Betriebssitz im Wohngebiet....
Betriebssitz im Wohngebiet....
....wird bald der Vergangenheit angehören. Bei Konzessionsverlängerungen oder Neuerteilungen von Konzessionen findet in Zusammenarbeit mit dem Bauamt der Stadt Neumünster ein Abgleich statt, ob sich der Betriebssitz eines Taxiunternehmen in einem Wohngebiet befindet! Ist dieses der Fall, muß auf einen anderen Betriebssitz in einem Misch-oder Gewerbegebiet ausgewichen werden! Die Verkehrsbehörde verlangt den Nachweis in Form eines Mietvertrages über den Betriebssitz. Für jedes Fahrzeug muß ein Stellplatz am Betriebsitz vorhanden sein und die Fahrzeuge müssen auch nach Schichtende am Betriebssitz abgestellt werden und dürfen vom Fahrer nicht mit nach Hause in ein Wohngebiet genommen werden!
Prost Mahlzeit kann ich da nur sagen.....und frage mich gleichzeitig warum der Gas-und Wasserinstallateur oder der Schornsteinfeger sein Werkstattfahrzeug am Wochenende mit nach Hause nehmen und vor seiner Tür parken darf?! Wieviele Gewerbefahrzeuge von Handwerkern stehen am Wochenende in Wohngebieten herum? Wieviele Fahrzeuge zur Schülerbeförderung findet man am Wochenende in Wohngebieten! Gleiches Recht für alle!
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Prost Mahlzeit kann ich da nur sagen.....und frage mich gleichzeitig warum der Gas-und Wasserinstallateur oder der Schornsteinfeger sein Werkstattfahrzeug am Wochenende mit nach Hause nehmen und vor seiner Tür parken darf?! Wieviele Gewerbefahrzeuge von Handwerkern stehen am Wochenende in Wohngebieten herum? Wieviele Fahrzeuge zur Schülerbeförderung findet man am Wochenende in Wohngebieten! Gleiches Recht für alle!
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Zuletzt geändert von Wattwurm am 30.01.2014, 12:12, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Betriebssitz im Wohngebiet....
Kann man es Unternehmern mit Privatnutzung auch verbieten? So wie deiner einer Wattwurm der Berühmte? Hast du die Sache angezettelt?
Re: Betriebssitz im Wohngebiet....
Um Gottes Willen nein, ich habe das nicht angezettelt! Und das meiner einer da im Artikel erwähnt wird, ist mir eigentlich etwas unangenehm und wurde von mir auch nicht authorisiert. Aber nun steht das da so drin im Artikel und deshalb sage ich mal alles Banane...!
Die Geschichte begann im Stadtteil NMS-Ruthenberg. Ein reines Wohngebiet! Da gibt es einen Mehrwagenunternehmer und der hatte ein wenig Streß mit einem Nachbarn. Das ging vor´s Gericht! Blöde nur das dieser Nachbar ausgerechnet beim Bauamt beschäftigt ist....! So und nun haben wir den Salat....!
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- oldstrolch
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Re: Betriebssitz im Wohngebiet....
na da sollte man erstmal die anstehenden klagen abwarten....
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
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Re: Betriebssitz im Wohngebiet....
Ist das so ein Parkplatznotstandsgebiet dort oder warum hat der Herr Nachbar Stunk gemacht?
Willst Du kein Fallobst, dann pflück vom Baum.
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Betriebssitz im Wohngebiet....
Das Problem sind bei solchen Streitigkeiten weniger die EWU sondern die Fahrer der MWU.
Lautes Türenschlagen, Fußmattenausklopfen, das Erzählen der Erlebnisse der vergangenen Schicht in einer Lautstärke welche noch zwei Häuser weiter zu verstehen ist, Motor laufen lassen und das Anfahren von mindestens einem weiteren Privatwagen (inkl. dem Warmlaufen beim Scheibenkratzen) können Nachbarn schon stören.
Das einfache abstellen der "Dienstwagen" ist seltener das Problem.
Lautes Türenschlagen, Fußmattenausklopfen, das Erzählen der Erlebnisse der vergangenen Schicht in einer Lautstärke welche noch zwei Häuser weiter zu verstehen ist, Motor laufen lassen und das Anfahren von mindestens einem weiteren Privatwagen (inkl. dem Warmlaufen beim Scheibenkratzen) können Nachbarn schon stören.
Das einfache abstellen der "Dienstwagen" ist seltener das Problem.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 30.01.2014, 17:48, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
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Bei den MWU kann ich die Stadt verstehen, aber Einzelunternehmer (wie Watti) belästigen definitiv nicht mehr als Privatautos, das muss die Behörde berücksichtigen.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: Betriebssitz im Wohngebiet....
Sollte sie definitiv, allerdings ist es hier auch so das die Behörden (in diesem Falle das Ordnungsamt) erst tätig werden wenn nachvollziehbare Beschwerden eingehen.
Das sollte bei Watti kein Problem sein.
Ich selber habe die Wagenpflege zum Schichtende auch auf eine Tankstelle ausgelagert um die Anwohner nicht zu stören, fünf Türen plus eine Heckklappe können Nachts um 3 Uhr schon sehr laut sein.
Das sollte bei Watti kein Problem sein.
Ich selber habe die Wagenpflege zum Schichtende auch auf eine Tankstelle ausgelagert um die Anwohner nicht zu stören, fünf Türen plus eine Heckklappe können Nachts um 3 Uhr schon sehr laut sein.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 30.01.2014, 19:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Betriebssitz im Wohngebiet....
Also ich als Alleinfahrer dürfte keine Probleme bekommen. Ich wohne in einem Mischgebiet. In meiner Straße gibt es massig Gewerbe sowie jede Menge Anlieferverkehr per LKW!
Wenn die Behörde die Betriebssitzproblematik restriktiv auslegt, werden sich etliche Unternehmer einen anderen Betriebssitz suchen müssen. Was mich an dieser Angelegenheit allerdings stört ist die Einseitigkeit mit der man fast ausschließlich gegen Taxiunternehmer vorgeht!
Was ist mit den Maltesern oder den Johannitern, deren Fahrer Schülerfahrten oder Behindertenfahrten durchführen und die ihre Fahrzeuge auch in reinen Wohngebieten nach Feierabend abstellen? Das ist doch auch nicht in Ordnung, oder? Und das ein namhaftes Busunternehmen mit einem D vorneweg im Firmennamen in Neumünster seinen Betriebssitz in der Schwabenstr. gleich neben ein Waldorf-Kindergarten hat, ist das in Ordnung? Also wenn schon, denn schon. Dann wollen wir mal hier richtig aufräumen!
Wenn die Behörde die Betriebssitzproblematik restriktiv auslegt, werden sich etliche Unternehmer einen anderen Betriebssitz suchen müssen. Was mich an dieser Angelegenheit allerdings stört ist die Einseitigkeit mit der man fast ausschließlich gegen Taxiunternehmer vorgeht!
Was ist mit den Maltesern oder den Johannitern, deren Fahrer Schülerfahrten oder Behindertenfahrten durchführen und die ihre Fahrzeuge auch in reinen Wohngebieten nach Feierabend abstellen? Das ist doch auch nicht in Ordnung, oder? Und das ein namhaftes Busunternehmen mit einem D vorneweg im Firmennamen in Neumünster seinen Betriebssitz in der Schwabenstr. gleich neben ein Waldorf-Kindergarten hat, ist das in Ordnung? Also wenn schon, denn schon. Dann wollen wir mal hier richtig aufräumen!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 30.01.2014, 23:16, insgesamt 4-mal geändert.
Re: Betriebssitz im Wohngebiet....
https://www.shz.de/lokales/holsteinisch ... 71806.html
Ich hoffe, Ordnungsbehörde und Bauaufsicht prüfen auch die Rechtmäßigkeit des Betriebssitzes der Firma Dehn´s Reisen in der Schwabenstr. in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Waldorf-Kindergarten. Ich hoffe Ordnungsbehörde und Bauaufsicht prüfen auch, ob das in Ordnung ist, wenn Fahrer der Malteser, Medicar und der Johanniter, ihre Fahrzeuge nach Feierabend mit nach Hause in ein Wohngebiet nehmen dürfen. Ich hoffe die Ordnungsbehörde und die Bauaufsicht prüfen auch ob der Handwerker, der über das Wochenende sein Werkstattfahrzeug vor seiner Haustür abstellt, das auch darf. Was mich an dieser Angelegenheit stört ist die Einseitigkeit mit der man ausschließlich gegen Taxiunternehmer vorgeht. Und mich stört das die Politessen der Ordnungsbehörde jeden Tag an unseren mit Privatautos zugeparkten Taxistand gegenüber Karstadt vorbei spazieren ohne dort Knöllchen zu verteilen!
Die Ordnungsbehörde sollte sich besser damit beschäftigen, was eigentlich passiert wenn 2015 der Mindestlohn kommt und die Taxiunternehmer ihre Fahrer um 22 Uhr nach Hause schicken, weil Erlöse und Löhne einfach nicht zusammen passen. Die Ordnungsbehörde sollte sich mal damit befassen, wie man dann unter den geänderten Bedingungen, dennoch die Nachfrage nach Taxen in angemessener Zeit bedienen kann. Und DAS....wird nur im Konsens mit uns Taxiunternehmern gehen. Will sich die Ordnungsbehörde diesen Konsens mit ihrer harten und einseitigen Vorgehensweise verbauen?
Ich hoffe, Ordnungsbehörde und Bauaufsicht prüfen auch die Rechtmäßigkeit des Betriebssitzes der Firma Dehn´s Reisen in der Schwabenstr. in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Waldorf-Kindergarten. Ich hoffe Ordnungsbehörde und Bauaufsicht prüfen auch, ob das in Ordnung ist, wenn Fahrer der Malteser, Medicar und der Johanniter, ihre Fahrzeuge nach Feierabend mit nach Hause in ein Wohngebiet nehmen dürfen. Ich hoffe die Ordnungsbehörde und die Bauaufsicht prüfen auch ob der Handwerker, der über das Wochenende sein Werkstattfahrzeug vor seiner Haustür abstellt, das auch darf. Was mich an dieser Angelegenheit stört ist die Einseitigkeit mit der man ausschließlich gegen Taxiunternehmer vorgeht. Und mich stört das die Politessen der Ordnungsbehörde jeden Tag an unseren mit Privatautos zugeparkten Taxistand gegenüber Karstadt vorbei spazieren ohne dort Knöllchen zu verteilen!
Die Ordnungsbehörde sollte sich besser damit beschäftigen, was eigentlich passiert wenn 2015 der Mindestlohn kommt und die Taxiunternehmer ihre Fahrer um 22 Uhr nach Hause schicken, weil Erlöse und Löhne einfach nicht zusammen passen. Die Ordnungsbehörde sollte sich mal damit befassen, wie man dann unter den geänderten Bedingungen, dennoch die Nachfrage nach Taxen in angemessener Zeit bedienen kann. Und DAS....wird nur im Konsens mit uns Taxiunternehmern gehen. Will sich die Ordnungsbehörde diesen Konsens mit ihrer harten und einseitigen Vorgehensweise verbauen?
Zuletzt geändert von Wattwurm am 31.01.2014, 01:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Betriebssitz im Wohngebiet....
Wieso bist eigentlich nicht Du Watti der Obmann in Neumünster und redest mal Klartext mit den Behörden....?
Im Übrigen, nehme ich mal an, dass, welche Verordnung euer Bauamt da auch immer gerade exekutiert, es rechtlich nicht haltbar sein wird, einen Taxiunternehmer einerseits wegen Privatnutzung des Dienstfahrzeuges nach der 1% Regel zu behandeln und andererseits zu sagen, er muss erstmal mit dem Linienbus zu seinem Betriebssitz fahren, wenn er mit seinem Dienstfahrzeug zum Brötchenkaufen fahren will...
Im Übrigen, nehme ich mal an, dass, welche Verordnung euer Bauamt da auch immer gerade exekutiert, es rechtlich nicht haltbar sein wird, einen Taxiunternehmer einerseits wegen Privatnutzung des Dienstfahrzeuges nach der 1% Regel zu behandeln und andererseits zu sagen, er muss erstmal mit dem Linienbus zu seinem Betriebssitz fahren, wenn er mit seinem Dienstfahrzeug zum Brötchenkaufen fahren will...
Re: Betriebssitz im Wohngebiet....
Bei uns wird der Taxiobmann in einer Unternehmerversammlung gewählt. Die Mehrheitsverhältnisse in dieser Versammlung sind eindeutig. Der Marktführer schickt die meisten Unternehmer in diese Versammlung. Das dann der eigene Kandidat gewählt wird wundert dann nicht wirklich. Wir hatten auf der letzten Versammlung einen ( guten) unabhängigen Kandidaten, der aber auf Grund der Mehrheitsverhältnisse kein Chance hatte!
Mir ist zu Gehör gekommen das Einwagenunternehmer ohne Privat-PKW wohl von der Betriebssitzprolematik ausgenommen werden! Im übrigen wird der Betriebssitz erst bei Konzessionsverlängerungen oder Neuerteilungen abgeprüft!
MWU will man allerdings aus Wohngebieten raus haben! Dagegen ist rein rechtlich auch nichts einzuwenden, wenn das für alle gilt. Also auch für Fahrer der Malteser oder der Johanniter oder der Fahrer von Medicall, deren Fahrzeuge man häufig bei den Fahrern in Wohngebieten vor deren Haustür stehen sieht. Oder auch für Handwerker die ihre Gewerbefahrzeuge mit nach Hause nehmen! Ich wehre mich also dagegen das man die volle Härte des Gesetzes nur uns Taxler spüren läßt und andere ungeschoren davon kommen!
Vor diesem Hintergrund betrachtet, hat die Ordnungsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Bauamt eine richtige Lawine losgetreten. An der Betriebssitzproblematik hängt also noch viel mehr dran als nur ein paar Taxiunternehmer. Manchmal ist besser einfach mal wegzugucken und sich um die Kaffeemaschine oder den Gummibaum im Büro zu kümmern!
Mir ist zu Gehör gekommen das Einwagenunternehmer ohne Privat-PKW wohl von der Betriebssitzprolematik ausgenommen werden! Im übrigen wird der Betriebssitz erst bei Konzessionsverlängerungen oder Neuerteilungen abgeprüft!
MWU will man allerdings aus Wohngebieten raus haben! Dagegen ist rein rechtlich auch nichts einzuwenden, wenn das für alle gilt. Also auch für Fahrer der Malteser oder der Johanniter oder der Fahrer von Medicall, deren Fahrzeuge man häufig bei den Fahrern in Wohngebieten vor deren Haustür stehen sieht. Oder auch für Handwerker die ihre Gewerbefahrzeuge mit nach Hause nehmen! Ich wehre mich also dagegen das man die volle Härte des Gesetzes nur uns Taxler spüren läßt und andere ungeschoren davon kommen!
Vor diesem Hintergrund betrachtet, hat die Ordnungsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Bauamt eine richtige Lawine losgetreten. An der Betriebssitzproblematik hängt also noch viel mehr dran als nur ein paar Taxiunternehmer. Manchmal ist besser einfach mal wegzugucken und sich um die Kaffeemaschine oder den Gummibaum im Büro zu kümmern!
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Re: Betriebssitz im Wohngebiet....
bevor du in deiner blinden wut irgendwelche Firmennamen nennst,lieber wattwurm,lese noch mal deine einleitung.vor allem wo die genannte firma sitzt (nämlich im misch/industriegebiet)und ob der waldorfkindergarten vor der industrie da war.und vergiss nicht andere anliegende firmen die dort ansässig sind und alle EIGENE parkplätze vorweisen können.also erst denken dann posten....
Wattwurm hat geschrieben:! Ist dieses der Fall, muß auf einen anderen Betriebssitz in einem Misch-oder Gewerbegebiet ausgewichen werden! Die Verkehrsbehörde verlangt den Nachweis in Form eines Mietvertrages über den Betriebssitz. Für jedes Fahrzeug muß ein Stellplatz am Betriebsitz vorhanden sein und die Fahrzeuge müssen auch nach Schichtende am Betriebssitz abgestellt werden und dürfen vom Fahrer nicht mit nach Hause in ein Wohngebiet genommen werden!
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
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Re: Betriebssitz im Wohngebiet....
Ja, natürlich nenne ich Firmennamen. Warum auch nicht? Prüfen kann man in diesem Zusammenhang doch jeden Betriebssitz! Und das ist das worauf es auch hinauflaufen sollte. Und nicht nur das man einseitig die Betriebssitze der Taxiunternehmen prüft! Mir geht es um die Gerechtigkeit!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 02.02.2014, 08:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Betriebssitz im Wohngebiet....
dann geh bitte auf meinen kompletten antwortpost ein.Wattwurm hat geschrieben: Mir geht es um die Gerechtigkeit!
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dein eingangspost beinhaltet in meinen augen einen nachbarschaftskrieg in den jemand verwickelt ist der in neumünster etwas zu sagen hat.leider missbraucht er seine macht und schießt mit kanonen auf spatzen. irgend ein gericht wird diesen gernegroß stoppen....
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Re: Betriebssitz im Wohngebiet....
Das es sich um einen persönlichen Rachefeldzug eines betroffenen Anliegers handelt ist nicht ganz auszuschließen! Dafür gibt es aber keine Beweise und deshalb werde ich das hier im Forum auch nicht als Tatsache behaupten!
Wie dem auch sei sind Betriebssitze in Wohngebieten problematisch und DAS sollte für alle Betriebe gelten. Für den kleinen Handwerker genauso wie für einen Taxenbetrieb mit mehreren Fahrzeugen oder für einen Busbetrieb! Was Wohngebiet, Mischgebiet oder Gewerbegebiet ist, das wird das Bauamt prüfen und ich hoffe das dann alle Betriebe die ihren Betriebssitz in einem Wohngebiet haben, sich etwas anderes suchen müssen und nicht nur Taxiunternehmer!
Gängige Praxis ist es das etliche auswärtige Taxiunternehmer als Betriebssitz die Adresse ihrer Zentrale angeben. Das geht in Ordnung, wenn zusätzlich zu den anderen Anforderungen an einen Betriebssitz.... für jedes der dort gemeldeten Fahrzeuge auch ein Parkplatz nachweisbar ist! Das Thema birgt eine gewisse Brisanz auch über Neumünster hinaus!
Zum besagten Busunternehmen: Ich habe nie behauptet das der Betriebssitz dort ungesetzlich wäre, sondern habe lediglich gefordert das bei einer Betriebssitzüberprüfung keine Ausnahmen gemacht werden dürfen, nach dem Motto: Die Kleinen henkt man, die Großen läßt man laufen! Das sind zwei Paar völlig verschiedene Schuhe! Wenn dann bitte alle bitte mit in die Betriebssitzüberprüfung mit einbeziehen, alles andere würde an Rechtsbeugung grenzen!
Natürlich ist die Stadt im Recht, wenn sie Unternehmer in Wohngebieten auffordert sich einen anderen Betriebssitz zu suchen! Da gibt´s überhaupt nichts dran zu rütteln. Aber wie bereits erwähnt dann bitte soll das auch für alle gelten! Es darf da keine Ausnahmen geben und ich weiß nicht ob man sich mit dieser sehr umfangreichen Aufgabe in der Behörde nicht etwas verhebt!
Ich als Beamter würde dafür plädieren im Zweifelsfall mich um die Entkalkung der Kaffeemaschine, der Umtopfung des Gummibaums oder um das hier: http://www.pearl.de/a-NC1433-5955.shtml ...zu kümmern!
Wie dem auch sei sind Betriebssitze in Wohngebieten problematisch und DAS sollte für alle Betriebe gelten. Für den kleinen Handwerker genauso wie für einen Taxenbetrieb mit mehreren Fahrzeugen oder für einen Busbetrieb! Was Wohngebiet, Mischgebiet oder Gewerbegebiet ist, das wird das Bauamt prüfen und ich hoffe das dann alle Betriebe die ihren Betriebssitz in einem Wohngebiet haben, sich etwas anderes suchen müssen und nicht nur Taxiunternehmer!
Gängige Praxis ist es das etliche auswärtige Taxiunternehmer als Betriebssitz die Adresse ihrer Zentrale angeben. Das geht in Ordnung, wenn zusätzlich zu den anderen Anforderungen an einen Betriebssitz.... für jedes der dort gemeldeten Fahrzeuge auch ein Parkplatz nachweisbar ist! Das Thema birgt eine gewisse Brisanz auch über Neumünster hinaus!
Zum besagten Busunternehmen: Ich habe nie behauptet das der Betriebssitz dort ungesetzlich wäre, sondern habe lediglich gefordert das bei einer Betriebssitzüberprüfung keine Ausnahmen gemacht werden dürfen, nach dem Motto: Die Kleinen henkt man, die Großen läßt man laufen! Das sind zwei Paar völlig verschiedene Schuhe! Wenn dann bitte alle bitte mit in die Betriebssitzüberprüfung mit einbeziehen, alles andere würde an Rechtsbeugung grenzen!
Natürlich ist die Stadt im Recht, wenn sie Unternehmer in Wohngebieten auffordert sich einen anderen Betriebssitz zu suchen! Da gibt´s überhaupt nichts dran zu rütteln. Aber wie bereits erwähnt dann bitte soll das auch für alle gelten! Es darf da keine Ausnahmen geben und ich weiß nicht ob man sich mit dieser sehr umfangreichen Aufgabe in der Behörde nicht etwas verhebt!
Ich als Beamter würde dafür plädieren im Zweifelsfall mich um die Entkalkung der Kaffeemaschine, der Umtopfung des Gummibaums oder um das hier: http://www.pearl.de/a-NC1433-5955.shtml ...zu kümmern!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 02.02.2014, 21:19, insgesamt 1-mal geändert.
- oldstrolch
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Re: Betriebssitz im Wohngebiet....
ein taxibetrieb ist ein sogenanntes "stilles" gewerbe.das darf sehr wohl in einem wohngebiet betrieben werden .was jahrzehnte lang rechtens war kann morgen nicht unkommentiert unrecht sein...Wattwurm hat geschrieben:!
Natürlich ist die Stadt im Recht, wenn sie Unternehmer in Wohngebieten auffordert sich einen anderen Betriebssitz zu suchen!
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Re: Betriebssitz im Wohngebiet....
Man muss nur dran glauben, Oldstrolch. Mir sind aus Lübeck auch zwei ähnliche Fälle bekannt. Einer liegt bestimmt schon 15 Jahre zurück. Der andere ist noch recht aktuell. Ein dritter Unternehmer parkte seine Autos immer auf einem Tankstellengelände, obwohl für seine damals 5 Taxen auf seinem Grundstück und in seinem Wohngebiet ausreichen Platz gewesen wäre.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
- oldstrolch
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Re: Betriebssitz im Wohngebiet....
das einzelkämpfer wie watti wohl nicht betroffen sind steht ja wohl kaum zur debatte.selbst mehrwagenunternehmen die im wohngebiet auf eigenem grundstück ausreichend parkraum haben sind wohl auch aussen vor.selbst dein beispiel, am, mit dem parken auf der tanke ist ja wohl ok ,wenn das mit dem tankepächter abgesprochen ist.
bei mehrwagenunternehmen die in nem wohnbunker mit x mietparteien besetzt sind ist da wohl eher ärger vorprogrammiert.und da kann man Leute verstehen wenn sie mekkern.
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Re: Betriebssitz im Wohngebiet....
Tja, am besten kauft man sich 10 Hektar Land, baut dort seine Firma, Werkstatt, Garagen für die Taxen, Wohngebäude mit 2 Raumwohnungen für die Angestellten und betreibt nebenbei noch eine Tankstelle mit Waschanlage.