Hallo,
ich habe mich schon länger gefragt, wie das mit den Hotels gehandhabt wird, die eine direkte Schaltung über einen Knopf zu offenbar einer Taxizentrale/Vermittlung haben und nur Signal senden müssen, damit irgendwann ein Taxi vor dem Eingang auf den Gast wartet.
Also zahlt das Hotel was an die Taxiunternehmer oder die Taxiunternehmer bzw. Zentralen etwas an die Hotels oder zahlt keiner etwas an jemanden, weil beide Seiten gleichermaßen davon profitieren?
Bisher konnte mir keiner was dazu sagen, da das offenbar alles quasi jahrzehnte lange Selbstläufer sind^^
Grüße
Max
Frage zum Verhältnis von Hotels und Rufzentrale
Das nennt sich Autobooking. An der Rezeption wird per Knopfdruck über das Rufgerät eine Taxibestellung an eine ganz bestimmte Zentrale versendet! Das ist aber schon ein ziemlich alter Hut und seit etlichen Jahren üblich! Viel interessanter ist die Frage ob die angeforderte Zentrale je Bestellung dafür einen Obulus bezahlt, das wäre dann eine Vorteilsnahme! Oder auch im Volksmund Bestechung genannt! Die Frage ist, wie man das beweisen kann!? Das wird schwer fallen, wenn keiner auspackt und alle brav die *** halten!
Ich glaube das ist ein Thema das wir Jörn Napp überlassen sollten, der hat da überhaupt keine Beißhemmungen und ist relativ schmerzunempfindlich was anwaltliche Abmahnungen und selbst Beugeknast anbetrifft! Ich bevorzuge Uhrmacherwerkzeug und Jörni Kettensäge und Abrissbirne! Jörni ist unser Mann für´s Grobe....
http://www.seibtundstraub.de/optipos/im ... rgrund.png
Ich glaube das ist ein Thema das wir Jörn Napp überlassen sollten, der hat da überhaupt keine Beißhemmungen und ist relativ schmerzunempfindlich was anwaltliche Abmahnungen und selbst Beugeknast anbetrifft! Ich bevorzuge Uhrmacherwerkzeug und Jörni Kettensäge und Abrissbirne! Jörni ist unser Mann für´s Grobe....
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Watti, du schreibst schon wieder Blödsinn. Sorry aber das geht man gar nichtWattwurm hat geschrieben:Viel interessanter ist die Frage ob die angeforderte Zentrale je Bestellung dafür einen Obulus bezahlt, das wäre dann eine Vorteilsnahme! Oder auch im Volksmund Bestechung genannt! Die Frage ist, wie man das beweisen kann!? Das wird schwer fallen, wenn keiner auspackt und alle brav die *** halten!
Vorteilsnahme wird nicht Bestechung genannt sondern ist ein von der Bestechung getrennter Straftatbestand
Bestechung ist in Deutschland eine nach § 334 Strafgesetzbuch mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bedrohte Straftat. Bestechung begeht, wer einem Amtsträger (Wahlamt, Beamter, Angestellter im öffentlichen Dienst usw.), einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr als Gegenleistung dafür, dass er eine Amtshandlung vorgenommen hat oder künftig vornehmen wird, einen Vorteil für sich oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt. Der Amtsträger, der den Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, ist wegen Vorteilsannahme (§ 331 StGB) oder Bestechlichkeit (§ 332 StGB) zu bestrafen. Oberbegriff ist Korruption.
Quelle: Wikipedia
Da weder Hotel noch Zentrale zum Öffentlichen Dienst gehört und auch keine Amtsträger beschäftigen oder das Funkpersonal durch Wahlbeamte aufgefüllt werden, können wir in so einem Fall auch nicht von Bestechung oder Vorteilsnahme reden.
Was übrig bleibt ist vielleicht der unlauterer Wettbewerb aber selbst da würde ich die Sache ganz gelassen sehen. Sowas ist schlicht und einfach Werbung die man aber besser beim Finanzamt nicht als solche deklarieren sollte Kostenerstattung klingt schon besser.