Modelle einer nächtliche Postenfreigabe zur Diskussion
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Modelle einer nächtliche Postenfreigabe zur Diskussion
Modelle einer nächtliche Postenfreigabe zur Diskussion
Aus den ARGE-Verbänden ist wiederholt der Wunsch einer nächtlichen Taxiposten-Freigabe vorgetragen worden. Herr Ritter von der Verkehrsgewerbeaufsicht hat die Anregungen und Diskussionsstände zusammengefasst. Wir dokumentieren das heutige Schreiben und stellen die verschiedenen Modelle zur Diskussion.
Aus den ARGE-Verbänden ist wiederholt der Wunsch einer nächtlichen Taxiposten-Freigabe vorgetragen worden. Herr Ritter von der Verkehrsgewerbeaufsicht hat die Anregungen und Diskussionsstände zusammengefasst. Wir dokumentieren das heutige Schreiben und stellen die verschiedenen Modelle zur Diskussion.
- SindSieFrei?
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Ich bin eindeutig pro Berliner Modell. Die beiden anderen Modelle erfordern wieder bürokratischen Aufwand, denn die Einrichtung von zusätzlichen Taxiposten hat sich oftmals nur als Schaffung "zusätzlichen öffentlichen Parkraumes" erwiesen!
Bei der weiterhin vollkommen inkonsequenten Vorgehensweise gegen illegale Dauerparker auf unseren Posten durch die Polizei (Abzetteln statt abschleppen) bedeutet eine Schaffung zusätzlicher Posten mit zeitlicher Beschränkung nur wieder ein permanentes Zuparken durch Privatwagen: Reeperbahn! Als normale Posten seien der Winterhuder Markt, Hafencity 25h, Anschlußposten Moorweidenstraße, stellvertretend für dutzende andere genannt. Darum Berliner Modell! Parken im Einsatzbetrieb dort, wo es legal erlaubt ist, gebührenfrei natürlich! Bereitstellung vor Events, Clubs (wenn nicht verkehrsgefährdend) erlauben! Wir müssen zu den Kunden.
LG
Bei der weiterhin vollkommen inkonsequenten Vorgehensweise gegen illegale Dauerparker auf unseren Posten durch die Polizei (Abzetteln statt abschleppen) bedeutet eine Schaffung zusätzlicher Posten mit zeitlicher Beschränkung nur wieder ein permanentes Zuparken durch Privatwagen: Reeperbahn! Als normale Posten seien der Winterhuder Markt, Hafencity 25h, Anschlußposten Moorweidenstraße, stellvertretend für dutzende andere genannt. Darum Berliner Modell! Parken im Einsatzbetrieb dort, wo es legal erlaubt ist, gebührenfrei natürlich! Bereitstellung vor Events, Clubs (wenn nicht verkehrsgefährdend) erlauben! Wir müssen zu den Kunden.
LG
Dura lex, sed lex.
Herr Ritter, warum so furchtsam?
Die einzig funktionsfähige Version ist das Berliner Modell, alles andere ist
viel zu starr, unbeweglich und nicht fähig, problemlos veränderten Anforderungen
zeitnah und flexibel gerecht werden zu können.
Denn darauf kommt es doch an!
Es sollte nicht problematisch sein, in der Taxenordnung entspr. Vorgaben festzuzurren
(z.B. nicht näher als 100m an Posten, nicht Reeperbahn, Bahnhöfe? etc. pp).
Die Beachtung der einschlägigen Verkehrsvorschriften und eine gewisse Rücksichtnahme
auf Anwohner setze ich einfach mal voraus!
Die einzig funktionsfähige Version ist das Berliner Modell, alles andere ist
viel zu starr, unbeweglich und nicht fähig, problemlos veränderten Anforderungen
zeitnah und flexibel gerecht werden zu können.
Denn darauf kommt es doch an!
Es sollte nicht problematisch sein, in der Taxenordnung entspr. Vorgaben festzuzurren
(z.B. nicht näher als 100m an Posten, nicht Reeperbahn, Bahnhöfe? etc. pp).
Die Beachtung der einschlägigen Verkehrsvorschriften und eine gewisse Rücksichtnahme
auf Anwohner setze ich einfach mal voraus!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
MOin,
würde das bedeuten, daß das Bereitstellen vorm HB, Casino Esplanade,
Cafe schöne Aussichten, Club de Nord oder Mitte Schulterblatt legalisiert würde?
An Stellen, wo sowieso ein hoher "Taxidurchgangsvekehr" besteht.
Und wer entscheidet, was verkehrsbehindert, bzw. 100m entfernt ist?
Nur weil "Kollegen" über Jahre ein individuelles "Gewohnheitsrecht"
anwenden, muß dieses meiner Meinung nicht allgemeingültig werden.
Grüße
würde das bedeuten, daß das Bereitstellen vorm HB, Casino Esplanade,
Cafe schöne Aussichten, Club de Nord oder Mitte Schulterblatt legalisiert würde?
An Stellen, wo sowieso ein hoher "Taxidurchgangsvekehr" besteht.
Und wer entscheidet, was verkehrsbehindert, bzw. 100m entfernt ist?
Nur weil "Kollegen" über Jahre ein individuelles "Gewohnheitsrecht"
anwenden, muß dieses meiner Meinung nicht allgemeingültig werden.
Grüße
- am
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Wir haben eine komplette nächtliche Freigabe für Großveranstaltungen und Anlässen, die einen erhöhte Nachfrage nach sich ziehen, wenn die Verkehrslage es zulässt. Die StVO ist zu beachten.
Die anderen beiden Vorschläge halte ich für nicht durchsetzbar und am Ende für die Stadt mit Kosten verbunden.
Die anderen beiden Vorschläge halte ich für nicht durchsetzbar und am Ende für die Stadt mit Kosten verbunden.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
In OL wurden im Jahr 2008 bei den Diskussionen zur freien Bereitstellung insbesondere von den Politikern und Bürgervereinen große Bedenken bezüglich Anwohnerbelästigungen geäußert. Am Ende setzten sich die Befürworter der freien Bereitstellung durch, selbst auf einen vorübergehend angedachten Testzeitraum wurde verzichtet. Bisher hat sich das Konzept bewährt. Die Befürchtung der passionierten Bedenkenträger, bei jeder kleinen Familienfeier würden Taxen das Haus belagern, war - natürlich - grundlos. Eine Übersicht zu den Erfahrungen anderer Städte: http://www.derinnenspiegel.de/taxinews/ ... ellung.php
Eine Regelung über Freigaben für bestimmte Einmal-Veranstaltungen halte ich für völlig untauglich. Der bürokratische Aufwand ist zu hoch, nötige Infos gelangen nicht zu den Fahrern (oder Ordnungshütern), die nötige zeitliche Flexibilität fehlt. In OL wurde einige Jahre mit Klappschildern oder dem temporären Entfernen von Pollern für Stellflächen experimentiert. Am Ende scheiterte es daran, daß sich keiner für diese Dinge konkret zuständig fühlte. Daß die Fahrer sich dann ohnehin dort aufstellen, wo es zweckmäßig erscheint, tut ein übriges.
Eine Regelung über Freigaben für bestimmte Einmal-Veranstaltungen halte ich für völlig untauglich. Der bürokratische Aufwand ist zu hoch, nötige Infos gelangen nicht zu den Fahrern (oder Ordnungshütern), die nötige zeitliche Flexibilität fehlt. In OL wurde einige Jahre mit Klappschildern oder dem temporären Entfernen von Pollern für Stellflächen experimentiert. Am Ende scheiterte es daran, daß sich keiner für diese Dinge konkret zuständig fühlte. Daß die Fahrer sich dann ohnehin dort aufstellen, wo es zweckmäßig erscheint, tut ein übriges.
Metadiskussionen bitte hier: http://www.taxiforum.de/forum/viewforum.php?f=40
@ jr
Diesem Irrglauben folgend hat die ehemalige BSU und die OWI-Abteilung insbesondere eine Art Hexenjagd auf die Taxen organisiert. Tatbestand: die unerlaubte Bereitstellung. Die BSU-OWI-Abteilung schulte die Polizei, wie diese Jagd zu machen ist.
Allerdings schoss man gebührend über das Ziel hinaus. Es wurden immer wieder Taxen aufschrieben, welche gerade Fahrgäste ablieferten. Die Polizei vermochte kaum zu unterscheiden zwischen der Bereitstellung und dem Ausladen der Fahrgäste. Ein passender Beispiel dazu:
Polizei und die BSU-Kontrolle vor dem Hotel East. Ein Fahrer fährt vor mit einem Fahrgast. Da alle Parkplätze vor dem Hotel entweder durch die Taxen oder Polizei belegt sind, hält der Fahrer in der rechten Spur und lädt seinen Fahrgast aus. Der Polizist neben ihn entscheidet sich ihn in die Kontrolle aufzunehmen. Am Ende bekam Fahrer ein Prüfprotokoll ausgehändigt. Zwei Stunden später wirft er noch mal einen Blick darauf und stellt mit Erstaunnen fest, dass das Kästchen "Unerlaubte Bereitstellung" angekreuzt ist. Es folgt eine Suche nach den Beamten, welche nach stundenlangen Anstrengungen dazu geführt hat, dass dieser Irrtum korrigiert wurde.Wer jetzt denkt, das sein ein Einzellfall, der irrt.
Da diese sinnlose Verfolgung der Taxen nichts besser machte aber viel Unrecht angerichtet hat und die Ressourcen der Behörde verschlang, gehört sie in die Mottenkiste. Wir brauchen eine umfassende Freistellung in der Nacht, welche der Realität entspricht. Keine überflüssige Wenns und Abers. Die freigesetzten Kräfte der Behörde sollen für die Prüfung der Taxen ohne FT eingesetzt werden. Und die Polizei soll dafür sorgen, dass unsere Taxistände frei bleiben.
Und so wird alles wieder gut.
P.s.
Übrigens, von stehenden Taxen geht keine Gefahr aus. Anders lautende Berichte sind nicht ernst zu nehmen
Auch wenn ich die Analyse davor teile, betrachte ich diesen abschließenden Satz als Maß aller Dinge. Dem gegenüber steht ein behördlicher Irrglaube: Bestraft man die Hungrigen, werden sie von der Nahrung Abstand halten.jr hat geschrieben:Daß die Fahrer sich dann ohnehin dort aufstellen, wo es zweckmäßig erscheint, tut ein übriges.
Diesem Irrglauben folgend hat die ehemalige BSU und die OWI-Abteilung insbesondere eine Art Hexenjagd auf die Taxen organisiert. Tatbestand: die unerlaubte Bereitstellung. Die BSU-OWI-Abteilung schulte die Polizei, wie diese Jagd zu machen ist.
Allerdings schoss man gebührend über das Ziel hinaus. Es wurden immer wieder Taxen aufschrieben, welche gerade Fahrgäste ablieferten. Die Polizei vermochte kaum zu unterscheiden zwischen der Bereitstellung und dem Ausladen der Fahrgäste. Ein passender Beispiel dazu:
Polizei und die BSU-Kontrolle vor dem Hotel East. Ein Fahrer fährt vor mit einem Fahrgast. Da alle Parkplätze vor dem Hotel entweder durch die Taxen oder Polizei belegt sind, hält der Fahrer in der rechten Spur und lädt seinen Fahrgast aus. Der Polizist neben ihn entscheidet sich ihn in die Kontrolle aufzunehmen. Am Ende bekam Fahrer ein Prüfprotokoll ausgehändigt. Zwei Stunden später wirft er noch mal einen Blick darauf und stellt mit Erstaunnen fest, dass das Kästchen "Unerlaubte Bereitstellung" angekreuzt ist. Es folgt eine Suche nach den Beamten, welche nach stundenlangen Anstrengungen dazu geführt hat, dass dieser Irrtum korrigiert wurde.Wer jetzt denkt, das sein ein Einzellfall, der irrt.
Da diese sinnlose Verfolgung der Taxen nichts besser machte aber viel Unrecht angerichtet hat und die Ressourcen der Behörde verschlang, gehört sie in die Mottenkiste. Wir brauchen eine umfassende Freistellung in der Nacht, welche der Realität entspricht. Keine überflüssige Wenns und Abers. Die freigesetzten Kräfte der Behörde sollen für die Prüfung der Taxen ohne FT eingesetzt werden. Und die Polizei soll dafür sorgen, dass unsere Taxistände frei bleiben.
Und so wird alles wieder gut.
P.s.
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- Otto126
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Na ja, in HH hat die Polizei offensichtlich nicht genügend zu tun, abgesehen davon davon, dass sie für unerlaubt bereitgestellte Taxen, die sonst gegen keine weiteren Gesetze verstoßen, gar nicht zuständig ist (Amtsanmaßung).
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
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- SindSieFrei?
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Volle Zustimmung.IK hat geschrieben:...Wir brauchen eine umfassende Freistellung in der Nacht, welche der Realität entspricht. Keine überflüssige Wenns und Abers. Die freigesetzten Kräfte der Behörde sollen für die Prüfung der Taxen ohne FT eingesetzt werden. Und die Polizei soll dafür sorgen, dass unsere Taxistände frei bleiben.
...
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"Von stehenden Taxen geht keine Gefahr aus"
Schöner Satz, leider sehen das Polizeibeamte mitunter anders.
Vor einem innerstädtischen Lübecker Partyviertel hatten es diverse unserer Substandartfahrer zu eigen gemacht, latent im Kreis zu fahren, diverse Grünphasen auszuwarten und sich direkt vor den Läden aufzustellen. Trotz eines Taxistandes in Sichtweite. Ohne, dass es Behörden interessiert hätte.
Wir starteten dann eine Bereitstellungsaktion auf einer Brücke ohne Halteverbot und einer verbliebenen Fahrbahnbreite von min 3m. Also vollkommen legal.
Nach drei Wochen schritt die Polizei massiv ein und ich erhielt als Organisator der Aktion mehrfach Post von der Genehmigungsbehörde.
Zur Gefahr durch stehende Taxen. Mein Argument, dass wir durch die vorhandene Fahrbahnbreite niemanden behindern und das Verkehrsaufkommen an der Stelle nachts eher gering sei, interessierte nicht. Dahingegen wurde mein Argument, dass sich die gefahrene Geschwindigkeit durch die zahlreichen Partycruiser durch die bereitstehenden Taxen erheblich verringert habe, nicht als Sicherheitsgewinn betrachtet, sondern als Beleg für eine zu ahndende Verkehrsbehinderung.
Darüber hinaus kann ich aus Lübeck keine negativen Erfahrungen berichten. Im wesentlich läuft es unproblematisch und insbesondere die Graupen profitieren von der Regelung.
Schöner Satz, leider sehen das Polizeibeamte mitunter anders.
Vor einem innerstädtischen Lübecker Partyviertel hatten es diverse unserer Substandartfahrer zu eigen gemacht, latent im Kreis zu fahren, diverse Grünphasen auszuwarten und sich direkt vor den Läden aufzustellen. Trotz eines Taxistandes in Sichtweite. Ohne, dass es Behörden interessiert hätte.
Wir starteten dann eine Bereitstellungsaktion auf einer Brücke ohne Halteverbot und einer verbliebenen Fahrbahnbreite von min 3m. Also vollkommen legal.
Nach drei Wochen schritt die Polizei massiv ein und ich erhielt als Organisator der Aktion mehrfach Post von der Genehmigungsbehörde.
Zur Gefahr durch stehende Taxen. Mein Argument, dass wir durch die vorhandene Fahrbahnbreite niemanden behindern und das Verkehrsaufkommen an der Stelle nachts eher gering sei, interessierte nicht. Dahingegen wurde mein Argument, dass sich die gefahrene Geschwindigkeit durch die zahlreichen Partycruiser durch die bereitstehenden Taxen erheblich verringert habe, nicht als Sicherheitsgewinn betrachtet, sondern als Beleg für eine zu ahndende Verkehrsbehinderung.
Darüber hinaus kann ich aus Lübeck keine negativen Erfahrungen berichten. Im wesentlich läuft es unproblematisch und insbesondere die Graupen profitieren von der Regelung.
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Womit wir ein schönes neues Argument haben! Die Möglichkeit der Erhöhung der Auslastung, insbesondere der schlechter ausgelasteten Graupen, durch Bereitstellungsfreigabe. Das ist doch mal ein gutes Brainstorming hier.am hat geschrieben:...Im wesentlich läuft es unproblematisch und insbesondere die Graupen profitieren von der Regelung.
LG
Dura lex, sed lex.
Das Berliner Modell verlangt eine besondere Rücksicht gegenüber den Anwohnern und anderen Verkehrsteilnehmern. Wir würdet ihr denn zum Beispiel bei großen Veranstaltungen auf der Kampnagel entscheiden? Bereitstellung in der Jarrestr ja oder nein? Sollte es eine Grenze von vier, fünf oder zehn Taxen geben oder überlässt man diese Entscheidung dem Taxifahrer, ob er sich noch hinten ranstellen will? Und sollte es weiterhin jedem überlassen sein, ob er den Motor im Stand weiter laufen lässt?
That's it.am hat geschrieben:Wir haben eine komplette nächtliche Freigabe für Großveranstaltungen und Anlässen, die einen erhöhte Nachfrage nach sich ziehen, wenn die Verkehrslage es zulässt. Die StVO ist zu beachten.
Die anderen beiden Vorschläge halte ich für nicht durchsetzbar und am Ende für die Stadt mit Kosten verbunden.
Und genau so läuft ja auch das heute praktizierte 'Gewohnheitsrecht' - wenn es läuft. Und das tut es in aller Regel. Wenn die Cops dann noch etwas sensibler vorgehen, als sie das heute manchmal tun...
Und die lieben Anwohner sollten mal lieber die Schuppen entfernen, die die Leute anziehen, denn die Taxen kommen so oder so. Entweder fahren sie rauf und runter oder rücken auf...
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#
Diese Fragen sind beantwortet: Bei den Veranstalltungen in Kampnagen stehen Taxen schon in der Ragel ab 01:00 Uhr. Wie viele sich da hinstellen, regelt der Markt und das geschieht sehr effizient. Die Folge ist, dass die Kunden versorgt werden und es zu keinen Verkehrsbehinderungen kommt. Oder stand jemand wirklich um 04:00 Uhr an einem Samstag an der Kreuzung Jarrestr/Barmbeker Str. im Stau?der Clown hat geschrieben:Wir würdet ihr denn zum Beispiel bei großen Veranstaltungen auf der Kampnagel entscheiden? Bereitstellung in der Jarrestr ja oder nein? Sollte es eine Grenze von vier, fünf oder zehn Taxen geben oder überlässt man diese Entscheidung dem Taxifahrer, ob er sich noch hinten ranstellen will? Und sollte es weiterhin jedem überlassen sein, ob er den Motor im Stand weiter laufen lässt?
Ob Motor der Taxen läuft oder nicht ist zweitrangig, denn wir reden von einer Strasse mit ausreichend Verkehr. Auch ohne Taxen schläft keiner da mit einem offenen Fenster. Und die Schlafzimmer sind sowieso hinten.
- SindSieFrei?
- Vielschreiber
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- Wohnort: Hamburg
Beispiel Hähnchenkeller, Milchstraße: Da ich paar von den direkten Anwohnern dort gut kenne: Es liegen vor den umliegenden Hauseingängen ständig zerbrochene Flaschen, Erbochenes, beschmierte Scheiben usw. Sämtliche Beschwerden führten zu: Nichts! Glaubt ihr einer der Anwohner würde sich freiwillig über die rumstehenden Graupen beschweren??? Die sind froh, das die da sind und das bekokste Pack schnellstmöglich dort weggefahren wird!!!
LG
LG
Dura lex, sed lex.
- nightrider
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- Wohnort: IN
Bei uns gibt es seit ca 2 Jahren im „Bermudadreieck” 4 Sonderplätze an denen Taxen zwischen 23:00 und 6:00 bereitstehen dürfen. Diese Plätze sind und werden jedoch nicht beschildert, das bedeutet zwar, dass man generell nichts machen kann, wenn sich „Zivilisten” dort hinstellen, da es jedoch alles Plätze mit absolutem Halteverbot sind besteht die Gefahr eigentlich nicht großartig.
Ganz am Anfang gab es ab und zu Probleme mit Polizisten die das nicht wussten, aber wir hatten alle ein Rundschreiben der Stadt dabei mit der entsprechenden Verordnung, mittlerweile weiß es jeder, Polizei, Kunden und Taxler und es klappt prima.
Ganz am Anfang gab es ab und zu Probleme mit Polizisten die das nicht wussten, aber wir hatten alle ein Rundschreiben der Stadt dabei mit der entsprechenden Verordnung, mittlerweile weiß es jeder, Polizei, Kunden und Taxler und es klappt prima.
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)