HTV-Positionspapier "Arbeitnehmer-Schutzgesetze ...&quo

pauline
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Beitrag von pauline » 23.03.2012, 01:50

Macht eine Wochenarbeitszeit von 78 Stunden zu etwa € 4,50 pro Stunde brutto plus Trinkgeld.
Na super !
Wer glaubt, dass ein AN dann noch 78 Stunden in der Woche auf der Straße ist, ist ein vollständiger *** ! Sorry !!
Das ist ja schon beleidigend, uns so einen Mist hier unterzujubeln !! :twisted:

Poorboy
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Beitrag von Poorboy » 23.03.2012, 02:13

André hat geschrieben:
Und Du sollst aufhören, Leute als Dumm hinzustellen.
Das macht er nicht, das schaffen die Betreffenden ganz alleine.

Der beschriebene aber ungenannte Unternehmer hat eine echte Riesen-Flotte. Wenn nach Kündigung von Mitarbeitern auch 20 Wagen für ein paar Wochen auf seinem Hof stehen, sollte das für ihn kein Problem sein.

Die fressen kein Brot.

Nur haben die Möchtegern-MWUs kaum Arbeitsplätze für 40 Taxifahrer. Und wenn dann die Behörde bei allen "dummen" Klein-MWUs zur Sense greift, und EWUs draus macht, stehen 100 Fahrer vor seiner Tür und balgen sich um die 20 Autos. Natürlich für € 1400,- Festgehalt.

Dann kann er das Problem "zulässige Arbeitszeit" angehen, weil der Mitbewerb der Möchtegern-MWUs wegfällt.

Seine Fahrer gehen 48 statt 78 Stunden pro Woche auf den Bock, und ich kann ohne große Einnahmeverlust von 64 auf vielleicht 55 Stunden pro Woche reduzieren.

Der lässt die Krauter, angefeuert von Leuten wie André und Pauline ins Minenfeld rennen, damit diese nach seiner Ansicht wohl Idioten, ihm den Weg freiräumen.

Die Behörde hat das Minenfeld klar angesagt: Verbotener Akkordlohn!!!

Arbeitszeitgesetz kommt danach, weil schwerer zu überprüfen, wie hier auch angemerkt. Der Unternehmer handelt danach. Wer diesen Mann für dumm hält, ist nicht ernst zu nehmen und wird sein Opfer sein.

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Beitrag von pauline » 23.03.2012, 03:10

Mal lesen :
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxt ... DE&bid=BAS&

Insbesondere auch das Impressum. Nicht dass es hinterher wieder heißt, hier wird nur irgendeone Rechtsmeinung vertreten.

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Beitrag von pauline » 23.03.2012, 03:19

Auch lesen :
http://www.gesetze-im-internet.de/fpers ... 10005.html

hier insbesondere die ÜBERSCHRIFT

Gute Nacht !

Poorboy
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Beitrag von Poorboy » 23.03.2012, 03:48

Ziemlich schwer, bis 3 zu zählen, gell Pauline und André??

Die Behörde schreibt:

"so dass § 3 Satz 2 Fahrpersonalgesetz"


Wenn André und Pauline das nicht verstehen, ist es deswegen keinesfall "strittig".

Dass die Regeln für Bus- und LKW-Fahrer im Fernverkehr für Taxifahrer so wenig gelten, wie die Regeln für Kanupaddler auf der Loire, hat niemand bestritten.

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Beitrag von am » 23.03.2012, 07:56

Die Texte sind zu eindeutig Pauline und spiegeln weder die Meinung der Hamburger Behörde, noch die Poorboys wieder. Deswegen sind sie auch nicht als gültig zu betrachten. Ich hatte sie auch schonmal eingestellt.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 23.03.2012, 08:30

André,
Deine Schlussfolgerung
dass das FPersG nicht auf das Taxigewerbe angewendet werden kann.
war so falsch, dabei bleibe ich.

Dein Bezug auf das eine Gesetz hab ich nicht richtig gelesen. Stimmt. Da hab ich mich vergriffen. Herablassung bricht auch immer wieder durch bei mir, sorry.

Aber wenn Du oben wieder schreibst "Das FPersG hat ja nicht den Arbeitsschutz im Sinn," dann ist das leider schlicht und ergreifend FALSCH !
Da kann Pauline noch so verständig applaudieren.

Überleg doch mal: Das FPerG bezieht sich eindeutig auf das ArbZGe. Und was ist das ArbZG? Ein Gesetz zum Schutze von Arbeitnehmern. Das wirst Du doch nicht bestreiten, oder? Damit ist auch das FPerG ein Schutzgesetz.

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Beitrag von arne13 » 23.03.2012, 09:51

André hat geschrieben:Die Texte sind zu eindeutig Pauline und spiegeln weder die Meinung der Hamburger Behörde, noch die Poorboys wieder. Deswegen sind sie auch nicht als gültig zu betrachten. Ich hatte sie auch schonmal eingestellt.
Sorry,

aber ihr könnt schon FPersG und FPersV auseinanderhalten?? Also ich bin nur noch erstaunt und eigentlich schockiert! Ist doch nicht so kompliziert aber für einige vielleicht doch. :roll:

Gruß
Arne

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 23.03.2012, 12:12

Hahahaha! Den Link hatte ich noch gar nicht aufgerufen.

Ich glaube, der KomNet-Link steht hier auch schon zum Dritten mal.
Und drüben im Mycrazytaxis-Forum von mir sowieso schon letztes Jahr verlinkt.

Ich wette es gibt nichts zu diesem Thema im Internet zu finden, was ich nicht schon selbst gefunden hätte vorher. Denn ich habe sehr sehr gründlich geforscht, tagelang, nächtelang, bevor ich das Thema rausgehauen habe in die Welt.
Allerhöchstens vielleicht neuere Sachen die jetzt, seit es endlich im Bewusstsein der Taxiwelt angekommen ist, irgendwo eingestellt wurden..

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Anna Chronismus
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Beitrag von Anna Chronismus » 23.03.2012, 12:35

pauline hat geschrieben:Es gibt hier niemanden, der die Gültigkeit des Arbeitszeitgesetzes für das Taxengewerbe anzweifelt. Und niemand der von Sinnen ist wird bestreiten, dass gegen dieses Gesetz häufig verstoßen wird, weil es bisher nicht im Focus der Kontrollbehörden stand. Das ändert sich jetzt offenbar.
ergänze deinen hinweis auf die nicht bestreitbare gültigkeit und die ebenfalls nichts bestreitbaren vielfachen verstöße um mindesturlaubsgesetz und gesetzliche lohnfortzahlungen. die erzwungene einhaltung dieser gesetze alleine wird den dunkleren bereich unserer branche ins mark treffen.
pauline hat geschrieben:Es geht um die Frage, ob das auch für das Fahrpersonalgesetz zutrifft. Das ist umstritten, ob der eine oder andere das hier wahrhaben will oder nicht. Aus den Formulierungen der Behörde geht ganz klar hervor, dass auch sie verunsichert ist. Und zwar weil diese Behörde das Taxengeschäft kennt. Im Gegensatz zum Amt für Arbeitsschutz.
die frage des (behörderlicherseits postulierten) verbots eines reinen provisionslohns kann, hat afa ja angeboten, in einem musterprozess geklärt werden. bis zu einer gerichtlichen entscheidung gilt erst einmal das behörden-gebot. wer träumt, solch eine richter-entscheidung käme vor der einführung des allgemeinen gesetzlichen mindestlohns in der nächsten wahlperiode, der möge weiter träumen. andere werden zwischenzeitlich die neuen chancen nutzten - auch auf kosten der träumer.

dass die afa "das taxengeschäft nicht kennt", stimmt nicht. es ist ein gwerbe wie andere auch, mit denen afa zu tun hat. auf dem bau und andernortens gibt es auch eine menge leute, die viele gesetze vorsätzlich brechen - genau wie bei uns. auf den dummen gedanken, das taxengewerbe sei so außergewöhnlich, dass wir jede menge sonderregeln brauchen, können nur leute aus dem gewerbe kommen. dass das afa dies nicht zu seiner richtschnur macht und keine falschen rücksichten nimmt, ist die wunderbare komponente, mit der die ewig-gestrigen hier nicht klar kommen.
pauline hat geschrieben:Dann lies den Text ruhig noch mal durch. Ich übersetze mal : Während unser Gewerbe die üblichen Verteilungs- und meinetwegen auch Verdrängungskämpfe austrägt, dringen von außen Konkurrenten ein, die unser aller Auskommen schmälern werden, wenn sie Erfolg haben. Und das werden keine kuscheligen EWU's sein, sondern kapitalkräftige Investoren mit entsprechender Ausdauer.
derzeit sieht es eher so aus, dass die phaeton-rechnung, man könne sich marktanteile einfach kaufen, nicht aufgeht. schon gar nicht schnell und durchschlagend.

edith: pauline hat einen link auf eine seite des "Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen" gesetzt, auf der u.a. zu lesen ist: "Daraus folgt, dass Taxi und Mietwagen zur gewerblichen Personenbeförderung mit maximal 8 Fahrgastplätzen plus Fahrer nicht unter die Bestimmungen des § 1 Abs.1 Nr. 2 ( Lenk und Ruhezeiten ) der Fahrpersonalverordnung fallen.". Damit wird eben nicht dem behörden-postulat widersprochen, das der § 3 (verbot akkordlohn) für angestellte taxifahrer zuträfe.

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Beitrag von reasoner » 23.03.2012, 12:38

Schmidt hat geschrieben:Ich glaube, der KomNet-Link steht hier auch schon zum Dritten mal.
Augenblick, ich geh die Drs. 1624 wieder holen.

So.
http://dl.dropbox.com/u/42043360/Drs1624.pdf

Mal sehen.
Zitat.
"was im Interesse der Verkehrssicherheit nicht wünschenswert ist."

Das FPersG, hier: 'Verbot von Akkordlöhnen', wurde im Interesse der Verkehrssicherheit erfunden. Die Arbeitszeiten werden woanders geregelt, das FPersG verweist auf das ArbZG, ist doch ganz einfach ...

Das FPersG (§ 3) gilt aber nicht fürs Taxigewerbe. Das Hamburger AfA hat eine andere Meinung. Ich bin nicht obrigkeitshörig und habe eben eine andere. Im Übrigen zahle ich Festlohn 8) . Den zahlen jetzt noch mehr Betriebe, so wie es Pauline vor knapp 3 Wochen vorausgesagt hat.

Soll ich noch mal von vorne?

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Beitrag von reasoner » 23.03.2012, 12:41

Da hat Anna recht, im Gewerbe gibt es neben der frage, ob Fest- oder Provisionslohn jede Menge Verstösse gegen völlig unzweifelhafte Gesetze.

Man, wir müssen uns aber auch alles von den Frauen sagen lassen ...

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Beitrag von Anna Chronismus » 23.03.2012, 12:48

reasoner hat geschrieben:Das FPersG (§ 3) gilt aber nicht fürs Taxigewerbe. Das Hamburger AfA hat eine andere Meinung.
16 von 17 afas hatten die gleiche meinung (teilten die hh-ansicht). gerüchteweise ist nr 17 nrw gewesen, die einfach gar keine meinung hatten.

solange du nicht ein paar afas nennen kannst, die eine andere rechtsmeinung haben als hh, darf deine meinung als exotisch bezeichnet werden. oder als wunschdenken.

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Beitrag von pauline » 23.03.2012, 13:00

Das ist überhaupt nicht kompliziert !
Die Fahrpersonalverordnung ist eine Durchführungsverordnung für das FPG die wohl nötig wurde, weil EU-Bestimmungen untergebracht werden mussten. Auf den ersten Blick geht aus dem Text hervor, dass angestellte Taxifahrer lediglich nur dort nicht unter den Geltungsbereich des FPG fallen, wo es um Arbeitszeiten und deren Dokumentierung geht.
In der Überschrift allerdings wird die Frage gestellt, ob ein angestellter Taxifahrer "unter den Geltungsbereich des FPG fällt".
Das lässt Raum für Spekulationen, solange ein Gericht das nicht endgülig klärt.
Und es bleibt immer noch die Frage, ob die in § 3 (2) FPG beschriebene Aussage bezüglich der Gefährdung der Verkehrssicherheit durch wegstreckenbasierte Bezahlung auf Taxifahrer angewandt werden kann.
Die Diskussion hierüber ist wohl die Entscheidende.

Man kann sich leicht im juristischen Gestrüpp verheddern. Das gilt auch für Behörden. Den Schuh zieh ich mir natürlich auch selbst an. :oops:

Die Selbstgewissheit, mit der von manchen hier argumentiert wird ist allerdings angesichts der juristischen Laienhaftigkeit und vieler ungeklärter Fragen absolut unangebracht. :evil:

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Beitrag von reasoner » 23.03.2012, 13:05

Ohne googeln:

Die FPersVO deckt den Bereich von 2,8 t bis 3,5 t ab, der durch EU-Vorschriften durchs Rost gefallen wäre. Sie tut hier nicht viel zur Sache (außer, genau genommen, bei Phaetons. Die haben 2,9 t zul. Gesamtgewicht).

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Beitrag von pauline » 23.03.2012, 13:06

Ganz abgesehen von der Frage, was die Umstellung auf Festlohn eigentlich für die Beteiligten an positivem bringen soll !
Wer hat was davon ?
Was war so schlecht an der Umsatzbeteiligung ?
Was sagen denn die anderen 99% der Angestellten dazu, die hier nicht posten/lesen ?
Alle, die ich bisher darauf angesprochen habe (Unternehmer sowieso, Fahrer auch alle) sagen im Tenor das Gleiche : "Die sind ja wohl verrückt geworden !"

Aber das ist natürlich unerheblich, Hauptsache der eine oder andere kann sich hier profilieren ! :twisted:

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Beitrag von reasoner » 23.03.2012, 13:07

Anna Chronismus hat geschrieben: ... darf deine meinung als exotisch bezeichnet werden.
Ja klar. Exoten bereichern unsere Welt. Was wäre das Gewerbe ohne einen stramm vorwärts denkenden, rauchenden Kia-Fahrer?

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Beitrag von pauline » 23.03.2012, 13:22

Anna schrieb
derzeit sieht es eher so aus, dass die phaeton-rechnung, man könne sich marktanteile einfach kaufen, nicht aufgeht. schon gar nicht schnell und durchschlagend.
Der hat Zeit und Geld. Und ist kein ***. Er soll in anderen europäischen und russischen Städten schon große Taxi/Mietwagenflotten erfolgreich betreiben.

Beim joint-venture CarToGo/MyTaxi wird das Taxengewerbe lediglich als Zubringer benötigt. Aber schlaf ruhig weiter. Oder versuche irgendwo in eine Teppich-Etage zu gelangen. Denn bekanntlich kann man ja am Taxi mehr verdienen, als mit dem Taxi....
dass die afa "das taxengeschäft nicht kennt", stimmt nicht
Das Taxengeschäft ist eben KEIN Geschäft wie jedes andere ! Nenne mir ein einziges anderes Geschäft, in dem die Mitarbeiter derartig schlecht zu überwachen sind. Ein einziges reicht mir schon ! Mir fallen nur Handelsvertreter ein. Und die bekommen Provisionslohn oder sind selbständig.

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 23.03.2012, 14:46

André hat geschrieben:
Poorboy hat geschrieben:...
Die Missachtung beider Gesetze in Kombination durch eine Minderheit der Unternehmer hat zu Zuständen geführt, die nun beendet werden....
Falsch, die stetig gestiegene Zahl an Taxen Land auf, Land ab, hat zu der zunehmenden Mißachtung unter anderem auch dieser Gesetze geführt. Nachdem das (die Mißachtung) nun nicht mehr ausreicht, um das Lohnniveau angestellter Taxifahrer, das ist meine Überzeugung, aufrecht zu erhalten, tritt die Mindestlohndebatte in den Vordergrund. Dabei ist man dann konsequenterweise auch über die Arbeitszeiten gestolpert.
Das ist Unsinn, hier hat der Marktführer seit Jahrzehnten seine Steuer - und Abgabensparmodelle gefahren (Frag JR, der fährt da seit Jahrzehnten) und den Ton vorgegeben, nachdem dann entsprechend auch die anderen Unternehmer gesungen haben.
André hat geschrieben:
Anna Chronismus hat geschrieben:...
fakt ist, dass die in zahlreicher hinsicht rechtswidrige praxis der beschäftigung angestellter taxifahrer den wettbewerb stört. der jetzige unfaire wettbewerb der meisten mwus zu lasten der ewus muss beendet werden. und er wird beendet. ...
Nein, die zu hohe Zahl an Taxen stört den Wettbewerb und führt zum massenhaften Rechtsbruch, egal, ob es um Arbeitszeiten, Lohnmodelle oder Steuer- und Sozialabgaben geht. Letztere Abgaben und die Hinterziehung derselben sind doch in Wahrheit das einzige, was Staat und Behörden interessiert, machen wir uns nichts vor.
Machen wir uns doch nichts vor. Ohne den massiven Rechtsbruch gäbe es gar nicht so viele Taxen, denn wenn die Unternehmer vernünftig und ehrlich bezahlen würden, würde nicht so viel Geld für noch mehr Autos und Konzessionen übrig bleiben.

André, du kriegst immer Ursache und Wirkung durcheinander.
André hat geschrieben:Das ist redlich von der Behörde. Sie kann ja diskutieren, was sie möchte und mit dem, der will. Schön, dann hat man mal miteinander gesprochen. Die Behörde hat nur leider in Sachen Lohnmodell und Höhe überhaupt keine rechtliche Handhabe, etwas zu fordern.
Hat sie wohl. Es gibt "sittenwidrige Löhne", dadurch bedingten massiven Steuer- und Abgabenbetrug und du sagst, die Behörde könnte nichts machen?
André hat geschrieben:Deshalb ja Diskussion, da, wie wir ja in den letzten Wochen an dieser Stelle gelernt haben, die Anwendbarkeit des FPersG strittig ist.
Würde die Behörde, derzeitigen Stand vorausgesetzt, die Verlängerung eine MWU-Konzession wegen eines ihrer Meinung nach unzureichenden Lohnmodells versagen, brächte ein mittelmäßig begabter RA dies locker zu Fall. Wohlgemerkt, Stand heute.
Die Behörde braucht nur die festgestellten Missstände als Begründung anzuführen und dem Gericht eine Statistik zu bringen, wie viele Angestellte Taxifahrer nebenher staatliche Transferleistungen erhalten, dann sagt auch der richter, dass die Betriebe ja gar nicht plausibel geführt werden können und schon ist die Konze weg.
André hat geschrieben:
pauline hat geschrieben:
Das Spiel heißt zwei Gesetze einhalten.
Es müssen ALLE Gesetze eingehalten werden.

Es gibt hier niemanden, der die Gültigkeit des Arbeitszeitgesetzes für das Taxengewerbe anzweifelt. Und niemand der von Sinnen ist wird bestreiten, dass gegen dieses Gesetz häufig verstoßen wird, weil es bisher nicht im Focus der Kontrollbehörden stand. Das ändert sich jetzt offenbar.

Es geht um die Frage, ob das auch für das Fahrpersonalgesetz zutrifft. Das ist umstritten, ob der eine oder andere das hier wahrhaben will oder nicht. ...
So sehe ich es auch. Wobei das Fahrpersonalgesetz ganz sicher derzeit nicht auf das Taxigewerbe anzuwenden ist. Ich glaube, dass ist auch bei fast allen so angekommen.
Ganz sicher?

Nein, ich zwar skeptisch, ob die Gesetzesmacher beim FPersG explizit an das Taxigewerbe gedacht haben, aber dass es, bei der Begründung für das FPersG, Anwendung finden könnte und auch müsste, ist nach dem gesunden Menschenverstand völlig unstrittig.
André hat geschrieben:Und da das Thema Akkordlohn lediglich im Fahrpersonalgesetz behandelt wird, gibt es leider auch nur einen einzigen Hebel und das ist, bei allen ungeklärten Schwierigkeiten bzgl der Überwachung, die Arbeitszeit bei angestellten Taxifahrern. Aber bei angeblich 2000 MWU Taxen alleine in HH die Arbeitszeiten zu kontrollieren? Würde jemand voller inbrünstiger Überzeugung widersprechen, wenn ich in diesem Zusammenhang den bösen Begriff "unmöglich" benutze? Ich zumindest halte das derzeit für unmöglich.
Warum sollte dann angesichts der heutigen elektronischen Möglichkeiten unmöglich sein? Unser Firmen-GPS erstellt jede Minute einen automatischen Screenshoot, der gespeichert wird. Da ist alles überprüfbar.
André hat geschrieben:Und zu guter letzt noch ein Wort an unsere EWU mit dem Anspruch, dass das FPersG für sie nicht gelte:

Seit euch darüber im klaren, sollte das FPersG dahingehend geändert werden, dass es für alle gewerblich betriebenen Fahrzeuge Anwendung findet, also auch unter dann gilt es definitiv und ohne jeden Zweifel auch für alleinfahrende Taxiunternehmer.
Natürlich, das steht völlig außer Frage. Und nach den Gesetzen des Marktes wir die Zahl der EWU auch in HH zurückgehen, denn eines der Gesetze des Kapitalismus ist die Konzentration des Kapitals.
André hat geschrieben:Übrigens, kann sich noch jemand daran erinnern, dass bis vor ein paar Jahren die Arbeitszeitnachweise der laufenden und der Vorwoche im Taxi mitzuführen waren? Das war glaube ich noch vor Poorboys Taxikarriere Anhand dieser Diskussion stellt sich für mich gar nicht mehr die Frage, warum? Es gab ganz offensichtlich keine Rechtsgrundlage dafür.
Das kann jede Konzessionenbehörde in ihre Taxiordnung schreiben, wie sie will. Ebenso wie sie auch den verbindlichen Tarif festlegt. Ich würde eine solche Dokumentationspflicht begrüßen.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 23.03.2012, 16:20

@ reasoner
Schmidt hat Folgendes geschrieben:

Ich glaube, der KomNet-Link steht hier auch schon zum Dritten mal.
Augenblick, ich geh die Drs. 1624 wieder holen.
So.
http://dl.dropbox.com/u/42043360/Drs1624.pdf

Reasoner, es ging um den Kommentar auf der KomNet -Seite des Landes NRW, der Kommentar! Nicht die Drucksache!!!
Das FPersG (§ 3) gilt aber nicht fürs Taxigewerbe.
So langsam hab ich den Eindruck hier ist nur noch Gaga!
Sooooo kompliziert ist der Satz in § 1 doch nun wirklich nicht.
Die 3 Worte "es sei denn" scheinen einige Kollegen zu überfordern.

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