Ich mache es zwar nicht, aber die Frage stellt sich schon, ob nach unserer Stadtverordnung für faltbare Rollstühle ( sperrige Güter ) ein Zuschlag gem. § 3 Abs. 1 genommen werden darf. Wie seht Ihr das?
http://www.neumuenster.de/cms/files/tax ... 14__3_.pdf
Zuschlag für Rollstuhl?
Re: Zuschlag für Rollstuhl?
Hallo, in der Taxitarifordnung unseres Landkreises ist bei Zuschlägen definitiv aufgeführt: Handgepäck, sowie Rollstühle und Kinderwagen frei!