Was?AsphaltRunner hat geschrieben: Leasingraten sind KEINE Beriebsausgaben und können nicht abgesetzt werden. Damit begehst du Steuerhinterziehung.
Leasing-Raten sind keine Betriebsausgaben?
Steuerhinterziehung?
Leasing-Raten können (bei betrieblich genutzten Autos) definitiv Betriebsausgaben sein!
Und beim Leasing findet explizit KEINE AFA Abschreibung statt! Genau das ist nämlich der Sinn von Leasing-Raten.
Das einzige was beim Leasing "umgerechnet" wird sind ggf. Sonderzahlungen.
Das heißt:
Du least für 3 Jahre und zahlst 30.000 € an.
Zusätzlich zahlst du 1.000 € Leasing-Rate pro Monat.
In diesem Fall werden jeden Monat 1.000 € UND 30.000 / 36 direkt als Betriebsausgabe aktiviert.
(Mehrwertsteuer und Privatnutzungen mal außen vor gelassen).
Komplett anders ist es bei einer Finanzierung.
Wenn du hier 30.000 € anzahlst und mit 1.000 € / Monat tilgst, spielt das alles überhaupt keine Rolle. Dann wird das Auto AFA abgeschrieben.
Hier können nur irgendwie noch die Zinsen aktiviert werden - da kenne ich die Details aber nicht aus dem Kopf.
Oder sollte das im Taxi-Gewerbe wirklich anders sein?
Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.