§ 38 BOKraft ist kein Gesetz sondern lediglich eine Verordnung. Macht aber nix, kannst ja nicht alles wissen.Sascha1979 hat geschrieben:
Und das Gesetz sieht das Fahren des kürzesten Weges vor! Dies gilt auch dann noch, wenn es für den Kunden teurer werden würde!
Ansonsten müsste das Gesetz nämlich lauten, dass für den Kunden der kostengünstigste Weg zu fahren ist!
Es wollen mir hier doch nicht wirklich nahezu alle P-Schein-Inhaber erzählen, dass sie mit voller Absicht und Vorsatz gegen dieses Gesetz verstoßen, weil sie es nicht mehr für zeitgemäß oder sinnvoll halten?
Gelten Gesetze für Taxi-Fahrer nur wenn sie zu ihrem Vorteil sind und ihnen passen???
Spielt in der gleichen Liga wie "Benutzung von Sonderfahrstreifen, vulgo Busspur", durch nichtberechtigte Verkehrsteilnehmer.
Der Unterschied ist dass wir zum Wohle des Fahrgastes handeln, der nichtberechtigte Verkehrsteilnehmer aber nur auf seinen eigenen Vorteil bedacht ist.
Sollten diese Fälle vor Gericht landen wird die Motivation des Beklagten Berücksichtigung finden. Es sei denn es wird wird vor dem Königlich Bayerischen Amtsgericht
https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6ni ... mtsgericht
verhandelt.