Kruse- Akte
Kruse- Akte
Hinweis:
Das Thema "Kruse- Akte 024/1K/296XXX/2009" kann
hier *** weiterdiskutiert werden.
---
Link aus rechtlichen Gründen entfernt.
jr
Das Thema "Kruse- Akte 024/1K/296XXX/2009" kann
hier *** weiterdiskutiert werden.
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Link aus rechtlichen Gründen entfernt.
jr
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
Lieber jr,
wenn die "rechtliche Prüfung" abgeschlossen ist, könntest Du uns doch informieren, wer sich weshalb bei Dir gemeldet und Dich zu dieser Maßnahme veranlasst hat.
Solche Informationen könnten zukünftig verbeugende Wirkung entfallten, weil sich dann betroffen Fühlende vielleicht zweimal überlegen, ob sie dem armen jr mal eben so auf den Pott setzen.
Gegen einen Richtigstellung eventuell unzutreffender Behauptungen habe ich nichts einzuwenden und selbstverständlich sollten auch Beleidigungen hier nicht um sich greifen, aber dass ein Thema schlicht abgewürgt wird, sollte man sich auch nicht gefallen lassen.
mfg
wenn die "rechtliche Prüfung" abgeschlossen ist, könntest Du uns doch informieren, wer sich weshalb bei Dir gemeldet und Dich zu dieser Maßnahme veranlasst hat.
Solche Informationen könnten zukünftig verbeugende Wirkung entfallten, weil sich dann betroffen Fühlende vielleicht zweimal überlegen, ob sie dem armen jr mal eben so auf den Pott setzen.
Gegen einen Richtigstellung eventuell unzutreffender Behauptungen habe ich nichts einzuwenden und selbstverständlich sollten auch Beleidigungen hier nicht um sich greifen, aber dass ein Thema schlicht abgewürgt wird, sollte man sich auch nicht gefallen lassen.
mfg
Martin Berndt
Da das Thema hier weiterläuft, bleibt der erste Versuch weiter draußen. Zu den Gründen:
1. Jemand hat aus der Anonymität heraus Tatsachenbehauptungen aufgestellt und dann die Brücken abgebrochen.
2. Ein Teil der Behauptungen war offensichtlich unzutreffend.
3. Unter diesen Bedingungen muß ich als haftender Verbreiter darauf bestehen, daß mir Inhalt bzw. Aktenlage bekannt sind.
4. Persönlichkeitsrechte wurden verletzt.
Etwas - ohne vorzeigbare - Belege zu behaupten und dann Unzutreffendes einfach per Richtigstellung geradezubiegen, das wollen wir lieber Ihrer Wichtigkeit überlassen.
Die im Taxigewerbe häufig genutzte "Stille Post" ist keine geeignete Grundlage, um anderen Leuten an die Karre zu fahren. Was zählt, sind Belege, sinnvollerweise auf nichtflüchtigen Medien wie Papier. Sollten die mir in diesem Fall zugänglich gemacht werden und fibonaccis Behauptungen unterstützen, dann können wir weitersehen. Ansonsten möchte ich bitte Sein und Schein etwas deutlicher auseinandergehalten wissen.
1. Jemand hat aus der Anonymität heraus Tatsachenbehauptungen aufgestellt und dann die Brücken abgebrochen.
2. Ein Teil der Behauptungen war offensichtlich unzutreffend.
3. Unter diesen Bedingungen muß ich als haftender Verbreiter darauf bestehen, daß mir Inhalt bzw. Aktenlage bekannt sind.
4. Persönlichkeitsrechte wurden verletzt.
Etwas - ohne vorzeigbare - Belege zu behaupten und dann Unzutreffendes einfach per Richtigstellung geradezubiegen, das wollen wir lieber Ihrer Wichtigkeit überlassen.
Die im Taxigewerbe häufig genutzte "Stille Post" ist keine geeignete Grundlage, um anderen Leuten an die Karre zu fahren. Was zählt, sind Belege, sinnvollerweise auf nichtflüchtigen Medien wie Papier. Sollten die mir in diesem Fall zugänglich gemacht werden und fibonaccis Behauptungen unterstützen, dann können wir weitersehen. Ansonsten möchte ich bitte Sein und Schein etwas deutlicher auseinandergehalten wissen.
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- Wohnort: Hamburg
Es ist hier nicht relevant, wer "gebeten" hat, sondern inwieweit Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen. Nochmal: Eine Richtigstellung als Arbeitsprinzip ist der falsche Ausgangspunkt für eine Tatsachenbehauptung.
Kryptische Ausführungen? Da ich die Aussagen nicht wieder hervorholen möchte, mußt Du Dir schon selbst einen Reim darauf machen.
Kryptische Ausführungen? Da ich die Aussagen nicht wieder hervorholen möchte, mußt Du Dir schon selbst einen Reim darauf machen.
gringo hat geschrieben:Hinweis:
Das Thema "Kruse- Akte 024/1K/296XXX/2009" kann
hier *** weiterdiskutiert werden.
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Link aus rechtlichen Gründen entfernt.
jr
Hallo jr,Wir haften nicht für die Inhalte verlinkter fremder Websites und übernehmen insbesondere auch keine Verantwortung für deren Inhalte, Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit oder Rechtmäßigkeit. Sie spiegeln nicht unsere Meinung wieder, sondern dienen lediglich der Information und der Darstellung von Zusammenhängen. Die Verantwortlichkeit liegt alleine bei dem Anbieter der Inhalte.
vielen Dank für Deine PN in der Du mir mitteilst, dass Du meinen oben gesetzten Link zu Jörn Napps Taxi-Forum bezüglich der Kruse Akte Diskussion auf anwaltliche Forderung entfernt hast.
Nachdem wir aber hier wieder "Hansa" statt "Hanza" schreiben dürfen, denke ich, dass man hier auch die harmlosen drei Worte "Jörn"; "Napp" und "Kruse" in seinem Wortschatz verwenden und hier schreiben darf.
Weiter vermute ich, dass Du damit leben kannst, wenn ich hier alternativ über LMGTFY, LLC einen Google Link setze.
Dann kann ja der Anwalt die Firma LMGTFY, LLC oder Google, oder beide anschreiben.
Vielleicht nimmt Google dann ja genauso geschwind wie Du den obersten Link,
der direkt zu der Kruse Akte Diskussion im taxi-forum.de führt, heraus.
Schaun wir mal.
Hier ist der Link der über LMGTFY, LLC zu Google führt.
http://lmgtfy.com/?q=j%C3%B6rn+napp+kruse
Das Suchergebnis spuckt dann ca. 74000 Ergebnisse heraus.
Jedem steht es dann frei, sich aus den 74000 Ergebnissen einen Link auszusuchen und weiter zu klicken. Dies liegt aber dann nicht mehr in Deiner Verantwortung.
Ich gehe jetzt wieder zum spielen in die Sandkiste.
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
Warum sollte er, wo ich doch so viel dichter dran bin?gringo hat geschrieben:Dann kann ja der Anwalt die Firma LMGTFY, LLC oder Google, oder beide anschreiben.
Das ist ein Standardpassus, der durchaus seine Berechtigung hat. Daß die Haftung nach Kenntnisnahme dennoch eintreten kann, steht dem nicht entgegen. Diese Kenntnisnahme liegt hier auch vor, und daher bin ich verpflichtet, entsprechend zu handeln. Daß der direkt verlinkte und von hier kopierte Inhalt rechtswidrige Bestandteile enthält/enthielt, habe ich weiter oben ausgeführt.Wir haften nicht für die Inhalte verlinkter fremder Websites und übernehmen insbesondere auch keine Verantwortung für deren Inhalte, Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit oder Rechtmäßigkeit. Sie spiegeln nicht unsere Meinung wieder, sondern dienen lediglich der Information und der Darstellung von Zusammenhängen. Die Verantwortlichkeit liegt alleine bei dem Anbieter der Inhalte.
Ich kann nur davor warnen, aus Urteilen zur Haftung für Inhalte oder Links immer nur diejenigen Aussagen zu übernehmen, die einem gut in die eigene - haftungsausschließende - Argumentation passen. Die medienrechtlichen Bestimmungen sehen durchaus die Pflicht zur Entfernung von Informationen vor.
Dank Jörn wissen wir nun immerhin, wer hier so dünnhäutig reagiert hat. Von Dir, jr, hätten wir nicht einmal dies erfahren. Ich denke aber, dass TH damit nicht weit kommt. Als Aufsichstratsvorsitzender hat er die Geschichte viel zu einseitig gehandhabt. Er selbst hätte zum Staatsanwalt gehen müssen. Nun steht er eben im Verdacht mehr Komplize als Aufklärer zu sein. Genaueres wird man am Ende des laufenden Verfahrens wissen. Mit Unterlassungserklärungen um sich zu schmeißen ist nur ein Zeichen von Hilflosigkeit.
Martin Berndt
Vielleicht merken die Beteiligten anhand der anhängigen Verfahren endlich.das es nicht um das " System K",sondern um das "System Ha..a" geht.
Angefangen als "Schweinefunk" (Gewerbeslogan) wurde das System durch die unterschiedlichsten Akteure bis heute "verfeinert".
Bewusster Auftraggeber war immer die k.. Gemeinschaft.
Angefangen als "Schweinefunk" (Gewerbeslogan) wurde das System durch die unterschiedlichsten Akteure bis heute "verfeinert".
Bewusster Auftraggeber war immer die k.. Gemeinschaft.
Zuletzt geändert von Freeman am 29.11.2009, 15:03, insgesamt 1-mal geändert.
@Martin B.Martin B. hat geschrieben:Genaueres wird man am Ende des laufenden Verfahrens wissen. Mit Unterlassungserklärungen um sich zu schmeißen ist nur ein Zeichen von Hilflosigkeit.
Du bist unseriös und Du hast offentsichtlich ein besonderes Bedürfnis nachzutreten und andere öffentlich zu denunzieren. Den Informationsgehalt dieses Themas hast Du ja schon bei taxi-forum in knappen Worten gut wiedergegeben.
Ob es aber im allgemeinen Interesse liegt, sich von Verbalakrobaten vollmüllen zu lassen oder sich sachlich zu informieren mag ja eine offene Frage sein. Es ist ja bekannt ein kritischer und seriöser Journalismus in der Medienlandschaft immer weniger vorkommt, aber wenn Du einer grundsätzlich uneingeschränkten Meinungsfreiheit absolute Priorität gibst und bereit bist juristischen Belastungen in Kauf zu nehmen, dann mach doch eigenes Forum auf. Ich halte Deine Ansicht zuerst Meinungsfreiheit einzufordern und wenn es zu heiß wird, dann mit dem Forum nach Rußland auszuwandern für dumm und verantwortungslos. Vergleichbar ist so etwas mit der Einstellung die sich deutscher als deutsch fühlen und von im Ausland sich befindenen Webservern ihre Ideologie veröffentlichen.In den beiden Foren steht so viel Unsinn, dass es auf ein bisschen merh oder weniger wirklich nicht drauf ankommt.
Martin, mach mal weiterhin Gewerbepolitik. Das kannst Du zwar auch nicht gut, ist aber weniger gefährlich für dieses Forum als Dein stets Drängen nach Meinungsfreiheit.
Ich wünsch Dir noch einen schönen Sonntag.
Zuletzt geändert von der Clown am 29.11.2009, 15:16, insgesamt 1-mal geändert.
Was hast Du mit Google zu tun?jr hat geschrieben:Warum sollte er, wo ich doch so viel dichter dran bin?gringo hat geschrieben:Dann kann ja der Anwalt die Firma LMGTFY, LLC oder Google, oder beide anschreiben.
Das braucht er nicht, so ein Forum gibts ja schon.der Clown hat geschrieben:... Es ist ja bekannt ein kritischer und seriöser Journalismus in der Medienlandschaft immer weniger vorkommt, aber wenn Du einer grundsätzlich uneingeschränkten Meinungsfreiheit absolute Priorität gibst und bereit bist juristischen Belastungen in Kauf zu nehmen, indem Du den Spekulationen gegenüber belegbaren Tatsachenbehauptungen den Vorrang gibst, dann mach doch eigenes Forum auf. ...
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
Nicht der Weg von mir zu Google ist dichter sondern der von ihm zu mir.gringo hat geschrieben:Was hast Du mit Google zu tun?jr hat geschrieben:Warum sollte er, wo ich doch so viel dichter dran bin?gringo hat geschrieben:Dann kann ja der Anwalt die Firma LMGTFY, LLC oder Google, oder beide anschreiben.
Wie gesagt: Ich halte das nicht für relevant genug, um es in epischer Breite hier auszuwalzen. Entscheidend ist, daß Menschen konkret in ihren Rechten verletzt wurden. Der sonstige Hintergrund spielt dabei keine Rolle.Martin B. hat geschrieben:Dank Jörn wissen wir nun immerhin, wer hier so dünnhäutig reagiert hat. Von Dir, jr, hätten wir nicht einmal dies erfahren.
Ich finde es bemerkenswert, wie auch dieses Mal wieder von dem, was hier zu lesen ist, auf einen Hintergrund geschlossen wird, den es nicht gibt. Genau das ist die Grundlage, auf der häufig die Gerüchteküche aufbaut. Schlüsse werden dann zu Fakten, nur weil das Gegenteil unlogisch erscheint.
Ist schon klar.jr hat geschrieben:Nicht der Weg von mir zu Google ist dichter sondern der von ihm zu mir.
Trotzdem vermute ich mal, dass Du nichts mit den Links von Google (siehe oben) zu tun hast.
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
Ob diese "Menschenrechtsverletzung" nun tatsächlich oder nur "gefühlt" stattgefunden hat, wird man noch sehen. Ich finde es jedenfalls immer wieder bemerkenswert, wie wenig Schmerzen Funktionsträger einer gewissen, im Hamburger Taxengewerbe nur zu bekannten Institution bei der "Entsorgung" kritischer Geister haben und wie sensibel sie in Bezug auf ihre eigene Personen sind. Wie die Zeit bisher noch immer gezeigt hat, gab es bisher wirklich keinen Grund mit diesen Herrschaften so zartfühlend umzugehen, wie sie sich das wünschen. TH setzt mit diesen Maßnahmen jedenfalls eine sehr fragwürdige Tradition fort. Hätte er Mumm, hätte er hier, wo er ja selbst jahrelang anonym geschrieben hat, die Sache selbst klargestellt. Jörn stoppt er so jedenfalls nicht.Entscheidend ist, daß Menschen konkret in ihren Rechten verletzt wurden.
PS: Klaun, Du bist überhaupt nicht satisfaktionsfähig. Blubber also weiter!
Martin Berndt