Nun, jr, das ist schon nachvollziehbar.jr hat geschrieben:Fakt ist: Taxen sind auch am 24. und 25.12. vorzuhalten.
Fakt ist auch: Wer als Unternehmer/Zentrale eine VB annimmt, steht in der Pflicht, sie abzuarbeiten.
Aber es gilt daneben: Mehr als Fahren geht nicht. Wer dann - aus aktuellem Anrufen heraus - nicht bedient werden kann, geht eben nun mal leer aus.
Wenn man aber unter der einzigen öffentlichen Tel.-Nr. des Unternehmens trotz fleißigen stundenlangen Wählens nicht einmal jemanden erreichen kann, dann stellt sich doch wohl die Frage, wie das - oder sogar die - Fahrzeug(e) denn ihre Fahraufträge erhalten haben.
Das können ja nun auch nicht alles Vorbestellungen gewesen sein, oder.
Und, wenn doch, dann hätte ein flexibler Unternehmer vielleicht den AB-Spruch vorher entsprechend ändern können.
Ne, ne, ich vermute eigentlich eher, dass man einfach kein Lust zum Fahren hatte und dass kein Fahrzeug unterwegs war.
Viele offene Fragen. Warum beispielsweise beantwortete das Unternehmen meine doch durchaus noch moderat gehaltene e-Mail vom 3. Januar einfach nicht?
Wenn ich die Situation falsch einschätze, kann man mich doch freundlich über die wahren Umstände informieren!
Ich bin Kleinunternehmer. Für mich wäre ein solcher Umgang mit einem meiner Kunden absolut undenkbar! Man will doch Kunden halten - und ... unzufriedene zurückgewinnen!
Oder, es ist einem einfach wurscht!
Liebe Grüße
Günter