Tarifantrag Neumünster abgelehnt!

Wattwurm
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Tarifantrag Neumünster abgelehnt!

Beitrag von Wattwurm » 14.11.2013, 14:11

Zur Erinnerung: Der Tarifantrag sah eine Erhöhung der Grundgebühr von 3,10 Euro auf 3,50 Euro vor, sowie die Einführung eines GR-Zuschlages in Höhe von 3.- Euro. Der Kilometertarif ( 1,60 € ) sowie die Wartezeit sollten unverändert bleiben!

Die IHK hat ihre Ablehnung umfangreich auf 4 Seiten begründet und das Schreiben liegt dem Rechtsamt der Stadt Neumünster vor. Der Leiter der Verkehrsbehörde sieht sich auf Grund der ablehnenden Haltung der IHK außer Stande unseren Antrag auf Tariferhöhung zu befürworten!

Wir sind gespannt auf die Begründung!

eichi
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Beitrag von eichi » 14.11.2013, 14:27

Mit anderen Worten:
Die Entscheidung über den Taxentarif liegt nicht beim Rechtsamt,
sondern bei der IHK. Das Rechtsamt ist also lediglich Dienstleister
(Befehlsempfänger) der IHK Neumünster.

Gehts noch?

Euer Tarifantrag war doch vermutlich auch begründet?
Kommst du an das ablehnende Schreiben heran? Wäre mal interessant.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Beitrag von Wattwurm » 14.11.2013, 15:15

Die letzte Tariferhöhung liegt 2 Jahre zurück. Bei einer durchschnittlichen Tourenwertigkeit von 8.- Euro innerhalb des Tarifgebietes wäre das eine durchschnittliche Tariferhöhung von 5 Prozent gewesen! Wie ich meine eine sehr moderate Tariferhöhung! Ich kann mir nur vorstellen .... das die IHK bestrebt ist, die Tarifunterschiede in den einzelnen Kommunen nicht zu groß werden zu lassen! Aber dann sollte sie mal einen diskreten Blick nach Kiel werfen. Dort ist der Tarif mit einer der schlechtesten in Schleswig-Holstein! Dort hätte dann die IHK auch intervenieren müssen und auf eine massivere deutlichere Erhöhung des Tarifes bestehen müssen. Hat sie natürlich nicht gemacht! Sollen Lübeck und Neumünster jetzt 20 Jahren warten bis Kiel endlich das Tarifniveau von Neumünster und Lübeck erreicht haben?

Im Anhörungsverfahren spielt die IHK eine tragende Rolle. Wenn die IHK sich quer legt und die Tariferhöhung nicht befürwortet, dann möchte ich den Verkehrsdezernenten sehen der dennoch die Tariferhöhung genehmigt. Das käme einem Affront gleich und würde die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit erschweren! Die Ablehnungsgründe werden derzeit noch vom Rechtsamt geprüft, aber die Ablehnungsgründe scheinen so gravierend zu sein, das die Verkehrsbehörde unseren Tarifantrag auf gar keinen Fall befürworten wird, obwohl wir ja laut Tenor des BZP unsere Tarife im Hinblick auf den bevorstehenden Mindestlohn um 20-25 Prozent erhöhen müßten..... ! Noch Fragen Kienzle....?

Die Tragik an der ganzen Sache ist, das in den vielen Telefonaten und Gesprächen alle Beteiligten, darunter auch die IHK, Verständnis und Einwilligungsbereitschaft für unsere Tariferhöhung signalisierten! Das hörte sich alles nach einem glatten Durchmarsch an! Und dann so ein Malheur....!

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Beitrag von Wattwurm » 14.11.2013, 16:16

Eichung nur nach vorheriger Terminanmeldung: Frau Boss vom Eichamt Kiel Tel.: 0431- 988-4480 nimmt Eure Anmeldungen entgegen!

Eigentlich widerstrebt es mir ja der IHK zum Teil Recht zu geben. Aber Neumünster hat den höchsten Anteil an HartzIV-Empfängern, die höchste Arbeitslosenquote und die niedrigste Kaufkraft in Schleswig-Holstein aber mit den teuersten Taxitarif! Paßt das zusammen? Hier steht es schwarz auf weiß: http://www.prognos.com/Zukunftsatlas-20 ... 898.0.html

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Beitrag von Wattwurm » 14.11.2013, 18:06

Deprimierend wenn es von "Oben" heißt. Lieber alle 2 Jahre eine kleine Tariferhöhung als alle 10 Jahre den ganz großen Schluck aus der Pulle und wenn dann so eine Minimalforderung abgeschmettert wird!

Es wird Zeit den Taxentarif an die allgemeinen Erhöhungen im ÖPNV also an den HVV oder an die VHH zu koppeln! Das es da eine Automatik gibt und man nicht jedesmal auf 200 Seiten eine Tariferhöhung begründen muß!

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Re: Tarifantrag Neumünster abgelehnt!

Beitrag von Wattwurm » 23.01.2014, 15:18

So nach langen Hin-und Her und diversen Irritationen....geht der Tarifantrag nun doch als Vorlage in die Ratsversammlung! Der Tarifantrag wurde auch nicht abgelehnt wie ich es fälschlicherweise formuliert habe, sondern lediglich zurückgestellt aus welchen Gründen auch immer!

Ich finde das immer ganz witzig wenn die alten Männer in der BZP-Zentrale herumposaunen, das Taxigewerbe muß die Tarife um mindestens 25 % anheben um den Mindestlohn zu überleben, aber hier vor Ort in der gängigen Praxis müssen wir um jedes Prozent feilschen wie auf einem orientalischen Basar! Und 25 % sind absolut illusorisch und wirklichkeitsfremd!

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 23.01.2014, 17:01

Na, dann sollten eure Unternehmer die Zahlung sämtlicher an die Gemeinde und/oder IHK zu entrichtenden Gebühren auch zunächst einmal "zurückstellen", bis die Bonzen ihre Arbeit machen.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Re: Tarifantrag Neumünster abgelehnt!

Beitrag von Wattwurm » 23.01.2014, 18:50

Dort wo man einen adäquaten Taxentarif hat, also in den Kommunen in denen es keinen all zugroßen Nachhol-bzw. Anpassungsbedarf gibt, sollte man tatsächlich regelmäßige Taxitariferhöhungen an den ÖPNV der regionalen Verkehrsträger koppeln.Wenn der HVV die Fahrpreise um 2,5 % erhöht, dann stützt sich der HVV auf die Fakten und Zahlenwerke, auf die wir uns gegenüber den Genehmigungsbehörden ebenfalls berufen!

Nur mit einem Unterschied: Bei der HVV sitzen Profis, die nichts anderes zu tun haben, als sich das ganze Jahr über mit der Tarifproblematik intensiv zu beschäftigen. Wir haben dazu weder die Zeit noch das Wissen, wir sind alle mehr oder weder Laiendarsteller die dafür 250 Stunden ihrer ohnehin knapp bemessenen Freizeit opfern müssen, ehrenamtlich versteht sich! Wenn die Genehmigungsbehörden ein Interesse daran haben, das das Taxigewerbe in ihrer Stadt auf einer guten wirtschaftlichen Basis steht, dann sollte die Genehmigungsbehörde dieses Anliegen aktiv unterstützen!

Neumünster hat vom Prinzip her einen adäquaten und auch Mindestlohnfesten Taxitarif, das Problem in Neumünster sind die vielen Kurzstrecken also die geringe Tourenwertigkeit ( 8 € ) und die geringe Nachfrage auf Grund der niedrigen Kaufkraft in Neumünster. Vom Prinzip her aber ist unser Tarif nicht schlecht, wenn auch nicht überragend!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 23.01.2014, 19:07, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Tarifantrag Neumünster abgelehnt!

Beitrag von Wattwurm » 03.04.2014, 14:20

Die Kuh ist vom Eis!!!!!! Endlich wurde unserem Tarifantrag stattgegeben und zum 1.Juni genehmigt!!! Damit hühnern wir nun fast ein Jahr mit herum.... :twisted:

http://www.shz.de/lokales/holsteinische ... 76986.html

Und wieder einmal mehr, hat sich die IHK als Bremser erwiesen. Leute, die IHK wird es sein die uns auf dem Weg zu einem mindestlohntauglichen Tarif die dicksten Knüpel zwischen die Beine wirft! Tariferhöhungen im zweistelligen Bereich ist für die IHK ein rotes Tuch! Nicht die Politik, auch nicht die Behörden, es wird die IHK sein die Njet sagt!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 03.04.2014, 14:34, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Tarifantrag Neumünster abgelehnt!

Beitrag von am » 03.04.2014, 14:53

Eure Tariferhöhung ist eine Nullnummer. 40 Cent pro Tour. Dafür lohnt sich das Schreiben eines Antrages noch nicht einmal. Diese Anpassung liefert noch nicht einmal die Grundlage, um Preise für Fernfahrten anzupassen, bei denen die Grundgebühr ohnehin kein Thema ist. Naja, wenigstens brauchen sich die Wattwürmer in Neumüster keine Gedanken zu machen, die ohnehin einen Rechungsfahrtenanteil von 80% haben - zum KK Tarif. :wink:
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Tarifantrag Neumünster abgelehnt!

Beitrag von Wattwurm » 03.04.2014, 15:04

Alles richtig! Das wird hier von den meisten auch so gesehen!

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Re: Tarifantrag Neumünster abgelehnt!

Beitrag von ham-burger » 03.04.2014, 17:08

...dass es dann - wie euer Obmann es fordert - ab 2015 deutlich teurer werden muss, ist ja dann absehbar auch vom Tisch.
Wenn ein Antrag ein Jahr gären muss bevor er reif ist, ist mit der nächsten Anpassung ja wohl frühestens in 2017 zu rechnen...

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Re: Tarifantrag Neumünster abgelehnt!

Beitrag von Wattwurm » 04.04.2014, 07:01

Bei den Behörden muß man ziemlich dicke Bretter bohren bis man dort auf Verständnis stößt. Offensichtlich hat sich dort noch nicht herumgesprochen das der Mindestlohn auch für das Taxigewerbe gilt!

Die IHK muß ja formell in das Anhörungsverfahren mit eingebunden werden, es wäre schön wenn man die Stellungnahme der IHK in Zukunft ignoriert. Die sollen gerne ihren Text aufsagen aber dann ab damit in den Schredder. Wir müssen notwendige Tariferhöhungen auch ohne Zustimmung der IHK durch die Instanzen prügeln!

Wenn ich als "Schütze A_rsch im letzten Glied" das schon weiß das mit der IHK Tariferhöhungen im zweistelligem Bereich fast unmöglich sind, dann erwarte ich vom Kolonnenführer dem BZP, das er das auch weiß. Im übrigen wirken sich Tariferhöhungen von 25 % plus X wie der BZP sie sich auf die Fahne geschrieben hat, nicht nur Nachfragemindernd auf das Geschäft aus sondern sind politisch überhaupt nicht durchsetzbar! Wenn man in Lübeck die beantragte Tariferhöhung in Höhe von 14 % ohne Abstriche durchsetzen kann, dann wäre das schon ein ganz großer Erfolg! Mehr geht zur Zeit nicht! 25% plus X ist komplett an der Realität vorbei...! Die merken nix mehr die alten Männer beim BZP!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 04.04.2014, 07:25, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Tarifantrag Neumünster abgelehnt!

Beitrag von Wattwurm » 04.04.2014, 07:33

Die nächste Ratsversammlung findet am Dienstag den 15 .April um 17 Uhr statt. Da für den Mai keine Ratsversammlung vorgesehen ist und der neue Tarif zum 1.Juni in Kraft treten soll, muß das bis dahin noch auf die Tagesordnung!

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Re: Tarifantrag Neumünster abgelehnt!

Beitrag von Wattwurm » 06.04.2014, 11:59

Ratsversammlung am 15.04. um 17 Uhr

http://www.neumuenster.de/cms/index.php?article_id=6877

Top 21: Der Ratsversammlung wird gemäß § 55 Abs. 3 LVwG der Entwurf der Stadtverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Stadt Neumünster vorgelegt.

Vorgelegt, das heißt es wird nicht darüber abgestimmt! Das Ding ist endlich, endlich durch! Bezogen auf eine durchschnittliche Tour entspricht das einer Tariferhöhung von 5 Prozent. Wir werden abwarten, was die Politik in Sachen Mindestlohn entscheidet und dann nötigenfalls erneut einen Antrag auf Tariferhöhung einbringen. Luft nach Oben ist ja doch durchaus vorhanden.... :wink:

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Re: Tarifantrag Neumünster abgelehnt!

Beitrag von Wattwurm » 18.06.2014, 14:01

Hallo geht´s noch? Die Fraktion BfB/Piraten wollen die längst beschlossene Tariferhöhung wieder kippen. Das BfB ( Bündnis für Bürger ) ist in NMS durch eine Abspaltung mit den LINKEN zustande gekommen. Gerade diese Parteiencoleur hat am vehementesten den Mindestlohn gefordert. Die Konsequenzen wollen sie aber nicht mittragen!

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Re: Tarifantrag Neumünster abgelehnt!

Beitrag von Wattwurm » 19.06.2014, 20:03

Meine 1. Mail an das BfB von gestern ( Bündnis für Bürger )

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger vom Bündnis für Bürger,

als gewerbepolitisch engagierter Ein-Wagen-Taxiunternehmer ist mir zu Ohren gekommen, das das BfB der letzten Taxitariferhöhung skeptisch bis ablehnend gegenübersteht.

Das Taxigewerbe besteht hauptsächlich aus Unternehmern die lediglich 1-2 Fahrzeuge betreiben. Es ist also kleingewerblich strukturiert und Unternehmer mit mehr als 5 Taxen sind in Neumünster die Minderheit. Der überwiegende Teil der Taxiunternehmer beschäftigt 1-2 festangestellte Mitarbeiter. Der Stundenlohn beträgt durchschnittlich 6,50 Euro bei einem durchschnittlichen Stundenumsatz in Höhe von 16,50 Euro. Der Taxiunternehmer fährt ebenfalls in seinem Betrieb regelmäßig mit. Die wöchentliche Arbeitszeit beim Fahrpersonal beträgt 50-60 Stunden in der Woche. Das entspricht in etwa einem monatlichen Durchschnittsverdienst in Höhe von 1300-1500 Euro Brutto. Es handelt sich also, man muß es leider so sagen, um prekäre Arbeitsverhältnisse im Taxigewerbe, die nicht selten staatliche Hilfestellungen erfordern.

Die Arbeitszeit des Unternehmers geht über das was von mir geschildert wurde noch hinaus, weil nach Schichtende noch Bürotätigkeit in nicht unerheblichen Umfang zu verrichten ist. Ein selbstfahrender Einwagen-Taxiunternehmer mit einem festangestellten Fahrer und einer 450 Euro Kraft, kommt durchschnittlich auf ein zu versteuerndes monatliches Einkommen in Höhe von durchschnittlich 1500 Euro. Das reicht bei sparsamer Haushaltsführung um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Das reicht aber nicht für Altersrückstellungen, Rücklagen für eine neue Taxi ( Vollfinanzierung ohne Anzahlung ) oder einen regelmäßigen Urlaub.

Es reicht vielleicht gerade um nicht Hartz IV beantragen zu müssen. Und ich weiß mit ziemlicher Sicherheit, das es in Neumünster Taxiunternehmer gibt, die Hartz IV beziehen un die damit einen fairen Wettbewerb verzerren...!

Gerade bei uns Kleinunternehmern, wie sie im Taxigwerbe häufig anzutreffen sind, ist die Altersarmut vorprogrammiert!

Im Wissen darum, das die Mitarbeiter im Taxigewerbe nicht gerade fürstlich bezahlt werden, und wir als Taxiunternehmer für unsere Beschäftigten in der sozialen Fürsorgepflicht stehen, hat sich das Taxigewerbe mit dem bevorstehenden MINDESTLOHN inzwischen abgefunden und versucht sich damit so gut es geht zu arrangieren. Wir wollen zufriedene Mitarbeiter, denn nur zufriedene Mitarbeiter machen einen guten Job!

Einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro können nach dem heutigen Stand maximal 10-15 Prozent aller Taxiunternehmer in Neumünster bezahlen. 85-90 Prozent aller Taxiunternehmer wissen nicht, wie sie in ihrem Betrieb einen Mindestlohn ab dem 1.1.15 in dieser Höhe umsetzen können ohne Taxikonzessionen abzumelden und Personal zu kündigen. Jeder 3.-4. Arbeitsplatz im Neumünsteraner Taxigewerbe ist akut bedroht. Es ist eine Pleitewelle zu befürchten.

Das Resultat dieser Pleitewelle wird sein, das die Nachfrage nicht mehr zeitnah bedient werden kann. An Werktagen in den Abend-und Nachtstunden, wenn das Fahrtenaufkommen ohnehin sehr gering ist, wird kaum noch ein Taxiunternehmer einen Nachtschichtfahrer mehr beschäftigen können. In diesem Zeitraum fällt der durchschnittliche Stundenumsatz auf unter 10.- Euro. Nur noch die Wochenendnachtschichten werden sich halbwegs rentieren. Um einen Mindestlohn bezahlbar zu machen, muß ein durchschnittlicher Stundenumsatz in Höhe von mindestens 20 Euro erwirtschaftet werden. Aktuell stehen wir in Neumünster bei einem Stundenumsatz in Höhe von 16,50 Euro. Davon kann man keinen Mindestlohn bezahlen!

Im Vorgriff auf den Mindestlohn, wurde von den allermeisten Taxiunternehmer in Neumünster die letzte Tariferhöhung, gegen die sich das BfB sträubt, als Lachnummer empfunden und auch gar keinen Fall als ausreichend um den bevorstehenden Mindestlohn bezahlen zu können. Es gab in der Unternehmerschaft großen Unmut über diese Tariferhöhung. Und diese Tariferhöhung wird nicht lange Bestand haben. Auf gar keinen Fall ist der jetzige Taxitarif ausreichend um die noch bestehenden Arbeitsplätze zu sichern, wenn der Mindestlohn kommt.

Überall in Schleswig-Holstein liegen den Behörden Tariferhöhungsanträge vor. Neumünster wird mit seinem derzeitigen Taxitarif an das unterere Drittel durchgereicht werden.

Die Politik hat uns den Mindestlohn per Gesetz verordnet. Aber hat sie auch daran gedacht, das sich daraus Konsequenzen ergeben? Das einstmals relativ preisgünstige Produkte und Dienstleistungen dadurch teuer werden? Hier gilt "Umparken im Kopf" nicht nur bei den Unternehmern sondern auch in der Politik.

Mit freundlichem Gruß

http://www.taxi-heute.de/Taxi-Branche/t ... -Zentralen

http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/News ... be-bedroht

http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/News ... xigewerbes

http://www.taxi-zeitschrift.de/michael- ... 67947.html

http://www.abgeordnetenwatch.de/dirk_fi ... ml#q421282

Meine 2.Mail heute an das BfB:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger vom BfB, in meiner ersten Mail habe ich Ihnen beschrieben wie es um die derzeitige wirtschaftliche Situation des hiesigen Taxigewerbes bestellt ist. Nämlich schlecht.

Der Mindestlohn wird diese Situation weiter verschärfen. Wie dieser Mindestlohn mit der jetzigen Umsatz- und Gewinnsituation von den Unternehmern zu bezahlen sein wird, ist mir rätselhaft.

Wenn mir als selbstfahrender Einwagenunternehmer bei einem monatlichen Umsatz in Höhe von 3400 Euro nach Abzug aller Betriebsausgaben Abgaben und Steuern lediglich 1500-1700 Euro übrig bleiben um meinen Lebenunterhalt zu bestreiten, dann ist das deprimierend. Ohne Altersrücklagen oder Rückstellungen für einen Urlaub. Krank werden ist auch verboten und das Auto darf auch nicht kaputt gehen!

Der aktuelle Taxitarif gibt einen Mindestlohn nicht her. Da muß noch mehr kommen. Die letzte Tariferhöhung war eine Farce. Die Kosten der Eichung und der Umstellung des Taxameters sind damit erst nach einem Viertel Jahr eingespielt!

Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger dieser uns an´s Herz gewachsenen Stadt nicht abzocken. Damit würden wir uns nur den Ast absägen auf den wir sitzen. Aber wir kommen mit dem Mindestlohn nun an einen Punkt wo wir sagen, es geht nicht mehr ohne Taxitariferhöhungen die richtig Schmerzen verursachen. Uns Taxiunternehmer gefällt das auch nicht, aber uns bleibt keine andere Wahl. Es geht jetzt an das Eingemachte. Es geht um das Überleben einer ganzen Branche.

Der Bundesverband für das Taxi-und Mietwagengewerbe ( BZP) hat einen Tarifanhebungsrechner entwickelt um einen Mindestlohnfesten Taxitarif zu kalkulieren.

http://www.bzp.org/Content/MELDUNGEN/Ak ... P_1.2.xlsx

Nach meiner Kalkulation, die eine monatliche Funkgebühr in Höhe von 400 Euro sogar außer acht läßt, weil ich keiner Zentrale angehöre, benötigen wir unter Beibehaltung der aktuellen Grundgebühr in Höhe von 3,50 Euro einen Kilometerpreis m i n d e s t e n s in Höhe von 1,80 Euro und von 1,70 Euro bei einer Grundgebühr in Höhe von 4,00 Euro. Und damit hätten wir als Taxiunternehmer lediglich den Mindestlohn abdeckt nicht aber anderweitige Preissteigerungen berücksichtigt! Das ist keine Abzocke sondern wirtschaftliche Notwendigekit!

Wer A sagt muß auch B sagen. Uns Taxiunternehmern den Mindestlohn per Gesetz überzustülpen ist die eine Seite der Medaille, die andere Seite ist die daraus entstehenden Konsequenzen, also Preissteigerungen, zu tragen!

Wir wollen nicht auf Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung zurückgreifen müssen, um überleben zu können. Und deswegen benötigen wir einen Tarif der uns ein sauberes Arbeiten ermöglicht!

Ich hoffe, das ich nunmehr das BfB auf die Seite des Gewerbes ziehen konnte, und das das BfB seinen Widerstand gegen den neuen und bereits in Kraft getretenen Taxitarif aufgibt!

Übrigens: Taxiunternehmer sind auch (steuerzahlende) Bürger!

Mit freundlichem alternativen Gruß

Wattwurm
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Re: Tarifantrag Neumünster abgelehnt!

Beitrag von Wattwurm » 06.07.2014, 11:11

3. Mail an das BfB

Moin Herr Walther, ich hatte Ihnen in 2 E-Mails vom 19.Juni eine grobe Situationbeschreibung über das örtliche Taxigewerbe abgeliefert. Ich habe bisher darauf weder eine Eingangsbestätigung noch überhaupt eine Reaktion erhalten. Ich stehe Ihnen und dem BfB für Fragen die sich aus der Situationsbeschreibung ergeben sehr gerne zur Verfügung und würde mich über einen Dialog freuen.

Falls Sie meine Mails versehentlich gelöscht haben sollten, was durchaus mal unbeabsichtigt passieren kann, dann kann ich Ihnen gerne mit entsprechenden Kopien behilflich sein.

Ich möchte noch einmal betonen, das direkte Vergleiche des Neumünsteraner Taxitarifs mit den Taxitarifen der benachbarten Landkreise, ein nicht korrektes Bild ergeben. Es kommt auf die Tourenwertigkeit an. Wir als Taxiunternehmer in Neumünster haben es in der Hauptsache mit relativ kurzen innerstädtischen Fahrstrecken zu tun. Die durchschnittliche Tourenwertigkeit in Neumünster liegt um die 8.- Euro herum.

Der Kollege der in Plön am Bahnhof steht und der vielleicht genau so lange auf eine Besetztfahrt warten muß wie sein Neumünsteraner Kollege kommt auf eine doppelt so hohe Tourenwertigkeit, trotz eines niedrigeren Tarifes. Die Plöner Kollegen verdienen ihr Geld mit Fahrten in die umliegenden Dörfer. Wir in NMS mit innerstädtischen Kurzfahrten. Das muß in einem Vergleich der Tarife immer Berücksichtigung finden!

Mit freundlichem Gruß

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Wohnort: bad oldesloe .... geflüchtet aus dem irrenhaus berlin. ;)

Re: Tarifantrag Neumünster abgelehnt!

Beitrag von oldstrolch » 06.07.2014, 11:30

Wattwurm hat geschrieben:3. Mail an das BfB

Moin Herr Walther, ich hatte Ihnen in 2 E-Mails vom 19.Juni eine grobe Situationbeschreibung über das örtliche Taxigewerbe abgeliefert. Ich habe bisher darauf weder eine Eingangsbestätigung noch überhaupt eine Reaktion erhalten.
eine bürgeranfrage/mail nicht beantwortet,noch nicht mal eine eingangsbestätigung???.... schon dafür kann man ihn belangen... baumann und klausen lassen grüssen.ablage papierkorb.dumm nur wenn der bürger wattwurm weiter bohrt.... :D

.
.
edit ..... gerade gefunden.

http://www.shz.de/schleswig-holstein/wi ... 58651.html

was liest man .... wo ist eine 5km tour am teuersten?....... antwort.NMS... :D
Zuletzt geändert von oldstrolch am 06.07.2014, 13:28, insgesamt 1-mal geändert.
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


hier klickenzum poppen:D

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Re: Tarifantrag Neumünster abgelehnt!

Beitrag von Wattwurm » 06.07.2014, 16:04

Also im Landkreis Steinburg und auf den NF-Inseln fährt man auch nicht billiger als in Neumünster und der Vergleich berücksichtigt auch nicht das es in vielen Kommunen Sonn-Feiertags-und Nachtzuschläge gibt, die es in Neumünster nicht gibt! Bestelle Dir mal nach 22 Uhr in Wilster eine Taxi. Holla die Waldfee, da tränen einem die Augen!

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