün um einen Folge-/Erweiterungsantrag. Ebenfalls zu entnehmen ist dass bei dem Erstantrag sowie zu dessen Gewerbeanhörung ein Konzept von CleverShuttle vorgelegen hat. Mich würde nicht nur persönlich interessieren wie dieses Konzept ausgesehen hat und in welcher Tiefe es ausgeführt wurde. Für eine Ausnahmegenehmigung wäre aus meiner Sicht ein ziemlich ausführlicher Businessplan wie bsw. in welchem zu definierenden Zeitrahmen (2 Jahre?) der Betrieb von Clevershuttle gedenkt sich aus den Erlösen, operatives Geschäft, zu refinanzieren. Leider liegen hier keine Informationen vor, wobei wir hier zwei Möchtegern-Ex-Vorstände des HTV ( http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... 17&t=11576 ) als Forumsmitglieder haben die bisher aus meiner Sicht überwiegend Nonsensbeiträge geliefert haben die bei mir immer zu einem Wechsel zwischen Belustigung und Verärgerung geführt haben.

Ein Soll- Ist Abgleich zwischen dem CleverShuttle-Businessplan und dem derzeitigen Stand wäre hilfreich um einen Folge-/Erweiterungsantrag bewerten zu können.


Gut. Es ist wie es ist. Hilfreich kann aber immer sein zu wissen mit wem man es zu tun hat. In diesem Zusammenhang ein paar öffentliche Auszüge unter folgendem Fragezeichen:


Clevershuttle. Ein Sub-Sub-Sub-Unternehmersystem? Selbstdarstellung, Auszüge.


Zitat CleverShuttle:

Das Rund-um-Paket für einen erfolgreichen Start

Bei der weiteren Expansion setzen wir auf die Erfahrung, Kompetenz und das lokale Knowhow von Franchise-Partnern. Mit dem CleverShuttle-Franchisesystem bieten wir Ihnen neben einem Geschäftsmodell mit Zukunft alles, was sie für eine erfolgreiche Markteinführung benötigen:


Auch wenn CleverShuttle derzeit wohl unter eigenem Namen Konzessionen beantragt stellt sich die Frage nach dem eigentlichen Unternehmenszweck. An dieser Stelle schiebe ich einmal ein:


§ 6 PbefG, Umgehungsverbot

Die Verpflichtungen des Unternehmers nach diesem Gesetz werden durch rechtsgeschäftliche oder firmenrechtliche Gestaltungen oder Scheintatbestände, die zur Umgehung der Bestimmungen des Gesetzes geeignet sind, nicht berührt.


Wie es sich darstellt gedenkt CleverShuttle nicht sich nach einer erfolgreichen Markteinführung aus den eigenwirtschaftlich erzielten Erlösen der Personenbeförderung zu refinanzieren sondern dieses Geschäft gegen eine entsprechende Gebühr als Franchisegeber weiter zu geben.


Zitat CleverShuttle:

Eine Partnerschaft mit Zukunft

On-Demand-RideSharing ist ein wichtiger Bestandteil der urbanen Mobilität der Zukunft, der sich schon heute bewährt hat. Unseren Leipziger Standort übergeben wir aktuell an unseren ersten Kooperationspartner, die MADSACK Mediengruppe. Innerhalb einer lokalen Exklusivpartnerschaft arbeiten wir an dem gemeinsamen Ziel CleverShuttle am jeweiligen Standort zu stärken und mit nachhaltiger und effizienter Mobilität in die Zukunft der Stadt zu investieren.



Wie hier ersichtlich wird in Leipzig dieses Konzept schon erfolgreich umgesetzt so dass es sich nicht mehr um leicht widerrufbare Absichtserklärungen handelt. Was nicht ersichtlich ist, leider, ob die MADSACK Mediengruppe dann das Geschäft in eigener Regie als Franchisenehmer ausübt, sprich Eigentümer der Fahrzeuge oder Leasingnehmer etc., Rekrutierung von Personal, etc. . Eine weitere Möglichkeit, ich halte sie für sehr wahrscheinlich, wird sein, dass die MADSACK Mediengruppe sich nicht weiter engagieren sondern versuchen wird Selbstständige zu finden welche dann auf eigene Rechnung und eigenes Risiko das operative Geschäft betreiben. An diesem Punkt wären wir dann bei Scheinselbstständigen, also ziemlich nahe am Uber-Modell. CleverShuttle sowie die MADSACK Mediengruppe würden sich dann aller Verpflichtungen wie Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Beachtung des Arbeitszeitgesetztes etc. entledigen. Erst Recht für den Franchisegeber CleverShuttle. Ganz schön clever. Wenn dann alle Risiken an den Sub-Sub-Unternehmer weitergereicht worden sind ergibt sich ergo eine ganz andere Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für CleverShuttle, welche so aber mit Sicherheit nicht mit den Genehmigungsbehörden kommuniziert wurde und sich ergo nicht im Antrag auf einer Konzessionserteilung wiederfinden. Wird aber das eigentliche Geschäftsmodell verschleiert wäre das aus meiner ganz persönlichen Sicht nahe an einer arglistigen Täuschung.


Zitat CleverShuttle:

Umfangreicher Genehmigungs-Support

Profitieren Sie von unserer Erfahrung, Expertise und Unterstützung - und einer 100%-Genehmigungsquote.


Dieses Versprechen kann, aus meiner Sicht, nur eingehalten werden wenn CleverShuttle als Konzessionsnehmer agiert und versucht den eigentlichen Geschäftszweck zu verschleiern. Siehe Leipzig.

Zitate CleverShuttle: http://clevershuttle.org/franchise/



Und, um dem Ganzen die Krone aufzusetzen:

Die Bundesregierung: Auszüge.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/Content/ ... g-app.html (Hervorhebungen durch mich)

Bund fördert Brennstoffzellen-Flotte

Zielgruppe des neuen Angebots sind Kunden aus allen Altersstufen, denen der ÖPNV zu unbequem und das Taxi zu teuer sind. Gleichzeitig wollen sie aber auch nachhaltig mobil sein. Daher besteht die Fahrzeugflotte von CleverShuttle ausschließlich aus umweltschonenden E-Autos, Plug-in-Hybriden und neuerdings auch Wasserstoff-Fahrzeugen.

Gefördert wird der Einsatz der Wasserstoff-Autos mit Mitteln aus dem Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP). Für das NIP stellt die Bundesregierung von 2016 bis 2019 rund 250 Millionen Euro bereit. Ziel ist es, die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie wettbewerbsfähig im Verkehrssektor zu etablieren.

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Re: ENTWURF Stellungnahme CleverShuttle

Beitrag von alsterblick » 22.01.2018, 00:47

In HH geht es ja nun um die Genehmigung einer Fahrzeugaufstockung (20 auf 50).
CleverShuttle als „franchise“ pragmatisch gedacht, könnte bedeuten, dass diese zusätzlichen 30 Fahrzeuge für
Franchisenehmer gedenkt, die jedoch noch erst zu akquirieren wären. Einen überhaupt ersten Franchisenehmer in Leipzig (Madsack Mediengruppe) gibt es bereits, wie auch immer dieser Fahrzeuge auf die Strasse bringen will oder bereits tut.

CleverShuttle wirbt mit einem „Sharing-Ladefaktor“ von 28% , was soviel bedeutet, dass nur gut ¼ aller Fahrten „Zusteigerfahrten“ sind und das Ganze auf Basis von nur rd. 60% vom Taxifahrpreis. Dieses Thema hatten wir hier bereits kürzlich im Forum.
„Wir“ wissen jedoch, dass Umsatz/Std, Besetzkilometer, Leerkilometer, EUR/km-Schnitt nur zusammen einen brauchbaren (Kalkulations-) Wert liefern können. Insofern denke ich, dass CleverShuttle "Dumme" finden will, die beeindruckt durch "neu/innovativ" mitzumachen bereit sind.

Übrigens können bei Clevershuttle auch 2 Pers als zahlende „Gruppe“ einsteigen und es werden der 1.Person nur rd 20% mehr berechnet (habe ich kürzlich erfahren, wenn es stimmt). Sollte dieses „Paarfahren“ den Ladefaktor mitbestimmen, dann sind Franchisenehmer sehr weit davon entfernt, überhaupt mal den durchschnittlichen Ladefaktor 2 (=120% vom Taxifahrpreis) als Umsatz jemals verbuchen zu können (4 Sitze max) . Von der teuren eAuto-Hardware und Lizenzgebühren rede ich da noch gar nicht.
Ohne Substanz werden Franchisenehmer finanziell jedenfalls ganz schnell hops gehen und frage mich, ob die genehmigende HH-Behörde hierfür Steigbügelhalter sein will/darf.

Quellen:
„Geplant sind zudem weitere Kooperationen mit öffentlichen und privaten Mobilitätsunternehmen, um das RideSsharing-Agebot in bestehende Verkehrssysteme zu integrieren.
....Insgesamt 90 Autos, 30 davon mit Wasserstoff betrieben, gehören mittlerweile zur CleverShuttle-Flotte, bis Ende 2018 sollen es mehr als 300 werden.“
--
“Im August schloss CleverShuttle bereits den ersten Kooperationsvertrag für bis zu fünf Städte mit der Madsack Mediengruppe
Q: https://www.franchiseportal.de/franchis ... 30458.html
CleverShuttle ist zudem der einzige Fahrdienst mit behördlicher Genehmigung, der gebündelte Fahrten in Deutschland anbieten darf. "Unsere aktuelle Sharing-Quote liegt bei 28 Prozent
https://www.franchiseverband.com/system ... ershuttle/
Zuletzt geändert von alsterblick am 22.01.2018, 01:30, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: ENTWURF Stellungnahme CleverShuttle

Beitrag von Poorboy » 22.01.2018, 01:31

Die suchen wohl keine Einzelkämpfer sondern Mittelständler als Franchise-Nehmer.
Darum fragen sie in ihrem Formular ja auch gleich nach dem einsetzbaren Kapital.

Nach der Testphase wollen die nur noch Lizenzgeber sein und nur noch kassieren. Ohne das Betriebsrisiko zu tragen.

Taxen gibt es dann nur noch in ländlichen Bereichen.

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Re: ENTWURF Stellungnahme CleverShuttle

Beitrag von HTV-Vorstand » 22.01.2018, 01:37

Der hier gepostete Entwurfs-Text ist final um eine abschließende Passage erweitert worden. Die der BWVI zugesandte Stellungnahme

-> im Wortlaut als Web-Artikel hier
-> als PDF hier
Zuletzt geändert von HTV-Vorstand am 22.01.2018, 01:37, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: ENTWURF Stellungnahme CleverShuttle

Beitrag von alsterblick » 22.01.2018, 01:56

Poorboy hat geschrieben:Die suchen wohl keine Einzelkämpfer sondern Mittelständler als Franchise-Nehmer.
Darum fragen sie in ihrem Formular ja auch gleich nach dem einsetzbaren Kapital.
Nach der Testphase wollen die nur noch Lizenzgeber sein und nur noch kassieren. Ohne das Betriebsrisiko zu tragen.
Gut, Mittelständler sind eher keine Anfänger. Entweder in P-Beförderung sogar erfahren und wissen entgegen „Neu-Einzelkämpfern“ wofür Geld anhand von Kennzahlen lockerzumachen interessant wäre oder würden sich extern beraten lassen und eventuell sogar über dieses Forum stolpern. :D :mrgreen:
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Re: ENTWURF Stellungnahme CleverShuttle

Beitrag von E. G. Engel » 22.01.2018, 10:36

Vom Smartphone.

Clevershuttlen kann sich faktisch nur über Umgehung bestehender Gesetze rechnen. CS bietet 11,50 € Std. plus Nachtzuschläge. Für den Arbeitgeber bedeutet dies Personalkosten von ca. 17,50 €/Std. Dazu kommen noch overhead Kosten für Akquirierung, Raumkosten, Personalverwaltung für ausgefuchste Schichtpläne, usw. Obenauf Lizenzkosten etc. Nochmals obenauf ein ineffektives teures Fahrzeugsystem mit einem ebenso sehr teuren Fahrzeug. Hier einen Gewinn zu erzielen entspricht der Quadratur des Kreises. Wir kennen die erzielbaren Umsätze, vor allem in den nachfrageschwachen Zeiten. Die hier nicht erzielbaren Umsätze müssten auf die erzielbaren Umsätze zu Spitzenzeiten aufgeschlagen werden. Die sich abzeichnende Quadratur des Kreises kann nur über Scheinselbstständigkeit des fahrenden Personals aufgelöst werden. Damit sind wir bei Uber plus Wasserstoff.

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Re: ENTWURF Stellungnahme CleverShuttle

Beitrag von E. G. Engel » 22.01.2018, 10:39

@ poorboy

Einsetzbares Kapital => Pflichtfeld.

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Re: ENTWURF Stellungnahme CleverShuttle

Beitrag von eichi » 22.01.2018, 17:49

Was ist mit Betriebspflicht, wenn es schon den ÖPNV...
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: ENTWURF Stellungnahme CleverShuttle

Beitrag von alsterblick » 22.01.2018, 19:02

Clevershuttle ist bereits im Franchise Prozess.

In Leibzig hat die MADSACK Mediengruppe die Mehrheit des CleverShuttle Betriebes übergeben an deren "Basislager Coworking".
Vermutlich unterliegen deren Vorhaben nicht der Wirtschaftlichkeit. Insofern könnte CleverShuttle auch eine Art Fanclub oder Sekte werden. :mrgreen:

>>>„Durch unser Basislager Coworking fördern wir bereits seit Jahren die Startup- Kultur und das Entrepreneurship in der Region.“ Das Basislager in Leipzig ist der größte Coworking-Space Mitteldeutschlands. „Wir schaffen den Rahmen, damit digitale Unternehmen erfolgreich sind – so jetzt auch mit CleverShuttle in Leipzig“, so Düffert. <<<<
Quelle/n:
https://startup-mitteldeutschland.de/ma ... n-leipzig/

Dann fand ich auf die Schnelle noch das hier:
Maßnahmen- und Umsetzungskonzept "Leipzig - Stadt für intelligente Mobilität"
Leipzig fährt stromaufwärts....

Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
........zur Förderung der Elektromobilität in der Stadt Leipzig im Auftrag der Stadt Leipzig, Amt für Wirtschaftsförderung August 2016

http://www.linksfraktion-leipzig.de/fil ... d/3289.pdf
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