MwSt bei Grenzübertritt
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MwSt bei Grenzübertritt
Ich habe neulich was gelesen, was mich fast aus den Schuhen gehauen hätte:
Beim überfahren einer ländergrenze (im Beispiel war es Holland), muss der Kunde für die gefahrenen Kilometer außerhalb Deutschlands keine MwSt. Bezahlen.
Ich weiß zwar, dass für die MwSt der Leistungsstandort zählt.
Aber das müsste ja heißen, dass NL MWST vom Taxi Fahrer abgeführt werden müsste?
Mich interessieren hier die korrekten Buchungen von Umsatzsteuer wenn ein deutscher Taxi Unternehmer nach / in das EU Ausland fährt.
Beim überfahren einer ländergrenze (im Beispiel war es Holland), muss der Kunde für die gefahrenen Kilometer außerhalb Deutschlands keine MwSt. Bezahlen.
Ich weiß zwar, dass für die MwSt der Leistungsstandort zählt.
Aber das müsste ja heißen, dass NL MWST vom Taxi Fahrer abgeführt werden müsste?
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Laotse
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Re: MwSt bei Grenzübertritt
Die Umsatzsteuer wird nur für den Teil auf deutscher Seite fällig.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: MwSt bei Grenzübertritt
das gilt aber nur, wenn der fahrgast unternehmer mit sitz im ausland ist, oder?
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Re: MwSt bei Grenzübertritt
Ich kann hier nur den abgeprüften Lehrinhalt zur Sachkundeprüfung wiedergeben. Die Berechnung der Umsatzsteuer für grenzüberschreitenden Verkehr ist eine beliebte Prüfungsaufgabe. Umsatzsteuerpflichtig ist, unabhängig von Herkunft und Status des Fahrgastes, demnach nur der Teil der Strecke auf deutschen Straßen.
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Re: MwSt bei Grenzübertritt
Das was du meinst, würde eine Rolle spielen, wenn ein im EU ansässiger Fahrer einem Deutschen (Unternehmer) eine Rechnung stellen würde.taxipost hat geschrieben:das gilt aber nur, wenn der fahrgast unternehmer mit sitz im ausland ist, oder?
Dann kann (beispielsweise) der Holländer sagen: 100,- € netto zzgl. 21% MWSt.: 121,- €
Bei Angabe beider Umsatzsteuer IDs kann man dann im so genannten Reverse Charge Verfahren auf eine Zahlung der MwSt. verzichten: Der deutsche Unternehmer zahlt also den Netto-Betrag von 100,- €, der niederländische muss auch keine Vorsteuer abführen.
All das spielt aber keine Rolle, wenn ein Deutscher Unternehmer im Ausland fährt.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die Fahrt damit komplett Umsatzsteuerfrei sein sollte.
Da muss es irgendein Zusatz-Gesetz geben.
In der Art: "Wenn ein Deutscher Unternehmer bei seiner Fahrt die Grenze übertritt, und die Fahrt hinter der Grenze nicht mehr als 50% der Gesamt-Leistung ausmacht, ist er von der MwSt. befreit".
Irgendwie so was.
Weil NORMALERWEISE müsste auf das Fahren in den Niederlanden ja die niederländische MwSt. anfallen.
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Re: MwSt bei Grenzübertritt
Andre hat es schon richtig geschrieben!am hat geschrieben:Die Umsatzsteuer wird nur für den Teil auf deutscher Seite fällig.
Bis zur Grenze 19% ab der Grenze 0%. Deshalb ist das Entgelt entsprechend aufzuteilen.
Kann die grenzüberschreitende Beförderung nicht belegt und somit die Berechnung des In- beziehungsweise Auslandanteils nicht aufgezeigt werden, gilt die Beförderung als im Inland erbracht.
Des Weiteren haben unsere Grenztaxen, die die Grenze überqueren, (Gemeinden die 10 km von der Grenze entfernt sind) keine MwSt.!
nö!taxipost hat geschrieben:das gilt aber nur, wenn der fahrgast unternehmer mit sitz im ausland ist, oder?
Alles weitere hier! >>> https://goo.gl/CvKuOP
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 22.07.2016, 01:45, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: MwSt bei Grenzübertritt
Wat is Sascha? Sprache verschlagen?
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Re: MwSt bei Grenzübertritt
Nö. Ich glaub euch das einfach alles. Das ist wohl so. Überrascht mich nach allen, was ich bisher kannte. Aber scheint hier wohl den Sonderfall zu geben.
Die wirkliche Verordnung oder gar das Gesetz, welches in dem anscheinenden Sonderfall hier zum Tragen kommt, ist mir noch nicht untergekommen. Aber geht mein Leben auch nicht unter.
Ich hatte viel mit Umsatzsteuer-Fragen im EU und Nicht-EU-Ausland zu tun. Und ich habe sehr viele Leistungen und (Ab)Rechnungen hier geprüft.
Und bei uns gab es definitiv niemals den Fall, dass eine Leistung für jedes Land Umsatzsteuerfrei sein kann.
Früher hat der Unternehmer in dem Land Umsatzsteuer abgeführt, wo er saß.
Später dann dort, wo die Leistung erbracht wurde.
Mit dem EU Ausland haben wir per Reverse Charge den Liquiditätsfluss der Steuer vermieden und im vereinfachten Verfahren konnten beide Seiten das ganze per Vorsteuer neutralisieren.
Mit der Welt habe ich "nicht steuerbare Leistungen" abgerechnet.
Sonderfälle habe ich mit USA abgerechnet.
Aber der Fall, dass es irgendeine Konstellation gibt, wo Leistungen komplett umsatzsteuerfrei sind.
Denn das Taxi fährt in Holland, bekommt dafür sogar Geld, erbringt einen MEHRWERT aber es muss dafür in keinem Land MEHRWERTsteuer abführen. Ist mir wirklich neu.
Aber ich glaub das sehr gerne. Wenn auch, wie gesagt, mir die zuständige Verordnung noch nicht klar ist.
Die wirkliche Verordnung oder gar das Gesetz, welches in dem anscheinenden Sonderfall hier zum Tragen kommt, ist mir noch nicht untergekommen. Aber geht mein Leben auch nicht unter.
Ich hatte viel mit Umsatzsteuer-Fragen im EU und Nicht-EU-Ausland zu tun. Und ich habe sehr viele Leistungen und (Ab)Rechnungen hier geprüft.
Und bei uns gab es definitiv niemals den Fall, dass eine Leistung für jedes Land Umsatzsteuerfrei sein kann.
Früher hat der Unternehmer in dem Land Umsatzsteuer abgeführt, wo er saß.
Später dann dort, wo die Leistung erbracht wurde.
Mit dem EU Ausland haben wir per Reverse Charge den Liquiditätsfluss der Steuer vermieden und im vereinfachten Verfahren konnten beide Seiten das ganze per Vorsteuer neutralisieren.
Mit der Welt habe ich "nicht steuerbare Leistungen" abgerechnet.
Sonderfälle habe ich mit USA abgerechnet.
Aber der Fall, dass es irgendeine Konstellation gibt, wo Leistungen komplett umsatzsteuerfrei sind.
Denn das Taxi fährt in Holland, bekommt dafür sogar Geld, erbringt einen MEHRWERT aber es muss dafür in keinem Land MEHRWERTsteuer abführen. Ist mir wirklich neu.
Aber ich glaub das sehr gerne. Wenn auch, wie gesagt, mir die zuständige Verordnung noch nicht klar ist.
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Re: MwSt bei Grenzübertritt
Ist vielen nicht bekannt!
Ich habe genau diese Frage (nach Deinem Posting) hier am D-Hbf den Fahrer und Unternehmer gestellt.
Nur einer konnte mir dies beantworten!
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Re: MwSt bei Grenzübertritt
Beförderungsleistungen / 2.2.1 Beförderungen im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr
Weiterlesen: Haufe.deBei Beförderungen im Gelegenheitsverkehr (i. d. R. bei Taxifahrten) ergeben sich Besonderheiten, wenn eine grenzüberschreitende Beförderungsleistung vorliegt. Soweit der inländische Anteil einer solchen Beförderungsstrecke in einer Richtung nicht länger als 10 km ist, wird dieser Teil der Beförderungsstrecke als ausländische Beförderungsstrecke angesehen. In diesem Fall ist die gesamte Beförderungsleistung nach § 5 UStDV nicht im Inland steuerbar.
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Re: MwSt bei Grenzübertritt
Und die Ösi's machen es ganz besonders kompliziert.
http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/News ... rokratisch
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- Taxi Georg
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Re: MwSt bei Grenzübertritt
Ja, habe ich schon gelesen. Eine riesen Sauerei finde ich das!TaxiBabsi hat geschrieben:Und die Ösi's machen es ganz besonders kompliziert.
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Re: MwSt bei Grenzübertritt
Abgesehen davon dass den Fragesteller das Problem überhaupt nicht betrifft: Möchte irgendjemand dass ich mir 5 Minuten Zeit nehme
die korrekte Mehrwersteuerbehandlung nach UStG zu ergooglen und das Ergebnis hier zu posten?
Nein? Wie wärs mit selber googlen?
die korrekte Mehrwersteuerbehandlung nach UStG zu ergooglen und das Ergebnis hier zu posten?
Nein? Wie wärs mit selber googlen?
Re: MwSt bei Grenzübertritt
Nee, das Ganze nennt sich Kabotage. Um Missbrauch nicht Tür und Tor zu öffnen wurden genau deshalb beim grenzüberschreitenden Verkehr Schranken eingebaut. Ansonsten fährt hier morgen der Taxi-/LKW-Fahrer für 4 €-Mindestlohn aus seinem Heimatland.Taxi Georg hat geschrieben:Ja, habe ich schon gelesen. Eine riesen Sauerei finde ich das!TaxiBabsi hat geschrieben:Und die Ösi's machen es ganz besonders kompliziert.
Dass die Mehrwertsteuer beim grenzüberschreitenden Verkehr nicht gesplittet wird liegt einfach daran dass der Verwaltungsaufwand für die Behörden höher ist als der Ertrag, zumindest im Taxigewerbe.
@GK: 3b
Zuletzt geändert von ilkoep am 02.02.2017, 22:59, insgesamt 1-mal geändert.
Re: MwSt bei Grenzübertritt
Hallo,
und wie sieht das in der Praxis aus?
In fünf Jahren hab ich nicht eine Fahrt ins Ausland gehabt, aber nach meinem bisherigen Wissensstand hätte ich vom Kunden einfach das kassiert, was auf dem Taxameter steht.
Alles andere soll mein Unternehmer regeln.
Gruß aus Düsseldorf
Thomas
und wie sieht das in der Praxis aus?
In fünf Jahren hab ich nicht eine Fahrt ins Ausland gehabt, aber nach meinem bisherigen Wissensstand hätte ich vom Kunden einfach das kassiert, was auf dem Taxameter steht.
Alles andere soll mein Unternehmer regeln.
Gruß aus Düsseldorf
Thomas
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Re: MwSt bei Grenzübertritt
Letztendlich ist es Sache des Unternehmers, dafür ist er Kaufmann.
Das gleiche gilt für Holland z.B.
Bis zur Grenze ist es vom Dorf an der Düssel Pflichtfahrgebiet, hinter der Grenze wird eigentlich keine Steuer fällig.
Wie schon mehrfach geschrieben : "Bis zur Grenze 19% (wenn mehr als 50 Km) ab der Grenze 0%.
Der Umsatz wird in Deutschland versteuert, also wird auch dort die Steuer fällig.
Genaugenomen müsste man die MwSt für die Fahrt im Ausland herausrechnen, allerdings ist es ausserhalb des Pflichtfahrgebietes....ergo freie Vereinbarung.
Also ist die zu viel kassierte MwSt dann Gewinn...
Das gleiche gilt für Holland z.B.
Bis zur Grenze ist es vom Dorf an der Düssel Pflichtfahrgebiet, hinter der Grenze wird eigentlich keine Steuer fällig.
Wie schon mehrfach geschrieben : "Bis zur Grenze 19% (wenn mehr als 50 Km) ab der Grenze 0%.
Der Umsatz wird in Deutschland versteuert, also wird auch dort die Steuer fällig.
Genaugenomen müsste man die MwSt für die Fahrt im Ausland herausrechnen, allerdings ist es ausserhalb des Pflichtfahrgebietes....ergo freie Vereinbarung.
Also ist die zu viel kassierte MwSt dann Gewinn...
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
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Re: MwSt bei Grenzübertritt
Richtig!Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Letztendlich ist es Sache des Unternehmers, dafür ist er Kaufmann.
Bei der nächste Abrechnung wird diese Fahrt dem Chef mitgeteilt! Der Rest ist Unternehmersache.
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Re: MwSt bei Grenzübertritt
http://www.buzer.de/gesetz/6197/Sascha1979 hat geschrieben:Ich hatte viel mit Umsatzsteuer-Fragen im EU und Nicht-EU-Ausland zu tun. Und ich habe sehr viele Leistungen und (Ab)Rechnungen hier geprüft.
und
https://dejure.org/gesetze/UStDV/6.html
Grundlage:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 12&from=DE
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 03.02.2017, 17:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: MwSt bei Grenzübertritt
Bis 6/2021
ab 7/2021Taxi Georg hat geschrieben: ↑02.02.2017, 15:32Beförderungsleistungen / 2.2.1 Beförderungen im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr
Weiterlesen: Haufe.deBei Beförderungen im Gelegenheitsverkehr (i. d. R. bei Taxifahrten) ergeben sich Besonderheiten, wenn eine grenzüberschreitende Beförderungsleistung vorliegt. Soweit der inländische Anteil einer solchen Beförderungsstrecke in einer Richtung nicht länger als 10 km ist, wird dieser Teil der Beförderungsstrecke als ausländische Beförderungsstrecke angesehen. In diesem Fall ist die gesamte Beförderungsleistung nach § 5 UStDV nicht im Inland steuerbar.
weiterlesenDie Regelung des § 5 UStDV ist zum 1.7.2021 aufgehoben worden, da die Besteuerung solcher Umsätze ab diesem Zeitpunkt zentral über die Anwendung der One-Stop-Shop-Regelung ohne eine unmittelbare Registrierung im Inland möglich ist.
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Re: MwSt bei Grenzübertritt
Spannend, das mit den 10km ist mir neu.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.