28 neue Blitzanlagen in Lübeck

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De Förde Kuddel
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28 neue Blitzanlagen in Lübeck

Beitrag von De Förde Kuddel » 01.12.2011, 03:15

Vorab zur eigenen rechtlichen Absicherung. Der nachfolgende Text ist im konjunktiv zu sehen und eine Mutmaßung (quasi Gerücht).

Derzeit befindet sich ein Antrag der Stadt Lübeck zum Aufstellen von 28 neuen Blitzeranlagen im Stadtgebiet im Verwaltungsverfahren. Der Antrag für die Anlagen wir damit begründet, dass man die finanzielle Kassenlage der Stadt aufbessern möchte.

Sollte dem Antrag zugestimmt werden, dann heisst es für Lübecker Taxifahrer aufgepasst. Wird man von einem dieser neuen Blitzer geschnappt, dann sollte man mit Hinweis auf die schriftliche Begründung zur Aufstellung "finanzielle Kassenlage" Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Diese ist rechtswidrig.

Nun fragt mich bitte nicht, woher ich von dem Antrag und der schriftlichen Begründung der Stadt Lübeck erfahren haben könnte. Nehmt es einfach zur Kenntnis und profitiert davon.
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bjoern
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Beitrag von bjoern » 01.12.2011, 03:33

Erstmal hast Du ja völlig recht, 28 neue Blitzeranlagen auf einen Schlag in unserem Marzipanvorort,
das ist reichlich happig. Und eine Begründung im Sinne von "wir brauchen die Kohle" ist mehr als dämlich.

Aber wenn Du oder ich da gerichtsfest geblitzt werden und wir waren zu schnell,
dann kannst Du diesen Widerspruch getrost vergessen.
Im Bußgeldbescheid wird nämlich ganz richtig stehen "sie fuhren xx km zu schnell" und eben nicht
"wir haben ein zu grosses Loch in der Stadtkasse" :lol:
Sie wollen sich doch bloss über mich lustig machen.
Nein, Madam. Wir vom FBI wüssten von keinerlei Humor, den wir haben könnten.

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De Förde Kuddel
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"Sie fuhren zu schnell"....

Beitrag von De Förde Kuddel » 01.12.2011, 04:03

völlig richtig. Ändert aber nichts an der Rechtswidrigkeit dieses Eingriffes. Es hätte nämlich nicht geblitzt werden dürfen. Aus diesem Grunde habe ich ja auch auf die Begründung für die Einrichtung der Blitzer verwiesen. Die Einrichtung von Blitzern setzt u.a. Verkehrssicherheitsinteressen voraus. Finanzielle Interessen dürfen keine übergeordnete Rolle spielen. Die schriftliche Begründung der Stadt Lübeck erfolgte hingegen ausschließlich mit Verweis auf die finanzielle Kassenlage. Aber mehr dazu sagt Dir sicherlich dann ein Verwaltungsrechtler. Und darum habe ich auch auf die Bedeutung der schriftlichen Begründung der Stadt Lübeck hingewiesen, die man einsehen (lassen) kann. Aber das würde hier zuweit führen. Zumal eine Rechtsberatung den Rechtsanwälten vorbehalten ist.


Schleswig-Holstein


Titel der Richtlinie/Datum/
Fundstelle Richtlinie für die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung (Erlaß v. 9.11.1989, zuletzt geändert durch Erlaß vom 30.11.1993)
Geltung für
- Polizei
- Straßenverkehrsbehörde?
Ja
Nein
Auswahl der Meßstellen:
- Kriterien
- Begriffsbestimmungen - Unfallbrennpunkte
- bes. Gefahrenstellen (z.B. Schulwege, gefährl. Straßenführung, Kuppen, Einmündung)
- Lärmbelästigung
- Deliktsbrennpunkte
Zeitliche Vorgaben zeitl. und örtl. Streuung zwecks Flächendeckung
Entfernung zur Geschw.-Beschränkung 150 m
Unterschreitungen hierzu - Geschwindigkeitstrichter (50 m)
- Unfallbrennpunkt (angemessen)
- 30-km/h-Zone (20 m)
Gerätefehlertoleranzen Radar, ESO-Lichtschranke, Laser
<100 km/h: -3 km/h
>100 km/h: -3%
Kontrollgeräte-Aufzeichnungen: -6 km/h
Messung durch Nachfahren, Tacho
- geeicht: -10%/min 6 km/h
- nicht geeicht: -20%
Rollenprüfstand: -10%/min. 6 km/h
Traffipax-speedophot (Moving-Betrieb)
<100 km/h: -4 km/h
>100 km/h: -4%
Video-Kamerawagen
<100 km/h: -5 km/h
>100 km/h: -5%
Geschwindigkeitstoleranzen 5 km/h
Technische Ausbildung des Meßpersonals? keine Angabe
Privates Meßpersonal? Nein, keine Angabe
Hinweis auf
- PTB-Einsatzrichtlinien?
- Bedienungsanleitung?
Nein
Nein
Meßprotokoll
- zwingend vorgeschrieben?
- Muster vorhanden?
- Mindestanforderungen?
Nein
Nein
Nein
Anhalten
- vorgeschrieben?
- wozu? grds. ja
- Ermittlung u. Identifizierung
- aufklärendes und verkehrserzieherisches Gespräch
- Kontrolle von Fahrer u. Fahrzeug

Ich will mal ein anderes Beispiel bringen: An Ortschildern muss beim Blitzen ein Mindestabstand eingehalten werden. Ist dieser nicht vorhanden, so kannst Du damit erfolgreich gegen den Bescheid vorgehen, obwohl Du zu schnell warst und im Bußgeldbescheid nicht steht:"Wir haben den Mindestabstand nicht eingehalten". Hierbei sei aber angemerkt, dass einige Länder nach Gerichtsentscheidungen ihre internen Verwaltungsrichtlinien zur Aufstellung von Blitzern geändert haben und nun fröhlich ohne Mindestabstand blitzen dürfen.
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Beitrag von am » 03.12.2011, 14:36

Noch gibt es hierzu überhaupt keine Entscheidung.

Nach meinem Wissen begründet sich der Antrag auf den Lärmschutz und der Einhaltung entsprechender EU-Richtlinien.

Da sich die Durchschnittsgeschwindigkeit in unserer Blitzerallee, dem Verlauf von St. Jürgen Ring und Wallbrechtstraße, seit Einrichtung von 20!!! Meßstellen auf 4km im Jahr 2010 "bedenklich" nach unten entwickelt hat, wurden die in den Haushalt eingestellten Einnahmeerwartungen bereits nach unten geschraubt.

Ich erhalte aber morgen beide Verwaltungsvorlagen, also die Entscheidungsgrundlagen für die Lübecker Bürgerschaft. Mal schauen, was dort steht.
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Beitrag von am » 06.12.2011, 22:54

Tatsächlich liegt die Begründung, wie schon geschrieben, im Lärmschutz für die Bevölkerung.

Mir liegt der entsprechende Bürgerschaftsbericht vor, indem in erster Linie auf eine umfangreiche Lärmbelastungsstudie eingegangen wird. Recht interessant.

Natürlich wird die Kosten- und Einnahmesituation beleuchtet, wie es sich für eine solche Investition gehört, u.a. in Bezug auf Kauf oder Leasing der Anlagen.

Die Einnahmesituation ist bestenfalls Thema hinter vorgehaltener Hand. Denn so doof, eine solche Maßnahme mit der Erhöhung der Einnahmen zu begründen, wäre selbst an der Förde keiner.
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Beitrag von Otto126 » 07.12.2011, 09:28

André hat geschrieben:Tatsächlich liegt die Begründung, wie schon geschrieben, im Lärmschutz für die Bevölkerung.
Lügen, nichts als Lügen.

Da kann man den Kollegen nur empfehlen, nach 8 1/2 Stunden Feierabend zu machen, zusätzlich Hartz-IV zu beantragen und dies mit den Blitzanlagen zu begründen.
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Beitrag von eichi » 07.12.2011, 12:30

Das ließe sich nicht mal mit einem entsprechenden Posten im Haushaltsplan (Einnahmen
aus Verkehrsüberwachung o.ä.) begründen, da sich diese Argumentation einfach mit
"Erfahrungswerte aus Vorjahren" abbügeln ließe.

Wenn schon die "Bußgeld-Sachbearbeiter" im Zweifelsfall zu Gunsten der Finanzierung ihres
Arbeitgebers entscheiden, damit wenigstens die Gebühren ihren Arbeitsplatz sichern, haben
selbst ziemlich gute Argumente einen schlechten Stand.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Beitrag von Wattwurm » 09.01.2012, 08:51

Hab´s noch nicht ausprobiert bzw. deaktiviert! Funktioniert die Blitzerwarnung im mytaxiapp eigentlich oder ist das nur ein Fake!

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Beitrag von am » 09.01.2012, 08:58

Funktiert. Sogar mit Angabe des Blitzer-Fabrikates.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 09.01.2012, 11:24

Das ist illegal.
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Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Beitrag von am » 09.01.2012, 12:02

Otto126 hat geschrieben:Das ist illegal.
Ja.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von eichi » 09.01.2012, 13:23

Die Begründung "Lärmschutz" für eine Geschwindigkeitsbegrenzung
wird dann zur Farce, wenn ein (ohnehin leiserer PKW) mit einem Bruchteil
der möglichen Geschwindigkeit fahren muss, der lautere LKW aber mit
seiner Höchstgeschwindigkeit fahren darf.
Beispiel war mal 80 km/h m. Zusatzschild "Lärmschutz" BAB 24 auf Hamburger Gebiet. :!:
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Beitrag von LRKN » 09.01.2012, 17:44

eichi hat geschrieben:Die Begründung "Lärmschutz" für eine Geschwindigkeitsbegrenzung
wird dann zur Farce, wenn ein (ohnehin leiserer PKW) mit einem Bruchteil
der möglichen Geschwindigkeit fahren muss, der lautere LKW aber mit
seiner Höchstgeschwindigkeit fahren darf.
Beispiel war mal 80 km/h m. Zusatzschild "Lärmschutz" BAB 24 auf Hamburger Gebiet. :!:
Merkwürdige Argumentation. Es ist ja nicht so das ENTWEDER ein LKW oder ein Auto an einer gewissen Stelle vorbeifahren sondern beide an einer Stelle vorbeifahren also verursachen beide Lärm und wenn sie im Abstand von 1 Minute vorbeifahren hört man sowohl das Auto als auch den LKW. Als Anwohner einer Straße hätte ich das Interesse das beide möglichst Leise an mir vorbeifahren. Ausserdem gibt es sehr wohl Autos die deutlich Lauter sind als LKW, Stichwort:tiefergelegte Proletenkarren. Von den ganzen Harleys mit weggeschraubten Schallschutzendtöpfen garnicht zu reden.

Tempobeschränkungen wegen Lärmschutz sind dazu da die Gesamtsumme des Lärm für Anwohner auf einen erträglichen Rahmen zu bringen. Was einzelne Verkehrsteilnehmer für einen Anteil daran haben ist nebensächlich.

Und an der BAB 24 leben allein in Hamburg sicher um die 50.000 bis 100.000 Menschen die den Lärm aushalten müssen. Da kann man durchaus mal ein wenig Tempo 80 aushalten.

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Beitrag von eichi » 09.01.2012, 18:00

@ LRKN

Wenn auch der LKW langsamer fahren müsste, würde er auch einen Beitrag zur verringerten
Schall-Emission leisten. Gerade die LKW-Reifen sind auf Grund der Größe und Härte nicht ohne!
Und selbstverständlich kann zur Zeit 'x' nur entweder das eine oder ein anderes Fahrzeug an der selben Stelle fahren!

Was die Proletenkarren (auch die Harleys der "Zahnwälte" zähle ich dazu) angeht, stimme ich dir zu, hat aber mit dem Thema nix zu tun.
Das ist ein anderer Verstoß.
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Beitrag von LRKN » 09.01.2012, 18:20

eichi hat geschrieben: Wenn auch der LKW langsamer fahren müsste, würde er auch einen Beitrag zur verringerten
Schall-Emission leisten. Gerade die LKW-Reifen sind auf Grund der Größe und Härte nicht ohne!
Stimme ich dir zu. Aber es gibt ja auch viele Stellen wo es Tempolimits speziell für LKWs gibt. Da wird dann unterschieden. An anderen Stellen wurde es eben für besser erachtet, das alle Verkehrsteilnehmer ein bestimmtes Tempo nicht überschreiten sollen.

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Beitrag von homer » 10.01.2012, 00:40

André hat geschrieben:
Otto126 hat geschrieben:Das ist illegal.
Ja.
Hatte einer der Verantwortlichen dieser Vermittlungsplattform frühere Vorwürfe
dieser und ähnlicher Art nicht bereits recht erschöpfend kommentiert ?

"Who cares ?" war doch wohl seine Stellungnahme,
das verstehe ich mal als nicht allzu freundliches
"rutscht mir doch den Puckel runter oder nagelt Euch 'ne Frikadelle ans Knie" :)

Andererseits besteht damit immerhin schon mal eine schöne Chance, in
einigen anderen europäischen Ländern einen herzhaften Griff ins Klo zu tun.
In der Schweiz z.B. würde ein Gerät auf dem die App so läuft wegen solcher
Gesetzesverstösse kurzerhand ersatzlos eingezogen - plus Bussgeld noch
obendrauf natürlich, damit die Sache sich auch lohnt :wink:
Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. (Erich Fried)
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Beitrag von oldstrolch » 10.01.2012, 11:42

homer hat geschrieben:
André hat geschrieben:
Otto126 hat geschrieben:Das ist illegal.
Ja.
Hatte einer der Verantwortlichen dieser Vermittlungsplattform frühere Vorwürfe
dieser und ähnlicher Art nicht bereits recht erschöpfend kommentiert ?

"Who cares ?" war doch wohl seine Stellungnahme,
das verstehe ich mal als nicht allzu freundliches
"rutscht mir doch den Puckel runter oder nagelt Euch 'ne Frikadelle ans Knie" :)

Andererseits besteht damit immerhin schon mal eine schöne Chance, in
einigen anderen europäischen Ländern einen herzhaften Griff ins Klo zu tun.
In der Schweiz z.B. würde ein Gerät auf dem die App so läuft wegen solcher
Gesetzesverstösse kurzerhand ersatzlos eingezogen - plus Bussgeld noch
obendrauf natürlich, damit die Sache sich auch lohnt :wink:
auch bei uns werden navis mit blitzerpoi eingezogen und vernichtet........irre rechssprechung:smartphones mit navi und blitzerpoi nicht!handy dient eher dem telefonieren.....punkte und bußgeld drohen bei beiden.also bei einer drohenden kontrolle,weg mit den geräten wenn es irgendwie noch ungesehen geht!!...... sonst droht ein punkt weil man beim fahren ein handy in der hand hat....... ausser man kommt mit der ausrede ich hab mein handy nur von einer stelle auf die andere gelegt weil es klappert.auch aktuelle rechsspechung............ ich liebe deutsche urteile..... :lol:
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


hier klickenzum poppen:D

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Beitrag von oldstrolch » 14.09.2012, 11:19

das passt hier gut rein und ihr lübecker habt ja auch bauern!..... :D

http://www.lawblog.de/index.php/archive ... adarfalle/
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


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Beitrag von scarda » 14.09.2012, 13:34

Das Urteil interessiert mich :mrgreen: !
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#

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Beitrag von Otto126 » 14.09.2012, 13:34

oldstrolch hat geschrieben:das passt hier gut rein und ihr lübecker habt ja auch bauern!..... :D

http://www.lawblog.de/index.php/archive ... adarfalle/
Schönes Ding, danke.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

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