Handelskammer: Infos zu Fiskaltaxameter u.a. am 12.1.2017

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Handelskammer: Infos zu Fiskaltaxameter u.a. am 12.1.2017

Beitrag von HTV-Vorstand » 04.12.2016, 14:18

Handelskammer: Infos zu Fiskaltaxameter und Umwelttaxis am 12. Januar 2017

Zum Jahreswechsel stehen bedeutende Änderungen für das Hamburger Taxigewerbe ins Haus, insbesondere bei den Themen "Fiskaltaxameter" und "Umwelttaxis". Dazu bietet die Handelskammer am 12. Januar 2017 eine Infoveranstaltung an, die im Innovationscampus gegenüber der Handelskammer stattfinden wird. Die Teilnahme ist kostenlos, die Teilnehmerzahl auf 185 begrenzt. Die Anmeldung erfolgt per Web-Formular.

Hier die Einladung zum Nachlesen:

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Zuletzt geändert von HTV-Vorstand am 04.12.2016, 14:33, insgesamt 2-mal geändert.

Taxi1008
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Re: Handelskammer: Infos zu Fiskaltaxameter u.a. am 12.1.201

Beitrag von Taxi1008 » 04.12.2016, 16:48

Ein "wenig" zu spät diese Infoveranstaltung wo die Taxen schon zum 1.1. schon ausgestattet sein sollten mit FT. Da kann man schon sehen wie unsicher die eine Instanz ist ..... Lächerlich .....

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Re: Handelskammer: Infos zu Fiskaltaxameter u.a. am 12.1.201

Beitrag von Guter_Kollege » 04.12.2016, 17:04

Die IHK's waren schon immer groß darin, ihre Daseinsberechtigung und Mitgliedzwangsbeiträge durch Aktionismus und überflüssige Veranstaltungen zu rechtfertigen.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 04.12.2016, 17:05, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Handelskammer: Infos zu Fiskaltaxameter u.a. am 12.1.201

Beitrag von roter stern » 07.12.2016, 20:23

Da nur 185 Teilnehmer zugelassen sind
bitte ich diese Veranstaltung per zu Not Smartphone aufzunehmen
und per Youtoube oder ähnliches ins world wide netz zu stellen.
Dirk Ritter versus Björn Rottpeter ( Referatsleiter der Steuerverwaltung Hamburg)
versus Einschätzungen des Bundesminiteriums der Finanzen (BMF).
Mich interessieren hauptsächlich die Tagungspunkte 3 und 4 und deren kontroversen Aussprachen/Diskussionen.
ich möchte ungerne den Schnittchenjägern ins Gehege kommen.
Doggipack from Handelskammer Schnittchen ?!?
No Go
roter stern
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Re: Handelskammer: Infos zu Fiskaltaxameter u.a. am 12.1.201

Beitrag von roter stern » 13.01.2017, 12:37

Und ?
war denn gestern keiner von uns auf der Veranstaltung
in der Handelskammer über den Fiskaltaxameter
und kann berichten ?
Gibt es ein Protokoll dieser Veranstaltung ?
Oder ein Video auf Youtube,Vimeo oder woanders ?
um Klarheit ringend
roter stern

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Re: Handelskammer: Infos zu Fiskaltaxameter u.a. am 12.1.201

Beitrag von SindSieFrei? » 13.01.2017, 20:35

Hallo roter stern, schön, dich mal wieder zu lesen! Dir kann etwas geholfen werden! Ein lieber Kollege war dabei und hat ein Gedächtnisprotokoll verfasst, eine sehr gut strukturierte Zusammenfassung wie ich finde. Ich habe die Erlaubnis bekommen, es hier zu veröffentlichen. Nebenbemerkung: Der Kollege schien entsetzt über die Uninformiertheit der dort anwesenden Berliner Kollegen aufgrund deren Fragen, das sagte er mir privat. Hier nun seine Zusammenfassung:

Beginn mit leichter Verspätung: OK.

Einführung des Moderators:
OK

Darstellung des Referenten (HK) über Arbeit und Aufgaben der HK und Aufruf zur Teilnahme an den bevorstehenden Vertreterwahlen:
Inakzeptabel!

Der Vortrags war völlig deplatziert, wenn der Inhalt auch i.O. gewesen sein mag. Er hat wichtige und zuviel Zeit von der Veranstaltungsdauer geraubt. Bis es endlich mit dem Hauptthema los ging, war gut eine Dreiviertelstunde verschwendet!! Von 2 Std. Veranstaltungsdauer!!!

Hauptthema Fiskaltaxameter:
OK!

Der Referent (FiAmt) hat ruhig, klar, deutlich und (für mich) verständlich die Zusammenhänge zwischen den steuerrechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit den Taxispezifischen technischen Voraussetzungen erklärt. Und (ich finde) der Vortag hat aufgezeigt, wie kompliziert es wohl ist, die für alle Beteiligten richtige Sprache, Formulierung, zu finden, so das es für jeden Angesprochenen verständlich ist.
Die vielen - zum Thema - gestellten Fragen haben m.E. gezeigt, das diese Veranstaltung MINDESTENS ein Jahr zu spät stattfand.

Das Thema Umwelttaxi, was sowieso erst in der Anmeldebestätigung angekündigt war, fiel richtigerweise hinten runter.

Ich habe gelernt:

Es gibt in Deutschland keine Verpflichtung, seine gewerbliche Umsätze elektronisch oder sonstwie technisch aufzuzeichnen. Jeder Unternehmer darf eine offene Kasse haben und die Buchführung händisch vornehmen, SOFERN er damit den Vorschriften einer ordentlichen Buchführung genügt.
Zwei wesentliche Vorschriften sind hierbei entscheidend: JEDER EINZELNE Geschäftsvorgang muß erfasst werden. ALLE ursprünglich, also beim allerersten Mal festgehaltenen Daten müssen UNVERFÄLSCHBAR aufgezeichnet werden.

Selbstverständlich können an den Aufzeichnungen Änderungen vorgenommen werden, aber die Urschrift muß immer im Original vorliegen bzw. die ursprüngliche Aufzeichnung darf nicht unkenntlich gemacht und dann verändert werden. Änderungen müssen mit der Urschrift vergleichbar bleiben.


Ist zur Feststellung eines Umsatzes ein elektronisches Gerät vorgeschrieben ( zum Betrieb einer Taxe ist ein Taxameter vorgeschrieben ) muß die Buchführung zwingend elektronisch erfolgen. Die erfassten Daten müssen UNVERFÄLSCHBAR sein.
In alten Taxametern (vor ca. 2006) und bei Cey-Systemen sind die Daten nachträglich manipulierbar.

Es wurde die Entwicklung einer Software gefordert, die die Vorschriften der Finanzverwaltung erfüllt und auf Taxameter geladen werden kann. Hier müssen diese eine besondere Schnittstelle haben. Alle neuen Taxameter (nach 2006) haben diese Schnittstelle. Cey-Systeme können u.U. durch ein besonderes Modul diese Schnittstelle erhalten und dann entsprechend nachgerüstet werden. Es dürfen nur von den Behörden zugelassen Verfahren eingesetzt werden.

INSIKA ist ein von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt PTB entwickeltes Signier- und 128 bit Verschlüsselungsverfahren, das von der Aufsichtsbehörde und der Finanzverwaltung anerkannt und zum Einsatz in Taxametern zugelassen ist.
INSIKA ist dabei nur EIN zugelassenes Verfahren, es gibt noch andere, zugelassene Verfahren.

Wer Taxameter im Einsatz hat, die nicht den ab 1.1.2017 geltenden Vorschriften entsprechen, dürfen diese weiter verwenden, wenn sie bei einer Steuerprüfung unmissverständlich und eindeutig die geforderte Buchhaltung nach- bzw. vorweisen können.
Bei KonzVerlängerung wird von der Aufsichtsbehörde wegen Mehraufwand eine erhöhte Gebühr gefordert.

Die jetzige Vorgehensweise wird als gesetzmäßig gesehen, weil hier zwei Bereiche unmißverständlich ineinander greifen, wovon der eine (steuerrechtliche Vorschriften) den andere (Taxameterpflicht) zwingend beeinflusst.
(Hervorhebung fett durch mich)

LG
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Re: Handelskammer: Infos zu Fiskaltaxameter u.a. am 12.1.201

Beitrag von sivas » 13.01.2017, 22:02

Danke Dir und dem lieben Kollegen !

roter stern
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Re: Handelskammer: Infos zu Fiskaltaxameter u.a. am 12.1.201

Beitrag von roter stern » 13.01.2017, 22:43

danke an
i`m so free
gibt es weitere zeitzeugen
vieleicht auch erste hand
waren ja wohl nicht nur berliner dar
nur zu
dat janze ist kontrovers
oder muß ich die ursprungsaufzeichnungen in sanskrit (ursprungssprache) fertigen
mit datumsstempel der blödzeitung per smarteimer photo und wischprotokoll
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Re: Handelskammer: Infos zu Fiskaltaxameter u.a. am 12.1.201

Beitrag von taxipost » 14.01.2017, 10:42

roter stern,

was willst du denn noch? :D

ist doch seit monaten die gleiche leier.
der einzige fehler den ich der o.g. berichterstattung entnehmen kann,
ist ..."cey system".

oder ist "alte taxameter und alte cey systeme" gemeint

das "neue" Hale Cey Online ist gobd konform und
entspricht damit den vorgaben aus bmf 26.11.2010.

allerding was heisst
...Es dürfen nur von den Behörden zugelassen Verfahren eingesetzt werden...
welche behörden lassen was zu ?

bsi - "sicherungsverfahren" oder
bwvi/labo - einzelaufzeichnungsverfahren ???
Zuletzt geändert von taxipost am 14.01.2017, 10:56, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Handelskammer: Infos zu Fiskaltaxameter u.a. am 12.1.201

Beitrag von sivas » 14.01.2017, 14:02

zum Betrieb einer Taxe ist ein Taxameter vorgeschrieben
welches innerhalb des Pflichtfahrgebietes zur Ermittlung der Fahrpreisforderung benutzt werden muss.
Ist zur Feststellung eines Umsatzes ein elektronisches Gerät vorgeschrieben, muß die Buchführung zwingend elektronisch erfolgen.
Kann daraus folgender Schluss gezogen werden ?

- Wer die Feststellung des Umastzes u.a. mittels der Summe der Fahrpreisforderungen durchführt ...
- nutzt dafür ein elektronisches Gerät ...

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Re: Handelskammer: Infos zu Fiskaltaxameter u.a. am 12.1.201

Beitrag von Guter_Kollege » 14.01.2017, 16:36

Dass es über den fett geschriebenen Teil obiger Gedächtnis-Mitschrift bei Taxiunternehmern noch Unklarheiten gegeben hat (gibt), ist mir ein Rätsel.
Aber okay: Unternehmer sind ja auch nur Menschen!

Und für sowas bedarf es einer Mitgliedschaft bei der IHK um solche "exklusiven" Infos zu bekommen? :lol:

Sollte das jetzt arrogant geklungen haben: mir auch wurscht!
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 14.01.2017, 16:38, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Handelskammer: Infos zu Fiskaltaxameter u.a. am 12.1.201

Beitrag von SindSieFrei? » 14.01.2017, 19:44

Hier noch als Nachreichung eine kleine Anekdote aus der Veranstaltung, die der Kollege gesendet hat:
Die Informationspolitik der Berliner Behörde scheint ja geradezu katastrophal zu sein. Der Kollege schien völlig überrumpelt vom 1.1.17
Die Führung seines Betriebes scheint der Politik seiner Behörde in nichts nachzustehen. Er sieht sich nicht in der Lage, seine 100 Taxen mit "Fiskaltaxameter" auszustatten. "Wissen Sie, wie teuer das ist?" war seine Frage an Herrn Ritter. "Sehen Sie Chancen, das mir das finanziert wird?" fragt der Berliner MWU den Hamburger Herrn Ritter....
Wieviel Umsatz er wohl mit seinen 100 Taxen macht?! Also, der Umsatz, auf den er sich beruft, vor dem Hintergrund der Finanzierung neuer Taxameter. Genau diese Art Unternehmer braucht und will das Berliner Gewerbe wahrscheinlich auch nicht...
Und nun darf auch taxipost seinen gequirlten Kram dazu ablassen. :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Handelskammer: Infos zu Fiskaltaxameter u.a. am 12.1.201

Beitrag von ilkoep » 14.01.2017, 20:26

SindSieFrei? hat geschrieben:Die Informationspolitik der Berliner Behörde scheint ja geradezu katastrophal zu sein.
Das LABO hat schon immer klare Ansage gemacht. Bei jeder Konz.-Verlängerung, Erweiterung, Änderung wurde auf den Stichtag 01.01.2017 hingewiesen und musste vom Unternehmer quittiert werden. Das Argument der drei Affen "nix hören, nix sehen, (abgewandelt) nix wissen, greift hier nicht.
SindSieFrei? hat geschrieben:Genau diese Art Unternehmer braucht und will das Berliner Gewerbe wahrscheinlich auch nicht...
Richtig.

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Re: Handelskammer: Infos zu Fiskaltaxameter u.a. am 12.1.201

Beitrag von taxipost » 15.01.2017, 09:19

danke für deine erlaubnis, SSF,

aber ich habe schon alles gesagt,
seit monaten prädige ich das o. g.

weil das dir aber scheinbar entgangen ist oder
vielleicht hast du meine hinweise nur nicht richtig verstanden,
fasse ich das wesentliche auf dein bitten zusammen.


nach dem 31.12.2016 gilt eine gobd-konforme einzelaufzeichnungpflicht.
mit welchem system sie erfüllt wird,
das entscheidet der unternehmer.
die pflicht umfasst nur die daten des eingesetzten dv-systems.
Zuletzt geändert von taxipost am 15.01.2017, 09:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Handelskammer: Infos zu Fiskaltaxameter u.a. am 12.1.201

Beitrag von taxipost » 15.01.2017, 09:32

SindSieFrei? hat geschrieben:...Genau diese Art Unternehmer braucht und will das Berliner Gewerbe wahrscheinlich auch nicht...
mach dir um Zöllner (oder hast du dir die 100 ausgedacht :D ) keine sorgen.
...die hohen kosten - das ist nur gerede.
alle grösseren mwu's führen bereits seit jahren einzelaufzeichnungen. :mrgreen:

wahrscheinlich war das eine anspielung auf ritters busenkumpel.
Zuletzt geändert von taxipost am 15.01.2017, 09:44, insgesamt 2-mal geändert.
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