Tarif, Zuschläge

Taxi108
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Beitrag von Taxi108 » 22.12.2005, 18:16

Die Folge dieses Handelns oder auch des nichtstun:

Da mit diesen Fahrpreisen kein Geld mehr zu verdienen ist wird also der Unternehmer, der versucht legal zu arbeiten als erstes die Flügel strecken und Konkurs gehen. Übrig bleiben die, die sich illegal vorteile verschaffen sei es durch Schwarzarbeit oder nichtangabe von erzielten Umsätzen.

Ist dieses das Interesse und Ziel der Behörden???

Sie bräuchten doch nur auszurechnen wie hoch der Umsatz pro Stunde sein müßte um legal zu arbeiten. Womit wird denn ein amtlich verordneter Tarif, der unterhalb der selbstkosten eines Unternehmers liegt begründet????
Mit dem verkehrsinteresse der Bevölkerung!!!
Das Interesse der Bevölkerung wird immer ein niedriger Tarif sein. Aber Behörden die auch nach 5 Jahren ohne Tarifanpassung eine Tarifanpassung verweigern, müßte man bestrafen können.
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Beitrag von jr » 22.12.2005, 19:38

Womit wird denn ein amtlich verordneter Tarif, der unterhalb der selbstkosten eines Unternehmers liegt begründet????
Die Frage ist: Wann liegt denn der verordnete Tarif unter den Selbstkosten? Da die Selbstkosten ja nicht fix sind, ist das nur in Abhängigkeit von der Auslastung zu definieren. 2 EUR GG und 1 EUR/km wie in einigen Ostkreisen sind sicher ziemlich wenig, doch wenn die Auslastung stimmt, kann man damit wohl leben. 3 EUR GG und 1,50EUR/km sind ziemlich viel, doch was nützt es, wenn nur noch die Hälfte der Kunden mitfährt? Von welchem Fall soll die Behörde denn nun ausgehen? Soll sie die mangelnde Auslastung mittragen? Aus meiner Kommunikation mit Behördenmitarbeitern quer durch das Land habe ich immer wieder sinngemäß gehört: "Wir können nicht einfach die Tarife beliebig erhöhen, wenn gleichzeitig die Mehrheit der Taxen immer längere Standzeiten hat und eine Erhöhung diesen Trend verschärfen würde. Wir müssen das Taxigewerbe vor sich selbst schützen."

Über diese Art der Fürsorge kann man natürlich streiten. Da das Taxigewerbe im Grunde einer Planwirtschaft ähnelt, müssen wir damit aber wohl leben.

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Beitrag von Taxi108 » 22.12.2005, 20:58

Worin ist denn die mangelnde Auslastung begründet?

Doch auch daran das der ÖPNV immer besser ausgebaut wird.
Siehe Nachtbusse die mit 4 oder 5 Personen besetzt sind. Ausbau der S-Bahnen am besten noch bis in 100 km Umkreis von Ballungsgebieten.
Nehmt doch mal die Steuersubventionierung raus aus den Preisen von Bus und Bahn. Ich möchte gar keine Subvention aber die schon erwähnte Möglichkeit mein Brot zu verdienen. Wenn die Behörden schon nicht wissen von welchen Zahlen man ausgehen soll, außerdem die Zahl der Taxen nicht reduzieren kann dann sollte Sie doch die Tarife freigeben. Zumindestens nach oben. Dann könnte man vieleicht von einer Chance reden das auch ein legal arbeiten wollender Unternehmer überleben kann.
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Richard
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Beitrag von Richard » 22.12.2005, 21:17

Und ich dachte nur in Berlin geht die Argumentation über Taxitarife munter drüber und drunter.
Zunächstmal müssen wir uns fragen, welche Einnahmehöhe pro Stunde ausreicht und die Vorgaben des § 51 PbfG erfüllt. Dies kann man relativ einfach berechnen, wenn die Höhe der variablen und fixen Kosten bekannt ist. Die nächste Frage ist die nach der durchschnittlichen Umlaufgeschwindigkeit der Fahrzeuge im jeweiligen Genehmigungsgebiet. In der Regel gibt es drüber Messungen der Verkehrsbehörden. Sollten diese Daten nicht vorliegen, dann kann man sie selbst ermitteln. Ich empfehle hierfür ein Auslesesystem der Taxameterdaten. Ihr solltet euch nicht wundern, wenn die Umlaufgeschwindigkeit der Taxen etwas höher ist, als die der normalen Fahrzeuge. Manche Taxifahrer schlagen auf die Geschwindigkeitsbegrenzung die gesetzliche Mehrwertsteuer auf. Eine Auslastung von 30 Minuten pro Stunde ist möglich und bewirkt keinen "gefühlten Taximangel" bei den Fahrgästen. (Übrigens: Die Vorgaben in §13,4 PbfG stellen letztlich darauf ab. Solange hinlänglich Taxen für das öffentliche Beförderungsbedürfnis bereitstehen ist eigentlich kein Handlungsbedarf für die Behörden gegeben.) Bei Kenntnis der Umlaufgeschwindigkeit und der Kosten ist relativ einfach ein fairer Tarif zu entwickeln. (Einfach heißt natürlich nicht, dass keine Kenntnisse und Fähigkeiten notwendig wären) Sollte also eine Einnahme von € 25,00 pro Stunde notwendig sein, dann muß der Tarif auf einen Erlöswert von € 50,00 pro Stunde angelegt sein. Wenn ihr die jeweils durchschnittliche Tourenlänge ermittelt, dann könnt ihr problemlos Strecken- in Zeitwerte umrechnen.
Es ist allerdings sehr wichtig, dass wir uns immer darüber im Klaren sind, dass der Taxitarif nicht das gleiche ist, wie die Taxieinnahmen. Wenn ich die Einschaltgebühr auf € 20,00 und den Kilometerpreis auf € 5,00 anhebe, dann werde ich mit großer Sicherheit keine besseren Einfahrergebnisse erhalten.
Argumente eines Tariferhöhungsgegners findet ihr hier:
http://www.berliner-taxi-vereinigung.de ... newsID=138
Argumente gegen eine Konzessionslimitierung:
http://www.berliner-taxi-vereinigung.de ... ?newsID=11

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Beitrag von Taxi108 » 24.12.2005, 11:52

Wenn Du mir jetzt noch ein Rezept gegen die mit Dumpingpreisen (durch Sozialversicherungsbetrug und Steuerhinterziehung möglich) arbeitenden Unternehmer geben kannst ernenne ich Dich zum Taxrat.
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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 25.12.2005, 04:29

Ganz abstellen kann man es nicht, aber der Fiskalische Taxameter und eine elektronische Fahrerkarte mit Lichtbild wären schon ein grosser Schritt. Die kombination beider ermöglicht einen lückenlosen Nachweis der Kilometer und Umsätze.
Dann müssten schon ca. 20-30% der Unternehmen dicht machen und die Konzessionen könnten dann von der Behörde einbehalten werden. Was natürlich eine K-beschränkung voraussetzt.
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Beitrag von Jörn » 25.12.2005, 15:43

Da würden aber viele Unternehmer einer größeren Genossenschaft auch das Handtuch werfen müssen! Welch Drama!

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Beitrag von homer » 25.12.2005, 16:54

Absolut kein Drama - und wenn es dabei auch Unternehmer der besagten Genossenschaft treffen sollte dann träfe es doch die richtigen, oder - Jörn ?


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Beitrag von homer » 25.12.2005, 17:29

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Ganz abstellen kann man es nicht, aber der Fiskalische Taxameter und eine elektronische Fahrerkarte mit Lichtbild wären schon ein grosser Schritt. Die kombination beider ermöglicht einen lückenlosen Nachweis der Kilometer und Umsätze.
Dann müssten schon ca. 20-30% der Unternehmen dicht machen und die Konzessionen könnten dann von der Behörde einbehalten werden. Was natürlich eine K-beschränkung voraussetzt.
Der Schluß ist denke ich zu kurz gedacht. Wenn tatsächlich über eine echte Kontrolle der Umsätze und Beschäftigungsverhältnisse das gesamte Gewerbe weitgehend transparent wäre brauchst Du Dir um eine Beschränkung der Konzessionen im Grunde keinen Kopf mehr zu machen. Dann hast Du nämlich im wesentlichen wieder gleiche Voraussetzungen für alle. Eine echte und dauerhafte Konzessionsbeschränkung gibt im übrigen die Rechtslage in Deutschland und auf EU-Ebene offenbar gar nicht ohne weiteres her. Da obendrein aber bei Vorliegen einer solchen Kontingentierung jeder Interessent auf den völlig unbeschränkten Mietwagen ausweichen könnte ist das vielleicht auch gar nicht so schlimm.

Die entscheidende Frage ist ob auf politischer Ebene eine solche Kontrolle im Sinne von Steuerehrlichkeit und Bekämpfung der Schwarzarbeit wirklich gewollt wird. Technisch realisierbar wäre eine entsprechende Kombination eines zwangsgeschalteten Taxameters mit einem digitalen Fahrtenschreiber nach dem Muster des EG-Kontrollgeräts für LKW binnen kürzester Zeit. Verschweigen sollte man dabei allerdings auch nicht daß der Einbau und die Abnahme dieser Geräte pro Fahrzeug auch mal wieder mit lockeren 2500 Euro zu Buche schlagen dürfte, wenn nicht noch mehr.
Und es braucht eine klare Zuständigkeit und ausreichende Personalstärke einer Kontrollbehörde - das wären bundesweit auch wieder mindestens ein paar hundert zusätzliche Kontrollbeamte. Letzteres allerdings dürfte sich aus den sprunghaft ansteigenden Steuerzahlungen des Taxengewerbes vermutlich ziemlich von alleine finanzieren :mrgreen:


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Beitrag von Richard » 25.12.2005, 21:39

Es ist schön, dass ein zentrales Problem hier zum Thema gamacht wird. Wenn wir alle erkennen und akzeptieren, dass es sich bei den Steuerbetrügern und Hinterziehern von Sozialabgaben nicht um Westentaschen-Robin-Hoods handelt, dann sind wir schon einen bedeutenden Schritt weitergekommen. Du fragst nach den Massnahmen, die gegen die "Umsatzdumper" möglich sind. Lasst uns doch gemeinsam hier Massnahmen diskutieren.
Ich bin mir garnicht so sicher, dass Technik (Fiskaltaxameter) allein den Betrug wirkungsvoll einschränken kann. Wichtig ist eigentlich nur die Kontrolldichte. Wenn ein Unternehmer wirklich davon ausgehen muß, dass er erwischt wird, dann ist ganz schnell Schluß mit lustig. Ich finde es sehr erfreulich, dass hier erkannt wird, dass eine Konzessionslimitierung Unfug ist. Jenseits der zwar bekannten aber nicht allgemein akzeptierten Gesetzeslage, ist so eine Limitierung ja auch logischer Quatsch. Sie wäre ja nur sinnvoll, wenn sie etwas bringt, d.h. wenn sie das Verhältnis Angebot/Nachfrage in Richtung Nachfrageüberhang regelt. Dann aber wird keiner mehr seine Konzession zurückgeben. Die Limitierung ist also entweder sinnlos, oder führt nur zum Einfrieren eines sowieso überhöhten Taxibestands aus spekulativen Gründen.

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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 28.12.2005, 00:46

Nun, über Sinn und Unsinn mag man streiten können.
Mir ist allerdings eine kontingentierung (wenn auch auf hohem Niveau) lieber als HH Verhältnisse.
Hier in D (mit Beschränkung) sinken die Preise für Taxibetriebe trotzdem in Bereiche welche eine spekulation auf Gewinn unwahrscheinlich macht (siehe auch "Taxikonzession zu verkaufen" in diesem Forum).
Es ist nicht der Stein des Weisen, aber doch eine Möglichkeit.
Sie muß aber von anderen Aktionen flankiert werden.
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Beitrag von Mico » 28.12.2005, 04:00

Hi Homer,
homer hat geschrieben:Eine echte und dauerhafte Konzessionsbeschränkung gibt im übrigen die Rechtslage in Deutschland und auf EU-Ebene offenbar gar nicht ohne weiteres her.
Anscheinend doch! Zumindestens bei uns gibt es diesen Konzessionsstop seit ca 20 Jahren. Das ganze wird wohl über §13 Absatz 4 des PBefG geregelt. Das wirklich schlimme dabei ist, dass dann die Anzahl der Mietwagen steigt. Auf unsere 77 Konzessionen in Leverkusen kommen mit Sicherheit noch mal 40-50 Mietwagen. Wenn man also die Anzahl der Taxikonzessionen festschreiben will, dann muss man das IMHO auch mit der Anzahl der Mietwagenkonzessionen machen.

Und wer meint das dass mit den Mietwagen nicht so schlimm ist, dem sei gesagt das es den meisten hier in Leverkusen egal ist was da vorfährt. Die rufen zwar in einer "Taxizentrale" an, bekommen dann aber einen Mietwagen vor die Tür gestellt. Zentralen die über beides verfügen können auch sogenannten "Grosskunden" ganz andere Angebote machen. Jedenfalls sähe eine Hamburger-Flughafen-Qualitätsoptimierung bei uns ganz anders aus - weil ohne Taxen!!!!

-mico-

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Beitrag von homer » 28.12.2005, 04:34

Das Mietwagenproblem ist mir aus eigener leidvoller Erfahrung aus Flensburg nur zu gut bekannt.
Eine Beschränkung der Mietwagenkonzessionen gibt die in Deutschland geltende Rechtslage im übrigen überhaupt nicht her, die müssen vielmehr vollkommen unbegrenzt erteilt werden solange die Bewerber die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen.
Auch Taxenkonzessionen können/dürfen nicht dauerhaft durch die Kommune auf einem bestimmten Niveau "eingefroren" werden. Wenn das bei Euch in Leverkusen solange funktioniert hat dürfte das nur daran liegen daß niemand konsequent verwaltungsgerichtlich den Zugang zu einer Taxenkonzession erstritten hat - genau das ist aber z.B. in Hamburg und Berlin wiederholt passiert als diese Städte zeitweilig eine Beschränkung versucht haben.

Zusätzlich zu den deutschen Vorschriften ist da inzwischen natürlich außerdem das EU-Recht zu beachten bei dem die Zeichen leider auch eher in Richtung "Liberalisierung" stehen. Trotzdem halte ich es durchaus nicht für vollkommen unmöglich langfristig durch entsprechende politische Entscheidungen zu vernünftigeren Verhältnissen zu kommen, entscheidend wäre dafür zunächst einmal ein klares Ziel zu haben :
Andere Länder (z.B. Norwegen und Dänemark) machen es vor -
1. überhaupt keine Mietwagenkonzessionen sondern nur Taxen
2. konsequente zahlenmässige Beschränkung durch die Bezirke
3. deutlich höhere Berufszugangsvoraussetzungen als in Deutschland
4. Wartezeiten schon für die zweite und jede weitere Konzession
5. obligatorische Anbindung der Taxen an eine Funkzentrale (in den Städten)
6. sehr weitgehende Kontrollen vor allem durch die Finanzbehörden

Im Ergebnis gibt es nicht annähernd die Probleme wie wir sie in Deutschland haben und ein vergleichsweise traumhaft stabiles und lukratives Taxengewerbe. Das grösste Problem des norwegischen Taxengewerbes ist eine illegale Konkurrenz durch sogenannte "Piraten", d.h. nicht konzessionierte Fahrzeuge (meist Kleinbusse) die ohne jegliche Gewerbeanmeldung und natürlich dunkelschwarz Fahrgäste befördern - das ist hier teilweise sogar schon an Bereiche Organisierter Kriminalität angebunden, wird aber andererseits auch sehr konsequent durch die Polizei verfolgt, d.h. solche Illegalen können sich zumindest nie sehr lange ihres Gewerbes erfreuen...
Im übrigen werden Fälle etwa von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung die natürlich auch hier im Gewerbe vorkommen können hier ganz anders verfolgt, was allerdings auch schon dadurch erleichtert wird das jeder Unternehmer pro Konzession eine erhebliche Garantieleistung bei der Behörde in Form einer Bürgschaft hinterlegen muß bevor er überhaupt eine Konzession erhält. Ausserdem sind das nach der hiesigen Rechtsordnung immer mindestens Straftaten und keine Owi-Peanuts...


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Beitrag von jr » 28.12.2005, 13:58

deutlich höhere Berufszugangsvoraussetzungen
Das wäre das A und O für alle Änderung. Mit Fortschritten braucht man da aber wohl nicht rechnen, da die deutschen Parteien zumindest bei der Fahrerqualifikation blocken, wie wir anhand einer BZP-Umfrage sehen konnten. Auf Unternehmerseite wird es wohl kaum anders sein.

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