Neumünster wie es singt und lacht...
Neumünster wie es singt und lacht...
Kennt Ihr die 72 Stunden-Regel? Nein? Gut, dann will ich Euch das mal erklären!
Alle Taxiunternehmer bekamen unlängst ein Schreiben von unserer Aufsichtsbehörde, worin wir darüber informiert werden, das der Taxistand am 16.11. 2010 am Großflecken wegen der Weihnachtsmarktaktivitäten auf die andere Seite verlegt werden muß!
Bereits gestern rückten Mitarbeiter des TBZ an, und machten unseren Taxiposten dicht und verhängten die entsprechenden Schilder mit blauen vorweihnachtlich anmutenden Müllsäcken und errichteten gegenüber einen neuen sehr stark reduzierten Taxiposten für maximal 4-5 Stellplätze ein!
Der war dann auch leider, obwohl gestern zeitgleich zur Schließung des alten Posten, entsprechende Beschilderung angebracht wurde, komplett dicht geparkt mit Privat-PKW und zum Teil auch mit Anlieferverkehr also mit Lastwagen! Es ergab sich die Frage: Und nun? Wohin mit uns?
Auf Nachfrage bei unserer Aufsichtsbehörde, bekamen wir die erhellende Antwort. Wir können nix machen. Wir dürfen keine Tickets verteilen und erst recht nicht abschleppen lassen, es gilt die 72 Stunden-Regel die besagt das diese Maßnahmen erst nach 72 Stunden nach Aufstellung der neuen Beschilderung ergriffen werden dürfen!
Warum man nicht bereits am Freitag damit begonnen hat entsprechende Beschilderungen anzubringen, diese Antwort steht noch aus....! Darauf warten wir noch!
Also liebe Neumünsteraner Autofahrer, bis Donnerstag Mittag habt Ihr noch Gelegenheit unseren Taxiposten lahm zu legen und das ohne Konsequenzen befürchten zu müssen! Neumünster meine Perle Du wunderschöne Stadt....Halleluja....
Alle Taxiunternehmer bekamen unlängst ein Schreiben von unserer Aufsichtsbehörde, worin wir darüber informiert werden, das der Taxistand am 16.11. 2010 am Großflecken wegen der Weihnachtsmarktaktivitäten auf die andere Seite verlegt werden muß!
Bereits gestern rückten Mitarbeiter des TBZ an, und machten unseren Taxiposten dicht und verhängten die entsprechenden Schilder mit blauen vorweihnachtlich anmutenden Müllsäcken und errichteten gegenüber einen neuen sehr stark reduzierten Taxiposten für maximal 4-5 Stellplätze ein!
Der war dann auch leider, obwohl gestern zeitgleich zur Schließung des alten Posten, entsprechende Beschilderung angebracht wurde, komplett dicht geparkt mit Privat-PKW und zum Teil auch mit Anlieferverkehr also mit Lastwagen! Es ergab sich die Frage: Und nun? Wohin mit uns?
Auf Nachfrage bei unserer Aufsichtsbehörde, bekamen wir die erhellende Antwort. Wir können nix machen. Wir dürfen keine Tickets verteilen und erst recht nicht abschleppen lassen, es gilt die 72 Stunden-Regel die besagt das diese Maßnahmen erst nach 72 Stunden nach Aufstellung der neuen Beschilderung ergriffen werden dürfen!
Warum man nicht bereits am Freitag damit begonnen hat entsprechende Beschilderungen anzubringen, diese Antwort steht noch aus....! Darauf warten wir noch!
Also liebe Neumünsteraner Autofahrer, bis Donnerstag Mittag habt Ihr noch Gelegenheit unseren Taxiposten lahm zu legen und das ohne Konsequenzen befürchten zu müssen! Neumünster meine Perle Du wunderschöne Stadt....Halleluja....
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- Vielschreiber
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.... kommt mir das nicht irgendwie bekannt vor?
Unser Taxistand in der Stadt wird zwar nicht vermüllbeutelt, wird aber zur Weihnachtszeit mit einer großen, äußerst taxiagressiven Tanne geschmückt.
Alle Jahre wieder.......
Unser Taxistand in der Stadt wird zwar nicht vermüllbeutelt, wird aber zur Weihnachtszeit mit einer großen, äußerst taxiagressiven Tanne geschmückt.
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Höre alles, glaube nix!
Ich liebe meinen Beruf! Ich verehre meinen Chef! Ich bin zufrieden mit meinem Gehalt! Ich lüge ohne rot zu werden...
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- Taxi Georg
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Re: Neumünster wie es singt und lacht...
Kann man das irgendwo nachlesen?Wattwurm hat geschrieben:GH hat geschrieben:HP zugeparkt
Auf Nachfrage bei unserer Aufsichtsbehörde, bekamen wir die erhellende Antwort.
Wir können nix machen. Wir dürfen keine Tickets verteilen und erst recht nicht abschleppen lassen,
es gilt die 72 Stunden-Regel die besagt das diese Maßnahmen erst nach 72 Stunden nach Aufstellung der neuen Beschilderung ergriffen werden dürfen!
Sorry, ich habe noch nie so einen Quatsch gehört.
Jeder Autofahrer hat in der Fahrschule die Bedeutung von Verkehrsschilder gelernt!
die Sache mit dem Taxenstände zuparken mit Privatautos bringt meine Zornesader auch immer zum schwellen. Passiert immer wieder am Krankenhaus, hallo, wir bringen dort kranke, behinderte etc. hin.
Ich bin da gar nicht bange und parke den Wagen zu. Mein Aufenthalt dauert längstens 15 Min. so lange muss derjenige schon warten. Es gab auch schon Diskussionen und Beschimpfungen, worauf hin ich dem Typie klar machte: wenn er sich eine Hungerleuchte anschafft, darf er auf dem begehrten Taxiplatz stehen.
Ich bin da gar nicht bange und parke den Wagen zu. Mein Aufenthalt dauert längstens 15 Min. so lange muss derjenige schon warten. Es gab auch schon Diskussionen und Beschimpfungen, worauf hin ich dem Typie klar machte: wenn er sich eine Hungerleuchte anschafft, darf er auf dem begehrten Taxiplatz stehen.
Wenn ich Benz fahren will, dann nehm' ich mir ein Taxi...
Wer nicht kann, was er will, muß wollen, was er kann. L. da Vinci
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Re: Neumünster wie es singt und lacht...
Ich habe hier eine Verordnung der Verkerhsbehörde Lübeck vorliegen, in der die Verkehrssicherung angewiesen wird, ein angeordnetes Halteverbot 72 Stunden vor Termin einzurichten.Horafas hat geschrieben:Kann man das irgendwo nachlesen?Wattwurm hat geschrieben:GH hat geschrieben:HP zugeparkt
Auf Nachfrage bei unserer Aufsichtsbehörde, bekamen wir die erhellende Antwort.
Wir können nix machen. Wir dürfen keine Tickets verteilen und erst recht nicht abschleppen lassen,
es gilt die 72 Stunden-Regel die besagt das diese Maßnahmen erst nach 72 Stunden nach Aufstellung der neuen Beschilderung ergriffen werden dürfen!
Sorry, ich habe noch nie so einen Quatsch gehört.
Jeder Autofahrer hat in der Fahrschule die Bedeutung von Verkehrsschilder gelernt!
Insofern dürfte es wohl diese 72 Stunden Regel geben.
Und wenn man nach "Halteverbot 72 Stunden" googelt, wird man mit Einträgen erschlagen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Selbstverständlich gibt es diese Regelung!
Ein Verkehrszeichen entfaltet in der Tat mit Aufstellung seine äußere Wirksamkeit und mit Beachten durch den Bürger seine innere Wirksamkeit. Das ist die eine Seite der Medaille!
Die andere Seite der Medaille ist, das ein Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen kann, das eine einmal eingeführte und bewährte Verkehrsführung nicht laufend geändert wird!
Die 72stündige Vorlaufzeit dient dazu, bereits dort parkenden Fahrzeugen die Gelegenheit zu geben, sich zeitgerecht zu entfernen. Denn diese haben maximal 3 Tage Vertrauen auf eine einmal von der Verwaltung festgesetzte Verkehrsregelung, danach können sie der Behörde nicht mehr entgegen halten die Verkehrsregelung nicht wahrgenommen zu haben, so dass ein Verkehrsteilnehmer verpflichtet ist sein auf öff. Verkehrsraum geparktes KFZ mind. alle 3 Tage zu kontrollieren ob es sich nunmehr einer neuen Verkehrsregelung unterliegt!
Die 72-Stundenfrist als Vorlaufzeit für die Gültigkeit von Vz. ist höchstrichterlich geklärt worden und seit Jahren Verwaltungspraxis!
Siehe Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 11 C 15.95 - BVerwGE 102, 316, 320; Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 03.06.2004 - OVG 5 B 5.03- und Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 5. März 2004 - VerfGH 30/02 - .
Überlegt mal Leute: Ihr stellt Euer Auto auf einem Parkplatz ab, ohne eine verkehrsrechtliche Einschränkung. Parken erlaubt! Am nächsten Morgen guckt Ihr aus dem Fenster und Huuuuch Euer Auto ist weg, abgeschleppt, Zack! Dafür stehen dort nun aber absolute Halteverbotzeichen, die man gerade eben vor 10 Minuten dort montiert hat...! Geht gar nicht sowas...!
Das sich am uneingeschränkten Parkraum etwas ändert, muß mindestens 72 Stunden vorher abgekündigt werden, mit einem Zusatzschild! Man hätte also in Neumünster am Freitag diese Schilder aufstellen müssen, die dann ab Montag gültig wären! Man kann Montag keine Schilder aufstellen, die aus einem eingeschränkten Halteverbot oder einer Parkzone mit Parkschein ein absolutes Halteverbot machen und dann sofort abschleppen oder Knöllchen verteilen! Tja dumm gelaufen!
Ein Verkehrszeichen entfaltet in der Tat mit Aufstellung seine äußere Wirksamkeit und mit Beachten durch den Bürger seine innere Wirksamkeit. Das ist die eine Seite der Medaille!
Die andere Seite der Medaille ist, das ein Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen kann, das eine einmal eingeführte und bewährte Verkehrsführung nicht laufend geändert wird!
Die 72stündige Vorlaufzeit dient dazu, bereits dort parkenden Fahrzeugen die Gelegenheit zu geben, sich zeitgerecht zu entfernen. Denn diese haben maximal 3 Tage Vertrauen auf eine einmal von der Verwaltung festgesetzte Verkehrsregelung, danach können sie der Behörde nicht mehr entgegen halten die Verkehrsregelung nicht wahrgenommen zu haben, so dass ein Verkehrsteilnehmer verpflichtet ist sein auf öff. Verkehrsraum geparktes KFZ mind. alle 3 Tage zu kontrollieren ob es sich nunmehr einer neuen Verkehrsregelung unterliegt!
Die 72-Stundenfrist als Vorlaufzeit für die Gültigkeit von Vz. ist höchstrichterlich geklärt worden und seit Jahren Verwaltungspraxis!
Siehe Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 11 C 15.95 - BVerwGE 102, 316, 320; Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 03.06.2004 - OVG 5 B 5.03- und Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 5. März 2004 - VerfGH 30/02 - .
Überlegt mal Leute: Ihr stellt Euer Auto auf einem Parkplatz ab, ohne eine verkehrsrechtliche Einschränkung. Parken erlaubt! Am nächsten Morgen guckt Ihr aus dem Fenster und Huuuuch Euer Auto ist weg, abgeschleppt, Zack! Dafür stehen dort nun aber absolute Halteverbotzeichen, die man gerade eben vor 10 Minuten dort montiert hat...! Geht gar nicht sowas...!
Das sich am uneingeschränkten Parkraum etwas ändert, muß mindestens 72 Stunden vorher abgekündigt werden, mit einem Zusatzschild! Man hätte also in Neumünster am Freitag diese Schilder aufstellen müssen, die dann ab Montag gültig wären! Man kann Montag keine Schilder aufstellen, die aus einem eingeschränkten Halteverbot oder einer Parkzone mit Parkschein ein absolutes Halteverbot machen und dann sofort abschleppen oder Knöllchen verteilen! Tja dumm gelaufen!
Kleiner Tipp am Rande: Wer einen Umzug plant und seine Möbel nicht über mehre Hundert Meter Entfernung zum Möbelwagen schleppen möchte, weil vor der Haustür mal wieder alles dicht geparkt ist, kann sich in den meisten Städten bei der Ordnungsbehörde eine Genehmigung für die Aufstellung eines Halteverbotschild besorgen!
Bitte nicht willkürlich so ein Schild aufstellen, das gibt Ärger! Immer erst eine Genehmigung von der Ordnungshörde besorgen! Mit dieser Genehmigung bekommt Ihr auf dem Bauhof das Halteverbotzeichen mit einem beschwerten Aufsteller!
Bitte freihalten, Umzug am Sonntag von 12 Uhr bis 18 Uhr! Das kann man sich selbst basteln, ab in die Klarsichthülle damit und irgendwie am Halteverbot befestigen! Das ist erlaubt!
Normalerweise gilt auch hier die 72 Stunden-Regel! Bei Umzügen kann es aber andere Regelungen geben, z.B. 24 Stunden! Da gibt es in den Städten unterschiedliche Auslegungen!
http://www.stadt-koeln.de/buergerservic ... chfuehren/
Bitte nicht willkürlich so ein Schild aufstellen, das gibt Ärger! Immer erst eine Genehmigung von der Ordnungshörde besorgen! Mit dieser Genehmigung bekommt Ihr auf dem Bauhof das Halteverbotzeichen mit einem beschwerten Aufsteller!
Bitte freihalten, Umzug am Sonntag von 12 Uhr bis 18 Uhr! Das kann man sich selbst basteln, ab in die Klarsichthülle damit und irgendwie am Halteverbot befestigen! Das ist erlaubt!
Normalerweise gilt auch hier die 72 Stunden-Regel! Bei Umzügen kann es aber andere Regelungen geben, z.B. 24 Stunden! Da gibt es in den Städten unterschiedliche Auslegungen!
http://www.stadt-koeln.de/buergerservic ... chfuehren/
weißt du, wie lange das Umzugshinweisschild hier halten würde? Oder das es gar nicht beachtet werden würde, irgendein Schlau-Meier würde das Schild à la: -wie baue ich mir ein Verkehrsschild- ignorieren und sich doch dort hin parken. Vor allem so alte Dinosaurier, die meinen, so ein Schild hat es dort noch nie gegeben, das wird einfach ignoriert.
Kann ich das dann anzeigen, als ordnungswidriges parken Oder kann ich mit meinem riesigen Umzugs-LKW den dann einfach zuparken, allerdings dauert das dann länger als 15 Min. bis der wieder frei wird
Kann ich das dann anzeigen, als ordnungswidriges parken Oder kann ich mit meinem riesigen Umzugs-LKW den dann einfach zuparken, allerdings dauert das dann länger als 15 Min. bis der wieder frei wird
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Wer nicht kann, was er will, muß wollen, was er kann. L. da Vinci
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- oldstrolch
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- Wohnort: bad oldesloe .... geflüchtet aus dem irrenhaus berlin. ;)
der tip mit der zuparkerei ist in NMS nicht möglich!
da wo der halteplatz sich jetzt befindet würde beim
zuparken das taxi mitten im verkehr stehen.
ausserdem ist zuparken nötigung!und das ist laut
gesetz schlimmer wie falschparken.
@wattwurm.....trink nen tee,warte noch ein paar stunden
und freu dich auf die abschlepparien die man nach ablauf der 72 stunden
starten kann.
ich hab schon öfter überlegt ob ventielrausdrehen , und mit nem netten
hinweisschild hinter den scheibenwischer klemmen , nicht unter groben
unfug fällt. man beschädigt ja nichts!(ein reifen genügt!)und bringt
sogar einen grossen lerneffekt beim falschparker!
in ner stadt wie neumünster würde sich das rumsprechen wenn
falschparker auf nem taxihalteplatz entweder luftpumpen oder
nen reifenwechsel machen müssten.
da wo der halteplatz sich jetzt befindet würde beim
zuparken das taxi mitten im verkehr stehen.
ausserdem ist zuparken nötigung!und das ist laut
gesetz schlimmer wie falschparken.
@wattwurm.....trink nen tee,warte noch ein paar stunden
und freu dich auf die abschlepparien die man nach ablauf der 72 stunden
starten kann.
ich hab schon öfter überlegt ob ventielrausdrehen , und mit nem netten
hinweisschild hinter den scheibenwischer klemmen , nicht unter groben
unfug fällt. man beschädigt ja nichts!(ein reifen genügt!)und bringt
sogar einen grossen lerneffekt beim falschparker!
in ner stadt wie neumünster würde sich das rumsprechen wenn
falschparker auf nem taxihalteplatz entweder luftpumpen oder
nen reifenwechsel machen müssten.
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
hier klickenzum poppen:D
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- Taxi Georg
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Thx Watti and André!
Gut von einem auf dem anderen Tag kann ich ja noch verstehen
aber 72 Stunden?
Danke, gefunden!
http://www.sicherestrassen.de/Urteile/allgUrteile.htm
Gut von einem auf dem anderen Tag kann ich ja noch verstehen
aber 72 Stunden?
Danke, gefunden!
http://www.sicherestrassen.de/Urteile/allgUrteile.htm
Najaoldstrolch hat geschrieben:ich hab schon öfter überlegt ob ventielrausdrehen , und mit nem netten
hinweisschild hinter den scheibenwischer klemmen , nicht unter groben
unfug fällt. man beschädigt ja nichts!
- oldstrolch
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eichi hat geschrieben:Aber der Verkehrsteilnehmer, der dann plötzlich sich erinnern muss, wo im Auto der Reservereifen
versteckt ist und dabei noch von einem mitfühlenden Taxifahrer angefeuert wird, hätte sicherlich ein
nachhaltiges Lern-Erlebnis!
@ eichi..........genau das war gemeint!!!.....
@ horafas......sein mal nicht so ne spassbremse!!!
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
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So sieht unser Taxiposten bis mindestens zum 23.Dezember aus! Oma kommt mit Gehwagen, Taxifahrer springt aus dem Auto und ZACK Tür weg...! Und mit Chance das Bein gleich hinterher...! Lebensgefährlich und unzumutbar!
Hinten am linken Bildrand sieht man noch die Absperrung des ehemaligen Taxiposten, der jetzt zum Radweg umfunktioniert wurde!
Auf diesem Bild sieht man, dass man das absolute Halteverbot des neuen Taxiposten ziemlich ignoriert! Ich zähle 4 Fahrzeuge im absoluten Halteverbot! Der neue Taxiposten fängt da an wo dieses markante wunderschöne Taxi steht, welches man als Taxi auch von weitem erkennen kann und hört auf, wo im Bildhintergrund die große Tanne vor dem Rathaus steht!
Man könnte im Grunde genommen dort den ganzen Tag eine Politesse auf einem Klappstuhl und mit Thermoskanne postieren, die dann im Laufe des Tages auf ungefähr 100 Knöllchen kommen wird! 100 Knöllchen mit 40 Euro mulitpliziert ergibt 4000 Euro Tageseinnahme! Das Ding ist ´ne richtige Goldgrube, wird aber von den Politessen kaum beachtet und von der Polizei noch viel weniger! Das Bild wurde da aufgenommen, wo mal unser Taxistand war! Man sieht noch die Absperrung!
Das ganze Theater ging damit los, das sich die Marktbeschicker weigerten ihre Wochenmärkte am Dienstag, Freitag und Samstag auf dem Platz in der Rudolf-Weissmann-Str. abzuhalten, sie bestanden auf den Standort Großflecken und wollten nicht umziehen! Auf dem Großflecken stehen aber schon die Buden vom Weihnachtsmarkt. Es wurde also eng dort, sehr eng! In der Rudolf-Weissmann-Str. vor der AOK wäre Platz genug gewesen!
Um mehr Platz zu schaffen wurde der Radweg kurzerhand verlegt...er verläuft jetzt über unseren abgesperrten Taxistand! Wir wurden auf die andere Seite verlegt! Das ganze Affentheater hätte man vermeiden können, wenn sich die Marktleute etwas kooperativer gezeigt hätten!
Besonders ärgerlich: Unsere Standplätze vom provisorischen Taxiposten, waren vorher alles gebührenpflichtige Kurzzeitparkparkplätze! Die Parkautomaten hat man mit blauen Mülltüten verhüllt, der Stadt entgehen für die Dauer dieses Taxiposten somit Einnahmen aus diesen Parkautomaten. Und es fehlen der Innenstadt und den Geschäften dort natürlich auch die Parkplätze!
Ich hoffe das sich alle Beteiligten im nächsten Jahr eine andere Lösung einfallen lassen! So jedenfalls geht´s nicht! Ich erzähle jetzt jeder Oma bei mir im Taxi das man Suppengrün etc.pp genauso frisch und sogar viel billiger bei EDEKA bekommt!
Um mehr Platz zu schaffen wurde der Radweg kurzerhand verlegt...er verläuft jetzt über unseren abgesperrten Taxistand! Wir wurden auf die andere Seite verlegt! Das ganze Affentheater hätte man vermeiden können, wenn sich die Marktleute etwas kooperativer gezeigt hätten!
Besonders ärgerlich: Unsere Standplätze vom provisorischen Taxiposten, waren vorher alles gebührenpflichtige Kurzzeitparkparkplätze! Die Parkautomaten hat man mit blauen Mülltüten verhüllt, der Stadt entgehen für die Dauer dieses Taxiposten somit Einnahmen aus diesen Parkautomaten. Und es fehlen der Innenstadt und den Geschäften dort natürlich auch die Parkplätze!
Ich hoffe das sich alle Beteiligten im nächsten Jahr eine andere Lösung einfallen lassen! So jedenfalls geht´s nicht! Ich erzähle jetzt jeder Oma bei mir im Taxi das man Suppengrün etc.pp genauso frisch und sogar viel billiger bei EDEKA bekommt!
das muß wohl der Taxifahrer selber räumen, sozusagen als Mieter des Platzes. Das ist bei uns genau dasselbe. Wenn Kunden (oft die, die noch nie ein Auto gefahren sind) dann noch maulen: "sie hätten ja so parken können, daß ich nicht in den Schnee muß." Dann freut man sich das der Kunde nicht in HundeAA getreten ist.
Wenn ich Benz fahren will, dann nehm' ich mir ein Taxi...
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- oldstrolch
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- Registriert: 25.07.2010, 02:16
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ach nun höre mal auf zu meckern watti!
neumünster ist bei der strassenreinigung oberspitze
im vergleich mit vielen anderen städten!
such nicht immer nach kleinigkeiten!.......
winke lieber weiter aus deinem obsttransporter
neumünster ist bei der strassenreinigung oberspitze
im vergleich mit vielen anderen städten!
such nicht immer nach kleinigkeiten!.......
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ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
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