HTV-Positionspapier "Arbeitnehmer-Schutzgesetze ...&quo
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HTV-Positionspapier "Arbeitnehmer-Schutzgesetze ...&quo
Das Positionspapier "Arbeitnehmer-Schutzgesetze im Taxengewerbe anwenden, einhalten und kontrollieren" wurde heute in seiner Schlussfassung veröffentlicht. Es ist die Stellungnahme des HTV auf die Themen der Veranstaltung in der "Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation" (BWVI) am 20.1.2012. Der Entwurf des Vorstandes wurde erst im HTV-Forum zur Diskussion gestellt und danach redaktionell überarbeitet. -> weiterlesen
(Eine gleichlautende Ankündigung im Napp-Forum muss leider entfallen, weil der dortige Admin die Accounts der HTV-Vorstände gesperrt/gelöscht hat)
(Eine gleichlautende Ankündigung im Napp-Forum muss leider entfallen, weil der dortige Admin die Accounts der HTV-Vorstände gesperrt/gelöscht hat)
Re: HTV-Positionspapier "Arbeitnehmer-Schutzgesetze ...
was ist HTV?? Bundesweit gibt es taxitechnisch ja auch noch andere Probleme zu lösen.HTV-Vorstand hat geschrieben:Das Positionspapier "Arbeitnehmer-Schutzgesetze im Taxengewerbe anwenden, einhalten und kontrollieren" wurde heute in seiner Schlussfassung veröffentlicht. Es ist die Stellungnahme des HTV
Dem "Hamburger Glaubenskrieg" zu folgen erpfinde ich mittlerweile als sehr ermüdend
Der Profi ist nie so von seiner Arbeit überzeugt wie der Amateur.
Mannomann, als wenn die Probleme des Gewerbes nur in einem Bundesland so wären. Allerdings treten sie in Großstädten mit den üblichen Entlohnungsmethoden konzentriert auf. In kleineren Märkten treten diese Probleme nur deshalb nicht auf, weil die Umsatzlage oft so gut ist, das niemand - nicht Unternehmer, nicht Angestellter - die Notwendigkeit sieht, Änderungen zu fordern. Bis vor 15 Jahren, wo noch jeder - von der Graupe/Funkwagen bis zum Unternehmer /Angestellten fett Netto gemacht hat, war alles gut, ja???
Gar nichts war gut: Es hat nur funktioniert. Mit all den illegalen Auswüchsen, die endlich mal offen ausgesprochen aufs Tapet kommen.
Genauso gut könnte man sagen: Lass mich doch in Ruhe mit Deiner Problemverharmlosung.
Tu ich aber nicht ......
p.s. das FPerG ist übrigens ein Bundesgesetz und hat nichts mit "Hamburger Glaubenskrieg" zu tun. Frag mal deine zuständige Verkehrsbehörde/AfA .....
Gar nichts war gut: Es hat nur funktioniert. Mit all den illegalen Auswüchsen, die endlich mal offen ausgesprochen aufs Tapet kommen.
Genauso gut könnte man sagen: Lass mich doch in Ruhe mit Deiner Problemverharmlosung.
Tu ich aber nicht ......
p.s. das FPerG ist übrigens ein Bundesgesetz und hat nichts mit "Hamburger Glaubenskrieg" zu tun. Frag mal deine zuständige Verkehrsbehörde/AfA .....
Re: HTV-Positionspapier "Arbeitnehmer-Schutzgesetze ...
Warum hat denn der dortige Admin die Accounts der HTV-Vorstände gesperrt/gelöscht ?HTV-Vorstand hat geschrieben:(Eine gleichlautende Ankündigung im Napp-Forum muss leider entfallen, weil der dortige Admin die Accounts der HTV-Vorstände gesperrt/gelöscht hat)
- Otto126
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Er hat sie wohl aus seinem Sandkasten geschmissen, weil er in ihrem auch nicht mitspielen durfte.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
Wahrlich lässt sich über die Sachlichkeit der Jöns Beiträge streiten.HTV Vorstand an Jörn Napp hat geschrieben:Das Forum dient in erster Linie inhaltlichen Diskussionen im HTV. Allerdings werden wir auf Wunsch auch immer wieder Accounts für Freunde/Begleiter des HTV einrichten, so wir dort eine solidarische und konstruktive Diskussione erwarten können. Dieser Maßstab ist der Grund, warum wir einem Nichtmitglied wie Rainer Schmidt gerne einen Account eingerichtet haben und Dir, Jörn Napp, derzeit nicht.
Wir sind an guten inhaltlichen Diskussionen bei uns interessiert.
Ich gehe davon aus, dass er diesen Anspruch sich selbst und den anderen gegenüber gar nicht hat. Er ist fast immer persönlich aber sehr selten beleidigend. Man könnte sagen, das er Überzeugungen hat unabhängig davon, ob man sie teilt oder nicht. Aber .....
Dass man die Beiträge von R. Schmidt im gleichen Atemzug als sachlich und konstruktiv auslegt, ist Satire sondergleichen.
Oder lautet die HTV-Sprachregelung:
Über Ex-Mitglieder nichts schlechtes
P.S.
Schmidt wird binnen Jahresfrist seine 3.000 Beiträge voll haben.
Er braucht noch 6 Stück. Die Beiträge im HTV-Forum habe ich nicht gezählt.
Für die kommenden 12 Monate ist Wachstum zu erwarten
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Der Kollege Rainer ist Gewerkschaftler und hat sich in den letzten Monaten viel Arbeit, viele Gedanken und auch für den HTV viel Arbeit gemacht. Der Austritt des Kollegen geschah auf eigenen Wunsch. Rainer ist auch heute noch sehr engagiert und ein Unterstützer des HTV in vielen Punkten. Dazu muß er kein Mitglied sein. Wir freuen uns darüber.Ivica Krijan hat geschrieben: Dass man die Beiträge von R. Schmidt im gleichen Atemzug als sachlich und konstruktiv auslegt, ist Satire sondergleichen.
Jörn hat sein eigenes Forum und ist aus dem HTV vor Monaten ausgeschlossen worden. Er kann jederzeit in seinem Forum seine Meinung über den HTV kundtun.
Das du Probleme mit Rainers Beiträgen vor allem im Napp-Forum hast, Ivo, ist nicht das Problem des HTV.
LG
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Ich sprach über den HTV, Ivo.Ivica Krijan hat geschrieben:Na dann ist alles bestens!Der Kollege Rainer ist Gewerkschaftler
Aber ist man sachlich, auch wenn man sachlich falsch argumentiert?
Sachlich falsche Argumentationen und Fehler sind, glaube ich, jedem von uns auch hier und bei Jörn schon unterlaufen (was mich dort weniger betrifft, weil ich dort seit langem nicht mehr mitschreibe), dir, mir und auch Rainer. Jeder muß sich mal korrigieren lassen.
Ich sehe das mal ganz sportlich: Jeder, der sich überhaupt für unser Gewerbe interessiert, (0,5% aller Beteiligten mögen überhaupt in Foren vertreten sein?) ist ein Gewinn, Diskussionen können nur bereichernd sein. Wie sie auch immer ausgehen, oder?
LG
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Im Positionspapier des HTV werden die wichtigsten sogar benannt, ein Blick hinein lohnt sich also: Positionspapier "Arbeitnehmer-Schutzgesetze im Taxengewerbe anwenden, einhalten und kontrollieren"Emilie hat geschrieben:bei der Überschrift frage ich mich als AN: gibt's die überhaupt?
Zitat HTV
Wenn die Behörde sich auf den Standpunkt stellt, dass das FPersG im Taxigewerbe anzuwenden ist, und weiterhin, dass die gezahlten Löhne Akkordlöhne im Sinne des FPersG sind, hat sie die Möglichkeit, grds. wegzuschauen, oder zu sanktionieren, wenn sie eines Verstoß feststellt. Gegen einen etwaigen Bussgeldbescheid der Behörde müsste dann geklagt werden.
Die Behörde kann rechtlich nicht feststellen, dass ein nach ihrer Auffassung geltendes Gesetz erst ab Datum xx.yy. anzuwenden ist. Das wird nicht gehen.
Meine Meinung dazu: der HTV prescht vor, und handelt dann nach dem Prinzip: "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!".
Eine Stichdatumsregelung ist juristisch unsauber. Gesetze gelten oder Gesetze gelten für einen Bereich nicht. Endgültige Rechtssicherheit, ob das FPersG für das Taxigewerbe gilt, kann nur durch einen Musterprozess hergestellt werden, die Äußerungen der Behörden fußen auf einer Rechtsauffassung.HTV hat geschrieben:Aus Gründen der Praktikabilität und der Gleichbehandlung kann sich der HTV eine Stichdatums-Regelung vorstellen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen "Verkehrsgewerbeaufsicht" und "Amt für Arbeitsschutz" gemeinsam mit den Taxengewerbe-Verbänden und anderen in Frage kommenden Institutionen (z.B. Berufsgenossenschaft, Gewerkschaft ver.di etc.) eine
Aufklärungsoffensive im hiesigen Taxengewerbe durchführen. In der Zeit bis zu dem Stichdatum sollte bei erkannten Verstößen gegen die genannten Gesetze regelhaft Nachbesserungen mit ausreichender Fristsetzung eingefordert und ansonsten ohne Buß- oder sonstige Strafgelder agiert werden.
Wenn die Behörde sich auf den Standpunkt stellt, dass das FPersG im Taxigewerbe anzuwenden ist, und weiterhin, dass die gezahlten Löhne Akkordlöhne im Sinne des FPersG sind, hat sie die Möglichkeit, grds. wegzuschauen, oder zu sanktionieren, wenn sie eines Verstoß feststellt. Gegen einen etwaigen Bussgeldbescheid der Behörde müsste dann geklagt werden.
Die Behörde kann rechtlich nicht feststellen, dass ein nach ihrer Auffassung geltendes Gesetz erst ab Datum xx.yy. anzuwenden ist. Das wird nicht gehen.
Meine Meinung dazu: der HTV prescht vor, und handelt dann nach dem Prinzip: "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!".
Ihr sieht euch noch immer als Vorkämpfer für die Rechte der angestellten Taxifahrer.Der HTV erwartet nunmehr von der "Verkehrsgewerbeaufsicht" und dem "Amt für Arbeitsschutz" ein entschiedenes Durchgreifen gegen die bekannt gewordenen zahllosen Rechtsverstöße zu Lasten von angestellten Taxenfahrern im Hamburger Taxengewerbe.
Das ist eine politisch korrekte Ausdrucksform, mit der man sich der lästigen Konkurrenz entledigen möchte.
Guter Trick, wird aber durchschaut.
Der HTV als SpitzelDer HTV wird eigene Daten erheben zu den diesbezüglichen Rechtsverstößen von Hamburger Taxenunternehmern mit angestellten Taxifahrern und diese bei Bedarf der "Verkehrsgewerbeaufsicht" und dem "Amt für Arbeitsschutz" zur Verfügung stellen.
Und welche Unternehmer wollt ihr den so anschwärzen?
Wahrscheinlich solche, welche euch und eurem Unsinn die Stirn bieten.
Die Restlichen werden sich sehr freuen.
Dafür muss die AfA die Bundesgesetze ändern.3. Der HTV - Hamburger Taxenverband e.V. schlägt eine automatisierte technische Kontrolle zur Vermeidung der bisher zahllosen Rechtsverstöße zu Lasten angestellter Taxenfahrer im Themenkomplex "Arbeitszeit" vor. Hierzu sollen insbesondere die technischen Möglichkeiten moderner Taxameter genutzt werden, ggf. ergänzt um Fahrerkarten (analog Tachoscheibe).
Die sind noch damit beschäftigt die vorhandenen richtig zu deuten
Der HTV will bestimmen, welche Arbeitsverträge ich mit meinen Fahrern mache?Dabei wird der HTV Sorge dafür tragen, dass neben den berechtigten Interessen der Unternehmer auch die legitimen Rechte der abhängig Beschäftigten berücksichtigt werden.
Der HTV möchte dafür sorgen, dass einige Taxifahrer entweder illegal arbeiten
oder zu ARGE gehen müssen, ist die wahre Botschaft.
Die HTV Mitglieder verfügen nicht über die Kompetenz
die berechtigten AN-Interessen zu bennen und zu vertreten.
Ich finde es völlig abstoßend, wie sich eine kleine Gruppe die Arbeit der anderen aneignen will. Die Hamburger Taxiunternehmer in der Zusammenarbeit mit der Behörde haben durch das Gutachten, die besseren Kontrollen, Schichtzettel usw. bewirkt, dass es in den vergangenen Jahren eine beachtliche Verbesserung im Hamburger Taxigewerbe gibt.
Diese Maßnahmen greifen und sie werden weiterhin in der Kombination mit dem Fiskaltaxameter die eingeschlagene Richtung fortführen und zu spürbaren Verbesserungen führen. Dass die HTV-Mitglieder dieses nicht anerkennen, geschieht nur aus dem Grund, dass man sich die fremden Erfolge aneignen möchte.
Der HTV soll bitte sagen, wen er vertritt.
Es sind nicht die Hamburger Taxifahrer sondern nur eine kleine Gruppe, welche aus eigenen kurzfristigen Interessen bereit ist, viele Kollegen aus dem Gewerbe zu drängeln. Dabei wird von der notwendigen Marktbereinigung gesprochen.
Was bedeutet eine Marktbereinigung für die Mitglieder des HTVs?
Bedeutet das, dass dann von 12 Mitgliedern 3 das Gewerbe verlassen müssen,
damit die restlichen 9 es besser haben?
Oder fühlt ihr euch nicht gemeint? Wen Ja, dann warum?
@ reasoner
Der Punkt um den es geht ist ein bißchen ein anderer als von Dir dargestellt.
Das Gesetz ist eines zur Förderung der Sicherheit im Strassenverkehr.
Vergütungen, die nicht geeignet sind, die Sicherheit im Straßenverkehr zu beeinträchtigen.
Der Gesetzgeber hat ganz bewusst den Bogen etwas weiter gespannt um Umgehungsversuche zu unterbinden, indem er in diesem Gesetz von 'Vergütungen' spricht.
Die Frage also um die es gehen wird bei einem Musterprozess ist, inwieweit die Entlohnungsart eine verkehrsgefährdende Wirkung auf das Verhalten im Strassenverkehr entfalten kann/wird.
Zweitens gilt das Gesetz auch für den Unternehmer und die von ihm mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben Beauftragten. Auch mindestens einen solchen wirst Du beim HTV finden.
Und man kann auch für eine Sache kämpfen von deren Nützlichkeit man einfach überzeugt ist, ohne direkt selber betroffen zu sein.
Sachlich, mein Lieber, geht anders....
Falsch. Selbstverständlich gilt das Gesetz für das Taxigewerbe. Denn das Gesetz gilt für Fahrpersonal von KFZ bis 2,8 T die als Arbeitnehmer unter das ArBZG fallen. Dafür braucht es keinen Prozess und darum wird es auch niemals einen geben.Endgültige Rechtssicherheit, ob das FPersG für das Taxigewerbe gilt, kann nur durch einen Musterprozess hergestellt werden.
Der Punkt, was ein Akkordlohn ist, wird im selben Gesetz nicht näher im Sinne einer Legaldefinition erläutert. Diese gibt es auch in keinen anderen Gesetzen. Das ein Akkordlohn ein Leistungslohn ist und alle wissenschaftlich anerkannten Merkmale enthält, die auch die Provisionsentlohnung oder Umsatzbeteiligung an Menge und Anzahl von Wegstrecke hat, könnte man bestreiten wollen, aber viele Chancen würde ich einer solchen Ander-Interpretation nicht einräumen. Und zwar egal ob ich jetzt dafür oder dagegen bin.Wenn die Behörde sich auf den Standpunkt stellt, dass ... die gezahlten Löhne Akkordlöhne im Sinne des FPersG sind ...
Der Punkt um den es geht ist ein bißchen ein anderer als von Dir dargestellt.
Das Gesetz ist eines zur Förderung der Sicherheit im Strassenverkehr.
Vergütungen, die nicht geeignet sind, die Sicherheit im Straßenverkehr zu beeinträchtigen.
Der Gesetzgeber hat ganz bewusst den Bogen etwas weiter gespannt um Umgehungsversuche zu unterbinden, indem er in diesem Gesetz von 'Vergütungen' spricht.
Die Frage also um die es gehen wird bei einem Musterprozess ist, inwieweit die Entlohnungsart eine verkehrsgefährdende Wirkung auf das Verhalten im Strassenverkehr entfalten kann/wird.
Berichtige mich, wenn ich mich irre, aber der HTV besteht auch aus einer Arbeitnehmerfraktion. Diese betrifft das vorweg allemal.Meine Meinung dazu: der HTV prescht vor, und handelt dann nach dem Prinzip: "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!".
Zweitens gilt das Gesetz auch für den Unternehmer und die von ihm mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben Beauftragten. Auch mindestens einen solchen wirst Du beim HTV finden.
Und man kann auch für eine Sache kämpfen von deren Nützlichkeit man einfach überzeugt ist, ohne direkt selber betroffen zu sein.
Sachlich, mein Lieber, geht anders....
Mir geht es einzig und allein um den Vorschlag einer Stichtagsregelung im Positionspapier. Eine inhaltliche Auseinandersetzung ist sicher nicht zielführend, das haben die letzten Wochen gezeigt. In diesem Forum kann eh nichts beraten, beschlossen und verkündet werden.
Selbstverständlich gibt es einen Prozess, wenn sich ein Betrieb gegen einen Bußgeldbescheid wehrt.
Selbstverständlich gibt es einen Prozess, wenn sich ein Betrieb gegen einen Bußgeldbescheid wehrt.
Brüller des TagesSchmidt hat geschrieben:Und man kann auch für eine Sache kämpfen von deren Nützlichkeit man einfach überzeugt ist, ohne direkt selber betroffen zu sein.
Wie ist das zu verstehen:Schmidt hat geschrieben:Zweitens gilt das Gesetz auch für den Unternehmer und die von ihm mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben Beauftragten. Auch mindestens einen solchen wirst Du beim HTV finden.
- Bei HTV ist einer, welcher in der Zukunft die AN beschäftigen möchte?
- Bei HTV ist ein Unternehmer dabei, welcher AN beschäftigt?
- Zählt er die Umsatzbeteiligung
- Wenn ja, warum setzt er in seinem Betrieb nicht das um, was HTV von den anderen verlangt?