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von N8tfahrer » 24.02.2010, 12:54
Antwort von ebay :
Hallo,
Sie haben uns eine E-Mail geschrieben, weil Sie vermuten, dass bei eBay
ein Artikel zum Verkauf angeboten wird, der nicht Eigentum des
Verkäufers ist.
Ich danke Ihnen für diesen wichtigen Hinweis. Laut unseren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Handel mit Diebesgut bei eBay nicht
gestattet.
Ein eBay-Mitglied wird von der Nutzung des eBay-Marktplatzes
ausgeschlossen, sobald die Polizei bestätigt, dass die betreffende
Person mit ihrem Angebot gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. eBay
kann jedoch Ihren Verdacht nicht selbst überprüfen.
Was können Sie jetzt tun?
Wir bitten Sie, uns aktiv dabei zu unterstützen, gegen möglicherweise
betrügerische Verkäufer auf unserem Online-Marktplatz vorzugehen. Wenden
Sie sich an eine Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige wegen
Diebstahls. Dazu benötigen Sie folgende Nachweise:
1. Drucken Sie die entsprechende Angebotsseite aus.
2. Legen Sie gegebenenfalls Rechnungen, Lieferscheine, Fotos oder andere
Nachweise vor, die beweisen, dass Sie oder eine andere Person der
Eigentümer des angebotenen Artikels sind.
Sollten Sie Anzeige erstatten, arbeitet eBay selbstverständlich mit den
Polizeibehörden zusammen und unterstützt diese bei ihren Ermittlungen.
Warum kann eBay nicht direkt eingreifen?
Auf dem eBay-Marktplatz kommt nur zwischen zwei eBay-Mitgliedern ein
Kaufvertrag zustande. eBay wird nicht Vertragspartner und hat weder
Einfluss auf die Art oder den Zustand eines Artikels noch Einblick in
dessen Herkunft. Besteht der Verdacht, dass ein Verkäufer bei eBay mit
Diebesgut handelt, können nur die Polizeibehörden endgültig feststellen,
ob der Verkäufer der Eigentümer eines Artikels ist oder nicht.
Ich danke Ihnen für Ihre Mithilfe. Sie tragen so erheblich dazu bei,
dass faires und sicheres Handeln bei eBay möglich ist.
Sind sie das Taxi ? ............NEIN, Der Fahrer !
Das müssen sie doch wissen, sie sind doch der Taxifahrer !