Einzelverträge mit der DAK

Wattwurm
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Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Wattwurm » 25.07.2015, 07:10

Nach dem Herzogtum Lauenburg hat nun auch Neumünster einen Vertrag mit der DAK zu deutlich schlechteren Konditionen als mit der AOK abgeschlossen! Spannende Frage: Wie reagiert darauf in Zukunft die AOK? Ich glaube die nächsten Verhandlungen können sich als schwierig erweisen!

Ich hoffe das Taxiunternehmer die Serienfahrten auf einer Internetramschbörse ersteigert haben, zu den auf der Internetramschbörse ausgehandelten Konditionen ihre Fahraufträge abwickeln!
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Wattwurm
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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Wattwurm » 29.07.2015, 15:46

Hier ein paar durchgesickerte Einzelheiten: 71 Cent je gefahrenen bzw. 1,42 € je Besetztkilometer und 10 € Mindestfahrpreis einschl. 5 Besetztkilometer. Im Vergleich zum "AOK-Tarif ": 80 Cent je gefahrenen bzw. 1,60 € je Besetzkilometer und 7,30 € inkl 3 Besetztkilometer. Da die maßgeblichen Leute sich im Urlaub befinden, kann ich nicht sagen ob es sich um einen Vertrag ausschließlich DAK/FTZ handelt oder ob der Vertrag alle Taxiunternehmer betrifft.

Eines kann ich aber jetzt schon garantieren: Die "Lex DAK-Gesundheit-" wird uns, also dem Gewerbe noch mal ganz schwer auf die Füße fallen. Das riecht ganz gewaltig nach Ärger und zwar mit den anderen Krankenkassen die dem ursprünglich ausgehandelten Vertrag beigetreten sind, allen voran der AOK Nordwest. Die fühlen sich nicht ganz zu unrecht veralbert. Und bei einem Krankenkassenpreis von 1,42 Euro je Besetzkilometer wird ein höherer Taxitarif ebenfalls sehr schwer begründbar.

Das wirklich einzig Positive an dieser Vereinbarung: Die DAK verzichtet ebenso wie die Barmer in Schleswig-Holstein auf Internetausschreibungen. Ansonsten kann man das gepflegt in die Tonne treten.

Ich werde in Zukunft keine Krankentransportscheine der DAK mehr akzeptieren und DAK-Patienten gegen Quittung zur Taxameterkasse bitten. Für 1,42 Euro fahre ich defintiv nicht. Sollte dieser Vertrag für alle Taxiunternehmer in Neumünster gelten, fühle ich mich daran nicht gebunden.

Der letzte Vertrag der bis Jahresende Gültigkeit hatte sah einen Fahrpreis von 69 Cent je gefahrenen Kilometer bzw. 1,38 € je Besetzt- Kilometer vor. Dafür bin ich nicht zweimal nach Kiel zum Haus des Sports gefahren und habe meine Freizeit geopfert. Für einen Unterschied von 2 Cent auf den gefahrenen Kilometer.

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Wattwurm » 29.07.2015, 16:13

Ich verstehe das einfach nicht, warum man die bisherige Regelung nicht beibehalten hat? Laßt diejenigen doch pleite gehen, die glauben sie müßten sich auf der Internetramschbörse gegenseitig unterbieten. Meinen Segen haben diese "Kollegen" allemal. Ich hätte die restlichen nicht zur Ausschreibung gekommenen Fahrten dann auf Taxameter gegen Quittung gefahren. Wo ist das Problem? Der Staus Quo war mir wesentlich lieber als dieser ausgehandelte Murcks!

Ich schmeiße jetzt alles hin und werde Prinzessin....
Zuletzt geändert von Wattwurm am 29.07.2015, 16:15, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Wattwurm » 05.08.2015, 06:44

Dieser Sondervertrag mit der DAK wird für alle gelten, also auch für Taxiunternehmer die nicht der FTZ angeschlossen sind, sofern die Behörde diesen Vertrag genehmigt. Er ist somit allgemeinverbindlich. Es steht aber selbstverständlich jedem frei, ob er zu diesen Konditionen fährt oder nicht.

Ich werde in Zukunft keine KT-Scheine der DAK mehr abrechnen. Ich werde bei DAK-Patienten, gegen akurat ausgefüllte Quittung versteht sich, den Taxameterpreis abkassieren, mit dem Hinweis sich das Fahrgeld gegen Vorlage des KT-Schein und der Quittung von der DAK erstatten zu lassen. Bisher unentgeltlich geleisteter Verwaltungs-und Zeitaufwand der mir bei der Abrechnung von KT-Scheinen entsteht ist bei 1,42 Euro pro Besetzkilometer leider nicht mehr möglich.

Thomas Krotz vom Taxilandesverband T&M hat mir gegenüber gestern in einem Telefonat bestätigt das dieser Sondervertrag mit der DAK ohne Absprache und ohne Rückendeckung durch den Verband abgeschlossen wurde. Er ist über diese Entwicklung ( Herzogtum Lauenburg ) alles andere als erfreut.

Nachdem mir im letzten Jahr 2 längjährige DAK-Patienten bedauerlicherweise verstorben sind, bekomme ich KT-Scheine der DAK ebenso häufig auf meinen Schreibtisch wie KT-Scheine der Postbeamtenkrankenkasse der Mitgliedergruppe A und B. Mit anderen Worten ich kann darauf ganz gut verzichten.

Die Beweggründe einen Sondervertrag für Neumünster mit der DAK abzuschließen bleiben mir ein Rätsel. Die Empfehlung des Landesverbandes war eindeutig. Transportscheine der DAK werden zum jeweiligen gültigen Taxitarif abgerechnet. Warum man sich an diese Empfehlung nicht hält wissen nur die Götter. Ich glaube es geht da auch um persönliche Animositäten, weil man sich den beantragten Taxentarif in Neumünster ursprünglich etwas anders vorgestellt hat. Ich persönlich bin bemüht das auseinander zu halten, denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das eine ist der Taxentarif für Neumünster und das andere sind die Vergütungen für Patientenbeförderungen. Das sind zwei völlig unterschiedliche Schuhe.

Wir die wir nicht der FTZ angehören, immerhin rund 20 Taxen plus Medicar, könnten uns jetzt lose zusammenschließen und mit der DAK ebenfalls einen Sondervertrag abschließen, der noch mal etwas billiger ist. Aber auf so einen Heckpiß und so einen Preiskampf habe ich nun wirklich keinen Bock. Der lachende Dritte wäre die DAK. Es bleibt dabei: Ich rechne DAK-Transportscheine nicht mehr ab!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 05.08.2015, 07:31, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von taxipost » 05.08.2015, 07:36

ist der vertrag allgemeinverbindlich oder wird er das erst, vielleicht?
ich kenne nicht mit sondervereinbarungen nicht wirklich aus,
aber ich bezweifle, dass bei "allgemeinverbindlich" du etwas ablehnen kannst.
gilt für pflichtfahrbereich.
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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Wattwurm » 05.08.2015, 19:53

Gemäß § 51 PbfG sind Sondervereinbarungen innerhalb des Pflichtfahrbereiches entweder Anzeige- oder sogar genehmigungspflichtig. In Neumünster sind Sondervereinbarungen gem. § 7 der Stadtverordnung genehmigungspflichtig. Das geht über eine bloße Anzeigepflicht hinaus. Gemäß § 39 PbfG kann die Behörde die Sondervereinbarung für allgemeinverbindlich erklären. Das heißt diese Sondervereinbarung gilt dann für alle. Das heißt aber nicht, das ich Krankentransportscheine akzeptieren muß, denn § 22 PbfG besagt, das ich nur dann zur Beförderung verpflichtet bin, wenn die Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Zur Einhaltung der Beförderungsbedingungen gehört auch gemäß § 47 PbfG die Entrichtung des Beförderungsentgeltes. Siehe auch § 37 Abs. 1 Bokraft. Die Betonung liegt auf Entgelt. Zettel muß ich nicht akzeptieren. Kreditkarten auch nicht, es sei denn diese Möglichkeit des Zahlungsverkehrs wird in der Stadtverordnung oder Taxenverordnung geregelt. Für Fahrten außerhalb des Pflichtfahrbereiches gibt es kein Beförderungspflicht. Beförderungspflicht und Tarifpflicht sind untrennbar. Wer mir meine Beförderungspflicht unter die Nase reibt, der muß auch bereit sein,das von der Behörde genehmigte Beförderungsentgelt zu zahlen!

Lange Rede kurzer Sinn: Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung einer Sondervereinbarung verpflichtet mich nicht diese auch zu akzeptieren, wenn dadurch die Tarifpflicht außer Kraft gesetzt wird. Ich muß weder DB-Gutscheine noch Krankentransportscheine annehmen. Ich habe definitiv keinen Vertrag mit der DAK abgeschlossen. Was irgendeine Zentrale in meiner Stadt für einen Vertrag abschließt, mit wem auch immer, und das als Sondervereinbarung für allgemeinverbindlich erklärt, interessiert mich nicht.

Klare Vorgabe meines Landesverbandes ist:
Die Transportscheine werden weiterhin akzeptiert aber alle Patientenfahrten der DAK werden zum jeweils gültigen Taxitarif abgerechnet. Daran halte ich mich. Ich bin weiß Gott nicht mit allem einverstanden was von meinem Landesverband beschlossen wird, um das zu klären sind Mitgliederversammlungen da, aber ohne eine Portion Solidarität geht es nicht. Wenn hier jetzt alle Städte und Kommunen ihre eigenen Verträge mit der DAK machen, dann machen wir aus unserem Landesverband einen zahnlosen Papiertiger!

in Neumünster spielen auch noch persönliche Animositäten eine Rolle. Der jetzige stellv. Landesverbandsvorsitzende war mal der Vorstandsvorsitzende der FTZ. Aber darauf will ich nicht näher eingehen. Sonst redet hier gar keiner mehr mit mir.... :wink:
Zuletzt geändert von Wattwurm am 05.08.2015, 20:10, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Wattwurm » 18.10.2015, 08:01

Meine Mail an die DAK Neumünster:

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Kundin respektive Ihre Versicherte Frau xxxxxx geb. 23.06.62, Boostedt, Bahnhofstr.xx hat mir erzählt, man hätte ihr auf der DAK-Geschäftsstelle in Neumünster gesagt das sie nur noch mit Taxi 44444 fahren darf. Und Frau xxxxxxx erzählt mir keinen Blödsinn. Sie hat mir daraufhin eine Absage erteilen müssen. Das geht so nicht. Sie dürfen ihre Versicherten gerne darauf hinweisen sich an ein Vertragsunternehmen zu wenden, aber nicht direkte Empfehlungen aussprechen.

Die Sachlage ist so, das die DAK dem vom Taxilandesverband ausgehandelten Vertrag als einzig größere Krankenkasse nicht beigetreten ist. Die Empfehlung meines Taxilandesverband war, Krankentransportscheine der DAK auch weiterhin zu akzeptieren, aber innerhalb des Tarifgebietes nach dem jeweils gültigen Taxitarif abzurechnen. An diese Empfehlung meines Taxiverbandes habe ich mich gehalten. Ich falle meinen Taxiverband nicht in den Rücken.

Das zwischenzeitlich die Zentrale Taxi 44444 eine Sondervereinbarung mit der DAK ausgehandelt hat, war mir bis vor ein paar Tagen nicht bekannt. Ich gehöre dieser Zentrale nicht an und unterhalte auch keinerlei Kontakte zu dieser Zentrale. Eine Genehmigung dieser Sondervereinbarung zwischen der Taxizentrale 44444 und der DAK durch die Stadt Neumünster steht noch aus. Nach meinen Recherchen ist die Genehmigung für diese Sondervereinbarung noch nicht erteilt. Sollte sie erteilt werden gilt gem. § 39 Abs.1 Personenbeförderungsgesetz die Allgemeinverbindlichkeit dieser Sondervereinbarung. Es kann kein Marktteilnehmer der dieser Vereinbarung beitreten möchte ausgeschlossen werden. Und darauf möchte ich mich berufen. Ich bitte Sie mir die Abrechnungsmodalitäten mitzuteilen, vorausgesetzt diese Sondervereinbarung wurde genehmigt wird und ist in Kraft getreten, damit ich dieser Vereinbarung beitreten kann. Die unten angeführten Taxiunternehmen haben nach Rücksprache mit mir ebenfalls ihr Interesse bekundet der Vereinbarung beizutreten:

Firma Aktiv-Taxen, Kieler Str. 463, 24536 Neumünster, Tel.:0800 2700028
Firma Taxi Heyden, Plöner Str. 44, 24534 Neumünster, Tel.: 04321 9648831

Mit freundlichem Gruß Taxiruf H.Steffen ( IK 600122085 )
Gutenbergstr.44, 24536 Neumünster, Tel.: 04321 73417
Zuletzt geändert von Wattwurm am 18.10.2015, 08:21, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Wattwurm » 18.10.2015, 08:17

Bis Montag ( 12.10. ) war die Sondervereinbarung der FTZ mit der DAK laut Auskunft von Herrn Dittebrandt noch nicht genehmigt. Es fehlte die Stellungnahme des Taxilandesverbandes im Anhörungsverfahren, die dann am Dienstag also am darauffolgenden Tag per Fax eintraf. Über den Inhalt der Stellungnahme ist mir nichts bekannt. Das der Taxilandesverband derartige Sondervereinbarungen nicht gerne sieht, dürfte aber wohl sonnenklar sein! Sollte die DAK weiterhin direkte Empfehlungen aussprechen und ihre Patienten zur FTZ schicken, gibt´s eine Unterlassungserklärung! Das lasse ich mir nicht gefallen! Ich gönne der FTZ von Herzen viel Erfolg, nur nicht das Schwarze unter den Fingernägeln....!

Die Mail habe ich am Dienstagnachmittag verschickt. Bis heute keine Antwort bekommen!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 18.10.2015, 08:26, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Wattwurm » 18.10.2015, 08:40

Wenn jede marktführende Taxizentrale ihren Haustarif mit der DAK abschließt und sich keiner mehr an etwaige Empfehlungen der Taxiverbände hält, und kleinere Taxizentralen oder Einzelunternehmen ebenfalls einzelvertragliche Preisunterbietungsvereinbarungen abschließen um von der Auftragsvergabe nicht gänzlich ausgeschlossen zu werden, dann Gute Nacht Deutschland. Der letzte macht das Licht aus! In den Sauhaufen "Taxigewerbe" muß man den Solidaritätsgedanken mit der Peitsche reinprügeln! Was macht man mit einem Hund der nicht lernen will das man nicht auf den Teppich schei_ßen darf? Man steckt ihn mit der Schnauze in seine Hinterlassenschaft, das wirkt....! Der kackt nie wieder auf den Teppich! Und so muß man das auch mit Taxiunternehmern machen, die glauben Solidarität wäre ein Edelstein oder ein Brettspiel!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 18.10.2015, 08:53, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Sascha1979 » 18.10.2015, 09:33

Ich weiß nicht was du hier von Solidarität faselst.

Es gilt die Marktwirtschaft!

Und Ausschreibungen sind die fairste Art der Auftragsvergabe!

Jeder Unternehmer kann sein Angebot abgeben! Und wenn ein anderer teurer ist, muss er sich überlegen warum!

Nicht umsonst sind Preisabsprachen bei uns ein Verbrechen!
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Talbot » 18.10.2015, 09:56

1,42 € außerhalb des Pflichtfahrgebietes? Die AOK hat bei uns (Bayern)1,20 € diktiert, als ich immer wieder darauf hingewiesen habe dass dies ruinös sei, wurde mir von der AOK der Vertrag gekündigt! Vom Abrechnungszentrum in Emmendingen bekam ich letzthin eine Rechnung der KKH zurück, gekürzt auf einen Besetztkilometerpreis von 1,22 €. Es wird noch lustig werden. Die DAK scheut sich nicht selbst Fahrten über einen Kilometer im Internet aus zuschreiben.

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Wattwurm » 19.10.2015, 07:03

Sascha1979 hat geschrieben:Ich weiß nicht was du hier von Solidarität faselst.

Es gilt die Marktwirtschaft!

Und Ausschreibungen sind die fairste Art der Auftragsvergabe!

Jeder Unternehmer kann sein Angebot abgeben! Und wenn ein anderer teurer ist, muss er sich überlegen warum!

Nicht umsonst sind Preisabsprachen bei uns ein Verbrechen!

Ausschreibungen sind in einer sozialen Marktwirtschaft völlig in Ordnung. Es sind aber bei den Ausschreibungskriterien soziale Normen ( Mindestlohn,Urlaub, Lohnfortzahlung ) einzuarbeiten die auf gar keinen Fall unterschritten werden dürfen. Die Abgabe von Angeboten die den Schluß zulassen, das der abgegebene Angebotspreis diese sozialen Mindestnormen unterwandert oder dazu angetan ist diese Normen zu unterwandern, dürfen in das Auswahlverfahren nicht mit einfließen und sind daher auszusortieren.

Soziale Marktwirtschaft = soziale Verantwortung = sozialer Frieden!

Die Festsetzung von Taxitarifen ist kein Akt behördlicher Willkür. Die Auswertung mehrerer Prüfkriterien ergeben, zumeist nach langen Verhandlungen, einen örtlich begrenzten Taxipreis. Dieser Taxipreis ist immer auch ein Kompromiß. Einen Kompromiß zwischen der Sozialverträglichkeit aus der Sicht der Kunden und ein Kompromiß der wirtschaftlichen Notwendigkeiten aus der Sicht der Unternehmen. Irgendwo in der Mitte trifft man sich. Ausschreibungsvergaben die diesen Kompromiß erheblich ( >10% ) unterbieten, manövrieren uns in eine schlechte Verhandlungsposition bei den nächsten Taxitarifverhandlungen. Wir berauben uns sämtlicher Argumente, wenn wir bei Ausschreibungen zu Preisen deutlich unter Taxitarif fahren. Das werden dann ganz schwere Verhandlungen!

Ich bin ein glühender Anhänger der sozialen Marktwirtschaft und des gesunden Mittelstandes. Dafür stand früher mal die FDP. Wofür die heute steht, weiß eigentlich keiner so genau! Die FDP setzt auf die Beine von Katja Suding. Für die Bürgerschaft in Hamburg hat das gereicht. Das wird aber nicht immer so sein. Da bin ich mir ziemlich sicher. Wenn Titten und Beine politische Konzepte ersetzen, dann Gute Nacht Deutschland. Dann können wir gleich Daniela Katzenberger zur Bundeskanzlerin machen....
Zuletzt geändert von Wattwurm am 19.10.2015, 07:15, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Sascha1979 » 19.10.2015, 07:09

Was genau gehen den Auftraggeber (= Ausschreiber) ein Mindestlohn an?

Vielleicht will der Auftraggeber gar keine Angestellten! Dem Auftraggeber reichen selbstständige Unternehmer, welche mit einem Überschuss von 1,50 € / Stunde fahren anstatt 8,50 €.

Einen Pups hat der mit dem Mindestlohn zu tun.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Wattwurm » 19.10.2015, 07:20

Ich könnte vermutlich noch stundenlang mit Dir palavern, aber irgendwann muß ich auch mal arbeiten. Ich will einer Antwort nicht ausweichen, aber ich habe gleich eine Vorbestellung und muß mir noch die Zähne putzen und mir die Falten aus dem Sack bügeln.... :wink:

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Sascha1979 » 19.10.2015, 07:48

Gute Beute!
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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Pirat » 19.10.2015, 09:27

Dem Auftraggeber reichen selbstständige Unternehmer, welche mit einem Überschuss von 1,50 € / Stunde fahren anstatt 8,50 €.
Einen Pups hat der mit dem Mindestlohn zu tun.
http://www.gesetze-im-internet.de/milog/__13.html

http://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__14.html
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von am » 19.10.2015, 10:57

Sascha1979 hat geschrieben: Es gilt die Marktwirtschaft!

Und Ausschreibungen sind die fairste Art der Auftragsvergabe!

Jeder Unternehmer kann sein Angebot abgeben! Und wenn ein anderer teurer ist, muss er sich überlegen warum!

Nicht umsonst sind Preisabsprachen bei uns ein Verbrechen!
Wie Dir bekannt ist, gilt die im Taxigewerbe nur mit Einschränkungen. Und die gelten uneingeschränkt auch für Verträge mit Krankenkassen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Sascha1979 » 19.10.2015, 12:19

Pirat hat geschrieben:
Dem Auftraggeber reichen selbstständige Unternehmer, welche mit einem Überschuss von 1,50 € / Stunde fahren anstatt 8,50 €.
Einen Pups hat der mit dem Mindestlohn zu tun.
http://www.gesetze-im-internet.de/milog/__13.html

http://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__14.html
Noch einmal:
Die Krankenkasse will vielleicht keine Arbeitnehmer in der Kette.

Natürlich darf die KK einen Auftrag ausschreiben, wo nur 1,50 EUR hängen bleiben, solange der Auftragnehmer selbstständig ist und keinen Angestellten in der Kette beschäftigt!
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von am » 19.10.2015, 16:50

Nur bei Fahrten mit Ziel ausserhalb des Pflichtfahrgebietes.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Sascha1979 » 19.10.2015, 17:06

am hat geschrieben:Nur bei Fahrten mit Ziel ausserhalb des Pflichtfahrgebietes.
Das ist ein anderes Thema, was nichts mit dem ML zu tun hat.

Vermutlich darf sich die Ausschreibung nur an "Mietwagen" richten. Aber das macht ja nix.
Viele Taxi-Fahrer können ja anscheinend beliebig entschieden ob sie ihr TAXI Schild aufs Dach setzen oder nicht.

Ich habe jedenfalls schon öfter ein TAXI bestellt und es kam ein elfenbeinfarbenes Auto ohne TAXI Schild auf dem Dach.
Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass man sowohl Taxen als auch Mietwagen habe. Und bei Vorbestellungen schicke man gerne den Mietwagen vorbei, da die Taxen alle auf der Straße sind.
Kostet das gleiche. Und mein Chef spart durch die höhere MwSt. noch Geld.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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