André hat geschrieben:Poorboy hat geschrieben:...
Die Missachtung beider Gesetze in Kombination durch eine Minderheit der Unternehmer hat zu Zuständen geführt, die nun beendet werden....
Falsch, die stetig gestiegene Zahl an Taxen Land auf, Land ab, hat zu der zunehmenden Mißachtung unter anderem auch dieser Gesetze geführt. Nachdem das (die Mißachtung) nun nicht mehr ausreicht, um das Lohnniveau angestellter Taxifahrer, das ist meine Überzeugung, aufrecht zu erhalten, tritt die Mindestlohndebatte in den Vordergrund. Dabei ist man dann konsequenterweise auch über die Arbeitszeiten gestolpert.
Das ist Unsinn, hier hat der Marktführer seit Jahrzehnten seine Steuer - und Abgabensparmodelle gefahren (Frag JR, der fährt da seit Jahrzehnten) und den Ton vorgegeben, nachdem dann entsprechend auch die anderen Unternehmer gesungen haben.
André hat geschrieben:Anna Chronismus hat geschrieben:...
fakt ist, dass die in zahlreicher hinsicht rechtswidrige praxis der beschäftigung angestellter taxifahrer den wettbewerb stört. der jetzige unfaire wettbewerb der meisten mwus zu lasten der ewus muss beendet werden. und er wird beendet. ...
Nein, die zu hohe Zahl an Taxen stört den Wettbewerb und führt zum massenhaften Rechtsbruch, egal, ob es um Arbeitszeiten, Lohnmodelle oder Steuer- und Sozialabgaben geht. Letztere Abgaben und die Hinterziehung derselben sind doch in Wahrheit das einzige, was Staat und Behörden interessiert, machen wir uns nichts vor.
Machen wir uns doch nichts vor. Ohne den massiven Rechtsbruch gäbe es gar nicht so viele Taxen, denn wenn die Unternehmer vernünftig und ehrlich bezahlen würden, würde nicht so viel Geld für noch mehr Autos und Konzessionen übrig bleiben.
André, du kriegst immer Ursache und Wirkung durcheinander.
André hat geschrieben:Das ist redlich von der Behörde. Sie kann ja diskutieren, was sie möchte und mit dem, der will. Schön, dann hat man mal miteinander gesprochen. Die Behörde hat nur leider in Sachen Lohnmodell und Höhe überhaupt keine rechtliche Handhabe, etwas zu fordern.
Hat sie wohl. Es gibt "sittenwidrige Löhne", dadurch bedingten massiven Steuer- und Abgabenbetrug und du sagst, die Behörde könnte nichts machen?
André hat geschrieben:Deshalb ja Diskussion, da, wie wir ja in den letzten Wochen an dieser Stelle gelernt haben, die Anwendbarkeit des FPersG strittig ist.
Würde die Behörde, derzeitigen Stand vorausgesetzt, die Verlängerung eine MWU-Konzession wegen eines ihrer Meinung nach unzureichenden Lohnmodells versagen, brächte ein mittelmäßig begabter RA dies locker zu Fall. Wohlgemerkt, Stand heute.
Die Behörde braucht nur die festgestellten Missstände als Begründung anzuführen und dem Gericht eine Statistik zu bringen, wie viele Angestellte Taxifahrer nebenher staatliche Transferleistungen erhalten, dann sagt auch der richter, dass die Betriebe ja gar nicht plausibel geführt werden können und schon ist die Konze weg.
André hat geschrieben:pauline hat geschrieben:Das Spiel heißt zwei Gesetze einhalten.
Es müssen ALLE Gesetze eingehalten werden.
Es gibt hier niemanden, der die Gültigkeit des Arbeitszeitgesetzes für das Taxengewerbe anzweifelt. Und niemand der von Sinnen ist wird bestreiten, dass gegen dieses Gesetz häufig verstoßen wird, weil es bisher nicht im Focus der Kontrollbehörden stand. Das ändert sich jetzt offenbar.
Es geht um die Frage, ob das auch für das Fahrpersonalgesetz zutrifft. Das ist umstritten, ob der eine oder andere das hier wahrhaben will oder nicht. ...
So sehe ich es auch. Wobei das Fahrpersonalgesetz ganz sicher derzeit nicht auf das Taxigewerbe anzuwenden ist. Ich glaube, dass ist auch bei fast allen so angekommen.
Ganz sicher?
Nein, ich zwar skeptisch, ob die Gesetzesmacher beim FPersG explizit an das Taxigewerbe gedacht haben, aber dass es, bei
der Begründung für das FPersG, Anwendung finden könnte und auch müsste, ist nach dem gesunden Menschenverstand völlig unstrittig.
André hat geschrieben:Und da das Thema Akkordlohn lediglich im Fahrpersonalgesetz behandelt wird, gibt es leider auch nur einen einzigen Hebel und das ist, bei allen ungeklärten Schwierigkeiten bzgl der Überwachung, die Arbeitszeit bei angestellten Taxifahrern. Aber bei angeblich 2000 MWU Taxen alleine in HH die Arbeitszeiten zu kontrollieren? Würde jemand voller inbrünstiger Überzeugung widersprechen, wenn ich in diesem Zusammenhang den bösen Begriff "unmöglich" benutze? Ich zumindest halte das derzeit für unmöglich.
Warum sollte dann angesichts der heutigen elektronischen Möglichkeiten unmöglich sein? Unser Firmen-GPS erstellt jede Minute einen automatischen Screenshoot, der gespeichert wird. Da ist alles überprüfbar.
André hat geschrieben:Und zu guter letzt noch ein Wort an unsere EWU mit dem Anspruch, dass das FPersG für sie nicht gelte:
Seit euch darüber im klaren, sollte das FPersG dahingehend geändert werden, dass es für alle gewerblich betriebenen Fahrzeuge Anwendung findet, also auch unter dann gilt es definitiv und ohne jeden Zweifel auch für alleinfahrende Taxiunternehmer.
Natürlich, das steht völlig außer Frage. Und nach den Gesetzen des Marktes wir die Zahl der EWU auch in HH zurückgehen, denn eines der Gesetze des Kapitalismus ist die Konzentration des Kapitals.
André hat geschrieben:Übrigens, kann sich noch jemand daran erinnern, dass bis vor ein paar Jahren die Arbeitszeitnachweise der laufenden und der Vorwoche im Taxi mitzuführen waren? Das war glaube ich noch vor Poorboys Taxikarriere Anhand dieser Diskussion stellt sich für mich gar nicht mehr die Frage, warum? Es gab ganz offensichtlich keine Rechtsgrundlage dafür.
Das kann jede Konzessionenbehörde in ihre Taxiordnung schreiben, wie sie will. Ebenso wie sie auch den verbindlichen Tarif festlegt. Ich würde eine solche Dokumentationspflicht begrüßen.