Beschwerde an wen?
Beschwerde an wen?
Hallo,
ich habe ein Problem. Letztes Wochenende fuhr ich gegen 3 Uhr nachts mit einem Taxi nach Hause. Der Fahrer fuhr erheblich zu schnell, innerorts bis zu 100km/h und auf der Landstraße teilweise mit 150km/h. Und das bei Minusgraden und feuchter Straße. Auf meine Frage, ob es ihm etwas ausmachen würde langsamer zu fahren, antwortete dieser mit "Ja" und fuhr unverändert schnell weiter.
Nun meine Frage: An wen kann man sich wenden, wenn man sich beschweren will. Der Taxifahrer scheint selbstständig und keiner Zentrale angeschlossen zu sein. Was macht man in so einem Fall?
Viele Grüße,
meporter
ich habe ein Problem. Letztes Wochenende fuhr ich gegen 3 Uhr nachts mit einem Taxi nach Hause. Der Fahrer fuhr erheblich zu schnell, innerorts bis zu 100km/h und auf der Landstraße teilweise mit 150km/h. Und das bei Minusgraden und feuchter Straße. Auf meine Frage, ob es ihm etwas ausmachen würde langsamer zu fahren, antwortete dieser mit "Ja" und fuhr unverändert schnell weiter.
Nun meine Frage: An wen kann man sich wenden, wenn man sich beschweren will. Der Taxifahrer scheint selbstständig und keiner Zentrale angeschlossen zu sein. Was macht man in so einem Fall?
Viele Grüße,
meporter
Re: Beschwerde an wen?
Tja, da kann man jetzt nicht mehr viel machen, ausser beim nächsten mal den "schnellen" Taxler zu meiden!meporter hat geschrieben:Hallo,
Der Taxifahrer scheint selbstständig und keiner Zentrale angeschlossen zu sein. Was macht man in so einem Fall?
Viele Grüße,
meporter
Man kann sich an die zuständige Kreisbehörde wenden. Aber nur mit Fakten, die den Tatsachen entsprechen. Und wenn, dann und weiß nicht Außkünften kommt man auch nicht weiter. Wie wäre es den mal gewesen, den Taxler zum anhalten zu bringen und die nächste Polizeistation zu informieren. Und im übrigen haben alle Taxen ein Nummernschild und sogar eine Ordnungsnummer...Und die sagen einem schon, mit welchem Kollega man gefahren ist. Man muß manchmal auch ein bisschen mit denken. Nachkeulen bringt nix. Das liegt wohl aber eher am entrichten des Fahrpreises.
Gruß
Steven
********
Dummheiten sind
die beste Grundlage
für künftige Weisheit
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- nightrider
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Nun wenn ein Taxler zu schnell, oder einfach „unmöglich” fährt würde ich ihn erst darauf ansprechen und wenn es nicht hilft aussteigen die Ordnungsnummer notieren, besser noch eine Quittung geben lassen und dann evtl. das Ordnungsamt informieren.
Doch um Missbrauch auszuschliessen steht dann natürlich ohne einen weiteren Zeugen einfach Aussage gegen Aussage, doch denke ich schon, dass sich in so einem Fall der Fahrer Gedanken darüber macht, ob er das noch einmal riskieren soll.
Doch um Missbrauch auszuschliessen steht dann natürlich ohne einen weiteren Zeugen einfach Aussage gegen Aussage, doch denke ich schon, dass sich in so einem Fall der Fahrer Gedanken darüber macht, ob er das noch einmal riskieren soll.
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)
Hallo,
danke schonmal für die Antworten. Den Fahrer zum Anhalten zu bringen wäre bestimmt möglich gewesen. Allerdings war ich (und zwei weitere Mitfahrer) froh, zu diesem Zeitpunkt überhaupt ein Taxi bekommen zu haben.
Eine Quittung (inkl. Taxinummer) und Visitenkarte des Fahrers habe ich, nur leider wußte ich eben nicht, an wen man sich wenden sollte. Daran das Kennzeichen zu notieren habe ich in diesem Moment nicht gedacht. Eine Ordnungsnummer finde ich übrigens auf der Quittung nicht, sondern nur eine "Taxinummer", welche auch nur zweistellig ist. Ist das die Ordnungsnummer?
Viele Grüße.
danke schonmal für die Antworten. Den Fahrer zum Anhalten zu bringen wäre bestimmt möglich gewesen. Allerdings war ich (und zwei weitere Mitfahrer) froh, zu diesem Zeitpunkt überhaupt ein Taxi bekommen zu haben.
Eine Quittung (inkl. Taxinummer) und Visitenkarte des Fahrers habe ich, nur leider wußte ich eben nicht, an wen man sich wenden sollte. Daran das Kennzeichen zu notieren habe ich in diesem Moment nicht gedacht. Eine Ordnungsnummer finde ich übrigens auf der Quittung nicht, sondern nur eine "Taxinummer", welche auch nur zweistellig ist. Ist das die Ordnungsnummer?
Viele Grüße.
Beschwerde mit Ordnungsnr.,Datum und Uhrzeit ans örtliche Ordnungsamt oder am Kreisordnungsamt.
Allerdings wenn es doch kein Unternehmer war vielleicht doch besser die Zentrale anrufen und sich dort beschweren.
Überhaupt würde ich mich nur beschweren wenn Du meinst ihr hättet es wirklich kaum überlebt.In der Regel haben alle Fahrer ihr Fahrzeug im Griff und können ihre Fahrweise verantworten. Ein Kollege der die ganze Nacht fährt kann auch den Strassenzustand besser beurteilen als jemand der den ganzen Abend in Kneipe oder Disco war und vielleicht auch unter Alkohol eine ander Wahrnehmung hat.
Allerdings wenn es doch kein Unternehmer war vielleicht doch besser die Zentrale anrufen und sich dort beschweren.
Überhaupt würde ich mich nur beschweren wenn Du meinst ihr hättet es wirklich kaum überlebt.In der Regel haben alle Fahrer ihr Fahrzeug im Griff und können ihre Fahrweise verantworten. Ein Kollege der die ganze Nacht fährt kann auch den Strassenzustand besser beurteilen als jemand der den ganzen Abend in Kneipe oder Disco war und vielleicht auch unter Alkohol eine ander Wahrnehmung hat.
Guten Morgen,
danke für die weiteren Posts. Ich werde mich dann mal auf die Suche nach dem zuständigen Ansprechpartner machen.
Es mag sein, dass ein Fahrer, welche schon die ganze Nacht fährt, den Straßenzustand besser beurteilen kann. Ich bin ja auch keiner der jedem gleich an die Kehle will, nur weil er mal 10km/h zu schnell war. Nur mit 100km/h durch die Ortschaft muss halt einfach nicht sein. Vor allem wenn man meine Bitte auf etwas langsamere Fahrt so frech ausschlägt!
danke für die weiteren Posts. Ich werde mich dann mal auf die Suche nach dem zuständigen Ansprechpartner machen.
Es mag sein, dass ein Fahrer, welche schon die ganze Nacht fährt, den Straßenzustand besser beurteilen kann. Ich bin ja auch keiner der jedem gleich an die Kehle will, nur weil er mal 10km/h zu schnell war. Nur mit 100km/h durch die Ortschaft muss halt einfach nicht sein. Vor allem wenn man meine Bitte auf etwas langsamere Fahrt so frech ausschlägt!
- nightrider
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Genau das ist der Punkt, finde ich auch. Der kann meinetwegen sein Auto beherrschen wie Schumi, aber wenn sich der Fahrgast dabei nicht wohlfühlt und das auch deutlich sagt, dann kann (muss) man schon entsprechend reagieren, schließlich zahlt der Kunde auch dafür, dass er sich sicher fühlt.meporter hat geschrieben: Ich bin ja auch keiner der jedem gleich an die Kehle will, nur weil er mal 10km/h zu schnell war. Nur mit 100km/h durch die Ortschaft muss halt einfach nicht sein. Vor allem wenn man meine Bitte auf etwas langsamere Fahrt so frech ausschlägt!
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)
Hallo.Berni hat geschrieben:War das in Rosenheim ?
Dann ahne ich schon, um wen es sich handelt. Schreib doch mal die Taxinummer.
Nein, das war nicht in Rosenheim, sondern in Vilsbiburg, Landkreis Landshut. Taxinummer ist die "***".
Habe mittlerweile mit der zuständigen Person vom LRA telefoniert und die sagte, dass ich doch Quittung und Visitenkarte des Fahrers einscannen und mailen soll. Kann mir jemand sagen, was auf den Fahrer (und evtl. mich) zukommt, wenn ich das Ganze jetzt einleite?
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*** von jr
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- Registriert: 10.03.2005, 12:53
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Für Verkehrsverstösse ist das jeweilige Strassenverkehrsamt zuständig und nicht die Aufsichtsbehörde für Taxen . Ob als Beweis jemand ohne geeichten Tacho und ohne Mindeststrecke jemanden ein Bussgeld aufdrücken kann wage ich zu bezweifeln (s. Polizei-Vieowagen) .
Sollte es aber wirklich so gewesen sein , schadet eine Anzeige nicht , da ein Warnschuss in solchenFällen immer gut ist .
Du als Anzeigender musst , wie bei jeder Anzeige , Deine Aussage ggfs. vor Gericht wiederholen . Der Fahrer darf Dir deshalb aber nicht (straflos) eins
überziehen !
Sollte es aber wirklich so gewesen sein , schadet eine Anzeige nicht , da ein Warnschuss in solchenFällen immer gut ist .
Du als Anzeigender musst , wie bei jeder Anzeige , Deine Aussage ggfs. vor Gericht wiederholen . Der Fahrer darf Dir deshalb aber nicht (straflos) eins
überziehen !