Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer
Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer
Hallo,
Der örtliche Taxiunternehmer handhabt eine Transportfahrt von Dialysepatienten vom Zentrum nach Hause so, dass er eine Patientin 30minuten warten lässt, um die Gelegenheit zu nutzen, einen zweiten Patienten mitzunehmen.
Wie hat die Abrechnung gegenüber der Kasse in diesem Fall auszusehen?
Hat der Patient ein Recht auf eine Beförderung bei Eintreffen des Taxis, und nicht erst nachdem der 2.Patient mit seiner Behandlung fertig ist?
Dank+Gruß
ps: Hier gibt es ein weiteres Taxi-Unternehmen, also kein Problem, dieses in Zukunft zu wechseln.
Der örtliche Taxiunternehmer handhabt eine Transportfahrt von Dialysepatienten vom Zentrum nach Hause so, dass er eine Patientin 30minuten warten lässt, um die Gelegenheit zu nutzen, einen zweiten Patienten mitzunehmen.
Wie hat die Abrechnung gegenüber der Kasse in diesem Fall auszusehen?
Hat der Patient ein Recht auf eine Beförderung bei Eintreffen des Taxis, und nicht erst nachdem der 2.Patient mit seiner Behandlung fertig ist?
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Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer
Moin und willkommen im DAS!
In vielen Bundesländern gibt es Rahmenverträge, welche auch Sammelfahrten regeln. Da es sich in diesen Fällen meist um aussertarifliche Vereinbarungen handelt, ergibt sich dann auch kein Einzelbeförderungsanspruch für die Patienten.
In vielen Bundesländern gibt es Rahmenverträge, welche auch Sammelfahrten regeln. Da es sich in diesen Fällen meist um aussertarifliche Vereinbarungen handelt, ergibt sich dann auch kein Einzelbeförderungsanspruch für die Patienten.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer
30 min Wartezeit! Ich drücke es mal nett aus: "Kein sehr effektives Pooling". Aber mit den Alten und Kranken kann man es ja machen.
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer
Oh mein Gott. Rahmenvertrag schlägt Gesetz. Die Wahrheit ist "Wo kein Kläger da kein Richter". So einfach ist das nicht mein lieber am. Aber wenn`s passt darf Taxi alles, die Bösen, also die anderen nicht.
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Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer
Auch wieder Behauptungen ohne Beleg. Hauptsache dumm rumgesabbelt.E. G. Engel hat geschrieben:Oh mein Gott. Rahmenvertrag schlägt Gesetz. Die Wahrheit ist "Wo kein Kläger da kein Richter". .
Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer
Ob ein Patient lange vor/nach dem günstigsten Abhol-/Rückbringtermin gefahren wird, entscheidet die, für die Kosten aufkommende Versicherung.
Besteht die Möglichkeit, dass weitere Patienten auf etwa gleichen Wegen mitgenommen werden, ist dies durchaus zumutbar.
Besteht allerdings der Verdacht, dass diese Entscheidung vom Transportunternehmen getroffen wird, um einzeln abgerechnete Fahrten mit Sammeltransporten auszuführen, kann durchaus mal beim Versicherungsträger nachgefragt werden, wie das denn so gehandhabt wird. Merkmal für Einzelabrechnungen ist das Quittieren der durchgeführten Leistung (einschliesslich des geforderten Zahlbetrages des Taxameters ?) auf einem Einzel-Lieferschein. Wird gar nix quittiert, ist das ebenso (Betrugs-) verdächtig, wie wenn das Taxameter gar nicht eingeschaltet ist. Das muss aber gar nicht so sein, denn:
Es kann auch sein, dass zwischen Kostenträger und Leistungserbringer feste Preise vereinbart sind.
Wird die Fahrt dann allerdings mit einer Taxe durchgeführt, lohnt sich eine Nachfrage bei der zuständigen Gemeinde, ob diese Vereinbarungen überhaupt genehmigt sind (bei Taxen ist das Pflicht !).
Will ich als Nutzer einer Taxe maximal komfortabel bedient werden, beauftrage ich die Durchführung und die Bezahlung der Fahrt selbst ... sofern die Versicherung da mitmacht - warum aber nicht ?
Besteht die Möglichkeit, dass weitere Patienten auf etwa gleichen Wegen mitgenommen werden, ist dies durchaus zumutbar.
Besteht allerdings der Verdacht, dass diese Entscheidung vom Transportunternehmen getroffen wird, um einzeln abgerechnete Fahrten mit Sammeltransporten auszuführen, kann durchaus mal beim Versicherungsträger nachgefragt werden, wie das denn so gehandhabt wird. Merkmal für Einzelabrechnungen ist das Quittieren der durchgeführten Leistung (einschliesslich des geforderten Zahlbetrages des Taxameters ?) auf einem Einzel-Lieferschein. Wird gar nix quittiert, ist das ebenso (Betrugs-) verdächtig, wie wenn das Taxameter gar nicht eingeschaltet ist. Das muss aber gar nicht so sein, denn:
Es kann auch sein, dass zwischen Kostenträger und Leistungserbringer feste Preise vereinbart sind.
Wird die Fahrt dann allerdings mit einer Taxe durchgeführt, lohnt sich eine Nachfrage bei der zuständigen Gemeinde, ob diese Vereinbarungen überhaupt genehmigt sind (bei Taxen ist das Pflicht !).
Will ich als Nutzer einer Taxe maximal komfortabel bedient werden, beauftrage ich die Durchführung und die Bezahlung der Fahrt selbst ... sofern die Versicherung da mitmacht - warum aber nicht ?
- Taxi Georg
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Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer
Ich bin in 10 Minuten da. Wenn nicht, dann lies meine Nachricht einfach nochmal!E. G. Engel hat geschrieben:Oh mein Gott. Rahmenvertrag schlägt Gesetz.
Die Wahrheit ist "Wo kein Kläger da kein Richter".
So einfach ist das nicht mein lieber am.
Aber wenn`s passt darf Taxi alles, die Bösen, also die anderen nicht.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer
@ klare Worte
Um mit Deinen Worten zu reden, "ich brauche nichts zu belegen" oder so ähnlich. Bin zu faul zu suchen. Alles klar? Es sollte mittlerweile klar sein dass wenn ich eine Behauptung auf stelle auch etwas dran ist. Allerdings habe ich kein Interesse mehr daran Weiterbildung auf Kosten meiner Zeit durchzuführen.
Um mit Deinen Worten zu reden, "ich brauche nichts zu belegen" oder so ähnlich. Bin zu faul zu suchen. Alles klar? Es sollte mittlerweile klar sein dass wenn ich eine Behauptung auf stelle auch etwas dran ist. Allerdings habe ich kein Interesse mehr daran Weiterbildung auf Kosten meiner Zeit durchzuführen.
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Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer
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Zuletzt geändert von E. G. Engel am 03.10.2019, 19:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer
@ sivas
Du stellst die richtigen Fragen bzw. die Zuordnungen sind ziemlich gut.
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Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer
Willkommen in der Taxiwelt oder eine Kähe hackt der anderen kein Auge aus.am hat geschrieben:Moin und willkommen im DAS!
In vielen Bundesländern gibt es Rahmenverträge, welche auch Sammelfahrten regeln. Da es sich in diesen Fällen meist um aussertarifliche Vereinbarungen handelt, ergibt sich dann auch kein Einzelbeförderungsanspruch für die Patienten.
Rahmenverträge legitimieren keine krumme und schlechte Dienstleistung.
Dringender Rat an den Kunden: Taxiunternehmen wechseln.
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Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer
E. G. Engel hat geschrieben:Oh mein Gott. Rahmenvertrag schlägt Gesetz. Die Wahrheit ist "Wo kein Kläger da kein Richter". So einfach ist das nicht mein lieber am. Aber wenn`s passt darf Taxi alles, die Bösen, also die anderen nicht.
Das ist nach 51(2) PBefG aber sowas von einfach. Aber ich weiß ja, dass etwas, wenn es nicht in deine räumlich auf das Hamburger Taxigewerbe begrenzte Denkstruktur passt, nicht wahr sein kann.
Wann hast du eigentlich deinen letzten KT abgerechnet?
Wann hast du das letzte Mal einen von einer Genehmigungsbehörde genehmigten Rahmenvertrag zwischen Taxen und Krankenkassen nur im Ansatz gelesen? Ich gebe dir mal einen Tipp, dort gibt es fest vereinbarte Entgelte, sogar für Sammeltransporte.
Zuletzt geändert von am am 03.10.2019, 23:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer
Pascha hat geschrieben:Willkommen in der Taxiwelt oder eine Kähe hackt der anderen kein Auge aus.am hat geschrieben:Moin und willkommen im DAS!
In vielen Bundesländern gibt es Rahmenverträge, welche auch Sammelfahrten regeln. Da es sich in diesen Fällen meist um aussertarifliche Vereinbarungen handelt, ergibt sich dann auch kein Einzelbeförderungsanspruch für die Patienten.
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Wie Sivas bereits schrieb, legen die KK hier die Qualität der Dienstleistung fest. Es ist insbesondere im ländlichen Bereich im Sinne aller Beteiligten von Vorteil, wenn Krankenfahrten zusammengelegt werden können.
a) die KK können Kosten reduzieren
b) der Taxiunternehmer erhält trotz Rabatt ein höheres, somit wirtschaftlicheres Entgelt
c) in abgelegenden Gegenden im ländlichen Raum verkürzen sich Wartezeiten u. U. sogar erheblich, oder steht gar überhaupt ein Taxi/Mietwagen zur Verfügung, anstatt vollkommen unnötig doppelte Wege zu fahren.
Zuletzt geändert von am am 03.10.2019, 23:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer
E. G. Engel hat geschrieben:@ klare Worte
Um mit Deinen Worten zu reden, "ich brauche nichts zu belegen" oder so ähnlich. Bin zu faul zu suchen. Alles klar? Es sollte mittlerweile klar sein dass wenn ich eine Behauptung auf stelle auch etwas dran ist. Allerdings habe ich kein Interesse mehr daran Weiterbildung auf Kosten meiner Zeit durchzuführen.
Du bist nicht zu faul, du bist vollkommen aus der Zeit gefallen und gefangen in deinem Hamburger Kosmos. Ausserdem bist du arrogant und überheblich.
Zuletzt geändert von am am 03.10.2019, 23:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer
Dinosaurier halt!am hat geschrieben:Du bist nicht zu faul, du bist vollkommen aus der Zeit gefallen und gefangen in deinem Hamburger Kosmos. Ausserdem bist du arrogant und überheblich.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
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Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer
Da ich keine Moderatoren Spezialausbildung habe muss ich zwangsläufig mit meinen. Mängeln leben. Tut mir so leid.
Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer
Taxiunternehmer sind ja durchaus bereit, mit Krankenkassen nicht kostendeckende Endgeldvereinbarungen zu treffen....
Genehmigungsbehörden müssen gelegentlich Taxiunternehmer vor sich selber schützen...
Aus Urteil : http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q ... c.norm=all
Zitat : Mit Entscheidung des Landratsamtes O. Kreis vom 01.12.2006 wurde gegenüber dem Beigeladenen Ziffer 6 festgestellt, dass der Rahmenvertrag vom 01.06.2006 für den Bereich des O. Kreises keine Wirkung entfaltet. Zur Begründung wurde ausgeführt, der Rahmenvertrag erfülle nicht die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 PBefG i. V. m. § 3 Abs. 1 der Rechtsverordnung - Taxentarif -, insbesondere führe die Entgeltvereinbarung zu einer Störung der Ordnung des Verkehrsmarktes. So seien bezogen auf die Leistung "Krankentransport" die Entgelte nicht kostendeckend und berücksichtigten keine angemessene Gewinnspanne.
Da fragt man sich, können Taxiunternehmer einfach nicht rechnen, oder spielen da etwa andere Überlegungen eine Rolle ? „Mischkalkulation“
Im Übrigen sind Krankenkassen in Sache Sondervereinbarungen nicht mal klagebefugt.
Allenfalls dürfen sie mal höflich anfragen, damit hat sich's aber auch...
Genehmigungsbehörden müssen gelegentlich Taxiunternehmer vor sich selber schützen...
Aus Urteil : http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q ... c.norm=all
Zitat : Mit Entscheidung des Landratsamtes O. Kreis vom 01.12.2006 wurde gegenüber dem Beigeladenen Ziffer 6 festgestellt, dass der Rahmenvertrag vom 01.06.2006 für den Bereich des O. Kreises keine Wirkung entfaltet. Zur Begründung wurde ausgeführt, der Rahmenvertrag erfülle nicht die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 PBefG i. V. m. § 3 Abs. 1 der Rechtsverordnung - Taxentarif -, insbesondere führe die Entgeltvereinbarung zu einer Störung der Ordnung des Verkehrsmarktes. So seien bezogen auf die Leistung "Krankentransport" die Entgelte nicht kostendeckend und berücksichtigten keine angemessene Gewinnspanne.
Da fragt man sich, können Taxiunternehmer einfach nicht rechnen, oder spielen da etwa andere Überlegungen eine Rolle ? „Mischkalkulation“
Im Übrigen sind Krankenkassen in Sache Sondervereinbarungen nicht mal klagebefugt.
Allenfalls dürfen sie mal höflich anfragen, damit hat sich's aber auch...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
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Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer
@ Pirat
Köstlich. Einfach nur klasse.
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Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer
In deiner Einbildung mag das so sein. Deine Borniertheit gepaart mit Arroganz ersetzt eben keine Sachargumente. Die regelmäßige Aneinanderreihung von Behauptungen, Meinungen und vagen Andeutungen - ohne konkrete Argumente oder Rechtsgrundlagen für deinen Meinungen - belegt eben gerade nicht, dass man bei dir von überdurchschnittlicher Sachkompetenz sprechen könnte. Hamburg ist eben nicht der Mittelpunkt der Taxiwelt, aber das hat der Herr Grün auch noch nie verstanden. Gut, mit der Moia-Anhörung hat er zumindest seine fachliche Inkompetenz endgültig belegt. Dummschwätzerei und Rumschwadronieren mögen - schlichte Gemüter mit mangelnder Bildung - mit Sachkompetenz gleichsetzen. Ich jedoch nicht.E. G. Engel hat geschrieben: ↑03.10.2019, 18:48Es sollte mittlerweile klar sein dass wenn ich eine Behauptung auf stelle auch etwas dran ist..
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Re: Dialyse-Fahrt, Abrechnung und Wartezeit auf Mitfahrer
Ein schönes Beispiel dafür, dass wie vom Engel im Gegenteil behauptet, ein Rahmenvertrag das Gesetz nicht schlägt.
Zuletzt geändert von KlareWorte am 12.10.2019, 12:32, insgesamt 1-mal geändert.