Mein Hase,
Was Du hättest gemeint haben zu wollen ist völlig uninteressant. Der Antragsgegnervertreter hat den Text als Ganzes bei Gericht eingeführt. Das er Teile dieser anonymen Aussage nicht für glaubwürdig hält hat er nicht erklärt. Das Gedankenlesen überlasse mal dem OVG, dass Deine Beweggründe für Deinen Taxi Hass in die Bewertung Deiner Glaubwürdigkeit mit einbeziehen wird.
Aber vielleicht solltest Du Dich direkt dem OVG erklären, damit der Antragsgegnervertreter nichts falsch macht.
MOIA aus Kundensicht
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Re: MOIA aus Kundensicht
Na, dann ist ja gut, dass das jetzt endlich geklärt ist.PoppyHH hat geschrieben:Mein Hase,
Was Du hättest gemeint haben zu wollen ist völlig uninteressant. Der Antragsgegnervertreter hat den Text als Ganzes bei Gericht eingeführt. Das er Teile dieser anonymen Aussage nicht für glaubwürdig hält hat er nicht erklärt. Das Gedankenlesen überlasse mal dem OVG, dass Deine Beweggründe für Deinen Taxi Hass in die Bewertung Deiner Glaubwürdigkeit mit einbeziehen wird.
Aber vielleicht solltest Du Dich direkt dem OVG erklären, damit der Antragsgegnervertreter nichts falsch macht.
Dann ist das ja jetzt ein durchmarsch gegen Moia.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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