Infos vom HTV
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HTV Info-Treff am morgigen Dienstag ab 14.00 Uhr im Roxie, Alsterdorfer Straße 288, Ecke Heubergredder.
Das "Roxie" befindet sich zwischen der U-Bahn Station Alsterdorf und dem "Taxi Centrum" in der Alsterdorfer Straße. Wir freuen uns auf interessierte Kollegen. Thema wird unter anderem die weitere Diskussion über Fahrerentlohnung im Gewerbe sein. Nichtmitglieder sind wie immer herzlich willkommen, da wir für alle offene Fachverbandsarbeit leisten!
LG
Das "Roxie" befindet sich zwischen der U-Bahn Station Alsterdorf und dem "Taxi Centrum" in der Alsterdorfer Straße. Wir freuen uns auf interessierte Kollegen. Thema wird unter anderem die weitere Diskussion über Fahrerentlohnung im Gewerbe sein. Nichtmitglieder sind wie immer herzlich willkommen, da wir für alle offene Fachverbandsarbeit leisten!
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Zwischen den Stühlen wäre heute kein Platz gewesen, aber nicht aufgrund eines Massenandranges... Nach meinem heutigen Gespräch mit ver.di durfte ich allerdings feststellen, das es auch für selbständige Einzelunternehmer durchaus Sinn macht, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Die Interessenschnittmengen von EWU´s und Angestellten gerade bei unserem Gewerbe sind überdurchschnittlich hoch, wie wir auch immer wieder bei unseren Info-Treffs feststellen.
http://freie.hamburg.verdi.de/beratung
Man bedauerte von Seiten ver.di zwar, eine größere Menge Taxifahrer im Mitgliederpool zu haben (was mir so bis heute auch nicht bekannt war), aber das dort das alt bekannte Problem bestünde, 1 Fahrer, 2 Meinungen. Aber das ist immerhin ein Ansatz. Die Kontakte sind geknüpft. Es ist harte Arbeit, aber macht Spaß!
LG
http://freie.hamburg.verdi.de/beratung
Man bedauerte von Seiten ver.di zwar, eine größere Menge Taxifahrer im Mitgliederpool zu haben (was mir so bis heute auch nicht bekannt war), aber das dort das alt bekannte Problem bestünde, 1 Fahrer, 2 Meinungen. Aber das ist immerhin ein Ansatz. Die Kontakte sind geknüpft. Es ist harte Arbeit, aber macht Spaß!
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Wichtig für Unternehmer!
Nach einer Information aus der Behörde:
Nach einer Information aus der Behörde:
Eine Quelle hierfür wurde nicht genannt.Strafverfahren bei verspäteter
Steueranmeldung
Nach den neuen Anweisungen für das Straf- und Buß-
geldverfahren in Steuerverfahren der obersten Finanz-
behörden der Länder - AStBV 2012 (BstBl I 2011, 1000)
ist eine verspätete Steueranmeldung unverzüglich an die
Bußgeld- und Strafsachenstellen (BuStra) weiterzuleiten.
Die bisherige Regelung in Nr. 132 I 3 AStBV, wonach die
Finanzämter von der Weiterleitung absehen konnten, wurde
ersatzlos gestrichen. In der Praxis unterblieb eine Weiterleitung
bislang vor allem bei kleineren Betrieben meistens, weil die Verspätung
hier oftmals auf einer Erkrankung oder fehlenden Unterlagen beruhte
und daher nicht zwangsläufig auf eine Absicht zur Hinterziehung von
Steuern hindeutete. Künftig wird in diesen Fällen regelmäßig
ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)