Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von TWG » 06.04.2015, 05:07

oldstrolch hat geschrieben:
Taxi Georg hat geschrieben:
Geht!

Ich kann jede Arbeit (Fahrt) ablehnen, die für mich oder für Andere eine Gefahr darstellt!
schöne idee zur fahrtablehnung.fg will ne tour von 500m und ich lehne ab weil ich vermute in 493m kommt in diese richtung eine gefahr.
entweder stehe ich am halteplatz bereit bei wind und wetter oder ich fahre gar nicht erst los.... :P

Du hast den Sinn nicht verstanden!
Ne 500m Tour ablehnen, mit ner Oma, die mit Koffer aus dem Bahnhof kommt, abzulehnen kannst du vergessen.
Bei nen jugendlichen südeuropäischer oder arabischer Herkunft mit tief ins Gesicht gezogenem Kaputzenpulli, "Eh Alter fahr mich mal kurz um die Ecke" würde ich diese Fahrt auch ablehnen.
"Ey Alter, fahr mich 200km" auch!
Erstens ist mir auch kalt, wenn ich neben dem Taxi stehe, aber ich zeige mein Gesicht.
Zweitens bin ich in dem Fall nicht "Ey Alter" sondern "Herr Taxifahrer!"
Nicht das jeder Kaputzenpulli ein potentieller Terrorist ist, aber ein bisschen Benehmen sollte schon sein!
Und 200km mit nem ungezogenen Rotzbengel im Taxi, DANKE, ich verzichte! So Geldgeil bin ich auch nicht!

Der Job macht Spass, wenn du ordentliche Fahrgäste im Auto hast.
Aber 200km mit nem offensichtlichen A...loch als Kunden, das tu ich mir nicht an.

Gruß aus Düsseldorf
Thomas

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Berni
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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von Berni » 07.04.2015, 19:10

Wattwurm hat geschrieben:... Es kann nicht sein, das von 77 Taxen in einer Stadt 70 Taxen für die Bahn AG nach außerhalb unterwegs sind, der letzte macht das Licht aus, und in der Stadt der Bedarf nicht mehr zeitnah bedient werden kann. ....
Warum denn nicht? Eine Notsituation erfordert von ALLEN Kunden Verständnis, zumal dann eine echte Win-Win-Win-Win-Situation vorliegt.
Sieh es mal positiv: Die Bahn kann sich hier servicefreundlich zeigen, die gestrandeten Kunden kommen umsonst und komfortabel an weit entfernte Ziele, die Taxifahrer verdienen endlich mal vernünftig, und die größten Gewinner sind vermutlich die Kunden, die für Ihre gewohnten Kurzstrecken eben nicht mehr das gewohnte Taxi bekommen. :idea: Neben den ersparten 8-9 Euro können sie bei einem strammen Fußmarsch von 2 - 3 km endlich mal wieder in den Fettverbrennungsmodus geraten und durch gesunde Bewegung den Volkskrankheiten Übergewicht, Altersdiabetes und Demenz vorbeugen. :D Think positiv!

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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von Guter_Kollege » 07.04.2015, 20:30

Der Text zeugt von paxisnahem Sachverstand.
Chapeau! :lol:

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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von TWG » 08.04.2015, 04:26

Berni hat geschrieben:
Wattwurm hat geschrieben:... Es kann nicht sein, das von 77 Taxen in einer Stadt 70 Taxen für die Bahn AG nach außerhalb unterwegs sind, der letzte macht das Licht aus, und in der Stadt der Bedarf nicht mehr zeitnah bedient werden kann. ....
Warum denn nicht? Eine Notsituation erfordert von ALLEN Kunden Verständnis, zumal dann eine echte Win-Win-Win-Win-Situation vorliegt.
Sieh es mal positiv: Die Bahn kann sich hier servicefreundlich zeigen, die gestrandeten Kunden kommen umsonst und komfortabel an weit entfernte Ziele, die Taxifahrer verdienen endlich mal vernünftig, und die größten Gewinner sind vermutlich die Kunden, die für Ihre gewohnten Kurzstrecken eben nicht mehr das gewohnte Taxi bekommen. :idea: Neben den ersparten 8-9 Euro können sie bei einem strammen Fußmarsch von 2 - 3 km endlich mal wieder in den Fettverbrennungsmodus geraten und durch gesunde Bewegung den Volkskrankheiten Übergewicht, Altersdiabetes und Demenz vorbeugen. :D Think positiv!
8) 8) :lol: :lol: :lol: :!: :!: :!: :!:

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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von MB E 200 D » 08.04.2015, 07:36

oldstrolch hat geschrieben:
Taxi Georg hat geschrieben:
Geht!

Ich kann jede Arbeit (Fahrt) ablehnen, die für mich oder für Andere eine Gefahr darstellt!
schöne idee zur fahrtablehnung.fg will ne tour von 500m und ich lehne ab weil ich vermute in 493m kommt in diese richtung eine gefahr.
entweder stehe ich am halteplatz bereit bei wind und wetter oder ich fahre gar nicht erst los.... :P

Vor ein paar Jahren bei uns, Blitzeis mit Ansage. Früh gefahren, bis in den Vormittag. Stand dann am Halteplatz, als Vierter oder Fünfter, als es losging. Der Verkehr kam zum Erliegen. Keine Busse oder Strassenbahnen fuhren. Anruf vom Chef, ich war seinerzeit noch angestellt, "Du bleibst da, wo Du jetzt bist!" Ich wäre ohnehin nicht gefahren. Fussgänger kamen nur vorwärts, wenn sie sich irgendwo entlanghangeln konnten. Einige hangelten sich auch zum Taxistand, niemand, auch ich nicht, nahm einen Auftrag an. Halte ich für absolut rechtmässig. Nach 1,5h war alles vorbei, die Strassen nur noch nass und nicht mehr arschglatt, dann ging es weiter. Würde ich in einem vergleichbaren Fall immer wieder so machen.

Gruss MB

Wattwurm
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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von Wattwurm » 08.04.2015, 09:13

Eine Verpflichtung wonach ich Bahngutscheine zu akzeptieren habe, kann ich nirgendwo finden. Vielleicht mag es solche Verpflichtung für Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes geben, da will ich mich nicht festnageln lassen, ganz bestimmt aber nicht für Fahrziele außerhalb des Pflichtfahrbereiches. Das würde ja bedeuten das der Rahmenvertrag mit der DB das PbfG bricht. Das PbfG sieht keine Beförderungspflicht für Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes vor. Und im Sinne des Rahmenvertrages mit der DB sind Vertragspartner auch nur die zur Abrechnung authorisierten Zentralen und Unternehmen. Tja, wir bewegen uns irgendwie im Kreis. Was sagen denn Herr Grätz und Herr Willhelmsmeyer vom BZP dazu? Das sind Rechtsanwälte! Also ich finde das Thema ziemlich spannend auch insofern weil es vom Bahngutschein der DB bis zum Krankentransportschein der AOK nur ein Katzensprung ist.... :!:


http://www.bzp.org/Content/RUND_UMS_TAX ... ghsubsub=0
Zuletzt geändert von Wattwurm am 08.04.2015, 09:18, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von Guter_Kollege » 08.04.2015, 14:03

Du hast immer noch nicht die Fage nach dem Vertragsinhalt Deines Vertrages mit der Taxizentrale (sofern Du denn einen hast) beantwortet.
Wenn dazu nichts drinne steht brauchste Dir darüber auch keinen Kopp machen.

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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von am » 08.04.2015, 21:01

Unglaublich, da rechnet einer, nennen wir ihn stellvertretend Wattwurm, jahrelang mit Krankenkassen nach Entgeltvereinbarungen, die Dritte in seinem Namen und in seinem Auftrag für ihn geschlossen haben, pflichtbewusst und pflichtgemäß ab, erkennt dieselbe Pflicht unter denselben Voraussetzungen im Falle der Bahn jedoch nicht an.


Kann mir mal jemand die Logik dahinter erklären? Bitte! :roll:
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Bahn Taxi Gutschein -> Beförderungsverweigerung?

Beitrag von taxipost » 09.04.2015, 11:27

naja,
ich denke Wattwurm stört sich an der pflicht.
es ist ein unterschied ob ich etwas freiwillig oder per zwang mache.

man sollte erst klären
welche vertraglichen pflichten ein rahnenvertrag BZP-Bahn für einen taxiunternehmer hat.

nach meiner auffassung bringt der rahmenvertrag keine pflicht einen coupon zu akzepieren.
der rahmenvertrag ist kein vertrag über eine leistung die ein bestimmtes taxiunternehmen zu erbrigen hat und die entsprechende gegenleistung,

sondern

es sind nur die bedingungen für den fall,
dass ein vertrag geschlossen wird.

der vertrag wird erst geschlossen,
wenn der taxifahrer einen funkauftrag annimmt
oder wenn am taxenstand ein fahrgast in die taxe steigt.

das gilt auch hier.

die annahme ist die voraussetzung für einen vertrag.
am taxenstand ist die sache etwas anders bzw. gedreht,
weil mit dem bereitstellen am taxenstand
der taxifahrer bereits ein verbindliches angebot abgibt.
hier findet die annahme durch den fahrgast.
die bedingungen sind allerdings durch den taxifahrer vorgegeben, der tarif.
will der fahrgast jetzt mit einem coupon bezahlen,
so gibt er ein neues angebot ab,
welches vom taxifahrer angenommen werden kann.

bei einem funkauftrag wird der coupon vor der annahme dem taxifahrer mitgeteilt.
die annahme erfolgt dirch den taxifahrer freiwillig.
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