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Herry
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Beitrag
von Herry » 07.08.2007, 11:33
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Eigenwerbung an Taxi oder Mietwagen.
Ist es eigentlich erlaubt, an Taxi oder Mietwagen Eigenwerbung auf der Heckscheibe zu betreiben?
Laut § 26 Abs. 4 BOKraft ist die Eigenwerbung nur auf den seitlichen Fahrzeugtüren zulässig.
Oder gibt es da Ausnahmeregelungen?
viele Grüße!
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homer
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Beitrag
von homer » 07.08.2007, 17:26
Offensichtlich handhaben die einzelnen Bundesländer das recht unterschiedlich.
In Hamburg wäre es strikt verboten,
anderswo meine ich, sowas schon gesehen zu haben (u.a. in NRW).
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schnelle_Gerti
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Beitrag
von schnelle_Gerti » 07.08.2007, 18:15
Ist bei uns gestattet, aber gegen eine jährliche Gebühr.
Gerti
es grüßt
Gerti

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Ralf
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Beitrag
von Ralf » 08.08.2007, 00:14
Hier bei uns in Niedersachsen ist es verboten, wir hatten hier schon ne menge ärger hier in der Stadt deswegen. Man kann wohl eine Ausnahmegen. beantragen mit der der man dann das ganze Auto bis auf die Scheiben mit Werbung tapezieren kann.
Mfg Ralf