Seite 1 von 1

Neuer Taxentarif ab 03.02.2020

Verfasst: 01.12.2019, 20:36
von Wattwurm
https://www.neumuenster.de/fileadmin/ne ... e_2019.pdf

Die letzte Tariferhöhung liegt 4 1/2Jahre zurück!

Re: Neuer Taxentarif ab 03.02.2020

Verfasst: 18.12.2019, 19:55
von titanocen100
In dieser neuen TTO sind einige äußerst interessante Aspekte angegeben, die in der Berliner TTO ebenfalls Anwendung finden sollten:

§ 4 Besondere Ausstattung
Eine vom Fahrgast verlangte besondere Ausstattung des Taxis - wie z. B. bei Hochzeits-
und Beerdigungsfahrten - kann entsprechend den Aufwendungen besonders berechnet
werden.

§ 5 Nichtbenutzung bestellter Taxen
Wird ein bestelltes Taxi aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nicht benutzt,
so ist zur Abgeltung etwaiger Wartezeiten und des Rückweges zum Taxenhalteplatz
ein Betrag nach Maßgabe der Anlage dieser Verordnung zu erheben.

1.3 Tarif 2 (Wegstreckentarif Nacht, Sonn- und Feiertag):
Montags bis sonnabends von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie sonn- und feiertags

2. Zuschlag
für sperrige Güter (§ 3 Abs. 1) 3,00 €

3. Entgelt für Nichtbenutzung
bestellter Taxen (§ 5) 3,00 €

letzteres ist deutlich zu wenig. Siehe Bahn oder Flugzeug.
Und alles nur noch per VK.
Wer hier empört aufschreit, siehe Bahn, Bus, Flugzeug.