Mehrwagenuntern. in HL = Menschenschinder?!

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Mehrwagenuntern. in HL = Menschenschinder?!

Beitrag von am » 28.07.2012, 21:30

HLooP hat geschrieben:Dann wollen wir mal wieder ein heißes Eisen anfassen. Passend zum Sommerloch.

Ja, Lübecks Mehrwagenunternehmer sind Menschenschinder, nicht die Regel, aber auch nicht die unrühmliche Ausnahme. Und natürlich gilt dies nicht nur für Lübeck, sondern bundesweit, insbesondere in Großstädten.

Es ist an der Zeit, die asozialen Lohn- und Beschäftigungspraktiken diverser Unternehmer in Lübeck zur Sprache zu bringen.

Dabei soll auch über die Rechte angestellter Fahrer, aber im Gegenzug auch über deren Pflichten ggü ihrem Arbeitgeber gesprochen werden. Jedoch, wer bei solchen Unternehmern, wie hier zunächst geschildert fährt, dürfte kaum ein schlechtes Gewissen haben, wenn er sich nicht an seine Pflichten hält.

Und um es von vornherein klar zu stellen: Natürlich gibt es auch Fahrer, die gerne schwarz beschäftigt werden wollen, weil sie nebenbei noch aufstocken, aber es sind die Unternehmer, die diese einstellen.

Arbeitnehmer, die unter unten geschilderten Umständen leiden, jedoch vielleicht nicht immer korrekt angemeldet sind, sollten sich jedoch nicht fürchten, gegen solche Unternehmer vorzugehen. Für die Schwarzanmeldung, Steuer- und Sozialabgabenhinterziehung haften immer die Unternehmer. Wer sich als Fahrer selbst anzeigt, kommt in aller Regel so davon.

Um es klar zu stellen, mit diesem Beitrag werden nicht pauschal alle Unternehmer angesprochen. Aber die Berichte über solche Praktiken häufen sich in letzter Zeit.

Es handelt sich hierbei um tatsächliche Fälle aus Lübeck, die jedoch leicht verfremdet sind.




Fall 1:
Ein angestellter Fahrer, sagen wir mal auf 750,- angemeldet, wird krank. Sein Unternehmer, der sonst der Auffassung ist, wer nicht fährt, verdient auch nichts, gewährt ihm großzügig Lohnfortzahlung für 2 Wochen, also 375 €, damit der Fahrer nicht vom Fleisch fällt.
Nach zwei Wochen tritt der Fahrer seinen Dienst wieder an und schaut verdutzt auf seinen Schichtzettel. Da stehen die 375 € drauf, mit einem großen roten Minus davor?
Wie gesagt, wer nicht fährt, hat auch nichts zu verdienen, und wer doch was bekommt, fängt halt mit einem Umsatzminus wieder an, das er erstmal einfahren muss.
Und als kleiner Trost für den Unternehmer und zur Beruhigung des schlechten Gewissens wird dann noch das Krankengeld von der Krankenkasse kassiert. Ach, das ist Betrug? Naja, macht doch nix, kommt da doch auch nicht mehr drauf an.

So nicht ihr Unternehmer


Fall 2:
Der durchschnittliche Mehrwagunternehmer geht ja davon aus, dass seine Fahrer Auto fahren können, das reicht. Wozu also soll man seinem Fahrer erklären, dass auch mal Flüssigkeitsstände geprüft werden müssen? Das darf man ja voraussetzen. Ja, darf man, wenn man dies schriftlich als Anhang zum Arbeitsvertrag (können wir auch mal erklären, was das ist, ein Arbeitsvertrag, falls gewünscht) fixiert und diese Aufgabe auf den Arbeitnehmer übertragen hat.
Tja, aber wir setzen das ja voraus. Was also machen, wenn der Motor nun wegen Ölmangels platzt? Ganz klar, den Schaden zahlen die Fahrer, ist ja deren Aufgabe, das zu prüfen und nicht die des Unternehmers, schließlich gehört ihm das Auto nur, er fährt es ja nicht. Wenn nicht, Abflug Jungs.

So nicht ihr Unternehmer


Fall 3:
Schwups, da war es passiert. Zweimal links, zweimal rechts geguckt, Blinker gesetzt und los. Kennt fast jeder, plötzlich kommt da doch noch einer ums Eck geschossen und irgendwann erwischt es einen dann doch, keine Chance.
Tja, wie gut, wenn man da Taximehrwagenunternehmer ist, denn da hat man ja angestellte Fahrer, die einem den Schaden bezahlen. Und wenn nicht, dann wird eben der Lohn einbehalten.

So nicht ihr Unternehmer


Fall 4:
Was, Du bist drei Wochen am Stück krank, nachdem Du 4 Jahre durchgefahren bist? Willst Du mich ver***en. Da muss ich Dir leider kündigen.

So nicht ihr Unternehmer


Fall 5:
Du willst mit Deinem vollem Umsatz angemeldet werden? Na klar, machen wir. Du fährst 6 Tage 12 Stunden durch, bezahlten Urlaub und LFZ gibt es nicht.

So nicht ihr Unternehmer


Alle fünf Fälle sind aus der jüngeren Vergangenheit und in allen Fällen ist auch bekannt, um welche Unternehmer es sich dabei handelt. In einem Fall soll es eine Selbstanzeige eines ehemaligen Fahrers gegen einen Mehrwagenunternehmer geben.

Wenn das Gewerbe so wenig abwirft, dass man mit dem "normalen Beschiss" am Staat nicht mehr klar kommt, oder weil Herrn Jelens Plausiprüfungen nicht so einfach zu überwinden sind, dann muss man als MWU mal darüber nachdenken, Wagen abzuschaffen, oder vorübergehend stillzulegen. Wir haben einen teilderegulierten Markt, bei erhöhter Nachfrage dürfte es kein großes Problem sein, weitere Fahrzeuge zuzulassen.

Es kann jedoch nicht sein, dass man mit der Angst der Arbeitnehmer spielt, u.a. mit so Aussagen, dass man dafür sorgen werde, in diesem und jenem unternehmen keinen Fuß mehr an Land zu bekommen.

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat Anspruch auf 20 Tage bezahlten Urlaub, bzw. bei regelmäßig 6 Arbeitstagen auf 24 Tage. Ausserdem hat jeder AN gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. JEDER!

Fangt endlich an, diese Rechte durchzusetzen und lasst Euch mit vollem Umsatz anmelden, denn sonst landet ihr alle in der Grundsicherung und die stockt euch auch keiner mehr auf.

Es gibt mittlerweile etliche Fahrer, die sich mit solchen Problem an die IG-Taxi gewendet haben. Natürlich können wir keine Rechtsberatung leisten, aber in jüngerer Zeit scheinen solche Praktiken Ausmaße anzunehmen, die absolut nicht mehr akzeptabel sind. Wir hoffen aber, dass sich noch ein paar AN trauen, gegen solche Praktiken vorzugehen, ein MWU, der so handelt, hat in diesem Gewerbe nicht verloren!
http://www.taxiforum-luebeck.de/f33t530 ... inder.html
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Beitrag von taxirock » 28.07.2012, 22:16

Cool....

Im Fall 2 könnte man dann die Einnahme von den Fahrern nicht verbuchen, die Ausgabe als "reguläre" Kosten in die Bücher nehmen und die Vorsteuer abziehen.. :wink:
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Beitrag von reasoner » 28.07.2012, 22:18

Zum Sommerloch als Pausenfüller passt das Thema eher nicht. Will die IG aktiv werden, also bei Politik und Behörden intervenieren? Ein bloßer Appell wird nicht weit reichen.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 28.07.2012, 22:25

WOW! Da steppt ja der Bär! Bei einer solchen Häufung von Fällen sollten die betroffenen Kollegen begreifen, dass es durchaus Eindruck vorm Arbeitsgericht macht, wenn mehrere Klagen gleichzeitig anhängig sind.
Auch sollten die involvierten Anwälte prüfen, ob die arbeitsvertraglichen Entgeltabreden nicht Grundlohnabreden waren ..... :wink:

Ein Arbeitgeber haftet gegenüber dem Sozialversicherungsträger für mehrere Jahre zurückliegend für beide Anteile, den AG-Anteil und den AN-Anteil.

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Beitrag von am » 28.07.2012, 22:30

reasoner hat geschrieben:Zum Sommerloch als Pausenfüller passt das Thema eher nicht. Will die IG aktiv werden, also bei Politik und Behörden intervenieren? Ein bloßer Appell wird nicht weit reichen.
Die Politik ist vor zwei Stunden schon drauf angesprungen. Twitter und fb laufen. Die Bots sorgen für Verbreitung.
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Beitrag von am » 28.07.2012, 22:34

Schmidt hat geschrieben:WOW! Da steppt ja der Bär! Bei einer solchen Häufung von Fällen sollten die betroffenen Kollegen begreifen, dass es durchaus Eindruck vorm Arbeitsgericht macht, wenn mehrere Klagen gleichzeitig anhängig sind.
Auch sollten die involvierten Anwälte prüfen, ob die arbeitsvertraglichen Entgeltabreden nicht Grundlohnabreden waren ..... :wink:

Ein Arbeitgeber haftet gegenüber dem Sozialversicherungsträger für mehrere Jahre zurückliegend für beide Anteile, den AG-Anteil und den AN-Anteil.
Hm, Ver.di wird sich interessieren. Das ist unser Beitrag. Ein bisschen Lübeck Bezug kann nicht schaden, wenn sich die Hamburger schon aus Lübeck vertreten lassen wollen. Der Ball liegt in eurer Hälfte.
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Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 28.07.2012, 23:01

Aber wirklich Mann ... tz ... tz ... tz ... da muss erst son Vorort kommen ... :wink:

äääh, ich glaube, ich habe einen Gruß-Beitrag im Lübecker Forum 3 mal abgeschickt :oops: :oops: :oops:

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Beitrag von am » 28.07.2012, 23:04

Ich habe mir erlaubt, ihn nur einmal frei zu schalten
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Beitrag von Otto126 » 29.07.2012, 06:53

Bravo, André...

Ich kann den Kollegen, die ebenfalls von solchen Missständen betroffen sind, rechtzeitig vor den Gerichten zu klagen.

Erstens vor dem Arbeitsgericht und bei zu Unrecht einbehaltenem Lohn auch ruhig mal über die Staatsanwalt: Unterschlagung und Betrug.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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