Ich habe schon mehrmals erfolgreich Einspruch gegen Bußgeldbescheide in vergleichbaren Situationen eingelegt.
Erst eine kurze Sachverhaltssschilderung. Dann :
"Falls sie meinen EInspruch als unbegründet zurückweisen bitte ich Sie, mir mitzuteilen, wie ich mich in diesen humanitär schwierigen Fällen verhalten soll.
Soll ich mit der blinden Dame so lange um den Block fahren, bis ein Parkplatz frei wird ? Soll ich hunderte Meter weiter fahren, um die gehbehinderte Person von dort zur Zieladresse zu begleiten ? Soll ich der Dame empfehlen, in Zukunft einen Krankenwagen zu bestellen, weil nur der dort halten darf ?"
Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung zeitnah mit, da dieses Problem bei uns Taxifahrern öfter auftaucht und auch von öffentlichem Interesse ist.
Der Name des Fahrgastes, des Arztes usw. kann bei Bedarf zu Beweiszwecken genannt werden."
"Mit freundlichen Grüßen" nicht vergessen.
Der Sachbearbeiter wird einen Deubel tun und einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Er wird die Einstellung verfügen.
Ein Richter würde dies genau so tun.
Nur Richter Sascha Schnösel würde anders entscheiden und entsprechende Prügel von der Öffentlichkeit beziehen.
Denn : In diesen Fällen macht man als Taxifahrer einen SOZIALEN DIENST, der über die reine Beförderungsleistung hinausgeht. Aber das kann Schnöselsascha ja nicht wissen, da ihm Empathie fremd ist.
Er ist ja nur sinnbildlich mit Blindheit geschlagen.