Wattwurm hat geschrieben:
Das neue Handy von Nokia! Nicht zu empfehlen für unsere Flughafenfahrer...
au warte watti......das kannst du in NMS gut gebrauchen!!!!!!!!!!
Wattwurm hat geschrieben:
Das neue Handy von Nokia! Nicht zu empfehlen für unsere Flughafenfahrer...
Wattwurm hat geschrieben:Wer übernimmt das mal für mich? Ich brauche jetzt meinen Schönheitsschlaf! Den oberen Hosenknopf habe ich schon geöffnet! Gegrillte Schweinhaxe mit Sauerkraut und Stampfkartoffeln! Mann bin ich eine vollgefressene Sau...
http://books.google.de/books?id=Bb6mOQI ... le&f=false
womey hat geschrieben:...da arbeite ich bereits dran...Wattwurm hat geschrieben:Darf man das? Also ich weiß nicht....
Gibt´s demnächst auch Ordnungsnummer zum freirubbeln, wie beim Rubbellos?
Sieht nach der alten Fassung aus.womey hat geschrieben: BOKraft
§ 26 Abs. 3
Nach außen wirkende Eigenwerbung an Taxen und Mietwagen sowie, vorbehaltlich des Absatzes 4, jede andere als die nach dieser Verordnung vorgeschriebene Kenntlichmachung oder Beschriftung ist unzulässig.
BOKraft hat geschrieben: § 26 Kenntlichmachung
(1) Taxen müssen kenntlich gemacht sein
1.
durch einen hell-elfenbein-farbigen Anstrich; als Farbton ist zu wählen RAL 1015 des Farbtonregisters RAL 840 HR des Ausschusses für Lieferbedingungen und Gütesicherung (RAL) beim Deutschen Normenausschuß,
2.
durch ein auf dem Dach der Taxe quer zur Fahrtrichtung angebrachtes, von innen beleuchtbares, auf der Vorderseite und auf der Rückseite mit der Aufschrift "Taxi" versehenes Schild (Taxischild) nach Anlage 1.
Vorbehaltlich des Absatzes 2 ist jede andere als die nach dieser Verordnung vorgeschriebene Kenntlichmachung oder Beschriftung unzulässig.
(2) Nach außen wirkende Werbung an Taxen und Mietwagen ist nur auf den seitlichen Fahrzeugtüren zulässig. Politische und religiöse Werbung an Taxen ist unzulässig.
Ich habe schon öfter Taxen mit ordnungsnummer , die hinter einer getönten Heckscheibe waren, der Behörde gemeldet.KehrenTAXI hat geschrieben:Bei einigen Herstellern ist die Anbringung der O-Nr. unten rechts bauartbedingt nicht möglich. Z. B. wegen des Heckwischers. Innenverklebung wegen der Tönung auch unmöglich. Das Fahrzeug wurde aber mir O-Nr. oben rechts mit BOKraft abgenommen. Sind solche Fahrzeuge demnach dann stillzulegen?
Wiegen die Ergebnisse der Sachverständigen höher, als die der Behörde?