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Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer

Verfasst: 12.10.2019, 13:36
von am
Pirat hat geschrieben:
12.10.2019, 09:29
Taxiunternehmer sind ja durchaus bereit, mit Krankenkassen nicht kostendeckende Endgeldvereinbarungen zu treffen....
Genehmigungsbehörden müssen gelegentlich Taxiunternehmer vor sich selber schützen...

Aus Urteil : http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q ... c.norm=all

Zitat : Mit Entscheidung des Landratsamtes O. Kreis vom 01.12.2006 wurde gegenüber dem Beigeladenen Ziffer 6 festgestellt, dass der Rahmenvertrag vom 01.06.2006 für den Bereich des O. Kreises keine Wirkung entfaltet. Zur Begründung wurde ausgeführt, der Rahmenvertrag erfülle nicht die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 PBefG i. V. m. § 3 Abs. 1 der Rechtsverordnung - Taxentarif -, insbesondere führe die Entgeltvereinbarung zu einer Störung der Ordnung des Verkehrsmarktes. So seien bezogen auf die Leistung "Krankentransport" die Entgelte nicht kostendeckend und berücksichtigten keine angemessene Gewinnspanne.

Da fragt man sich, können Taxiunternehmer einfach nicht rechnen, oder spielen da etwa andere Überlegungen eine Rolle ? „Mischkalkulation“ :mrgreen:

Im Übrigen sind Krankenkassen in Sache Sondervereinbarungen nicht mal klagebefugt.
Allenfalls dürfen sie mal höflich anfragen, damit hat sich's aber auch...


Kern der Diskussion und Engels Falschbehauptung war jedoch, dass Sammelfahrten nach Sondervereinbarungen ungesetzlich seien. Köstlich ist hier bestenfalls dein sachfremder Ablenkungsversuch, der nichts aber auch rein gar nichts mit der grundsätzlichen Möglichkeit von Sondervereinbarungen zu tun hat.

Darüber hinaus finde ich dein wiederholtes Fischen im Trüben ebenso köstlich. Denn tatsächlich liegen Sondervereinbahrungen mit den Krankenkassen, wenn auch in seltenen Fällen, mitunter sogar über den örtlichen Taxitarifen.

Hier trifft mal wieder die nuhrsche Grundregel Nr. 1 in Kraft: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Finger von der Tastatur lassen.

Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer

Verfasst: 12.10.2019, 14:44
von E. G. Engel
@ klare Mistverständnisse

Jetzt sag mir doch mal einer nur eine Stelle wo Du ausser rumgesabbel auch nur ein stichhaltiges Argument oder auch nur einen Beleg geliefert hast.

Dein gesamter letzter Beitrag ist nichts anderes als dummes und dämliches Gesabbel und auch noch in jeder Hinsicht falsch.


Ich möchte darauf hinweisen dass das mit dem Sabbeln dem Wortschatz von dem klaren Mist entnommen wurde.

Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer

Verfasst: 12.10.2019, 16:37
von E. G. Engel
Mein lieber am. Ich freue mich dass Deine Beiträge jede Spur von Arroganz, Überheblichkeit, Dümmlichkeit vermissen lassen. Lass uns weiter an Deinem fachlich fundiert und excellent vorgetragenen Wissen teilhaben.

Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer

Verfasst: 12.10.2019, 19:32
von am
E. G. Engel hat geschrieben:
12.10.2019, 16:37
Mein lieber am. Ich freue mich dass Deine Beiträge jede Spur von Arroganz, Überheblichkeit, Dümmlichkeit vermissen lassen. Lass uns weiter an Deinem fachlich fundiert und excellent vorgetragenen Wissen teilhaben.

Da du dich weiter in Beleidigungen ergiesst, kannst du also den Beleg deiner Behauptung, behördlich genehmigte Sondervereinbarungen zu Beförderungsentgelten- und Bedingungen entbehrten einer rechtlichen Grundlage, nicht erbringen.

Ich gebe dir mal einen Tipp: Solche Sondervereinbarungen sind regelmässig Gegenstand der bundesweiten Sachkundeprüfung Taxi und Mietwagen der IHK. Frag doch mal den IHK Prüfer deines Vertrauens.

Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer

Verfasst: 12.10.2019, 21:23
von Taxi Georg
In Deutschland gilt die Tarifpflicht und die besagt, dass Taxifahrten innerhalb des definierten Pflichtfahrgebiets nur in Ausnahmefällen vom behördlich festgelegten Tarif abweichen dürfen. Diese Ausnahmen sind im :arrow: Paragraph 51 Abs. 2 PBefG geregelt.

Btw: bekommt eigentlich jemand Mindestfahrten oder Mindestumsatz von den Krankenkassen oder steht da irgend was in den Verträgen?

Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer

Verfasst: 12.10.2019, 22:14
von am
Du hast den „bestimmten Zeitraum“ vergessen. Der weitaus größte Teil Krankenfahrten entfällt auf Dialysen, Chemo- und Strahlentherapien.

Ich bin wahrlich kein Freund von Rabatten, schliesslich beantragen wir Tariferhöhungen nicht aus Jux und Dollerei.

Bei landesweit einheitlichen Verträgen ist es aber nicht zu vermeiden, dass es je nach Tarifgebiet zu Preisnachlässen kommt. Wiederum werden die ganz kurzen Touren, in unserem Fall bis 2km höher vergütet, als es nach Tarif der Fall wäre.

Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer

Verfasst: 12.10.2019, 23:00
von Taxi Georg
am hat geschrieben:
12.10.2019, 22:14
Du hast den „bestimmten Zeitraum“ vergessen. Der weitaus größte Teil Krankenfahrten entfällt auf Dialysen, Chemo- und Strahlentherapien.
Ja sorry, kann noch ganz klar denken mit der Grippe!

Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer

Verfasst: 13.10.2019, 18:19
von Taxi Georg
Taxi Georg hat geschrieben:
12.10.2019, 21:23
....
bekommt eigentlich jemand Mindestfahrten oder Mindestumsatz von den Krankenkassen oder steht da irgend was in den Verträgen?
Die Frage ist noch offen oder könnt Ihr nur mosern?

Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer

Verfasst: 13.10.2019, 19:03
von Pirat
Das ist wie bei den Kaffeefahrten, nur mit dem Unterschied, bei den Sondervereinbarungen fühlen sich die Opfer als Gewinner...

Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer

Verfasst: 13.10.2019, 20:28
von am
Pirat hat geschrieben:
13.10.2019, 19:03
Das ist wie bei den Kaffeefahrten, nur mit dem Unterschied, bei den Sondervereinbarungen fühlen sich die Opfer als Gewinner...
Hier mal Faktenwissen


Beispiel:

Der Tarif für Kiel ab km 7 beträgt 1,45€.
Von der KK gibt es 1,65€.

Bis 3km gibt es von den KK pauschal 8,30€
Der Kieler Tarif sagt bei 2km 7,40€ (ohne Wartezeit)

Lediglich bei km 3-6 liegt der Kieler Tarif über der Rahmenvereinbarung mit den KK.

Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer

Verfasst: 14.10.2019, 08:04
von Pirat
Was willst du mir erzählen...?
Krankenkassen zahlen grundlos mehr als sie müssen..?
Es bedarf keiner Genehmigung durch die Behörde, wenn ein Kunde mehr zahlen will als den ortsüblichen Tarif...
Nur der Preisnachlass bedarf der Genehmigung.

Wenn du allerdings der Überzeugung bist, die Heizdecke ist ihren Preis wert, dann bleib dabei.

Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer

Verfasst: 14.10.2019, 08:33
von KlareWorte
Pirat hat geschrieben:
13.10.2019, 19:03
Das ist wie bei den Kaffeefahrten, nur mit dem Unterschied, bei den Sondervereinbarungen fühlen sich die Opfer als Gewinner...
Wie immer eine faktenfreie Behauptung.

Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer

Verfasst: 14.10.2019, 08:47
von am
Pirat hat geschrieben:
14.10.2019, 08:04
Was willst du mir erzählen...?
Krankenkassen zahlen grundlos mehr als sie müssen..?
Es bedarf keiner Genehmigung durch die Behörde, wenn ein Kunde mehr zahlen will als den ortsüblichen Tarif...
Nur der Preisnachlass bedarf der Genehmigung.

Wenn du allerdings der Überzeugung bist, die Heizdecke ist ihren Preis wert, dann bleib dabei.
Ohne Sondervereinbarung darf der Taxameterpreis weder unter- noch überschritten werden. Grundlagenwissen. §39(3) PbefG

Sag mal, hast du deinen Unternehmerschein bei einer deiner anscheinend geliebten Kaffeefahrten gewonnen? Vielleicht hättest DU doch lieber die Heizdecke nehmen sollen.

Kleiner Tipp: Es handelt sich um einen landesweit gültigen Rahmenvertrag.

Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer

Verfasst: 14.10.2019, 13:30
von E. G. Engel
Ein Gesetz besteht nicht nur aus einem Paragraphen/Absatz. Grundlagenwissen.

Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer

Verfasst: 14.10.2019, 14:47
von KlareWorte
E. G. Engel hat geschrieben:
14.10.2019, 13:30
Ein Gesetz besteht nicht nur aus einem Paragraphen/Absatz. Grundlagenwissen.
Ich bin schwer beeindruckt.

Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer

Verfasst: 14.10.2019, 15:03
von Pirat
am hat geschrieben:Ohne Sondervereinbarung darf der Taxameterpreis weder unter- noch überschritten werden. Grundlagenwissen. §39(3) PbefG
Grundlagenwissen : Der Kunde ist nicht Adressat des PBefG..., der darf ruhig mehr geben als den Taxameterpreis..., nicht selten macht er es auch..

Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer

Verfasst: 14.10.2019, 15:06
von E. G. Engel
Ob Du beeindruckt bist oder in Indien ein Sack Reis umfällt, was macht das. Aber lass uns doch ein wenig aus der Tiefe Deiner klaren Worte schöpfen. Wie wäre es damit? Schnacker, zurück an den Stammtisch.

Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer

Verfasst: 14.10.2019, 15:29
von am
Pirat hat geschrieben:
14.10.2019, 15:03
am hat geschrieben:Ohne Sondervereinbarung darf der Taxameterpreis weder unter- noch überschritten werden. Grundlagenwissen. §39(3) PbefG
Grundlagenwissen : Der Kunde ist nicht Adressat des PBefG..., der darf ruhig mehr geben als den Taxameterpreis..., nicht selten macht er es auch..
Richtig, so auch die KK im Falle Kiels. Freiwillig und sogar vertraglich geregelt. Auch wenn‘s schwer fällt und so gar nicht zu deiner vorgefassten Meinung passt, nimm das einfach mal so hin.

Und zum Thema Sondervereinbarung generell:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Ju ... hrten.html

https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr8013.php

Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer

Verfasst: 14.10.2019, 17:15
von Pirat
Nimm es mal so hin, auch wenn's dir nicht passt...

Krankenkassen machen keine Verträge auf Kosten ihrer Mitglieder, dürfen sie schon rein rechtlich nicht...kuck mal nach, steht meistens in ihrer Satzung...
Gesamtpaket Rahmenvertrag geht immer auf Kosten des Taxigewerbes...
Das Appetithappen aus der “Mogelpackung“ (Rahmenvertrag) hervorgehoben wird, ist Teil der Vertragsstrategie der Kassen...

Im Übrigen muss du mir nicht erzählen, wie solche Krankenfahrten ablaufen.
In der Regel nie so wie am Reißbrett geplant...

Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer

Verfasst: 14.10.2019, 18:13
von am
Soweit zur Theorie der menschenfreundlichen Krankenkassen... :roll:

Wir klären hier lediglich, dass Sondervereinbarungen zulässig sind, was zumindest von Engel bestritten wurde. Dazu gehören auch die Beförderungsbedingungen, laut Fragestellung, ob Sammelfahrten zulässig sind. Die Antwort lautet Ja!

Ob es dabei für die Patienten zu Wartezeiten kommt, ist den KK vollkommen egal, denn auf zusammengelegte Fahrten gibt es weitere Rabatte. Was die KK freut und dazu führt, dass sich die zusammengelegten Fahrten für den Unternehmer ganz erheblich lohnen, wenn man es als eine Einzelfahrt betrachtet.

Natürlich wird dir dein Sachbearbeiter auf deinen Wunsch hin voller Inbrunst und ehrlicher Entrüstung aber Wahrheitswidrig bestätigen, dass dein Personenbeförderer dich nicht warten lassen darf. In Wahrheit ist es ihm vollkommen egal, Hauptsache, du nervst ihn nicht weiter.

Nicht der Taxiunternehmer der so handelt, ist hier an den Pranger zu stellen, sondern die KK, welche zu Lasten ihrer Mitglieder solche Verträge schließen.

Ob ich dir den Ablauf erklären muss, ist mir dabei relativ egal. Es ist aber nicht zu dulden, dass das Taxigewerbe hier latent und permanent aus den eigenen Reihen heraus in ein schlechtes Licht gestellt wird. Das Taxigewerbe führt jährlich hunderttausende Krankenfahrten und wir müssen hier mit Leuten wie dir und Engel über klar geregelte Vertragsinhalte diskutieren, bei denen es bestenfalls im Promillebereich mal zu einem Problem kommen kann.