Lübeck - Prozesse Mietwagen Rückkehrpflicht

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13144
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von am » 09.03.2010, 23:42

taxirock hat geschrieben:....Die dokumentierten Fälle sind nicht soo klar, wie sie hätten sein könnnen...

Wusstet ihr´s schon?????

........ :roll:


Es bleibt spannend

8)

Ersteres bleibt an dieser Stelle Ansichtssache, "klar" ja, "soo" vielleicht nicht, stimmt.

Letzteres trifft voll zu.

Wann war noch gleich der Termin für die Urteilsverkündung?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13144
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von am » 09.03.2010, 23:44

reasoner hat geschrieben:
Graupen Fan hat geschrieben:Für mich steht fest, die von den Ermittlern vorgetragenen Fälle sind hinreichend Dokumentiert! Auf das Ausstellen einer Quittung oder eine Personenbeschreibung des Fahrers könnte hier auch verzichtet werden, da zur Beweissicherung auch die bei Mietwagen vorgeschiebene Aufzeichnungspflicht des Unternehmers in Anspruch genommen werden kann.
Dünnes Eis. Vor 14 Tagen wurde in Berlin der Einspruch eines Taxiunternehmers gegen die Aufsichtsbehörde verhandelt, die ihn wegen Anzeigen in 40 (!) Fällen wegen unerlaubten Ladens am Flughafen (kobern) verknackt hatte. Urteilsspruch: eingestellt. Begründung u.a.: Die Fahrer und Fahrgäste hätten möglichst genau beschrieben werden müssen, am besten fotografiert.

Da müssen die Ermittler wirklich sorgfältiger dokumentieren. Ich bin gespannt.
Wir haben hier allerdings die Aussagen von zwei Fahrgästen. Nicht von irgendwelchen Leuten, die hinter irgendwelchen Betonpfeilern irgendein Autokennzeichen notiert haben.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
reasoner
Vielschreiber
Beiträge: 6884
Registriert: 25.01.2009, 06:34
Wohnort: Berlin

Beitrag von reasoner » 09.03.2010, 23:49

Ich drück den Daumen.

Nicht zuletzt aus Eigeninteresse. Die Zahl der Mietwagen steigt in Berlin rasant. (Von....grummel..hmmm....glaube rund 800 in einem Jahr auf 1.350 oder so; das können nicht alles Limo-Services sein).

contest
User
Beiträge: 27
Registriert: 06.09.2009, 12:54
Wohnort: Ellerbek

Beitrag von contest » 10.03.2010, 00:02

TaMi hat geschrieben:
taxirock hat geschrieben: Die Detektive die die Fahrten ausführten ( vor der Disco ausladende Mietwagen um Beförderung anhauen), konnten sich an die Fahrer nicht erinnern....UND..hatten sich keine Quittung geben lassen..
(das wäre aufgefallen [!!!])...
Wurden den gezielt bestimmte Fahrzeuge und Fahrer angesprochen?

Ist vielleicht sehr weit her geholt.
Vielleicht hat man Ermittlern/Detektiven klar gemacht, dass man die wegen „Anstiftung“ belangen könnte… daher der Erinnerungsverlust.
Selbstverständlich ist diese Art der Feststellung legal. Nennt sich" agent provocateur".

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13144
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von am » 11.03.2010, 00:36

reasoner hat geschrieben:Ich drück den Daumen.

Nicht zuletzt aus Eigeninteresse. Die Zahl der Mietwagen steigt in Berlin rasant. (Von....grummel..hmmm....glaube rund 800 in einem Jahr auf 1.350 oder so; das können nicht alles Limo-Services sein).

Dann lass Dir mal von contest schonmal erklären, wie es geht. Wobei, er hat ja im Prinzip schon alles dazu bekanntgegeben.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

contest
User
Beiträge: 27
Registriert: 06.09.2009, 12:54
Wohnort: Ellerbek

Beitrag von contest » 11.03.2010, 02:17

André hat geschrieben:
reasoner hat geschrieben:Ich drück den Daumen.

Nicht zuletzt aus Eigeninteresse. Die Zahl der Mietwagen steigt in Berlin rasant. (Von....grummel..hmmm....glaube rund 800 in einem Jahr auf 1.350 oder so; das können nicht alles Limo-Services sein).

Dann lass Dir mal von contest schonmal erklären, wie es geht. Wobei, er hat ja im Prinzip schon alles dazu bekanntgegeben.
Nein nicht alles! Wie im Einzelnen die Beweissicherung durchgeführt wird mit einer lückenloser Dokumentation, Fahrzeugbedarf und Anzahl der Bereiligten nicht! Wir haben auch erstmal üben müssen bis jeder Versuch perfekt und gerichtsverwertbar war. Die Beteiligten brauchten nicht ein einziges mal als Zeuge aussagen! Die Protokollführung berücksichtigte jede auch jede Kleinigkeit wie Fahrzeugzustand, Beschreibung der Fahrgäste, wo abgeholt, wo hingebracht, natürlich mit Hausnummer, welche Wegstrecke, wie gefahren, exakte Lokalität beim Bereitstellen/Nichtzurückfahren, die eingespielten Fahrgäste. Es geht hier ja schliesslich um viel Geld, wenn man den Prozess verlieren sollte. Das lässt sich aber vermeiden, denn die Rechtslage ist eindeutig! Packen wir´s an. Flensburg schaut auf Lübeck, wie auch andere von Mietwagen geplagte!

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13144
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von am » 13.03.2010, 12:35

Übertragung der Schuld auf die Fahrer?

Da dieser "Krieg" in Teilen ja schon länger schwelt, haben viele Unternehmer, sowohl auf Taxi, wie auch Mietwagenseite versucht, sich gegen Fehlverhalten auf Fahrerseite abzusichern.

Mit anderen Worten: Man kann mich doch nicht belangen, wenn mein Fahrer Mist baut. Hat er ja schließlich für unterschrieben.

Dieser Zahn wurde dem Beklagten in der letzten Verhandlung und somit allen anderen Beteiligten ersteinmal gezogen.

Als die Argumente für eine gütliche Einigung ausgingen, wedelte die Beklagtenvertretung mit jeder Menge Arbeitsverträgen und argumentierte wie oben beschrieben.

Der Richter erläuterte daraufhin, dass man sich nicht auf einen solchen "Vertrag" alleine berufen könne. Dazu gehöre schon weitaus mehr.

Um die "Schuld" auf den Fahrer übertragen zu können, wurden die Hürden bereits in anderen Verfahren sehr hoch gesetzt. Auch in den einschlägigen Kommentaren käme man zu klaren Auffassungen.

Um sich als Unternhemer den Rücken freizuhalten, müßte unter anderem eine lückenlose Fahrerüberwachung durchgeführt werden.
Was lückenlos heißt, wurde nicht erörtert, es dürfte jedoch nicht ausreichen, sich in ein oder zwei Testfahrten davon überzeugt zu haben, dass der Fahrer korrekt handelt.
Lückenlos könnte in Bezug auf Mietwagen z.B. bedeuten, dass sich jeder Fahrer nach Ausführung persönlich, nicht fernmündlich, am Betriebssitz zurückmelden muß, es sei denn, es kommt zu Anschlussaufträgen. Auch die Art der Vermittlung durch eine Zentrale belastet den Unternehmer zusätzlich.
Im Hinblick auf die Tarifpflicht und Bereithaltung bei Taxen könnte dies dann beispielsweise der Zwang zu Sitzkontakten und GPS-Überwachung sein.
Zudem sind umfangreiche und regelmäßig wiederkehrende Belehrungen der Fahrer durchzuführen, die zudem dokumentiert werden müssen. (Steht z.B. auch in der Lübecker Taxiordnung)

Für mich stärkstes Argument war jedoch, dass gerade in der, in diesen Branchen üblichen, umsatzabhängigen Bezahlung eine Verlockung gesehen wird, gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Mit anderen Worten liebe Taxiunternehmer, nicht nur in den anhängigen Verfahren - aus dem Mist, den Eure Fahrer verbockt haben kommt ihr nur unter diesen Voraussetzungen heraus.
Und für die Mietwagenunternehmer und -zentralenbetreiber dürfte es ganz haarig werden. Wie will man bei den, uns allen bekannten Vermittlungsystemen der Mietwagenzentralen, auch nur die Hoffnung haben, irgendwas auf die Fahrer abwälzen zu können?

Nicht die ermittelnden Detektive haben in den aktuellen Fällen, so der Vorwurf der Beklagten, Fehlverhalten provoziert, sondern die Fahrer und selbstfahrenden Mietwagenunternehmer werden durch ihre Arbeitgeber und Zentralenbetreiber fortlaufend zu Rechtsverstößen verleitet.


Dieser Beitrag gibt sinngemäß wieder und interpretiert anhand der mir bekannten Sachlage auf dem Lübecker Markt, was im anhängigen Verfahren geäussert wurde. Er stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt auch keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13144
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von am » 15.03.2010, 20:46

Morgen früh um 10:00 geht es weiter. Nachdem nun die Zentralen GF zweier Mietwagenunternehmen vor Gericht standen, muß sich nun ein Taxiunternehmer mit Vorwürfen konfrontieren lassen. Dabei geht es vermutlich um die unerlaubte Bereitstellung, entweder vor der Diskothek A1 oder während des Ducksteinfestivals. Spannend wäre es, wenn es um die Travemünder geht, denn da könnte die Konzessionsvergabepraxis in Lübeck inder Folge insgesamt auf dem Prüfstand stehen -> denn, die Konzessionen sind auf Lübeck und Lübeck-Travemünde aufgeteilt. In der Taxiordnung ist jedoch festgehalten, dass Taxen sich im Bereich des Betriebssitzes bereithalten dürfen. Und Betriebssitz ist in beiden Fällen Lübeck. Da wäre zumndest nach meiner Auffassung zusätzliches Potential für einen weiteren Prozess drin.

Anmerkung

Bei den Prozessen handelt es sich um einige wenige Musterfälle, die sich der Richter rausgesucht hat, um festzustellen, ob dann die übrigen Fälle möglicherweise en bloc entschieden, oder eventuell sogar an ein höheres Gericht weitergeben werden.
Bei den Mietwagen stehen zurzeit insgesamt ca. 20 Verfahren an, wieviele es auf der Taxiseite sind, entzieht sich derzeit meiner Kenntnis.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Graupen Fan
Vielschreiber
Beiträge: 783
Registriert: 30.07.2009, 22:18
Wohnort: Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von Graupen Fan » 16.03.2010, 00:28

André hat geschrieben: In der Taxiordnung ist jedoch festgehalten, dass Taxen sich im Bereich des Betriebssitzes bereithalten dürfen. Und Betriebssitz ist in beiden Fällen Lübeck. Da wäre zumndest nach meiner Auffassung zusätzliches Potential für einen weiteren Prozess drin.
Da fehlt Dir eine Info!
Anmerkung in einer für Lübeck ausgestellten Konnzession:

Bild
Bild Wahre Worte sind nicht schön, schöne Worte sind nicht wahr. Oma -->Bild

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13144
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von am » 16.03.2010, 08:02

André hat geschrieben:.... -> denn, die Konzessionen sind auf Lübeck und Lübeck-Travemünde aufgeteilt. In der Taxiordnung ist jedoch festgehalten, dass Taxen sich im Bereich des Betriebssitzes bereithalten dürfen....

Eigentlich nicht. Habe ich aber vielleicht nicht klar genug festgehalten. Nach meiner AUffassung widerspricht die Verordnung der Konzessionvergaberegelung.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13144
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von am » 16.03.2010, 23:06

Die heutige Güteverhandlung war schon recht speziell und glich eher einer Informationsveranstaltung über den Unterschied Taxen / Mietwagen.

Sie endete vorerst mit dem Auftrag an die Anwälte, den Versuch einer "Umschuldungsvereinbarung", d.h. die Konsequenzen für Wettbewerbsverstöße den Handelnden, also dem jeweiligen Fahrer aufzubürden. Bisher haftet grundsätzlich ja nur der Unternehmer.

Man darf gespannt sein, was da in ca. einem Monat auf den Tisch kommt. Die weiteren, bereits anberaumten Fälle werden aber weiter verhandelt.

Ausführlicher Bericht wieder hier: http://www.taxiforum-luebeck.de/f34t96- ... richt.html
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
reasoner
Vielschreiber
Beiträge: 6884
Registriert: 25.01.2009, 06:34
Wohnort: Berlin

Beitrag von reasoner » 16.03.2010, 23:34

Ich habe schon "drüben" gelesen. Das sieht nach einem "ich-will-das-hier-schnell-vom-Tisch-haben"-Kompromiss aus, der auch noch faul ist. Eine Verlagerung der Verantwortung ist keine Lösung.

Sind das eigentlich keine Einzelverfahren? Klingt ja eher nach einem "round-table". Wird alles vor derselben Kammer des Amtsgerichtes verhandelt?

rea

Benutzeravatar
taxirock
Vielschreiber
Beiträge: 487
Registriert: 09.02.2009, 13:47
Wohnort: Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von taxirock » 16.03.2010, 23:55

jo..hm...analog zu unserem Nachtschicht HL Thread....

ist´s halt auch vor Gericht......

na was wohl????



...... :roll: :roll: :roll:


KUSCHELIG

Bild Bild Bild
________________________________
the hottest youtube channel
===>http://www.youtube.com/user/taxirock

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13144
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von am » 17.03.2010, 00:02

reasoner hat geschrieben:Ich habe schon "drüben" gelesen. Das sieht nach einem "ich-will-das-hier-schnell-vom-Tisch-haben"-Kompromiss aus, der auch noch faul ist. Eine Verlagerung der Verantwortung ist keine Lösung.

Sind das eigentlich keine Einzelverfahren? Klingt ja eher nach einem "round-table". Wird alles vor derselben Kammer des Amtsgerichtes verhandelt?

rea


Die Verfahren finden vorm Handelsgericht statt. Der Richter hat sich zunächst einige Fälle aus jeder Kombination herausgezogen, also Zentralenfahrzeuge von Zentrale 1, dito von Zentrale 2, dann jetzt einen Taxiunternehmer und am Donnerstag dann noch Mietwagengesellschafter, bzw. Dienstleistungnehmer.

Der Richter will dann entscheiden, ob die Fälle an das OLG abgegeben oder alle nach Schema F abgearbeitet werden.

Die Verhandlung heute machte nochmal die Bemühungen des Richters deutlich, zu einer gütlichen Einigung zu gelangen. Insgesamt muß man dem Richter eine äußerst aufgeräumte Verhandlungsführung attestieren.

Wer die bisherigen Prozessberichte und Kommentare unserer- / meinerseits gelesen hat, kann sich ein Bild davon machen, ob die Vorschläge zu einer befriedigenden Lösung führen können. Ich meine nicht.

Wie an anderer Stelle schon festgestellt, wird das Problem auf die Arbeitnehmerebene verschoben. Aber auch die sind ja nicht so blöd, wie manch ein Unternehmer meint. Aber, auch den Arbeitsgerichten darf die Arbeit ja nicht ausgehen.

Wahrscheinlich ist es besser, wenn hier jetzt ersteinmal ein paar Dutzend Prozesse durchgezogen werden, damit auch in Stadtverwaltung, IHK + Co jemand aufwacht.

Wobei die beisitzenden Handelsrichter ja von der IHK bestellt sind, vielleicht tut sich dort ja was.
Zuletzt geändert von am am 17.03.2010, 00:29, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13144
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von am » 17.03.2010, 00:11

taxirock hat geschrieben:jo..hm...analog zu unserem Nachtschicht HL Thread....

ist´s halt auch vor Gericht......

na was wohl????



...... :roll: :roll: :roll:


KUSCHELIG

Bild Bild Bild

In der Tat, man begrüßt sich sogar fast Ausnahmslos per Handschlag und teilt sich die letzten Hustenbonbons. Man könnte meinen, es ginge um nichts.

-----------

Allerdings merkte der GF der heute Klage führenden Mietwagenzentrale an, dass er seine Wagen nun schon verfolgen lasse, weil er sich nicht mehr anders zu schützen wisse.

Der Markfürer Taxi sieht sich in den betreffenden Schichten veranlasst, stündlich Warnungen herauszugeben, nach 0600 nicht mehr vor Disko hier oder Disko dort einzuladen, wiel Mietwagen auf der Lauer liegen. Eine Großraumdisko in einem Lübecker Vorort wird im Prinzip nur noch mit Name und Handynummer bedient.

Da müssen wir nun alle mal durch.

Aber irgendwann wird alles gut.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
reasoner
Vielschreiber
Beiträge: 6884
Registriert: 25.01.2009, 06:34
Wohnort: Berlin

Beitrag von reasoner » 17.03.2010, 00:17

Wenn ich mich nicht täusche, haben wir noch ein StVO-Zeichen "Taxistand" im Keller. Könnte ich billig abgeben. :?

Graupen Fan
Vielschreiber
Beiträge: 783
Registriert: 30.07.2009, 22:18
Wohnort: Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von Graupen Fan » 17.03.2010, 00:23

Der 3.Verhandlungstag ist schon in aller Ausführlichkeit von André zutreffend beschrieben worden.

Hierzu bleibt meinerseits anzumerken, das es schon sehr erstaunlich für alle war zu erleben, das das Gericht unter der Leitung von Richter Volker Brandt bereit war, sich weit über das Nötige hinaus mit den schwierigen Strukturen des Gewerbes in seiner Komplexität ernsthaft zu befassen.
Es wurden hier sogar aus der „Öffentlichkeit“ Meinungen und Wortmeldungen zugelassen und zusammen mit dem Richter, seiner Beirichter und den Anwälten diskutiert.

So was hab ich bei einer Verhandlung in der Form wirklich noch nicht erlebt!

Hierbei handelt es sich jedoch nur um einen Zwischenbericht des derzeitigen Verhandlungsstand.
Die Verantwortlichkeit auf die Fahrer der jeweiligen Taxen/Mietwagen abzuschieben ist möglicherweise nicht der richtige Weg zu einer Klärung.

Die rechtliche Beziehung Arbeitgeber / Arbeitnehmer ist auch durch andere Gesetze und Verordnungen geregelt, die hier möglicherweise nicht unterlaufen werden können.
Das würde letztlich nur die Verlagerung der Prozesse auf Arbeitsgerichte bedeuten.

Um als Arbeitgeber vorm Arbeitsgericht erfolg zu haben ist schon einiges an Fehlverhalten des Arbeitnehmers nötig!
Ein Verstoß gegen die Rückkehrpflicht oder das „vergessen“ des einschalten eines Taxameters reichen hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht aus!
Zuletzt geändert von Graupen Fan am 17.03.2010, 00:27, insgesamt 1-mal geändert.
Bild Wahre Worte sind nicht schön, schöne Worte sind nicht wahr. Oma -->Bild

Graupen Fan
Vielschreiber
Beiträge: 783
Registriert: 30.07.2009, 22:18
Wohnort: Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von Graupen Fan » 17.03.2010, 00:25

reasoner hat geschrieben:Wenn ich mich nicht täusche, haben wir noch ein StVO-Zeichen "Taxistand" im Keller. Könnte ich billig abgeben. :?
Darf ich Deine Daten an unseren "Bauhof" weitergeben?? :lol: :lol:
Bild Wahre Worte sind nicht schön, schöne Worte sind nicht wahr. Oma -->Bild

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13144
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von am » 17.03.2010, 00:26

Nachdem die Änderung der Taxiverordnung (Bürgerschaftsbeschluss) auf Druck von außen gegen den erklärten Willen der Verwaltung!!! durchgedrückt werden konnte, dürfte die Thematik Taxistand am A1 von Seite der Verwaltung wohl nicht weiter verfolgt worden sein.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Graupen Fan
Vielschreiber
Beiträge: 783
Registriert: 30.07.2009, 22:18
Wohnort: Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von Graupen Fan » 17.03.2010, 00:29

André hat geschrieben:Nachdem die Änderung der Taxiverordnung (Bürgerschaftsbeschluss) auf Druck von außen gegen den erklärten Willen der Verwaltung!!! durchgedrückt werden konnte, dürfte die Thematik Taxistand am A1 von Seite der Verwaltung wohl nicht weiter verfolgt worden sein.
Besser da wird nochmal mit "Druck" nachgegangen!
Bild Wahre Worte sind nicht schön, schöne Worte sind nicht wahr. Oma -->Bild

Antworten