Einzelverträge mit der DAK

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Guter_Kollege » 19.10.2015, 18:52

Sascha1979 hat geschrieben:Das ist ein anderes Thema, was nichts mit dem ML zu tun hat.
Vermutlich darf sich die Ausschreibung nur an "Mietwagen" richten. Aber das macht ja nix.
Viele Taxi-Fahrer können ja anscheinend beliebig entschieden ob sie ihr TAXI Schild aufs Dach setzen oder nicht.
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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Sascha1979 » 19.10.2015, 19:09

Guter_Kollege hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:Das ist ein anderes Thema, was nichts mit dem ML zu tun hat.
Vermutlich darf sich die Ausschreibung nur an "Mietwagen" richten. Aber das macht ja nix.
Viele Taxi-Fahrer können ja anscheinend beliebig entschieden ob sie ihr TAXI Schild aufs Dach setzen oder nicht.
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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von taxipost » 19.10.2015, 19:20

§13 milog gilt im o.g. fall für kk nicht!
daher spielt für due kk keine rolle, ob der taxiunternehmer AN hat und ob diese min. 8,50eur/h bekommen.

auftraggeber im sinne §13 milog wäre ein taxiunternehmer,
der mit der kk einen vertrag macht
und diesen dann durch ein anderes unternehmen ausführen lässt.
Zuletzt geändert von taxipost am 19.10.2015, 19:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Pirat » 19.10.2015, 19:59

taxipost hat geschrieben:§13 milog gilt im o.g. fall für kk nicht!
Mmmm... http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE ... XT:DE:HTML

Die Aok Hessen verlangt als öffentlicher Auftraggeber u.a. :

— Eigenerklärung, dass aktuell keine Beitragsrückstände zur Sozialversicherung bestehen mit Angabe des Hauptsozialversicherungsträgers,

Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des eingereichten Angebots im Sinne des § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 MiLoG (Mindestlohngesetz) in der jeweils gültigen Fassung nicht vorliegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, i. S. d. Vorschrift des § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz für die Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a der Gewerbeordnung bei dem Bundesamt für Justiz einzuholen.
Die o. g. Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Will sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern bzw. verbundenen Unternehmen bedienen, sind die o. g. Nachweise auch jeweils für die Unterauftragnehmer bzw. verbundenen Unternehmen zu erbringen.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von taxipost » 19.10.2015, 20:17

§19 ist eine andere sache.

§13 milog = generalunternehmerhaftung
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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Guter_Kollege » 19.10.2015, 21:07

So siehts aus!

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von am » 19.10.2015, 23:12

Sascha1979 hat geschrieben:
am hat geschrieben:Nur bei Fahrten mit Ziel ausserhalb des Pflichtfahrgebietes.
Das ist ein anderes Thema, was nichts mit dem ML zu tun hat.

Vermutlich darf sich die Ausschreibung nur an "Mietwagen" richten. Aber das macht ja nix.
Viele Taxi-Fahrer können ja anscheinend beliebig entschieden ob sie ihr TAXI Schild aufs Dach setzen oder nicht.

Ich habe jedenfalls schon öfter ein TAXI bestellt und es kam ein elfenbeinfarbenes Auto ohne TAXI Schild auf dem Dach.
Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass man sowohl Taxen als auch Mietwagen habe. Und bei Vorbestellungen schicke man gerne den Mietwagen vorbei, da die Taxen alle auf der Straße sind.
Kostet das gleiche. Und mein Chef spart durch die höhere MwSt. noch Geld.
Das ist irrelevant für das Thema. Der Ml spielt bei einer irregulären, wenn nicht genehmigten Preisabsprache überhaupt keine Rolle.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Sascha1979 » 20.10.2015, 02:42

Pirat hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben:§13 milog gilt im o.g. fall für kk nicht!
Mmmm... http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE ... XT:DE:HTML

Die Aok Hessen verlangt als öffentlicher Auftraggeber u.a. :

— Eigenerklärung, dass aktuell keine Beitragsrückstände zur Sozialversicherung bestehen mit Angabe des Hauptsozialversicherungsträgers,

Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des eingereichten Angebots im Sinne des § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 MiLoG (Mindestlohngesetz) in der jeweils gültigen Fassung nicht vorliegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, i. S. d. Vorschrift des § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz für die Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a der Gewerbeordnung bei dem Bundesamt für Justiz einzuholen.
Die o. g. Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Will sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern bzw. verbundenen Unternehmen bedienen, sind die o. g. Nachweise auch jeweils für die Unterauftragnehmer bzw. verbundenen Unternehmen zu erbringen.
Und das darf sie nicht pro-aktiv verlangen?
Oder schlussfolgerst du ernsthaft Haraus, dass es gesetzliche Vorschrift sein muss, weil sie es tut?
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Pirat » 20.10.2015, 12:22

Sascha1979 hat geschrieben:Oder schlussfolgerst du ernsthaft Haraus, dass es gesetzliche Vorschrift sein muss, weil sie es tut?
Nö...

Laut § 13 MiLoG - (§ 14 AEntG findet entsprechende Anwendung) - haftet ein Auftraggeber für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines von dem Unternehmer oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleihers zur Zahlung des Mindestentgelts an Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen oder zur Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien nach § 8 wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.

Heißt nichts anderes, wenn Taxiunternehmer Pleite (Insolvenz) haftet der Auftraggeber – aber erst bei Fahrlässigkeit.

Denn in § 21Abs. 2 MiLoG (Bußgeldvorschriften) heißt es: Ordnungswidrig handelt, wer Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser bei der Erfüllung dieses Auftrags

1.entgegen § 20 das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt oder
2.einen Nachunternehmer einsetzt oder zulässt, dass ein Nachunternehmer tätig wird, der entgegen § 20 das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt.



Fahrlässiges nicht wissen scheidet als Haftungsgrund aus, wenn man sich z. B. diese Eigenerklärung „Eigenerklärung, dass aktuell keine Beitragsrückstände zur Sozialversicherung bestehen mit Angabe des Hauptsozialversicherungsträgers“ vom beauftragten Unternehmer unterzeichnen lässt.
Sollte sich nämlich im Nachhinein bei einer Überprüfung durch den Zoll herausstellen, dass der beauftragte Unternehmer bei Abgabe der Erklärung den Mindestlohn nicht gezahlt hat, dann gab es – entgegen der abgegebenen Erklärung - Beitragsrückstände.
Logisch nä...

„Beitragsrückstände“ implizieren - nicht-oder nicht ausreichen gezahlten Lohn.

Und Missverständnisse sind durchaus gewollt!!
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Wikinger » 20.10.2015, 18:39

Missverständlich allein deshalb, weil diese Bescheinigung auch bei der Konzessionsverlängerung benötigt wird. Hier aber nicht, um den Mindestlohn zu kontrollieren, den gab es ja bis letztes Jahr gar nicht, sondern um die "Zuverlässigkeit" des Unternehmers zu prüfen.

Diese Missverständlichkeit dient daher nur dazu, die Dummbatzen zu finden, die denken, dass sie ja pünktlich die Sozialabgaben geleistet haben.

Zur Zeit finden an allen Ecken und Enden Nachfragen nach Preisnachlässen nach, die eigentlich unmöglich sind, da die Tarife incl. der letzten Tariferhöhungen eigentlich nur zur Kostendeckung dienen, auch wenn der eine oder andere Schlaumeier hier immer alle Kalkulationen besser weiß.

Das Schlimme ist, dass inzwischen viele offenen Auges in das Elend rennen, oder aber die Fahrer ohne Anmeldung beschäftigen. Merkt schon keiner. Daher entsteht eine Zweiklassengesellschaft... die Einen, die alles richtig machen, sich nicht um eine Prüfung sorgen müssen, aber auch das Problem haben, keine Fahrer zu finden, oder im Wettbewerb beiseite gedrängt zu werden von den Anderen, die bei der Prüfung wegfliegen, aber zur Zeit sich kaputtlachen über die anderen Deppen. Die haben Fahrer im Überfluss, und auch entsprechenden Kundenzulauf, alldieweil die Haftungsfrage noch nicht entsprechend gegriffen hat. Erst wenn es den ersten "Großen", z.B. eine Krankenkasse, erwischt, dann findet ein Erdbeben statt. Aber wie man bereits sieht, haben diese "Großen" eben auch ihre Juristen, die schön darauf achten, dass die "Blöden" auf ihren Problemen selbst sitzen bleiben.

Hieran zeigt sich, dass in unserem Gewerbe zu viele Schwachhirne auch als Unternehmer arbeiten, und auch die Verbände sind entsprechend besetzt.

Wieder muss man sagen, dass die guten Ansätze des Verbandes leider eben auch nicht befolgt werden, weil die Gier der Unternehmer nach läppischen 10,- Euro mehr Umsatz jegliches Kostendenken vermissen lassen. Dass auf Grund des Mindestlohnes ganz anders gedacht und kalkuliert werden muss, ist einfach nicht bei den Unternehmern angekommen. Da muss man auch mal Nein sagen können.

Und deswegen wie fast überall heutzutage, die Dummen sterben nicht aus, und die Schlauen lachen sich über diese Doofen weg. Und gleichzeitig beklagen sich diese Doofen auch noch darüber, daß sie doof sind und von allen nur Vera...xt werden. Naja, darauf erst mal ein Bier und HartzIV- TV anschalten... :roll:

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Sascha1979 » 21.10.2015, 03:47

Abwarten.
Bald müssen Millionen nicht qualifizierte Flüchtlinge in Lohn und Brot gebracht werden.
70-80% davon besitzen keinerlei Schulabschluss.

Es wird unmöglich sein die mit ML zu vermitteln.
Es wird eine Ausnahme hierfür geschaffen werden müssen.

Ich sehe gute Chancen für euer Gewerbe, dass ihr dann auch wieder davon profitiert und endlich wieder so arbeiten könnt wie bisher und ihr wieder wollt.
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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Wattwurm » 21.10.2015, 09:16

Es ist das gute Recht der DAK einem ausgehandelten Vertrag nicht beizutreten. Im Umkehrschluß bedeutet das aber, das dann nach dem jeweiligen Taxitarif abgerechnet wird. Genau das war auch die Empfehlung des Taxilandesverbandes Schleswig-Holstein.

Das dann entgegen dieser Empfehlung des Taxiverbandes, einzelne Zentralen Sondervereinbarungen mit der DAK abschließen, ist für mich völlig unverständlich. Wenn jetzt ein Unternehmer auf die glorreiche Idee kommt, diese Sondervereinbarung durch eine einzelvertragliche Vereinbarung noch zu unterbieten, weil er Umsatzeinbußen durch gezielte Lenkungsmaßnahmen, sprich Empfehlungen der DAK für ein spezielles Unternehmen, befürchtet, dann haben wir einen Preiskrieg, also einen Unterbietungswettbewerb. Solche Sondervereinbarungen sind ein Keil in die Geschlossenheit und Solidarität der Taxiunternehmer. Dann ist es nur konsequent, wenn man aus dem Taxiverband austritt! Rausschmeißen aus dem Verband geht aus rechtlichen Gründen leider nicht!

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Pirat » 21.10.2015, 09:28

@ Sascha1979
Ach, Dir ging es um Integration – dann hab ich Dich falsch verstanden.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Pirat » 21.10.2015, 09:32

@ Wattwurm
Gehe von selbst, bevor Du gegangen wirst.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Guter_Kollege » 21.10.2015, 09:50

Pirat hat geschrieben:@ Sascha1979
Ach, Dir ging es um Integration – dann hab ich Dich falsch verstanden.
Nö, ging es ihm nicht.
Es möchte bloß irgendeinen Senf absondern.

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Pirat » 21.10.2015, 10:08

Du bist immer so direkt.
Gebe ihm doch die Chance selbst drauf zu kommen.
Dass mitten im Gespräch das Thema gewechselt wird, sind wir doch gewohnt, oder?
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Einzelverträge mit der DAK

Beitrag von Guter_Kollege » 25.10.2015, 13:09

Sowieso! :lol:

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