Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

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Sascha1979
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Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von Sascha1979 » 01.04.2015, 13:59

Hallo ihr Lieben,

ein für mich als Kunden spannendes Thema, welches mich gestern Abend ereilte:

Ich bin in Stuttgart am Bahnhof gestrandet. Mein letzter Anschlusszug war weg - ich hatte noch ca. 60 km vor mir.

Gemeinsam mit vielen, weiteren gestrandeten landeten wir am Service-Point und ich erhielt - wie viele andere - einen "Taxi-Gutschein" der Bahn.

Damit begab ich mich zu der Taxi-Schlange wo mich direkt der erste Fahrer mit "Wohin?" empfing. Ich teilte ihm mein Ziel mit, aber auch gleichzeitig, dass ich nicht mit ihm fahren werde, und nur in eine E-Klasse einsteige.

Dies fand der Fahrer alles andere als witzig und klärte mich laut und deutlich auf, dass ich mit einem TAXI-Gutschein überhaupt keine Wahl hätte, mir ein TAXI auszusuchen! Dass ich noch nicht einmal etwas dagegen tun könnte, wenn er noch andere Fahrgäste mitnehmen würde, und die Bahn das alles bezahlt, und ich mit ihm fahren müsse.

Ich bin immer weiter gegangen bis ich zur nächsten E-Klasse kam, stieg dort ein und der Fahrer freute sich sehr über seine Tour. Natürlich hätte der erste Fahrer mich nicht mit Gewalt in seine Kiste bekommen.

Aber wie verhält es sich nun wirklich mit solch einem Bahn-Taxi-Gutschein?

a) Hätte irgendein anderer Fahrer die Annahme (und damit die Fahrt) auf Basis dieses Gutscheins verweigern dürfen?

b) Hat ein Fahrer wirklich das Recht weitere Fahrgäste mitzunehmen?

c) Auf welcher Rechtsgrundlage findet hier die Beförderung statt? Greift das PBG hier wirklich nicht? Ist das ein Privat-Vertrag zwischen der Bahn und dem Taxi-Unternehmen / Fahrer?

Das praktische Problem ist nämlich ganz einfach:

Wenn es bei der Bahn knallt, dann kommen hunderte von Leuten mit einem TAXI-Gutschein heraus.
Da sind Fahrten für 10,- € genau so bei wie Fahrten für viel, viel mehr Geld.
Diesmal hatte ich das Glück eine lukrative Fahrt auf dem Gutschein zu haben.

Ich habe aber das nächste mal keine Lust mit einer "kurzen" Fahrt auf meinem Gutschein so lange betteln zu müssen, bis mich ein Fahrer mitnimmt - so wie es beim Oktoberfest immer der Fall ist. Daher würde mich hier die Rechtsgrundlage sehr interessieren.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von LRKN » 01.04.2015, 14:21

Sascha1979 hat geschrieben: a) Hätte irgendein anderer Fahrer die Annahme (und damit die Fahrt) auf Basis dieses Gutscheins verweigern dürfen?
Fahrziel innerhalb des Pflichtfahrbereichs: nein. Fahrziel ausserhalb des Pflichtfahrbereichs: ja.
b) Hat ein Fahrer wirklich das Recht weitere Fahrgäste mitzunehmen?
Ich glaube nicht. Ein Vertrag kommt zwischen Bahn und Taxiunternehmer zusatnde. Wenn die Bahn nicht explizit mehrere Fahrgäste zusammen in ein Taxi befördern möchte sollte es rechtlich nicht möglich sein vom Taxifahrer selbstständig einfach mehrere Fahrgäste einzuladen. Aber bevor einige Fahrgäste am Bhf stranden und nicht wegkommen könnte es aber Sinnvoll sein wenn mehrere Fahrgäste das gleiche Ziel (z.B. Stuttgart Bhf -> Ulm Bhf.) haben, diese auch zusammen zu transportieren. Rückfragen bei der Bahn sollte man aber vorher.
c) Auf welcher Rechtsgrundlage findet hier die Beförderung statt? Greift das PBG hier wirklich nicht? Ist das ein Privat-Vertrag zwischen der Bahn und dem Taxi-Unternehmen / Fahrer?
Es sind immer Privatverträge zwischen Fahrgast (in dem Fall Bahn) und Taxiunternehmer. Bei jeder Fahrt. Und somit gilt immer das PersBG. Die Frage ist nur ob nach Taxitarif gezahlt wird oder nicht. Wenn Fahrziel ausserhalb des Pflichtfahrgebiets kann von der Tarifpflicht abgewichen werden. Die Bahn gibt in der Regel Festpreise für solche Fahrten.

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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von Sascha1979 » 01.04.2015, 14:30

LRKN hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben: a) Hätte irgendein anderer Fahrer die Annahme (und damit die Fahrt) auf Basis dieses Gutscheins verweigern dürfen?
Fahrziel innerhalb des Pflichtfahrbereichs: nein. Fahrziel ausserhalb des Pflichtfahrbereichs: ja.
Vielen Dank, spannend.

Damit hätte gestern wirklich jeder Fahrer die Beförderung ablehnen dürfen, da es außerhalb des Pflichtfahrgebietes war.

Heißt aber im Umkehrschluss:
Wenn ich innerhalb des Gebietes bin, muss mich der Fahrer befördern, auch wenn es nur 2 km sind?
Das heißt: Das PeBG zwingt den Fahrer zur Annahme von "Taxi-Gutscheinen"? Er darf nicht sagen: "Natürlich fahre ich dich 1 km. Aber nur dann, wenn du bezahlst. Dein Stückchen Papier der Bahn interessiert mich überhaupt nicht."?
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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von taxipost » 01.04.2015, 14:57

a) unabhängig vom fahrziel: ja
b) beim einstieg am taxenstand: nein
c) beim einstieg am taxenstand: vertrag zw. taxi und fahrgast (die bahn ist kein fahrgast)

die sache sieht anders aus, wenn die bahn rahnenverträge mit dem ortlichen taxigewerbe hat. das gilt aber nicht beim einstieg am 08/15 taxenstand.
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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von LRKN » 01.04.2015, 15:15

Sascha1979 hat geschrieben:
LRKN hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben: a) Hätte irgendein anderer Fahrer die Annahme (und damit die Fahrt) auf Basis dieses Gutscheins verweigern dürfen?
Fahrziel innerhalb des Pflichtfahrbereichs: nein. Fahrziel ausserhalb des Pflichtfahrbereichs: ja.
Vielen Dank, spannend.

Damit hätte gestern wirklich jeder Fahrer die Beförderung ablehnen dürfen, da es außerhalb des Pflichtfahrgebietes war.
Grundsätzlich ja. Stell dir vor du hast eine 10 Stunden Taxi Schicht hinter dir und ein Fahrgast steigt ein und will von Stauttgart nach Paris. Das würde die Arbeitszeit deutlich übersteigen und das Risiko für einen Unfall wegen Übermüdung wäre extrem hoch. Daher muss ein Fahrer auch immer das Recht haben solche Touren ausserhalb den Pflichtfahrbereichs ablehnen zu können.
Das heißt: Das PeBG zwingt den Fahrer zur Annahme von "Taxi-Gutscheinen"? Er darf nicht sagen: "Natürlich fahre ich dich 1 km. Aber nur dann, wenn du bezahlst. Dein Stückchen Papier der Bahn interessiert mich überhaupt nicht."?
Hmm ich bin mir jetzt nicht sicher aber eigentlich nein. Denn wenn es nicht anders deutlich geregelt ist, muss ein Taxifahrer zwingend nur Bargeld anehmen. Daher weiß ich nicht ob ein Taxifahrer "gezwungen" werden kann den Bahngutschein anzunehmen. Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege. Entscheidend ist aber ob die Bahn nach Taxitarif zahlt oder nicht. Wenn die Bahn ihren eigenen Rahmenvertrag mit eigenen Tarifen hat muss die Bahn diesen Vertrag dann mit entsprechenden örtlichen Unternehmern schließen. Diese Fahrer wären dann auch verpflichtet diese Touren zu fahren. Ein Taxi vom Posten wäre nicht verpflichtet für einen vom Taxitarif abweichenden Tarif zu fahren.
taxipost hat geschrieben: c) beim einstieg am taxenstand: vertrag zw. taxi und fahrgast (die bahn ist kein fahrgast)
Bist du dir sicher? Ich meine du Transportierst doch Person A im Auftrag der Bahn und wirst von der Bahn bezahlt. Also sollte doch die Bahn Vertragspartner sein?

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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von taxipost » 01.04.2015, 15:38

hier wurde nicht im auftrag der bahn befördert.
Sascha1979 ist zu taxenstand gelaufen und hat sich ein taxi ausgesucht.

der vertragspartner ist derjenige,
der das taxi in anspruch nimmt.
derselbe hat auch die schuld zu begleichen, bezahlen mit bargeld.

daher ja,
jeder fahrer hätte diese fahrt,
auch innerhalb des pflichtfahrbereichs,
ablehnen dürfen

und Sascha1979 muss laufen. schon wieder.
sorry, konnte nicht anders.
Zuletzt geändert von taxipost am 01.04.2015, 16:19, insgesamt 3-mal geändert.
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Guter_Kollege
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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von Guter_Kollege » 01.04.2015, 16:59

Ich glaub Dir kein Wort, Mr. Fivehundred.
Diese Geschichte hast Du Dir ausgedacht um hier unterhalten zu werden.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 01.04.2015, 17:01, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von werners » 01.04.2015, 19:02

Wahrscheinlich hat er das nur geschrieben, weil der 1. April ist.

Beim Durchlesen manch anderer seiner Beiträge erkennt man doch schnell, dass die Geschichten nicht wahr sind.

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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von Guter_Kollege » 01.04.2015, 19:15

Richtig zumal er auch schrieb das es ihm immer eine rechte Freude ist Taxifahrer auf den Arm zu nehmen.

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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von Jim Bo » 01.04.2015, 20:02

Vielleicht ist die Geschichte von Sascha diesmal erfunden, aber sie ist generell nicht unwahrscheinlich.

Vor 4 Jahren im Winter war das, da gab es bei der Bahn irgendein Zugausfall. Jedenfalls kam vom Berliner Hauptbahnhof ein Fahrgast mit eben solchen Gutschein raus und meinte, ob ich ihn nach Mecklenburg - Vorpommern fahren würde. An diesem Tag, das weiß ich noch, waren alle Straßen vereist und es hat geschneit ohne Ende. Das bei Eiseskälte.

Bei Schnee und Glatteis in ein fremdes Gebiet in ca. 300 km Entfernung habe ich mir nicht zugetraut und nur deshalb die Fahrt abgelehnt. Damals hatte ich in einer anderen Firma eine Mercedes E-Klasse. Und Sascha fährt ja nur die E-Klassen, die alle nur Heckantrieb haben. Sorry, aber für sowas bin ich der falsche Typ. Ich bleibe da lieber auf ein Frontantrieb.

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Taxi Georg
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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von Taxi Georg » 01.04.2015, 21:51

Auch wenn die Story des Herrn Sascha ein Fake ist, dieser Kollege hat es getroffen!

taxipost hat geschrieben:hier wurde nicht im auftrag der bahn befördert.
Sascha1979 ist zu taxenstand gelaufen und hat sich ein taxi ausgesucht.

der vertragspartner ist derjenige,
der das taxi in anspruch nimmt.
derselbe hat auch die schuld zu begleichen, bezahlen mit bargeld.

daher ja,
jeder fahrer hätte diese fahrt,
auch innerhalb des pflichtfahrbereichs,
ablehnen dürfen
Bei Schnee und Glatteis in ein fremdes Gebiet in ca. 300 km Entfernung habe ich mir nicht zugetraut und nur deshalb die Fahrt abgelehnt.
Geht!

Ich kann jede Arbeit (Fahrt) ablehnen, die für mich oder für Andere eine Gefahr darstellt!
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 01.04.2015, 21:55, insgesamt 1-mal geändert.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von Wattwurm » 03.04.2015, 10:40

Taxiunternehmer die nicht unmittelbare Vertragspartner der Bahn AG sind, haben das Recht auch Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes abzulehnen. Taxiunternehmer die Vetragspartner der Bahn AG sind, dürfen Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes nicht ablehnen!

Ob jemand Vertragspartner der Bahn AG ist, spielt bei Fahrten die das Pflichtfahrgebiet verlassen, überhaupt keine Rolle. Diese Fahrten können von allen Taxiunternehmer abgelehnt werden!

Taxifahrer sind von Natur aus gierig. Manchmal besiegt die Gier den Verstand. Wenn sich im Radio die Katastrophenmeldungen häufen und eine Fahrt in eine andere Stadt zu einem lebensgefährlichen Hochrisko wird, dann bleibe ich in meiner Stadt oder stelle meine Taxi ganz ab und mache Feierabend! Wer will mir das verbieten?

Wenn die Bahn AG zu unfähig ist einen funktionierenden Schienenersatzverkehr mit Gelenkbussen zu organisieren, ist das nicht mein Problem. In aller Regel fegen Orkane nicht ohne Vorankündigung über´s Land. Das weiß man schon 1-2 Tage vorher. Dazu muß man nur Radio hören. Zeit genug also für die Bahn AG sich darauf vorzubereiten und bei Busunternehmen um Alarmbereitschaft auf Abruf zu bitten. Entsprechende Alarmpläne mit den dazugehörigen Telefonnummern von Busunternehmen gehören an das schwarze Brett eines jeden Fahrdienstleiters eines wichtigen Bahnhofes. Wenn so eine Alarmkette existiert und die auch vernünftig umgesetzt wird, dürfte es keine Probleme geben. Es kann nicht sein, das von 77 Taxen in einer Stadt 70 Taxen für die Bahn AG nach außerhalb unterwegs sind, der letzte macht das Licht aus, und in der Stadt der Bedarf nicht mehr zeitnah bedient werden kann. Mein AB lief über. 25 Anrufe in Abwesenheit.... https://www.dropbox.com/s/fnkc0b94bvx5f ... s.mp3?dl=0
Zuletzt geändert von Wattwurm am 03.04.2015, 11:00, insgesamt 4-mal geändert.

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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von am » 03.04.2015, 12:47

Zur Annahme des Bahnscheins verpflichtet sind nur solche Unternehmer, die über einen Landesverband Mitglied im BZP sind, denn dieser hat einen Rahmenvertrag mit der Bahn geschlossen. Für alle anderen besteht keine Pflicht zur Annahme. Da hierdurch die Beförderungsbedingungen nicht eingehalten werden, kann auch zu keiner Zeit eine Beförderungspflicht bestehen. Bei wortgenauer Auslegung des Vertrages dürften auch nur solche Unternehmer diese Scheine abrechnen dürfen, die Mitglied einer im Rahmenvertrag benannten Zentrale sind. Aber das muss ein Jurist nicht unbedingt auch so sehen.

Und zu Sasch kann ich nur sagen: Don't feed the ***
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von Wattwurm » 03.04.2015, 17:40

am hat geschrieben:Zur Annahme des Bahnscheins verpflichtet sind nur solche Unternehmer, die über einen Landesverband Mitglied im BZP sind, denn dieser hat einen Rahmenvertrag mit der Bahn geschlossen.
Das stimmt nicht. Ich bin Mitglied im Landesverband aber nicht Vertragspartner der Bahn. Vertragspartner der Bahn sind die Taxizentralen die zur Abrechnung der Bahngutscheine autorisiert sind. Deren abgeschlossenen Unternehmer sind (vielleicht und wenn überhaupt) verpflichtet die Bahngutscheine zu akzeptieren. Da ich keiner zur Abrechnung autoriserten Zentrale angehöre, gibt es für mich auch keine Verpflichtung Bahngutscheine zu akzeptieren.

Und ein privatwirtschaftlich vereinbarter Vertrag zwischem dem BZP und der Bahn AG kann niemals die Bestimmungen der Beförderungspflicht außer Kraft setzen. Beförderungspflicht gibt es nur im Pflichtfahrgebiet. Mich kann niemand dazu zwingen, auf Bahngutschein Nachts um 1 Uhr, bei Windstärke 12 und vereisten Straßen eine Fahrt von Neumünster nach Elmshorn anzutreten. Noch bin ich der Kapitän auf meinem Dampfer, noch habe ich die Befehlsgewalt!

Ich habe am 31.03. gegen 20 Uhr mehrere Bahngutscheininhaber am Bahnhof Neumünster mit Hinweis darauf das ich kein Vertragspartner der Bahn bin abgewiesen. Nach mehreren Einsteigern innerhalb der Stadt und alle unter 10 Euro, sind dann am Bahnhof glücklicherweise 4 Fahrgäste zu mir ins Taxi gestiegen die nach Kellinghusen, Itzehoe und Lägerdorf wollten und Bar bezahlten. Gar nicht erst lange gesabbelt, jeder hat einen sozialverträglichen Zwanziger abgedrückt und ab die Post. Ich sehe nicht ein das ich der Abrechnungszentrale 5 % Bearbeitungsgebühr in den Schlund schmeißen soll.

Ich habe Bahngutscheininhaber die nach Schleswig und Flensburg wollten abgewiesen und Einsteiger für 6, 7 und 8 Euro gefahren. Ich fühle mich keinesfalls als Lump deswegen. Das ich dann gegen 22 Uhr das Glück hatte Barzahler zu erwischen die nach Itzehoe wollten war dem Zufallsprinzip zu verdanken. Ich wollte nur noch eine Tour fahren und dann Feierabend machen. Das war das Glück des Tüchtigen!

Umparken im Kopf liebe Bahn AG und liebe und auch andere Fahrgäste. Bedingt durch den Mindestlohn hat sich gerade in den Abend-und Nachtstunden die Anzahl der noch zur Verfügung stehenden Transportgefäßen mit den Schild Taxi auf dem Dach erheblich reduziert. Ich brauche mal eine Taxi in drei Minuten zu mir nach Hause....ist nicht mehr!

*** hin, *** her. Interessantes Thema allemal!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 03.04.2015, 18:21, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von SindSieFrei? » 03.04.2015, 18:57

Taxi Georg hat geschrieben:...
Ich kann jede Arbeit (Fahrt) ablehnen, die für mich oder für Andere eine Gefahr darstellt!
Natürlich! Auch innerhalb des PFG! Und selbst, wenn es eine "abstrakte Gefahr" wäre/ist, habe ich dazu bisher jederzeit "Rückendeckung" meiner Zentrale bekommen. Ich fahre alles und jeden, und wenn ich einmal im Jahr jemand nicht fahre, HABE ich meine Gründe, wovon ja auch einige gesetzlich geregelt sind, nicht alle, aber einen Ermessensspielraum maße ich mir zu meiner eigenen Sicherheit an, denn man kann nicht jede Situation gesetzlich vordefinieren. Wer dagegen vorgehen sollte, kann das gerne machen. Ich habe da mehr als die Ruhe weg. :wink:

Ich bin auch nicht so blöd, jede Fernfahrt zu machen, die mir angeboten wird, nur wegen der Endsumme auf dem Taxameter. Es gibt viele andere Faktoren, die für wirtschaftliches Agieren entscheidender sind.

LG
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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von am » 03.04.2015, 20:43

Wattwurm hat geschrieben:
am hat geschrieben:Zur Annahme des Bahnscheins verpflichtet sind nur solche Unternehmer, die über einen Landesverband Mitglied im BZP sind, denn dieser hat einen Rahmenvertrag mit der Bahn geschlossen.
Das stimmt nicht. Ich bin Mitglied im Landesverband aber nicht Vertragspartner der Bahn. Vertragspartner der Bahn sind die Taxizentralen die zur Abrechnung der Bahngutscheine autorisiert sind. Deren abgeschlossenen Unternehmer sind (vielleicht und wenn überhaupt) verpflichtet die Bahngutscheine zu akzeptieren. Da ich keiner zur Abrechnung autoriserten Zentrale angehöre, gibt es für mich auch keine Verpflichtung Bahngutscheine zu akzeptieren.
Die Zentralen sind nicht Vertragspartner der Bahn, das ist Unfug Holger. Vertragspartner ist der BZP. Dieser benennt abrechnungsberechtigte Unternehmern, in aller Regel sind das Mitgliedszentralen des BZP, bzw der Landesverbände. Ich habe das ja so ähnlich oben bereits angemerkt. Daraus würde aber auch resultieren, dass ausschließlich Angehörige einer abrechungsberechtigten Zentrale mit Bahnfahrten beauftragt werden dürften. Aus meiner Sicht dürfte es aber, wie auch bei den KT-Verträgen, so sein, dass die Mitgliedschaft im Verband dich zur Annahme der Scheine verpflichtet.
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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von Wattwurm » 03.04.2015, 21:50

Kniffeliges Thema. Ich will nicht behaupten das ich mit meiner Meinung richtig liege. Ich bin ja nicht beratungsresistent.... :wink:


Frage an die Allgemeinheit: Wie ist die Rechtslage? Bin ich als Taxiverbandsmitglied verpflichtet Bahngutscheine und KT-Scheine für Fahrten außerhalb des Pflichtfahrbereiches anzunehmen?

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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von Taxi Georg » 03.04.2015, 22:38

SindSieFrei? hat geschrieben:
Taxi Georg hat geschrieben:...
Ich kann jede Arbeit (Fahrt) ablehnen, die für mich oder für Andere eine Gefahr darstellt!
Natürlich! Auch innerhalb des PFG! Und selbst, wenn es eine "abstrakte Gefahr" wäre/ist, habe ich dazu bisher jederzeit "Rückendeckung" meiner Zentrale bekommen. Ich fahre alles und jeden, und wenn ich einmal im Jahr jemand nicht fahre, HABE ich meine Gründe, wovon ja auch einige gesetzlich geregelt sind, nicht alle, aber einen Ermessensspielraum maße ich mir zu meiner eigenen Sicherheit an, denn man kann nicht jede Situation gesetzlich vordefinieren. Wer dagegen vorgehen sollte, kann das gerne machen. Ich habe da mehr als die Ruhe weg. :wink:

Ich bin auch nicht so blöd, jede Fernfahrt zu machen, die mir angeboten wird, nur wegen der Endsumme auf dem Taxameter. Es gibt viele andere Faktoren, die für wirtschaftliches Agieren entscheidender sind.

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vollkommen korrekt! 1+
Die Zentralen sind nicht Vertragspartner der Bahn, Vertragspartner ist der BZP
Auch dies ist richtig!

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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von Guter_Kollege » 03.04.2015, 22:48

Wattwarm, wie am schon anmerkte: Das ist Sache Deines Vertragsinhaltes mit Deiner abrechnungsberechtigten Zentrale.
Guck da rein was da steht, dann weist Du es. Falls nicht, schick mir Deinen Vertrag, dann erkläre ich ihn Dir gerne.
Andere Antworten gibt es nicht oder sind Mumpitz.

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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von oldstrolch » 04.04.2015, 17:41

Taxi Georg hat geschrieben:
Geht!

Ich kann jede Arbeit (Fahrt) ablehnen, die für mich oder für Andere eine Gefahr darstellt!
schöne idee zur fahrtablehnung.fg will ne tour von 500m und ich lehne ab weil ich vermute in 493m kommt in diese richtung eine gefahr.
entweder stehe ich am halteplatz bereit bei wind und wetter oder ich fahre gar nicht erst los.... :P
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


hier klickenzum poppen:D

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