André hat geschrieben:
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"Ich habe einen Link kommentiert, der feststellt, dass das FPersG nicht für Taxifahrer gilt, der Dreh- und Angelpunkt dieser Diskussion, auch, wenn mittlerweile anderes behauptet wurde. Ich habe bereits eingeräumt, dass das AZG gilt, mit der Bemerkung, dass ich dessen Umsetzung für derzeit unüberprüfbar halte, was .
Mannomann André, Du versteigst dich zu immer krasseren Aussagen. Ich kann mich noch nicht entscheiden.
Was Du eingans schreibst kann mit Sicherheit nicht für den KomNet - Link gelten.
Du hast also festgestellt, dass das ArbZG (AZG?) gilt. Na, das ist ja nett von Dir. Da kann sich Deutschland ja entspannt zurücklehnen, da haben wir Dir ja wohl viel zu verdanken
Schade das Du deine Aussage noch im selben Satz gleich wieder halb zurücknimmst. Wars Du da leicht angeschickert, wie du das geschrieben hast? Oder vielleicht der Meinung 'das sei zuviel des Guten'?
Zu Deiner Kenntnis: Das FPerG selbst bildet die gesetzliche Grundlage Arbeitszeiten zu kontrollieren. Auch derzeit. Die Behörden/Zoll Arbeitsamt/Polizei müsste es nur mal konsequent anwenden. Einfach mal öfters Stichkontrollen machen.
Und, Andé ....
Ob durch die Anwendung des AZG in der Folge Teile des FPersG für eine begrenzte Fahrergruppe wieder in Kraft gesetzt werden, kann nur von einem Gericht geklärt werden.
welcher Teil wäre das beispielsweise ...?
ich befürchte, ich weiss was jetzt kommt..