Lübeck - Prozesse Mietwagen Rückkehrpflicht
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Ja, so leicht wird es uns hier prinzipiell gemacht. Man bräuchte nur zuzugreifen. Stehe ich alleine davor nutzt es nur nichts, selbst mit Kamera im Anschlag. Nun wird der Fahrer oben wohl einen Auftrag gehabt haben, nur eben waren dies nicht die besagten Mädels.
In Anbetracht der laufenden Verfahren und sein Chef war der erste, der jetzt vor Gericht stand, war ich ein wenig erstaunt, dass er noch gegenangestunken und die "Damen" tatsächlich eingeladen hat.
Siehe auch e-mail
In Anbetracht der laufenden Verfahren und sein Chef war der erste, der jetzt vor Gericht stand, war ich ein wenig erstaunt, dass er noch gegenangestunken und die "Damen" tatsächlich eingeladen hat.
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Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Diese Situation stellte sich in Kiel Mitte der Achtziger genau so dar. Die Mietwagen standen ggü. am Taxistand bzw. wenn keine Taxe am Stand war nutzten diese den STand.
Alleine ist es sinnlos, irgend etwas zu unternehmen. Wir haben die gleichen Situationen gehabt und es kam nichts für uns ´raus. Die "Fahrgäste" muessen zur Sache stehen, ansonsten kommt nichts dabei ´raus.
Kiel und Karlsruhe waren die Hochburgen von Minicar. In Kiel kam es durch energisches Handeln von nur einem Dutzend Taxi-UN zu einem Verschwinden des Minicar/Supercar/Mietwagen-Unwesens!! Das müsste doch auch in Lübeck machbar sein?!
Alleine ist es sinnlos, irgend etwas zu unternehmen. Wir haben die gleichen Situationen gehabt und es kam nichts für uns ´raus. Die "Fahrgäste" muessen zur Sache stehen, ansonsten kommt nichts dabei ´raus.
Kiel und Karlsruhe waren die Hochburgen von Minicar. In Kiel kam es durch energisches Handeln von nur einem Dutzend Taxi-UN zu einem Verschwinden des Minicar/Supercar/Mietwagen-Unwesens!! Das müsste doch auch in Lübeck machbar sein?!
Während wohl beim ersten Prozess, die Gegenwehr nicht vorhanden war, gabs jetzt erstaunliches...
Die Detektive die die Fahrten ausführten ( vor der Disco ausladende Mietwagen um Beförderung anhauen), konnten sich an die Fahrer nicht erinnern....UND..hatten sich keine Quittung geben lassen..
(das wäre aufgefallen [!!!])...
Der Mietwagenmarktführer hat generell MC Kennzeichen, d.h HL-MC und die Zahlenfolge, 224 242, 422, 424 ...das verwirrt natürlich...
ausserdem konnten die Zeiten durch die PC - Aufzeichnungen zum Teil wiederlegt werden.
Das Zentralensoftware bzgl. der Tourenaufzeichnung fast nicht manipulierbar ist, wissen Zentralenbetreiber..
Das wird spannend.............
Die Detektive die die Fahrten ausführten ( vor der Disco ausladende Mietwagen um Beförderung anhauen), konnten sich an die Fahrer nicht erinnern....UND..hatten sich keine Quittung geben lassen..
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- Peter aus Harburg
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Mir kommt bei diesen Geschichten folgendes in den Sinn:
Wäre es nicht möglich, Mietwagenkonzessionen nur in Orten <50000 EW zuzulassen?
In Orten >50000 Ew ist eine Ortskundeprüfung Pflicht, egal ob ich Taxi oder Mietwagen fahre.
Wenn dann in diesen Orten nur Taxis fahren dürften ,gäbe es dieses Problem doch gar nicht.
In kleineren Orten gibt es dieses Problem meistens wohl nicht, da die meisten Unternehmer sowieso Mischkonzessionen haben.
Da hackt die eine Krähe der anderen ein Auge aus.
Liege ich richtig?
MfG Christian
Wäre es nicht möglich, Mietwagenkonzessionen nur in Orten <50000 EW zuzulassen?
In Orten >50000 Ew ist eine Ortskundeprüfung Pflicht, egal ob ich Taxi oder Mietwagen fahre.
Wenn dann in diesen Orten nur Taxis fahren dürften ,gäbe es dieses Problem doch gar nicht.
In kleineren Orten gibt es dieses Problem meistens wohl nicht, da die meisten Unternehmer sowieso Mischkonzessionen haben.
Da hackt die eine Krähe der anderen ein Auge aus.
Liege ich richtig?
MfG Christian
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taxirock hat geschrieben:Während wohl beim ersten Prozess, die Gegenwehr nicht vorhanden war, gabs jetzt erstaunliches...
Die Detektive die die Fahrten ausführten ( vor der Disco ausladende Mietwagen um Beförderung anhauen), konnten sich an die Fahrer nicht erinnern....UND..hatten sich keine Quittung geben lassen..
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Der Mietwagenmarktführer hat generell MC Kennzeichen, d.h HL-MC und die Zahlenfolge, 224 242, 422, 424 ...das verwirrt natürlich...
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Das Zentralensoftware bzgl. der Tourenaufzeichnung fast nicht manipulierbar ist, wissen Zentralenbetreiber..
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Da saßen wir nun so nah bei einander, dass wir nur aus Rücksicht auf unsere Zentralenchefs, den Gegnern in diesem Verfahren und auf Graupen Fan natürlich, auf das Kuscheln verzichtet haben und kommen doch zu unterschiedlichen Wahrnehmungen.
Spaß beiseite
Das mit den Quittungen hat mich allerdings auch ein wenig erstaunt. Die Argumentation, dass man dies für zu auffällig gehalten habe, kann ich jedoch schon nachvollziehen. Welcher Nachtschwärmer lässt sich vom Parkhaus zu Mc Donalds Lohmühle eine Quittung auszustellen, ohne aufzufallen?
Das hingegen keine Aufzeichnungen zu den Fahrern gemacht wurden, auch, wenn es nicht explizit beauftragt war, ist dann schon eine Nachlässigkeit.
Zwar konnten die Einzelheiten der Fälle im wesentlichen nur anhand der schriftlichen Aufzeichnungen bezeugt werden, wohingegen jedoch die Vorgehensweise zur Beweissicherung von beiden Beteiligten so übereinstimmend geschildert wurden, dass sich für mich die Verwechslungsfrage bei den Kennzeichen nicht stellt. Die Kennzeichen wurden bei alle Fahrzeugen von jedem Ermittler jeweils bis zu dreimal erfasst.
Zur Art der Aufzeichnung in der Zentrale kann ich hier wenig sagen. Es wird behauptet, sie sei nicht manipulierbar. Ausreichend waren sie dennoch ganz offensichtlich nicht.
Die Aussagen der Fahrer / Zeugen konnten mich persönlich auch deshalb nicht überzeugen. Uhrzeiten vortragen, die man sich irgendwann mal im Zentralencomputer angesehen hat, kann nicht alles sein. Prozessvorbereitung?
Eine ausführliche Zusammenfassung der heutigen Verhandlung im Taxiforum-Luebeck
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
konnten sich an die Fahrer nicht erinnern....UND..hatten sich keine Quittung geben lassen..
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Keine Quittung = kein Geld!
Diese Probleme gab es in Kiel nicht. Selbstverständlich gab es auf Anforderung verbunden mit "Gut Tip" immer eine Quittung. Ansonsten hätte es keine Löhnung gegeben. Eine gewisse Kreativität vorausgesetzt.
Sorgfältige Protokollführung mit anschliessender Nachbereitung damit in Falle einer Zeugenaussage, die frühestens nach einem halben Jahr erfolgt, man sich das ganze nochmal Anschauen kann!
Unglaublich was für Leute für ein so komplexes Problem genommen wurden. Schlimmer geht´s nimmer!!!
(das wäre aufgefallen [!!!])...
Keine Quittung = kein Geld!
Diese Probleme gab es in Kiel nicht. Selbstverständlich gab es auf Anforderung verbunden mit "Gut Tip" immer eine Quittung. Ansonsten hätte es keine Löhnung gegeben. Eine gewisse Kreativität vorausgesetzt.
Sorgfältige Protokollführung mit anschliessender Nachbereitung damit in Falle einer Zeugenaussage, die frühestens nach einem halben Jahr erfolgt, man sich das ganze nochmal Anschauen kann!
Unglaublich was für Leute für ein so komplexes Problem genommen wurden. Schlimmer geht´s nimmer!!!
Wurden den gezielt bestimmte Fahrzeuge und Fahrer angesprochen?taxirock hat geschrieben: Die Detektive die die Fahrten ausführten ( vor der Disco ausladende Mietwagen um Beförderung anhauen), konnten sich an die Fahrer nicht erinnern....UND..hatten sich keine Quittung geben lassen..
(das wäre aufgefallen [!!!])...
Ist vielleicht sehr weit her geholt.
Vielleicht hat man Ermittlern/Detektiven klar gemacht, dass man die wegen „Anstiftung“ belangen könnte… daher der Erinnerungsverlust.
Zuletzt geändert von TaMi am 09.03.2010, 22:56, insgesamt 1-mal geändert.
"Sollten Ihnen meine Aussagen zu klar gewesen sein, dann müssen Sie mich missverstanden haben" (Alan Greenspan)
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Über den damit 2. Verhandlungstag ist ja schon ausführlich berichtet worden!
Bleibt hier nur der Versuch einer Prognose, wie der Richter und die beigeordneten Handelsrichter die Beweisaufnahme in diesem Fall würdigen und zu welchem Urteil sie kommen werden.
Nach meiner Meinung, die vergleichbar mit der Vorhersage des Ausgang eines Fusballspieles sein dürfte, wird das Gesricht zu der Auffassung kommen, das der vorgehaltene Verstoß gegen das PbfG in allen drei Fällen hinreichend Dokumentiert und damt bewiesen ist!
Auf die Begründung, darf man gespannt sein!
Für mich steht fest, die von den Ermittlern vorgetragenen Fälle sind hinreichend Dokumentiert! Auf das Ausstellen einer Quittung oder eine Personenbeschreibung des Fahrers könnte hier auch verzichtet werden, da zur Beweissicherung auch die bei Mietwagen vorgeschiebene Aufzeichnungspflicht des Unternehmers in Anspruch genommen werden kann.
Im Übrigen gab es hier auch keine Zweifel, das die Wagen mit Fahrern an den Tagen besetzt waren.
Die Einlassungen der als Zeugen geladenen Mietwagenfahrer waren schon wegen der fehlenden eigenen Erinnerung, der nicht belegten Tourenkonstruktionen und sonstigen Erinnerungslücken nicht so beweiskräftig, das der gemachte Tatvorwurf hätte widerlegt werden können.
Wie schon von Taxirock gesagt! Es wird spannend!
Bleibt hier nur der Versuch einer Prognose, wie der Richter und die beigeordneten Handelsrichter die Beweisaufnahme in diesem Fall würdigen und zu welchem Urteil sie kommen werden.
Nach meiner Meinung, die vergleichbar mit der Vorhersage des Ausgang eines Fusballspieles sein dürfte, wird das Gesricht zu der Auffassung kommen, das der vorgehaltene Verstoß gegen das PbfG in allen drei Fällen hinreichend Dokumentiert und damt bewiesen ist!
Auf die Begründung, darf man gespannt sein!
Für mich steht fest, die von den Ermittlern vorgetragenen Fälle sind hinreichend Dokumentiert! Auf das Ausstellen einer Quittung oder eine Personenbeschreibung des Fahrers könnte hier auch verzichtet werden, da zur Beweissicherung auch die bei Mietwagen vorgeschiebene Aufzeichnungspflicht des Unternehmers in Anspruch genommen werden kann.
Im Übrigen gab es hier auch keine Zweifel, das die Wagen mit Fahrern an den Tagen besetzt waren.
Die Einlassungen der als Zeugen geladenen Mietwagenfahrer waren schon wegen der fehlenden eigenen Erinnerung, der nicht belegten Tourenkonstruktionen und sonstigen Erinnerungslücken nicht so beweiskräftig, das der gemachte Tatvorwurf hätte widerlegt werden können.
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Wahre Worte sind nicht schön, schöne Worte sind nicht wahr. Oma -->
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Nein, es wurden alle in Lübeck tätige Mietwagenfirmen von den Ermittlern überprüft! Keine bestimmten Wagen od. Fahrer.TaMi hat geschrieben: Wurden den gezielt bestimmte Fahrzeuge und Fahrer angesprochen?
Ist vielleicht sehr weit her geholt.
Vielleicht hat man Ermittlern/Detektiven klar gemacht, dass man die wegen „Anstiftung“ belangen könnte… daher der Erinnerungsverlust.
Zur Zeit sind das 4 Firmen! Weis, Blau, gelb u. Rot wie der Richter zu bemerken wusste.
Die Problematik der Anstiftung wurde von der Beklagten am Rande berührt fand aber beim Richter kein Ohr!
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Genauso wenig wird wohl Gehöhr finden, dass es sich bei den Gegenklagen ausschließlich um Fahrzeuge der Lübecker Funktaxen, also der derzeitigen Klägerin handelt.
Hier ist ja aus der Sicht des Laien ganz klar, dass es nur um Rache, nicht aber um Wettbewerb allgemein geht. Denn die LFT stellen nicht den größten Teil der Taxen, die vor den Diskotheken herumlungern.
Hier ist ja aus der Sicht des Laien ganz klar, dass es nur um Rache, nicht aber um Wettbewerb allgemein geht. Denn die LFT stellen nicht den größten Teil der Taxen, die vor den Diskotheken herumlungern.
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Die Verteidigung hat ja heute angegeben, dass man vom letzten Sonntag morgen bereits 8 neue Fälle von Taxiverstößen vorliegen und noch weitere 90 Altfälle in der Hinterhand habe.
Es wird jetzt also gezielt Jagd auf Taxen vorm A1 gemacht. Und zwar ab Sonntag Morgens um 06:00, also nach dem Ende der erlaubten Bereitstellung.
Es wird jetzt also gezielt Jagd auf Taxen vorm A1 gemacht. Und zwar ab Sonntag Morgens um 06:00, also nach dem Ende der erlaubten Bereitstellung.
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Dünnes Eis. Vor 14 Tagen wurde in Berlin der Einspruch eines Taxiunternehmers gegen die Aufsichtsbehörde verhandelt, die ihn wegen Anzeigen in 40 (!) Fällen wegen unerlaubten Ladens am Flughafen (kobern) verknackt hatte. Urteilsspruch: eingestellt. Begründung u.a.: Die Fahrer und Fahrgäste hätten möglichst genau beschrieben werden müssen, am besten fotografiert.Graupen Fan hat geschrieben:Für mich steht fest, die von den Ermittlern vorgetragenen Fälle sind hinreichend Dokumentiert! Auf das Ausstellen einer Quittung oder eine Personenbeschreibung des Fahrers könnte hier auch verzichtet werden, da zur Beweissicherung auch die bei Mietwagen vorgeschiebene Aufzeichnungspflicht des Unternehmers in Anspruch genommen werden kann.
Da müssen die Ermittler wirklich sorgfältiger dokumentieren. Ich bin gespannt.
Der Detektei - Inhaber blieb aber blass in Wort und Körpersprache. Der "Gehilfe" - sozusagen der WATSON - kam da schon eher rüber..Graupen Fan hat geschrieben:Über den damit 2. Verhandlungstag ist ja schon ausführlich berichtet worden!
Bleibt hier nur der Versuch einer Prognose, wie der Richter und die beigeordneten Handelsrichter die Beweisaufnahme in diesem Fall würdigen und zu welchem Urteil sie kommen werden.
Nach meiner Meinung, die vergleichbar mit der Vorhersage des Ausgang eines Fusballspieles sein dürfte, wird das Gesricht zu der Auffassung kommen, das der vorgehaltene Verstoß gegen das PbfG in allen drei Fällen hinreichend Dokumentiert und damt bewiesen ist!
Auf die Begründung, darf man gespannt sein!
Für mich steht fest, die von den Ermittlern vorgetragenen Fälle sind hinreichend Dokumentiert! Auf das Ausstellen einer Quittung oder eine Personenbeschreibung des Fahrers könnte hier auch verzichtet werden, da zur Beweissicherung auch die bei Mietwagen vorgeschiebene Aufzeichnungspflicht des Unternehmers in Anspruch genommen werden kann.
Der Anwalt der Kläger hat sich vor Ort von den Aufzeichnungen überzeugt...Graupen Fan hat geschrieben:Im Übrigen gab es hier auch keine Zweifel, das die Wagen mit Fahrern an den Tagen besetzt waren.
Die Einlassungen der als Zeugen geladenen Mietwagenfahrer waren schon wegen der fehlenden eigenen Erinnerung, der nicht belegten Tourenkonstruktionen und sonstigen Erinnerungslücken nicht so beweiskräftig, das der gemachte Tatvorwurf hätte widerlegt werden können.
Wie schon von Taxirock gesagt! Es wird spannend!
und das man vom "A1" nicht ´nen Innenstadt oder Wesloe Funktour annimmt is auch klar...oder kann plausibel gemacht werden..
Die dokumentierten Fälle sind nicht soo klar, wie sie hätten sein könnnen...
Wusstet ihr´s schon?????
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Es bleibt spannend
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