Wohngeldantrag Hamburg als EWU

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
Guter_Kollege
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Re: Wohngeldantrag Hamburg als EWU

Beitrag von Guter_Kollege » 03.07.2015, 14:38

Wenn die Sonne tief steht, werfen selbst Zwerge lange Schatten.

roter stern
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Re: Wohngeldantrag Hamburg als EWU

Beitrag von roter stern » 04.07.2015, 01:10

Also einen groben Fehler habe ich Anfang 2014 vor meinem Wohngeldantrag gemacht.
Das Finanzamt zu bitten die Steuervorauszahlungen den runtergefahrenen Umsätze anzupassen ist ein Leichtes.
( wenn man halbwegs chico mit ihnen noch besser )
Bei der gesezlichen Krankenkasse war das nicht so einfach.
Es war ein Graus.Schreiben hin und Schreiben her
Computeriesierte Schreiben per Automat kreuzten sich mit unterschriebenen von mir und Telefonaten und - faxen Dicke - mit persönlichen Auftritten

Wer einen Gewinneinbruch von einem einem viertel hat
hat das Recht neu eingestuft zu werden !

Mein Modell ich suche mir einen 450 Job war untauglich - immerhin wäre ich bei Krankheit LFZ berechtigt und nebenher LFZ Urlaub.

Mein modell ich suche mir einen halbtagsjob als Angestellter war ebenfalls untauglich -
ich durfte als Selbständiger die als AN und Ag Beiträge als Arbeitnehemer on top zahlen.
Krannkenkassenbeiträge sind für mich Beiträge in die Sozialkassen.
Leider wurden die ja mittlerweise dem Schäuble Wahn
gemäß dem schwäbischen Hausfraudogma
die Krankenhäuser privatisiert
Und schon wieder haben wir einen Superreichen in der BRD mehr
Giechenland hat die hälfte der Krankenhäuser geschlossen und der IWF will weiter Sparen
und das Bundesgesundheitsministerium Deutschland war Erfüllungsgehilfe
Gut das ich noch alleine ins Klo kotzen kann
roter stern
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Re: Wohngeldantrag Hamburg als EWU

Beitrag von Berni » 07.07.2015, 02:17

Sascha1979 hat geschrieben:....Ich liebe Deutschland und unsere Politik und kann verdammt wenig erkennen, was hier nicht funktioniert!
Da lassen wir mal mildernde Umstände gelten, da Liebe ja bekanntlich blind macht. :wink:

roter stern
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Re: Wohngeldantrag Hamburg als EWU

Beitrag von roter stern » 12.08.2016, 16:52

Nur zur Kenntnisnahme
Im März 2014 hatte ich einen Antrag auf Wohngeld gestellt.
Im Juni 2016 habe ich vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen die Freie und reiche ( zumindest einige) Hansestadt Hamburg verloren.

Ich hatte 2014 einen Gewinn von 26.270 Euronen Gewinn Vor Steuern und Sozialkassen
Ich habe 2014 6.347 Euronen an die Techniker Krankenkasse abgegeben
Ich habe 2014 6.067 Euronen an das Finanzamt überwiesen
Ich habe 2014 680 Euronen in das Umlagerentensystem eingezahlt
Ich habe 2014 166 Euronen in krankengeld ab 5.Woche gezahlt
ich habe 2014 286 Taler in Zahnzusatzvers. früher mal Teil der GKV
ich habe 2014 für das Jahr 2012 6.558 Euronen an das Finanzamt überwiesen.
Und da war der der junge Richter der Auffassung, diese letzte Zahlung nicht berücksichtigen zu müssen.

Ich habe meinen blechdosenbetrieb eingestellt und bin seit dem frei

nur zur Info
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Re: Wohngeldantrag Hamburg als EWU

Beitrag von SindSieFrei? » 12.08.2016, 17:25

Alles Gute für deine neue Freiheit roter stern!!! Hoffentlich bleibst du uns hier mit deinen guten und immer lesenswerten Beiträgen erhalten! Vielleicht sieht man sich ja auch mal wieder zufällig am Posten Schlump. :wink:

Dein Beispiel ist für für mich eines von vielen, warum ich mich niemals selbst ausbeuten würde, sondern nur ausbeuten lasse! Und das sogar gerne. 8)

GLG
Dura lex, sed lex.

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Re: Wohngeldantrag Hamburg als EWU

Beitrag von scarda » 12.08.2016, 17:33

DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#

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Re: Wohngeldantrag Hamburg als EWU

Beitrag von roter stern » 12.08.2016, 18:01

an sind sie frei
Ein Angestellter der den Hungerlohn von 8,50 € erhält ( nicht Du - ich meine die ca. 7 Miilionen in diesem Land)
und dann bei einer 40 Stunden Woche ca 70 € im Monat Lohnsteuer
abdrücken darf ist in diesem per Agenda zwanzigzehn gewordenen Antisozialstaat
genau so gearscht wie ein Soloselbständiger oder ein chinesischer Wanderarbeiter.

Mein Plan ist die zwei Tagewoche als Angestellter Fahrer und erneuter Wohngeldantrag. Ich muß aber aufpassen nicht unterhalb der Wohngeldgrenze zu
landen
die Freiheit genießend
roter stern
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Re: Wohngeldantrag Hamburg als EWU

Beitrag von roter stern » 12.08.2016, 18:28

und an Scarda
Wohngeldrechner schön und gut
Aber § 16 des Wohngeldgesetzes sieht vor
Man nehme den Bruttolohn und zieht pauschal 10 % für Lohnsteuern 10% für Krankenversicherung und 10% für Rentenversicherung ab.
Macht aus vereinfachenden verfahrenstechnischen Gründen einen pauschalierten Abzug von 30% vom Bruttolohn oder vom Gewinn vor Steuern und Sozialkassen
Das haut bei Soloselbständigen aber selten hin.
Insofern ist der Richter mir abseits des Gesetzes schon ein Stück weit entgegen gekommen.
Ich hätte gerne einen alten Richter gehabt, der möglicherweise Mut gehabt hätte eine Normenkontrollklage gegen den § 16 loszulassen.
Irgendwo im Grundgesetz ist doch von Gleichheit die Rede! Gleichheit zwischen ausgepreßten Mindestlöhnern und Soloselbständigen Wanderarbeitern.
Ich kann diese aber nicht sehen.
so long
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Sascha1979
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Re: Wohngeldantrag Hamburg als EWU

Beitrag von Sascha1979 » 12.08.2016, 18:34

roter stern hat geschrieben:Nur zur Kenntnisnahme
Im März 2014 hatte ich einen Antrag auf Wohngeld gestellt.
Im Juni 2016 habe ich vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen die Freie und reiche ( zumindest einige) Hansestadt Hamburg verloren.

Ich hatte 2014 einen Gewinn von 26.270 Euronen Gewinn Vor Steuern und Sozialkassen
Ich habe 2014 6.347 Euronen an die Techniker Krankenkasse abgegeben
Ich habe 2014 6.067 Euronen an das Finanzamt überwiesen
Ich habe 2014 680 Euronen in das Umlagerentensystem eingezahlt
Ich habe 2014 166 Euronen in krankengeld ab 5.Woche gezahlt
ich habe 2014 286 Taler in Zahnzusatzvers. früher mal Teil der GKV
ich habe 2014 für das Jahr 2012 6.558 Euronen an das Finanzamt überwiesen.
Und da war der der junge Richter der Auffassung, diese letzte Zahlung nicht berücksichtigen zu müssen.

Ich habe meinen blechdosenbetrieb eingestellt und bin seit dem frei

nur zur Info
roter stern
Genau das war bis zum Letzten der letzten Zeile auch mein Gedanke:

Was hat deine Steuer Nachzahlung aus 2012 in 2014 Zu suchen?
Wir machen nicht Berechnung nach Liquiditätfluss (also Kontostand), sonder nach Verursacher Jahr.

Das Geld was du erst in 2014 überwiesen hast, ist ja 2012 schon entstanden. Und ja auch seit 2012 "übrig".
Du hast es hoffentlich verzinst angelegt und sogar einen Zins Vorteil.

Hier hat der Richter 100000% korrekt entschieden!!!
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: Wohngeldantrag Hamburg als EWU

Beitrag von TaxiBabsi » 12.08.2016, 18:58

Sei nicht so hart, Sascha. Ein Gewinn größer als 26k ist für einen EWU durchaus respektabel.

Good luck, red Star. ... :D
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 12.08.2016, 19:00, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Wohngeldantrag Hamburg als EWU

Beitrag von roter stern » 12.08.2016, 19:34

an sascha
als soloselbständiger zahlt man immer im nachhinein
im gegensatz zum zum Lohnsteueer lohnknecht arbeitenden Angestellten
an babsentaxi
Gewinn vor Steuern und Sozialkassen is the same wie Bruttolohn
nix verstanden?
wird ihr beide eigentlich von irgendeiner BND finanzierten NGO
bezahlt ?
or what
roter stern

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Re: Wohngeldantrag Hamburg als EWU

Beitrag von Gabba Gabba Hey » 12.08.2016, 20:17

Lieber Roter Stern,

alles gute für deine neue Lebensplanung. Ich hoffe du konntest dein Geno. Anteil vergolden !!?? Bei deinen Beiträgen und deinen Schlußfolgerungen daraus , konnte ich dir allerdings fast nie folgen. Ich bezweifel auch sehr, das du als Angestellter in einer solchen Blechdose "freier " bist als vorher !!

Trotzdem alles Gute.
Die Sache ging daneben, die Kutscher habens nicht kapiert :(

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Re: Wohngeldantrag Hamburg als EWU

Beitrag von roter stern » 12.09.2016, 14:31

ja gabba gabba Hey
Ich habe meinen Genoteil versilbert
für 37.800 Euro
4200 Euro waren eh schon beim HFT einbezahlt.
Ich konnte Schulden abtragen
Und da ich zuviel Vermögen habe kann ich keine Gelder gemäß
Sozialgesetzbuch II beantragen.
Dort kann ich erst wieder aufschlagen, wenn mein Vermögen kleiner als 150 € pro Lebensjahr ist.

Außerdem bitte ich zu bedenken, dass der Verkauf durch die Bücher ging.
Das hat für den Neugenossen des HFT´s den Vorteil, das er die Investition über Jahre
steuernindernd geltend machen kann, was ja zugleich bei der gesetzlichen Krankenkasse
zu niedrigeren Beiträgen führt.

Und ob der Gewinn durch den Verkauf meines Gewerbebetriebes
für mich gemäß ESTG § 16 Abs.4 steuerfrei ist, kann ich erst
sagen, wenn ich es schwarz auf weiß habe.

Im Moment bin ich auf Suche
nach einem Montag Dienstag Graupenfahrzeug
von ca 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr
als Lohnsklave
so long
roter stern

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Re: Wohngeldantrag Hamburg als EWU

Beitrag von scarda » 12.09.2016, 19:49

Sach ja immer, GenoAnteile können gar nicht überteuert genug sein!
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
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