Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Lob und Tadel, Kundenfragen, wie funktionieren die Tarife, Rechte, Beschwerden, Suche nach Fundsachen.
Benutzeravatar
AsphaltRunner
Vielschreiber
Beiträge: 1127
Registriert: 09.03.2014, 14:38
Wohnort: Berlin

Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von AsphaltRunner » 21.03.2015, 23:44

Guter_Kollege hat geschrieben: Mach mal lieber Vorschläge wie Du die Taxi-Unternehmer (und zwar alle) die Du meinst, dazu kriegen willst "vernünftig" zu handeln
sascha1979 hat geschrieben: Weiß ich nicht. Ist nicht mein Job. Und ist mir als Kunde auch egal.
Probier's halt mal, bist ja kein Dummer :lol:
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

Benutzeravatar
schleicher
User
Beiträge: 177
Registriert: 01.08.2008, 23:55
Wohnort: Augsburg

Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von schleicher » 22.03.2015, 10:08

Sascha1979 schrieb:


Ich will, dass im Schnitt kein TAXI mehr als 15 Minuten auf einen Auftrag wartet.

Und noch einmal:
Das lässt sich nicht perfekt rechnen! Kann es gar nicht, weil Taxen und Fahrer nicht nur aus variablen Kosten sondern auch aus Fixkosten bestehen.
Ja, nicht nur. Aber auch. Es laesst sich daher perfekt folgende Abschaetzung machen:

15 min Wartezeit. Das duerfte tatsaechlich das richtige Maß sein. Dazu 7 min An und Abfahrt und 2 Leerkilometer.

Das ist das "Materi al",aus dem das Taxi besteht.
Allein die Lohnkostenanteil dieses Materials ist ueber 4 EURO.
Bei uns in Augsburg gibts das Taxi ab 3 Euro
Ein offensichtlicher Dumpingpreis - behoerdlich angeordnet!!
Ich glaube, ei n angerufenes Gericht muss da nicht lange hinschauen.

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von Guter_Kollege » 22.03.2015, 13:06

AsphaltRunner hat geschrieben:
Guter_Kollege hat geschrieben: Mach mal lieber Vorschläge wie Du die Taxi-Unternehmer (und zwar alle) die Du meinst, dazu kriegen willst "vernünftig" zu handeln
sascha1979 hat geschrieben: Weiß ich nicht. Ist nicht mein Job. Und ist mir als Kunde auch egal.
Probier's halt mal, bist ja kein Dummer :lol:
Nee, aber nen Schwätzer, von dem sich einige Kollegen dennoch offenbar gut unterhalten fühlen.

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von Sascha1979 » 22.03.2015, 13:07

schleicher hat geschrieben:
Sascha1979 schrieb:


Ich will, dass im Schnitt kein TAXI mehr als 15 Minuten auf einen Auftrag wartet.

Und noch einmal:
Das lässt sich nicht perfekt rechnen! Kann es gar nicht, weil Taxen und Fahrer nicht nur aus variablen Kosten sondern auch aus Fixkosten bestehen.
Ja, nicht nur. Aber auch. Es laesst sich daher perfekt folgende Abschaetzung machen:

15 min Wartezeit. Das duerfte tatsaechlich das richtige Maß sein. Dazu 7 min An und Abfahrt und 2 Leerkilometer.

Das ist das "Materi al",aus dem das Taxi besteht.
Allein die Lohnkostenanteil dieses Materials ist ueber 4 EURO.
Bei uns in Augsburg gibts das Taxi ab 3 Euro
Ein offensichtlicher Dumpingpreis - behoerdlich angeordnet!!
Ich glaube, ei n angerufenes Gericht muss da nicht lange hinschauen.
Es wird immer einzelne Fahrten gebe, welche anscheinend - bei direkter Berechnung - keinen positiven Deckungsbeitrag gibt.

a) Ist das in jeder Branche so! Jede Branche verliert an einzelnen Transaktionen - Gewinnt aber in Summe

b) War das schon immer so, dass es Taxi-Touren gibt, nach mit aller Sicherheit nach ein Verlust-Geschäft waren

c) Wird die Behörde nur interessieren was ein durchschnittliches Taxi über einen längeren Zeitraum erwirtschaftet

d) Wurde das Gericht seit Bestehen des Taxi-Gewerbes nicht erfolgreich angerufen - und seit Bestehen des Taxen-Gewerbes gibt es Tarife, die Touren ermöglichen, die Verluste bringen. Wie kommst du darauf, dass das jetzt so ein Kinderspiel sein würde?

e) Und noch einmal: Wenn ein Taxi-Unternehmer mit den Ausgangsbedingungen nicht kalkulieren kann, den ML nicht bezahlen kann, oder den benötigten Ertrag nicht erwirtschaftet: Dann wird er binnen 2 Tagen einsehen, dass er zu viel und überflüssig ist und muss gehen!

Die Behörde setzt nur Grenzen - mal enger - mal weiter. Aber sie ist doch nicht dafür zuständig es zu 100% zu regeln!!! Wenn immer mehr Taxi-Fahrer ein Taxi betreiben wollen, obwohl es viel zu viele gibt, dann sollen die das doch machen! Das sind Unternehmer! Die können tun und rechnen was sie wollen. Und wenn die der Meinung sind, dass die genug Geld im Gewerbe verdienen können - dann sollen sie doch!
Aber eine Behörde hat doch keine Konzession zu versagen, weil: "Es tut uns leid. Es gibt schon zu viele. Und Sie würden keinen ausreichenden Gewinn mehr erwirtschaften können!"
Schmarrn! Das kann, soll und muss jeder Unternehmer selbst entscheiden! Genau wie in jedem anderen verfluchten Gewerbe in Deutschland auch!
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von Guter_Kollege » 22.03.2015, 13:15

Wow, Sascha! Bahnbrechende Erkenntnis.
Und jetzt ... wie gehts weiter?
Mach Dich mal an oben gestellte Frage.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 22.03.2015, 13:16, insgesamt 1-mal geändert.

RaimundHH
Vielschreiber
Beiträge: 865
Registriert: 06.09.2011, 02:00
Wohnort: Hamburg

Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von RaimundHH » 22.03.2015, 16:08

MOin,

auch wenn wir inzwischen das Eingangsthema verfehlt haben, finde ich diesen Thread
sehr interessant, weil endlich mal jemand die einfachsten betriebswirtschaftlichen
Formeln aufzeigt und zu Recht von den Taxiunternehmern einfordert.
Wobei die Einnahmeseite (Fahrgäste) bis jetzt unberücksichtig blieb, deshalb nochmal
an alle, die nach höheren Fahrpreisen rufen: Bedingt durch die aktulle Nachrichtenlage
(Uber, Mindestlohn, etc), habe ich in letzter Zeit sehr viele Kundengespräche bzgl. der
Fahrpreise und der Tenor ist, daß das Taxifahren von vielen Fahrgäste als (zu) teuer
angesehen wird. Und es macht doch auch gar keinen Sinn, bei zu geringer Nachfrage die
Preise zu erhöhen :!:

Bei den derzeitigen Fahrpreisen ist bei "guter" Auslastung ein durchschnittlicher Umsatz/h von
25€ machbar, was ungefähr 2 Touren pro Stunde entspricht, bzw. alle 15 Minuten eine Tour.


Und jetzt mal losgelöst vom Taxigewerbe. Ich kann doch nicht ein Unternehmen mit Angestellten
betreiben, bei einem erzielbaren Umsatz von 25€/h!!! Und da in jedem Taxi nur ein Taxifahrer sitzt,
bringt es auch nichts, den Betrieb beliebig zu erweitern, weil die Fixkosten dadurch
proportional steigen und die Umsatzrendite nahezu gleich bleibt.

Deshalb die ketzerische Frage: Könnte es sein, daß in bestimmten Bereichen, z.B. dem
großstädischen Gelegenheitsverkehr, das Taxigewerbe aufgrund seiner Rahmenbedingungen, mit angestellten
Taxifahrern gar nicht wirtschaftlich betrieben werden kann?!

So jetzt dürft ihr mich teeren und federn. :D

Grüße

E. G. Engel
Vielschreiber
Beiträge: 1863
Registriert: 06.09.2004, 23:11
Wohnort: Hamburg

Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von E. G. Engel » 22.03.2015, 17:00

Zitate Sascha1979:

„Es wird immer einzelne Fahrten gebe, welche anscheinend - bei direkter Berechnung - keinen positiven Deckungsbeitrag gibt.“

Richtig. Wenn dann wäre nicht die einzelne Tour sondern der Wert der durchschnittlichen Tour, Anzahl der Touren pro Zeiteinheit, Betriebsstunden etc. eine Richtschnur.


„a) Ist das in jeder Branche so! Jede Branche verliert an einzelnen Transaktionen - Gewinnt aber in Summe

b) War das schon immer so, dass es Taxi-Touren gibt, nach mit aller Sicherheit nach ein Verlust-Geschäft waren“


a und b, beide richtig.


„c) Wird die Behörde nur interessieren was ein durchschnittliches Taxi über einen längeren Zeitraum erwirtschaftet“

Müsste. Kraft Gesetzes, PBefG. Viele Behörden wissen nichts, wollen nichts wissen und wenn sie es wissen wollen sie es möglichst nicht umsetzen. Vielfach sind die Behörden auch fachlich und personell, personell auch politisch gewollt, unterbesetzt und somit nicht „funktionsfähig“.

Hamburg ist ein prädestinierter Sonderfall, hier existiert eine gesicherte und verifizierte Datenlage dass die bisherige Systemleistung „Taxi in Hamburg“ nur funktionieren kann durch Gesetzesverletzungen, bis vor dem 01.01.2015 vor allem ArbZG, und jetzt seit dem 01.01.2015 zusätzlich noch das ML-Gesetz. Von anderen Gesetzen will ich hier jetzt gar nicht reden.


„d) Wurde das Gericht seit Bestehen des Taxi-Gewerbes nicht erfolgreich angerufen - und seit Bestehen des Taxen-Gewerbes gibt es Tarife, die Touren ermöglichen, die Verluste bringen. Wie kommst du darauf, dass das jetzt so ein Kinderspiel sein würde?“

Diese Sicht ist zu eng, pauschal und teilweise falsch. Aus Ihrer Sicht und aus der Sicht des Kollegen. Aber hier eine ernsthafte Diskussion zu führen würde die fachlichen Grenzen dieses Forums schon im Ansatz sprengen.


„e) Und noch einmal: Wenn ein Taxi-Unternehmer mit den Ausgangsbedingungen nicht kalkulieren kann, den ML nicht bezahlen kann, oder den benötigten Ertrag nicht erwirtschaftet: Dann wird er binnen 2 Tagen einsehen, dass er zu viel und überflüssig ist und muss gehen!“

Ganz heißes Eisen. Müsste, aber er wird nicht. Der Unternehmer kann schon kalkulieren, zugegeben in Grenzen. Er hat schon sein Geschäft begründet, vor allem Mehrwagenunternehmer, – und eine Konzession erhalten – in dem Bewusstsein dass er unter regulären Bedingungen nicht wirtschaftlich sein kann und folglich auch nicht will, unter regulären Bedingungen, versteht sich.

Letzter Tage habe ich eine frische Information bekommen. Es stellte sich heraus dass der Unternehmer zwar auf der Lohnbescheinigung dem Fahrer Krankenkassenbeiträge ausgewiesen hat, aber bei der Krankenkasse keine entsprechenden Summen aufgelaufen sind. Dürfte dann auch die anderen SV-Beträge betreffen.

I.d.R. ist so etwas kein Problem, weil Unternehmer und Fahrer zum gegenseitigen Vorteil unter einer Decke stecken.

Das war nur ein Beispiel von einer unendlichen Folge an Phantasie. So wird aus einem unwirtschaftlichen Taxi ein wirtschaftliches. Und, wie schon gesagt, in Hamburg gibt es Zahlen die andere Schlüsse auch gar nicht zulassen.


Kommen wir zu Ihrem Fazit bevor ich selbst eins ziehe, Zitate Sascha1979:

„Die Behörde setzt nur Grenzen - mal enger - mal weiter.“

Falsch. Ermessenshandlungen sind begrenzt. Und Gesetzesverletzungen fallen nicht unter „Ermessen“, ob sie selbst begangen oder geduldet werden. Sie haben selbst schon mehrfach bemerkt dass wir in einem Rechtsstaat leben.


„Aber sie ist doch nicht dafür zuständig es zu 100% zu regeln!!!“

Doch. Welche Funktion sollte sie denn sonst haben. Wofür gibt es dann das PBefG und seine Regeln. Nur Beförderungsverweigerungen zu sanktionieren? Dafür würde ein Ordnungsamt reichen und die Gesellschaft würde von ein paar Beamten entlastet.


„Wenn immer mehr Taxi-Fahrer ein Taxi betreiben wollen, obwohl es viel zu viele gibt, dann sollen die das doch machen! Das sind Unternehmer! Die können tun und rechnen was sie wollen. Und wenn die der Meinung sind, dass die genug Geld im Gewerbe verdienen können - dann sollen sie doch!“

Gut. Anders herum. Wenn Sie das Gewerbe neben der Taxifahrt noch indirekt mit Ihren Steuern, den Steuern und Sozialabgaben Ihrer Sekretärin quersubventionieren wollen. Bitte.


„Aber eine Behörde hat doch keine Konzession zu versagen, weil: "Es tut uns leid. Es gibt schon zu viele. Und Sie würden keinen ausreichenden Gewinn mehr erwirtschaften können!"“

Doch kann Sie. PBefG. Wobei es weniger um den Gewinn direkt geht sondern um die sich aus der Gewinnerzielungsabsicht ergebenden Umgebungsparametern. Darüber gibt es sogar höchstrichterliche Rechtsprechung. Und das seit 25 Jahren+-, wobei der Erkenntnisgewinn wie das Gewerbe tatsächlich „funktioniert“ erheblich gestiegen ist.

„Schmarrn! Das kann, soll und muss jeder Unternehmer selbst entscheiden! Genau wie in jedem anderen verfluchten Gewerbe in Deutschland auch!“

Das Taxengewerbe ist kein Gewerbe wie jedes andere in Deutschland. Es ist allerdings „verflucht“, da gebe ich Ihnen Recht. Die Abnormität ist normal, das Normale ist abnormal. Es gibt in vielen Dingen so gut wie kein Rechtsbewusstsein, nur selbstgestricktes Gewohnheitsrecht. Und es wird im „öffentlichen Interesse“ mehr oder weniger wohlwollend geduldet. Ausnahmen bestätigen lediglich die Regel.



Mein Fazit:

Sie vertreten die Marktwirtschaft, bedienen sich aber eines behördlichen Apparates um Ihr Recht zu bekommen.

Ich kann viele Ihrer Argumente nachvollziehen. Eines aber kann ich nicht, und da liege ich auch regelmäßig mit meinen Kollegen über Kreuz. Mal Recht, mal Rechtsstaat, mal Wirtschaft und mal den Rechtsstaat in Anspruch nehmen, mal auf alles schei.ssen. Je nach Gusto. Schaffen wir das PBefG doch ab. Habe ich kein Problem mit, wirklich, manchmal hoffe ich dass Uber, Sixt und Co. die Pace machen und das PBefG kippt. Dann aber werden Preise individuell ausgehandelt und Anzeigen geht dann schon gar nicht. Und wenn es dann kalt ist und Sie schlottern vor Kälte kostet das Taxi oder was es dann sonst ist mit jedem schlottern 20% mehr. Und nicht nur für Sie. Das Problem ist nicht die Regulierung, sondern die mangelhafte und willkürliche Regulierung. Also, entweder ganz und richtig, oder entsprechend nach Ihren Präferenzen gar nicht. Alles andere ist Kinderkacke. Das gilt für Sie UND meine Kollegen.


Viva Uber, Viva Amerika.


Engel

PS. Ich hatte einen anderen Text in Vorbereitung, aber den schenk ich mir.

PPS. Ich erwarte nicht dass Sie, Sascha1979, die Rechtslagen kennen. Aber Sie sollten die Argumente schon für wahr nehmen. Übrigens meine Kollegen auch.

Benutzeravatar
Jim Bo
Vielschreiber
Beiträge: 1447
Registriert: 28.11.2013, 13:02
Wohnort: Deutschland

Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von Jim Bo » 22.03.2015, 21:21

@ RaimundHH:

Wenige meiner Kunden fragen, ob der Berliner Tarif teurer geworden ist und sind dann meistens ganz erstaunt, dass sich noch nichts getan hat.

@ Engel:
Die "I love Uber" - Brille würdest du bestimmt toll finden.
Nach deinen letzten Ausführungen müsstest du doch am besten wissen, was das Taxigewerbe und was das Mietwagengewerbe auszeichnet.

Stehst du nicht hinter dem Taxigewerbe? Warum bist du dann noch Taxifahrer? Mach doch deine Mietwagenfirma auf. Überhaupt jeder, der die Meinung vertritt, es gibt zuviele Taxifahrer, sollte als Erstes das Taxigewerbe verlassen und über Mietwagen seinen Markt bestimmen.

Es zwingt doch niemand Taxifahrer zu bleiben, wenn man unzufrieden ist.

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von Guter_Kollege » 22.03.2015, 21:47

RaimundHH hat geschrieben:...... weil endlich mal jemand die einfachsten betriebswirtschaftlichen
Formeln aufzeigt.....
Korrekt wäre gewesen zu schreiben "... weil MIR endlich mal jemand ..... aufzeigt"

Immerhin nett das Du hiermit bestätigst (was ich weiter vorne schon schrieb), dass Du zu denen zu gehören scheinst,
die nicht über den Tellerrand hinausschauen und sich durch Sascha's 20 Cent-Erkenntnisse unterhalten fühlen.

RaimundHH
Vielschreiber
Beiträge: 865
Registriert: 06.09.2011, 02:00
Wohnort: Hamburg

Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von RaimundHH » 23.03.2015, 01:38

Moin,

@guter Kollege

blöd nur, daß sich innerhalb des Tellerandes gutes Geld verdienen läßt, wenn
einem Saschas 20 Cent-Erkenntnisse durchaus geläufig sind. :wink:

Grüße

E. G. Engel
Vielschreiber
Beiträge: 1863
Registriert: 06.09.2004, 23:11
Wohnort: Hamburg

Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von E. G. Engel » 23.03.2015, 09:53

@ Jim Bo

Ich bin gerne ein unzufriedener Taxifahrer. Und wenn ich Dir nicht passe dann hau Du doch ab. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Zuletzt geändert von E. G. Engel am 23.03.2015, 10:11, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Jim Bo
Vielschreiber
Beiträge: 1447
Registriert: 28.11.2013, 13:02
Wohnort: Deutschland

Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von Jim Bo » 23.03.2015, 10:44

Allein für diesen Spruch sollte man dir schon den P-Schein entziehen.

Doch besser ist ein kleiner Taxi - Knigge: http://www.taxi-in-berlin.de/knigge/

Das Gewerbe braucht Taxifahrer, logisch, es braucht aber keinen, der uns die Kunden vergrault. Kontraproduktiv.

eichi
Vielschreiber
Beiträge: 3968
Registriert: 16.06.2009, 13:25
Wohnort: Hamburg Nord

Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von eichi » 23.03.2015, 14:37

Sascha1979 schrieb:
Ich will, dass im Schnitt kein TAXI mehr als 15 Minuten auf einen Auftrag wartet.
Mal ne kleine Gegenfrage:
Wie lange sollte (deiner Meinung nach) ein Fahrgast auf seine
Taxe warten?
(Nahe)Null-Wartezeit heißt prinzipiell Überangebot.
Die resultierenden Folgen des Überangebots sind bereits
durchdiskutiert. Was ist zumutbar, bis 10 Min., 15 Min., länger?

Wenn ich zu Hause jederzeit einen Schraubendreher griffbereit
haben will, müsste ich pro Zimmer 1 - 2 Schraubendreher bereit
halten.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Benutzeravatar
AsphaltRunner
Vielschreiber
Beiträge: 1127
Registriert: 09.03.2014, 14:38
Wohnort: Berlin

Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von AsphaltRunner » 23.03.2015, 15:56

eichi hat geschrieben: Wenn ich zu Hause jederzeit einen Schraubendreher griffbereit
haben will, müsste ich pro Zimmer 1 - 2 Schraubendreher bereit
halten.
Das mache ich mit meinen Lesebrillen schon lange so 8)
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von Sascha1979 » 23.03.2015, 15:58

eichi hat geschrieben:
Sascha1979 schrieb:
Ich will, dass im Schnitt kein TAXI mehr als 15 Minuten auf einen Auftrag wartet.
Mal ne kleine Gegenfrage:
Wie lange sollte (deiner Meinung nach) ein Fahrgast auf seine
Taxe warten?
(Nahe)Null-Wartezeit heißt prinzipiell Überangebot.
Die resultierenden Folgen des Überangebots sind bereits
durchdiskutiert. Was ist zumutbar, bis 10 Min., 15 Min., länger?

Wenn ich zu Hause jederzeit einen Schraubendreher griffbereit
haben will, müsste ich pro Zimmer 1 - 2 Schraubendreher bereit
halten.
Auch hier noch einmal:
Ich weiß nicht wo ein Optimum von Taxen ist. Diese würde sich aber relativ gut errechnen lassen.

Aber ich weiß zu 100%, dass die Taxen (in Zahlen) überflüssig sind, welche ununterbrochen an einem Posten wie dem Flughafen oder Bahnhof stehen.

Diese könnte man ersatzlos streichen ohne dass an irgendeiner Stelle eine einzige Sekunde mehr Wartezeit entstehen würde.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von Sascha1979 » 23.03.2015, 16:06

Vielleicht kann ich dir aber ein Gefühl mitteilen:

Wenn ich am Flughafen zu 50% ein Taxi sofort oder unter 10 Minuten bekomme - und zu 95% eins ein 15 Minuten bekomme, dann wäre ich schon sehr, sehr glücklich und würde das ganze Taxen-Gewerbe als positiv sehen.
Selbes gilt für den Bahnhof.

Und bei jeder anderen Adresse wäre es schön wenn ein Taxi - innerhalb der Stadt - binnen 20 Minuten im Regelfall - und binnen 30 Minuten im Ausnahmefall da wäre.

Ja - damit könnte ich sehr gut leben!
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von taxipost » 23.03.2015, 16:41

@Sascha1979

alle 15 min. ein fahrgast.
da du in deinen beispielen oft den flughafen genannt hast,
dann nehme ich ebenfall diesen als beispiel.

eine fahrt von flughafen berlin-tegel in die innenstadt:
dauer: 30min.
länge: 10km
preis: 20,-€

bei einer wartezeit von 15min. komme ich auf 4 fahrten (je 2 vom und zum txl) in 3 stunden.
das bedeutet knapp 27,-€/h umsatz.
ein AN darf 48h/woche ran, das gleiche nehmen wir jetzt für einen selbstfahrenden unternehmer an.
damit kommen wir auf 184h x 27,-€ pro monat.
rechne jetzt mal alles durch, zieh vom umsatz die kosten ab.
vergleiche dann den errechneten gewinn mit der bezugsgrösse
und siehe da,
es passt nicht!
der gesetzgeber hat sich ausgerechnet,
dass ein unternehmer mehr gewinn zu erwirtschaften hat als dein beispiel und sein tarif hergibt.
das gilt zumindest für berlin!

auch deine bemerkung, in jeder branche gibt es verlustgeschäfte . . .
ja und, es gibt aber keinen zwag verlustgeschäfte abzuschliessen!
sag mir was du macht, dann rufe ich bei dir an und bestelle dich täglich zum termin bei dem nichts rauskommt.
wir werden sehen, wann du nicht mehr ans telefon gehst wenn ich anrufe?!

es ist nicht die schuld der unternehmer, dass man bis 2015 arbeitskräfte für lau bekommen hat.
warum soll ich jemanden 8,50,- euro zahlen, wenn er es genauso gut für 6,50 macht.
unter dem strich bleibt, der gesetzgeber hat vorgaben gemacht und
die untetnehmer haben diese zu erfüllen.
langfristig werden es aber nicht die unternehmer die sache ausbaden.
es werden wie immer die kleinen sein, erst die fahrer und dann die fahrgäste.
Zuletzt geändert von taxipost am 23.03.2015, 16:42, insgesamt 1-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

plusminus0
Vielschreiber
Beiträge: 859
Registriert: 23.01.2011, 11:04
Wohnort: Hamburg

Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von plusminus0 » 23.03.2015, 17:18

Es scheint immer noch dreiste Fahrgäste zu geben, die versuchen sich ein Taxi zu nehmen ohne auf die Befindlichkeiten des Kutschers zu achten.

Gestern konnte ich auf meinem Display folgende Meldung lesen:
Es kommt zur Zeit vermehrt zu Kundenbeschwerden über Fahrer am Flughafen, die Touren ablehnen, weil die Strecke zu kurz ist ... oder ein Aufpreis nehmen, weil ein Koffer getragen werden soll ...

E. G. Engel
Vielschreiber
Beiträge: 1863
Registriert: 06.09.2004, 23:11
Wohnort: Hamburg

Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von E. G. Engel » 23.03.2015, 17:28

@ plusminus

Und jetzt? Bist Du auch in der Lage irgendeinen Zusammenhang herzustellen? Eventuell mit dem Ml. Oder gibt es nur Standard-blabla: "Ich fahre auch Kurztouren"?

plusminus0
Vielschreiber
Beiträge: 859
Registriert: 23.01.2011, 11:04
Wohnort: Hamburg

Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von plusminus0 » 23.03.2015, 20:48

@ E.G. Engel

Man kanns mit den Zusammenhängen auch übertreiben. Die Grundaufgabe eines Taxis ist simpel und besteht darin, sich innerhalb des Pflichtfahrgebietes auf dafür vorgesehenen Taxiständen bereitzustellen und auf Fahrgäste zu warten. In der Regel wählt der Fahrgast das 1. Taxi aus, es sei denn er heisst "Sascha" oder es liegen andere wichtige Gründe vor (Gepäck etc). Und dann geht es dahin, wo der Fahrgast eben hin will. Wem diese einfachen Regeln nicht gefallen, der sollte sich einen anderen Job suchen.

Also
"Ich fahre auch Kurztouren"
Genau.

Antworten