Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Lob und Tadel, Kundenfragen, wie funktionieren die Tarife, Rechte, Beschwerden, Suche nach Fundsachen.
Sascha1979
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Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von Sascha1979 » 29.03.2015, 19:14

Guter_Kollege hat geschrieben:Wenn nicht vorher, dann hört die Diskussion spätens nach diesem Einwurf auf noch sinnvoll zu sein.
Oder möchtest Du einfach nur mit Gewalt das Thema am Leben erhalten, Sascha, in der Hoffnung
das sich schon irgendjemand findet, der Dir erklärt was an Deinem Beitrag falsch ist?
Ich glaube, du hast hier den falschen erwischt!?

ICH habe den Thread NICHT nach 5 Tagen aus der Versenkung geholt, sondern jemand anderes, der ein komplett neues Anliegen auf den Tisch gebracht hat - und nur auf dieses habe ich geantwortet!
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Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von schleicher » 29.03.2015, 20:50

... und der Beitrag vom "am" läßt einen auch ratlos zurück. Ich glaube der Sascha ist doch nicht aus der Taxibranche, wie oft unterstellt, denn er versteht immerhin meine Fragen.
Die Frage war übrigens ernst gemeint. Ich habe sie gestellt, weil ich ihre Antwort nicht kenne. Das mag ein etwas ungewöhnliches Vorgehen hier sein.
Der Passus bezieht sich übrigens nur auf PKWs, also nicht auf Bus usw.

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Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von am » 29.03.2015, 21:50

Auch eine entgeltfreie Personenbeförderung kann das Kriterium einer Geschäftsmäßigkeit erfüllen und somit der Genehmigungspflicht unterliegen, auch dann, wenn der entsprechende Paragraph ein wenig aufgeweicht wurde. Es kommt auf den Einzelfall an.

Ich habe keine Lust zu tiefgreifenden Ausführungen zum Thread, da ich nicht den Eindruck habe, dass es hier darum geht, sich überzeugen zu lassen oder zu lernen oder zu einer gemeinsamen Aufassung zu gelangen, oder, oder, oder.

Hier vertreibt sich jemand seine Zeit, der sich vorgeblich für das Taxigewerbe interessiert, für seine Mitdiskutanten jedoch nur Verachtung empfindet. Um es mal moderat auszudrücken.
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Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von Guter_Kollege » 30.03.2015, 00:17

Lieber Schleicher. Das deine Frage auch noch ernst gemeint war macht die Sache - nun ja - besonders pikant.
Ich hatte wirklich geglaubt, dass dein Beitrag, deine Frage, ironisch gemeint war.

Befasse dich mal gelegentlich selbst mit dem personenbeförderungsgesetz, gibt im Internet genügend Literatur dazu.
Wenn du dann mal etwas besser Bescheid weist, lache ich nächstes Mal auch bei solchen Postings.
Versprochen! :wink:
Sascha1979 hat geschrieben:....und nur auf dieses habe ich geantwortet
Ja, und ich auf Deines.
Chronologie der Ereignisse erfasst, Mr. Fivehundred?
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 30.03.2015, 00:22, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von schleicher » 30.03.2015, 22:08

Ironie und Ernst ist vielleicht kein Widerspruch.

Das PBefG sagt:

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.
(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen

1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;
2. mit Krankenkraftwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.

Satz 1 Nummer 1 gilt auch, wenn die Beförderungen geschäftsmäßig sind.


Absatz(1) trifft auf Taxen zu, Absatz (2) trifft aber auch zu, wenn die Fahrt kurz genug ist. Es ist hier vielleicht die Frage , was als Betriebskosten der Fahrt anzusehen ist (Mit oder ohne Bereitstellungskosten). Es stellt sich aber auch die Frage was als Entgeld anzusehen ist. Nach Absatz (1) sind auch wirtschaftliche Vorteile Entgeld. Logischerweise müßten auch wirtschaftliche Nachteile (negatives) Entgeld darstellen. Diese hat man aber bei einer sehr kurzen Fahrt und dieses (negative) Entgeld übersteigt sicher nicht die Betriebskosten der Fahrt- bei einer entsprechend kurzen Fahrt.

Damit ergäbe sich aus dem PbefG etwas, was sich auch aus jeglicher Vernunft ergibt: Nämlich, dass eine Taxibehörde keine nichtkostendeckende Preise für Kurzstrecken verhängen darf, wenn sie sich innerhalb des PBefG bewegen will.

Und nun mögen mir die Kenner des PBefG die Stelle des Gesetzes nennen, die diese Schlüsse verbietet.

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Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von am » 30.03.2015, 22:44

Entgelt kommt von entgelten und nicht von Geld
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Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von am » 30.03.2015, 22:49

schleicher hat geschrieben:Damit ergäbe sich aus dem PbefG etwas, was sich auch aus jeglicher Vernunft ergibt: Nämlich, dass eine Taxibehörde keine nichtkostendeckende Preise für Kurzstrecken verhängen darf, wenn sie sich innerhalb des PBefG bewegen will.

Und nun mögen mir die Kenner des PBefG die Stelle des Gesetzes nennen, die diese Schlüsse verbietet.
Das ist nichts Neues. Siehe auch §39, der regelt die Beförderungsentgelte. Steht da schwarz auf weiß, da braucht man keine Schlüsse aus §1 zu ziehen.
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Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von schleicher » 30.03.2015, 23:38

In §39 steht drin, daß -salopp gesprochen- der Unternehmer irgendwie durchkommen muß. Nach der Logik, die ich oben angewandt habe, ergäbe sich aber, daß der Unternehmer keinen wirtschaftlichen Nachteil haben darf, wenn die Beförderung nur über eine kurze Strecke geht. Das wiederum ist nur möglich, wenn die Beförderung über eine längere Strecke keinen wirtschaftlichen Vorteil im Vergleich dazu bringt. Es ergäbe sich also eine bestimmte Tarifstrukturierung, die sich aus §39 nicht zwangsläufig ergibt.

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Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von SindSieFrei? » 31.03.2015, 01:10

Mischkalkulation! Schon mal davon gehört? Im Übrigen interessiert es keinen KUNDEN, in dem Thread sind wie hier, ob seine Tour kostendeckend ist oder nicht! Ob ich selbst als Taxifahrer, dann in meinem privaten Status als Kunde, manchmal für 4,90 um die Ecke fahre oder eben eine relativ regelmäßige Tour für ca. 23,00 aus der Stadt zu mir nach Hause fahre, interessiert mich als selbst taxifahrender FG auch nicht! Wenn ich mir, aus Kundensicht, diesen Thread ganz durchlese, dann käme mir das mehr als übel vor! Sorry. Wir dürfen uns dann nicht wundern, wenn "andere" uns in Zukunft das Wasser abgraben, wenn wir uns so darstellen, wie hier verschiedentlich geschehen. Jede Tour ist gut, denn es ist eine Tour. Der Kunde bezahlt für seine Fahrt, und wenn wir manchmal auch ins Lenkrad beißen können, weil es in unserem Denken einfach eine Sch...tour ist, ist es so. Und? Was kann der Kunde für sein Fahrtziel??? Den interessiert unsere Diskussion im Thread "König Kunde hat das Wort" einen Dreck! Mich regt als Taxifahrer und taxifahrender Kunde diese unglaubliche Ignoranz gegenüber den Bedürfnissen der FG auf!

LG
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Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von schleicher » 31.03.2015, 02:25

Was regst du dich auf, wenn ich hier dafür plädiere den Aufwand für die verschiedenen Fahrziele gerechter zu mitzukalkulieren? Wenn ich ein Auto in die Reparatur gebe mit dem "Ziel" es wieder zum Laufen zu bringen, kann dann der Kunde was dafür,wenn ich dazu Rost beseitigen, Reifen wechseln, Motor wechseln usw. muß. Vielleicht kann er was dafür vielleicht auch nicht. Jedenfalls muß der Aufwand bezahlt werden und nicht das Ziel. Der Kunde kann dann entscheiden, ob die Bezahlung des Aufwandes für ihn Sinn macht. Das ist Alles.
Kann der Kunde was dafür, wenn er 20 km fahren muß und wegen deiner Mischkalkulation die 200m Fahrt des anderen mitfinanzieren muß?

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Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von sivas » 31.03.2015, 10:38

interressant wird es, wenn Kunden je nach Fahrtlänge das Beförderungsunternehmen aussuchen.
Denen sollte mal klar gemacht werden, dass die Kurztouren von den Langtouren mitfinanziert werden, da erstere nicht kostendeckend sind.

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Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von Sascha1979 » 31.03.2015, 12:20

sivas hat geschrieben:interressant wird es, wenn Kunden je nach Fahrtlänge das Beförderungsunternehmen aussuchen.
Denen sollte mal klar gemacht werden, dass die Kurztouren von den Langtouren mitfinanziert werden, da erstere nicht kostendeckend sind.
Genau!
Was bilden sich die Kunden überhaupt ein???

Irgendwann kommt noch einer auf die Idee alle günstigen Sachen im ALDI zu kaufen und nur die speziellen Sachen im EDEKA.

Oder die Kunden kaufen die Angebote aus dem Werbeprospekt in einem Baumarkt - andere Artikel kaufen Sie aber im Internet, weil diese dort günstiger sind.

Oder ein Schüler kauft sich einen Döner im Dönerladen, aber die Cola dazu im Supermarkt nebenan!

Dagegen muss es doch ein Gesetz geben! Dass ein Kunde verpflichtet wird ALLES dort zu nehmen, wo er auch die kostengünstigen Dienstleistungen bekommt!

Ich geb dir mal einen kleinen Tipp:
Du kannst deine Verträge so gestalten!
Du kannst Kunden vertraglich verpflichten, dass sie mit dir einmal mindestens 50 km fahren müssen, wenn sie unter 5km fahren wollen.
Oder du nimmst beliebige Preise von Ihnen!
Nach Laune, Tageszeit, Streckenlänge, Auslastung oder auch Nase des Fahrgastes! Und wen du gar nicht fahren willst, den lässt du einfach stehen!!!

Du musst nur deine 4 Buchstaben vom Dach nehmen!
So lange du aber alle Recht eines TAXI haben willst, hast du Verflucht noch mal auch alle Pflichten hiervon einzuhalten!
Das ist nämlich der Deal der Behörde, den du als TAXI Fahrer eingehst!!!
Zuletzt geändert von Sascha1979 am 31.03.2015, 12:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von schleicher » 31.03.2015, 13:20

Sascha1979 hat geschrieben:
Irgendwann kommt noch einer auf die Idee alle günstigen Sachen im ALDI zu kaufen und nur die speziellen Sachen im EDEKA.

Wenn eine Behörde der EDEKA die Preise vorschriebe, dem ALDI aber nicht, wäre das in der Tat bedenklich, oder nicht?

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Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von Guter_Kollege » 31.03.2015, 13:48

schleicher hat geschrieben:Und nun mögen mir die Kenner des PBefG die Stelle des Gesetzes nennen, die diese Schlüsse verbietet.
Ein Gesetz soll auch noch allen möglichen Fehlinterpretationen seiner Benutzer vorbeugen indem es sämtliche denkbaren Ausschlußkriterien von sich selbst formuliert?
Ich glaube da verlangst Du ein bißchen viel. Frag mal Deine örtliche Genehmigungs (verkehrs-) behörde wieviele Klagen sie im Jahr wegen irgendwelcher individuell interpretierter Vorschriften aus PbefG, BoKraft, PBZugV, StVO u.a. haben: Unzählige.
schleicher hat geschrieben:Nach Absatz (1) sind auch wirtschaftliche Vorteile Entgeld. Logischerweise müßten auch wirtschaftliche Nachteile (negatives) Entgeld darstellen. Diese hat man aber bei einer sehr kurzen Fahrt und dieses (negative) Entgeld übersteigt sicher nicht die Betriebskosten der Fahrt- bei einer entsprechend kurzen Fahrt.

Damit ergäbe sich aus dem PbefG etwas, was sich auch aus jeglicher Vernunft ergibt: ....
.....Nach der Logik, die ich oben angewandt habe,....
Ja, das möchte man vielleicht gerne so sehen. Gefühlsmäßig verständlich.
Aber mit Vernunft und Logik hat das nichts zu tun. Denn das PBefG schreibt nicht vor das jede einzelne Fahrt betriebskostendeckend resp. überscheitend zu sein hat. Ebensowenig wie Genehmigung zum beantragten Verkehr für eine einzelne Fahrtoder eine einzige Betriebsstunde erteilt wird.
Das würde auch dem Grundgedanken eines öffentlichen Personennahverkehrs (zu dem auch Taxis im weitesten Sinne - nicht im gestrengen, ich weiss - gehören) widerstreben, der da ist die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen an Mobilität. Auch möglichst unabhängig vom individuellen Geldbeutel.
Deine Vorgabe, Schleicher, streng zuende gedacht, würde eine Tarifpolitik bedeuten bei der ausgerechnet die Kurztouren am teuersten sind - was sie i.d. Regel eh schon sind. Die Langstrecken aber sollen üblicherweise die Kurzstrecken mitfinanzieren. Was natürlich ein Kurzschluß ist aber auch nicht als Weisheit letzter Schluß gemeint, denn aus oppositioneller Richtung betrachtet, finanziert die Menge der Kurztouren die billigen Vielkilometer.
Lange Rede viel blahblah, besser kurz und bündig: Der Mix machts!
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 31.03.2015, 14:21, insgesamt 4-mal geändert.

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Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von taxipost » 31.03.2015, 13:51

@schleicher

deine überlegung ist nicht verkehrt, leidrr geht sie in leere.

1.
eine kurze fahrt ist an sich kostendeckend. deutlich macht es in berlin tarif 1,
die kurzstrecke. 2km für 4 euro, früher zusätzlich noch innerhalb von 5 min.
wenn man das jetzt auf eine stunde hochrechnet,
kommt man auf einen betrag von min 40 euro / stunde (bei 20km/h).

problematisch ist die zeit zwischen den touren.
durch diese zeit kann eine kurze fahrt erst zum "verlust" werden.

so wäre es theoretisch möglich,
die wartezeit am taxenstand dem nachfolgenden fahrgast zuzurechnen,
was ist mit der zeit nach dem fahrauftrag und vor der ankunft am taxenstand?

§1 pbefg spricht von betriebskosten der fahrt, nur die fahrt zählt.
nehmen wir aber an, die wartezeit zählt mit und
du die kurze fahrt als "unter den betriebskosten",
somit nicht unter pbefg fallend,
deklarieren könntest.

2.
indem du am taxenstand auf fahrgäste wartest,
berufst du dich gerade auf dein beförderungsrecht §47 pbefg.
damit bringst du dich freiwillig in den geltungsbereich des pbefg.

damit könnte man annehmen,
dass das problem alleine in der wartezeit liegt und
der von Sascha1979, und anderen auch, geforderter weg,
nur über die reduzierung der taxenzahlen,
richtig sein kann.

das ist aber falsch. die reduzierung der taxendichte führt nur zur verkürzung
der standzeiten, erhöht aber die anfahrtzeiten.
die sind nur "bewegte" wartezeit.
langfristig werden die fahrgastzahlen nach unten gehen,
weil die meisten, in den grossstädten, eben nicht bereit sind
20min auf ein taxi zu warten.

Sascha1979 schrieb zwar am anfang,
dass er sehr viel geld im taxi lässt und
er versuche das gewerbe zu verstehen,
nach seinen ausführungen bezweifle ich aber das.
das sind einfach zu viele widersprüche.
Zuletzt geändert von taxipost am 31.03.2015, 13:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von Guter_Kollege » 31.03.2015, 14:41

taxipost hat geschrieben:....die reduzierung der taxendichte führt nur zur verkürzung
der standzeiten, erhöht aber die anfahrtzeiten.
die sind nur "bewegte" wartezeit.
Vor dem Hintergrund das Personal nach Zeitstunde bezahlt wird könnte man (wenn man nichts besseres zu tun hat :-) ) fragen welche Deiner beiden "Standzeiten"-Arten billiger ist. Besonders unter dem Aspekt der Personalkosten nach Zeitstunden (nicht Umsatzbeteiligung); Wo ein Auto das nicht fährt immerhin aber keine Betriebskosten verursacht (ausser viereckige Reifen vielleicht).
Ein Taxi (bzw. der Fahrer :-) ) das intelligent herum cruised, hat dafür vielleicht mehr Anläufer ....
Dein Ansatz ist bis hierher doch ziemlich theoretisch und relativ müßig, taxipost, meinste nicht?

Nachhaltiger wirds ab hier, Zitat:
"langfristig werden die fahrgastzahlen nach unten gehen, weil die meisten, in den grossstädten, eben nicht bereit sind
20min auf ein taxi zu warten."


Das ist eben die Kunst, genau herauszufinden welches das rechte Maß an Taxis zur Bevölkerungsdichte ist.

eichi
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Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von eichi » 31.03.2015, 15:42

Es ist ein Trugschluss, den in §1 PBefG erwähnten Begriff
'Betriebskosten der Fahrt' auf die Höhe des Tarifs anzuwenden.
Er soll lediglich eine Abgrenzung für die Zuständigkeit des PBefG
ermöglichen (sachlicher Geltungsbereich).

Zur Höhe der Tarife siehe §39 PBefG:
"(2) Die Genehmigungsbehörde hat die Beförderungsentgelte insbesondere
daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage
des Unternehmers, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des
Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind..."

Der Tarif ist immer nur die eine Seite der Medaille,
über die Auslastung schweigt das Gesetz zu Recht,
aber der Unternehmer ist hier in der Pflicht.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von Sascha1979 » 31.03.2015, 16:48

taxipost hat geschrieben: das ist aber falsch. die reduzierung der taxendichte führt nur zur verkürzung
der standzeiten, erhöht aber die anfahrtzeiten.
die sind nur "bewegte" wartezeit.
langfristig werden die fahrgastzahlen nach unten gehen,
weil die meisten, in den grossstädten, eben nicht bereit sind
20min auf ein taxi zu warten.
Irgendwann kann das ganze umkippen. Und es lässt sich - auf den ersten Blick - schwer berechnen.
Daher habe ich mehrfach innerhalb dieses Threads gesagt:

In einem ersten Schritt werden alle diese Taxen ersatzlos gestrichen, welche - beispielsweise am Flughafen - "zwischen" dem Wegfahrer und dem Wiederkommen bestehen.

Ich mach es gerne ganz plastisch:

- Am Flughafen stehen 400 TAXEN - durchnummeriert von 1 bis 400

TAXI Nr. 1 bekommt einen Auftrag und fährt weg.
Fährt anschließend wieder zum Flughafen.

Von den restlichen 399 TAXEN werden jetzt noch 399 - x stehen. Also vielleicht 380.

Und diese 380 TAXEN sind im ersten Schritt - zu diesem Zeitpunkt - ersatzlos überflüssig.

Wir nehmen also im ersten Schritt jeden Tag ein TAXI am Flughafen die Konzession ab - so lange bis nicht mehr zu jedem erdenklichen Zeitpunkt mehrere hundert Taxen dort stehen.
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Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von SindSieFrei? » 31.03.2015, 18:36

Sascha, du denkst mit dieser Annahme falsch. Die 300 Dosen am Flieger stehen dort auch, wenn es in der Stadt knallt, das heißt, für jeden Touren ohne Ende anfallen. Das ist an nicht vielen Tagen im Jahr der Fall, aber so ca. 20-30 Tage sind das. Nein, hier müsste (idealerweise) eine Flottensteuerung her und zwar zentralenübergreifend. Das wird so nicht passieren, wäre aber eine Idealform, um die Bedienfähigkeit zu sichern. Wird so auch nicht passieren, da am Flieger viele funklose Taxen stehen, also welche, die man über eine Flottensteuerung nicht erreicht.

Zentralen/App-intern, ist sowas aber sehr wohl möglich. Man könnte mittels eines Algorhytmus und einer bedarfsgesteuerten Analyse, sehr wohl Taxen dahin kriegen, wo sie gebraucht werden. Da kommt dann aber wieder der Faktor "Mensch" dazu: Es wird immer wieder Einzelunternehmer und Fahrer geben, die sagen: "Ich lass mir doch nicht vorschreiben...blabla". Das ist das Verrückte an diesem Gewerbe. Möglich WÄRE VIELES, aber, dieses Gewerbe ist oftmals im "klein/klein-Denken" verhaftet.

Natürlich haben wir trotz niedrigstem Stand seit 1966 immer noch zu viele Taxen, die Auslastung einiger ist zu gering. Ich vertraue da nach wie vor, bisher war der "Hamburger Weg" ja nicht erfolglos, auf die erfolgten und kommenden Prüfungen durch Behörden. 300 Taxen weniger wäre gut für den Rest. DU wirst dich allerdings dann daran gewöhnen müssen, auch mal 20 min auf ein Taxi zu warten an den Tagen, wo es knallt! Bisher war es Wunsch der "Obrigkeit", das auch in Volksdorf nachts um 2 innerhalb von 5 min. ein Taxi zu bekommen ist, um es überspitzt zu sagen. Das das mit der heutigen Gemengelage der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht mehr möglich ist, wird auch in den nächsten Monaten dem letzten, noch rumtricksenden Unternehmer klar werden! Der Unternehmer muss beginnen zu rechnen, anstatt Wagen auf die Straße zu werfen, die keiner braucht! Darum: Nur weg mit unplausibel arbeitenden Betrieben und Wagen!

LG
Zuletzt geändert von SindSieFrei? am 31.03.2015, 18:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Beschwerde Beförderungsverweigerung - und jetzt?

Beitrag von taxipost » 31.03.2015, 18:48

@GK

in Berlin sind 3,40 grund- , 1,79 und 1,28 pro km fällig.
das bei über 7000 taxen.
auch wenn wir vor 15 jahren 6000 hatten,
so kann man sagen,
in berlin sind die taxenzahlen konstant.

was kostet ein taxi in Hamburg,
3,- grund-
dann
2,30 km-preis?
wann geht der km unter 2,-?

wenn ich dann noch lese,
dass funkaufträge in den peakzeiten nicht angenommen werden,
weil es einfach zuviele sind,
dann sehe ich keine überkapazitäten.

vielleicht solltest du deine erwartungen überdenken.
eurer tarif ist z.zt. eigentlich sehr gut.
die auslastung scheinbar auch.

taxenzahlen reduzieren?!
ich weiss nicht,
aber es könnte auch ein schuss in den ofen sein.
ich sehe schon die fahrer rumheulen.
". . . ich habe heute um 7:00 angefangen,
erst um 10:00 hatte ich 15min pause für den ersten kaffee.
um 14:00 habe ich zweite pause, zwei stullen zur mittag, von 15min.
jetzt ist es 16:00, ich habe jetzt 8,5 stunden hintereinander auf dem bock durchgeackert, non stop gefahren.
kein scheiss alter, ich bin sowas von fertig.
das alles für 8,50/h . . ."

ich finde,
eine 50%ige auslastung ist ein gesundes mass.
der tarif muss also so sein,
dass bei einer 30 minutigen fahrt, ca. 10km,
genug eingenommen werden kann, z.zt. 27-30,-
die restlichen 30min bleiben für
taxenstand anfahren,
warten auf den nächsten auftrag,
ggf. anfahrt zum auftrag.
Zuletzt geändert von taxipost am 31.03.2015, 18:50, insgesamt 1-mal geändert.
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