Klage zur Abschaffung der KM vor dem Verwaltungsgericht HH ?

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 15.07.2012, 20:26

Das hat dann wohl mit Erfahrung zu tun. Bei uns sitzen in der Regel gestandene Fahrer/innen am Telefon bzw Funk.

Im übrigen weiß ich schon, warum ich keine TS mehr fahre.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

plusminus0
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Beitrag von plusminus0 » 15.07.2012, 23:19

SindSieFrei hat geschrieben:Über welche Summen reden wir hier
Irgendwie raffe ich es nicht. Also 24 € für eine Tour, die normalerweise 20 €uronen kostet sind nach "Gutachten" ein "Extrem- und Einzelfall" (was ich allerdings nicht glaube) und dann wird hier so ein Bohei um die KM gemacht?

Mensch Leute, macht eure Arbeitgeber an, wenn die euch eure Wartezeit am Taxistand und im Stau nicht bezahlen wollen, aber nicht die arme BWVI!

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Anna Chronismus
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Beitrag von Anna Chronismus » 16.07.2012, 03:00

plusminus0 hat geschrieben:Mensch Leute, macht eure Arbeitgeber an, wenn die euch eure Wartezeit am Taxistand und im Stau nicht bezahlen wollen, aber nicht die arme BWVI!
Die Berechnungsgrundlage der Entlohnung soll der Festlohn sein, höchstens ergänzt um kleinere, auch umsatzabhängige Boni (z.B. 10%). Da wäre es ein Systembruch, wenn der Tourpreis nahezu ohne Zeitkomponente auszukommen hätte - die Behörde schreibt von ca. 2% Wartegeld am Gesamtfahrpreis bei einem Tarif mit KM.

Rechtlich ist es, um auf die Ausgangsfrage des Thread-Starters zurückzukommen, eher schwierig, gegen die KM anzugehen - es ist mehr eine politische Frage. Das Einfallstour, um ggf. auch juristisch gegen den Behördenvorschlag eines Tarifs mit KM anzugehen, ist die ihm zugrunde liegende Kostentabelle. Ein Hinweis während der behördlichen Anhörung, diese sei in der jetzigen Form "nicht rechtssicher", ist vermutlich der Grund, warum nach der Sitzung bei der BWVI am letzten Freitag Herr Werner zwei der Verbändevertreter (Arne und meine Wenigkeit) diesbezüglich direkt angeschrieben hat.

Die von uns erkannten Fehler werden dieser Tage herausgearbeitet und sollen münden in eine veränderte Kostentabelle. Die Tatsache, dass sich Herr Werner hier genötigt sah, am Freitag abend um 18:10 Uhr eine längere eMail an uns beide zu schreiben, zeigt die hier liegende Verunsicherung auf Seiten der Behörde an.
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Poorboy
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Beitrag von Poorboy » 16.07.2012, 03:27

Vielleicht können wir Werners Ideen allgemein einführen.

Dann zahle ich bei Reparaturen nur die Ersatzteile, Zeitaufwand des Mechanikers geht auf die Werkstatt.

Poorboy

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Beitrag von SindSieFrei? » 16.07.2012, 09:04

plusminus0 hat geschrieben:...und dann wird hier so ein Bohei um die KM gemacht?

Mensch Leute, macht eure Arbeitgeber an, wenn die euch eure Wartezeit am Taxistand und im Stau nicht bezahlen wollen, aber nicht die arme BWVI!
http://www.hamburgertaxenverband.de/med ... minute.pdf

Wer nicht glauben will, muss lesen! Das mit der "armen BWVI" nehme ich mal als kleinen Ausrutscher deinerseits, weil ich heute morgen gute Laune habe...

LG
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Anna Chronismus
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Beitrag von Anna Chronismus » 16.07.2012, 10:43

Kurz zwei Hinweise auf die Fehlerhaftigkeit der Kostentabelle (diese Beispiele sind leichter nachzuvollziehen, es gibt aber weitere Punkte):

1. Bisher wird der Lohn im Bereich "Variable Kosten" geführt (Basis: 45%). Seit der behördlichen Feststellung vom 20.1.2012, dass umsatzabhängiger Lohn nicht zulässig und Festlohn zu zahlen sei, wird dieses nicht stringent in der Kostentabelle ausgeführt (gehört nunmehr zu Fixkosten, was eine deutliche Umstrukturierung der Tabelle erfordert). Auf diesen neuen fixen Löhnen aufbauend werden sich auch die Beträge für Lohnfortzahlungen (Urlaub, Krankheit) erhöhen.

2. Die für Nachtarbeiter nach ArbZG §6 (5) zu leistenden zusätzlichen freien Schichten, ersatzweise Zuschläge (unabhängig von freiwilligen Zuschlägen für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit) werden nicht berücksichtigt, obwohl dieses eine unzweifelhafte und zwingende gesetzliche Vorschrift ist.

Den Versuch der Behördenvertreter, sich bezüglich der Kostentabelle argumentativ zurückzuziehen auf den "Ist-Zustand", habe ich an anderer Stelle wie folgt kommentiert:

"Keinesfalls sollten wir es akzeptieren, wenn die Herren Werner, Ritter und Glitza nur eine "Ist-Zustands-Tabelle" schreiben wollen. Für die könnten wir ja spaßeshalber mal angeben, dass 10% der Taxifahrten Drogenkurierfahrten sind, die aber auf Taxameter (7%) gefahren werden, sowie 30% der Taxenunternehmer im Schnitt 25% des Umsatzes schwarz einnehmen. Ob das die Herren auch in ihre "Ist-Zustands-Tabelle" aufnehmen würden?

Im Ernst: An die offizielle, behördliche Kostentabelle ist insbesondere der Anspruch zu erheben, das der legale, von der Behörde definierte rechtskonforme Betrieb eines Taxenunternehmers abgebildet wird, und nicht der von der Behörde als illegal definierte Betrieb (Spaß: Drogenkurier, 7% statt 19% für Kurierfahrten, Schwarzeinnahmen - Ernst: Umsatzlohn). Die Behörde kann nicht einen legalen Betrieb von den Taxiunternehmern fordern und eine illegale Praxis kalkulieren! Das würde sie im Übrigen gegenüber Politik und Öffentlichkeit auch nie vermitteln können
."
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Beitrag von E. G. Engel » 16.07.2012, 11:21

Junge, Junge, Junge. In den paar Sätzen stecken jede Menge sachliche Fehler. Im Folgenden soll es aber nicht darum gehen die „Fehler“ als solche, somit u. U. aus „Schadenfreude“, zu markieren sondern um die nächsten Entscheidungen „fehlerfrei“ gestalten zu können.


Zitat 1 C.G.

„Die Berechnungsgrundlage der Entlohnung soll der Festlohn sein, höchstens ergänzt um kleinere, auch umsatzabhängige Boni (z.B. 10%). „


Das kann man so stehen lassen.

Zwei Fragen stehen dazu an und sind zu beantworten:

a. In welcher Zeiteinheit (Std./Monat) soll der Festlohn vom Fahrer erwirtschaftete werden?

b. Wie hoch soll der Festlohn sein damit er dem Arbeitszeitgesetz genügt und nicht sittenwidrig ist?



Zitat 2 C.G.:

„Da wäre es ein Systembruch, wenn der Tourpreis nahezu ohne Zeitkomponente auszukommen hätte - die Behörde schreibt von ca. 2% Wartegeld am Gesamtfahrpreis bei einem Tarif mit KM.“


Dass der Anteil der „kundenbedingten Wartezeit“ am Gesamtumsatz 2% beträgt steht seit Jahren in den Teilgutachten und scheint relativ konstant zu sein. Ist somit keine neue Erkenntnis der BWVI, oder der Gewerbevertreter.

Im Weiteren kommt der jetzt geltende Tarif und der neue Tarif (?), und das ist schon wichtig, nicht ohne Zeitkomponente daher. Die Zeitkomponente IST eingearbeitet in einen Durchschnitt und auf den km umgelegt, denn ansonsten dürfte der km-Preis anstatt bei 1,93 €/km bei den bundesweit üblichen 1,70 €/km +- liegen wie die BWVI es selbst in ihrer Einladung zur Anhörung dargelegt hat.

Betrieblich, und somit auch maßgeblich für die Fahrerentlohnung, spielt es für die Kalkulation keine Rolle ob der Zeitanteil der Tour konkret und direkt bei jeder Tour einfließt oder als Durchschnitt über alle Touren über den erhöhten km-Preis.

Hier, im Zusammenhang mit dem ersten Zitat (Festlohn), einen Systembruch zu konstruieren ist in jeder Hinsicht falsch. Der Fahrer muss aus getätigten Umsätzen entlohnt werden. Wie die Umsätze zustande kommen, mit oder ohne KM, ist nicht systemrelevant und somit kann es auch keinen Systembruch geben.

Ohne jetzt weiter darauf einzugehen. Die Frage KM oder nicht ist allenfalls (neben der rein subjektiven Empfindsamkeit) eine Frage ob der Preis (Tarif) eine marktsteuernde Funktion (Angebot und Nachfrage) enthält oder nicht und welche Auswirkungen sich daraus ergeben. In einem System der relativen Vollauslastung (Hansafunk) spielt der Preis zur Angebotssteuerung eine eher wichtige Rolle, in einem System des strukturellen Überangebotes (Restgewerbe) eine eher untergeordnete Rolle.



Zitat 3 C.G.:


„Rechtlich ist es, um auf die Ausgangsfrage des Thread-Starters zurückzukommen, eher schwierig, gegen die KM anzugehen - es ist mehr eine politische Frage.“


Der letzte Halbsatz stimmt. Es ist eine politische Frage, siehe auch Zitate 1 und 2, und keine wirtschaftliche aus der Sicht der betrieblichen Kalkulation (inkl. Fahrerentlohnung).

Die Entscheidung ob die Behörde den Zeitfaktor einarbeiten kann oder nicht ist schon vor Jahren gerichtlich beantwortet worden. Das Ergebnis, die Behörde kann den Tarif gestalten wie sie es für richtig hält. Hamburger Oberverwaltungsgericht.

Als Verpflichtung, die auch gerichtlich einklagbar wäre, vorausgesetzt man hat Zeit, Geld und die erforderlichen Nachweise plus Fachkompetenz bietet sich allenfalls der Begriff der Funktionsfähigkeit an. Und damit sind wir wieder beim § 13 Abs. 4 PBefG. Hierbei wäre der Tarif, mit oder ohne KM, eine Untermenge des Gesamtproblems und nicht das Problem als solches.



Zitat 4 C.G.:


„Das Einfallstour, um ggf. auch juristisch gegen den Behördenvorschlag eines Tarifs mit KM anzugehen, ist die ihm zugrunde liegende Kostentabelle.“


Falsch. Es geht nicht um die KM. Die „gefälschte Musterbilanz“ zeigt auf dass das Gewerbe in seinen gegenwärtigen Strukturen nicht in der Lage ist seinen gesetzlichen Auftrag (Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen) im Rahmen geltender Gesetze (FPersG, Arbeitsch.G, LFZ.G., usw.) zu erfüllen. Damit liegt eine Störung der FUNKTIONSFÄHIGKEIT vor und nicht eine Störung des Tarifes, womit wir wieder bei § 13 Abs. 4 PBefG sind.

Ein Tarif, mit oder ohne KM, könnte diese Funktionsstörung beheben, bsw. plus 30% bei KONSTANTER Angebotsmenge, aber auch nur bei KONSTANTER Angebotsmenge. Wobei eine Steigerung um solch eine Größenordnung u. U. kontraproduktiv wäre bezugs der Nachfrage und sich somit selbst in Frage stellt. KONSTANTE Angebotsmenge bedeutet aber Beobachtungszeitraum womit wir wieder bei § 13 Abs. 4 PBefG sind.


Es ist genau genommen einfache Hauptschulmathematik.


Touren (Nachfrage) x Tarif (Preis) mit oder ohne KM
--------------------------------------------------------------------------------------------- = Umsatz
Angebotsmenge (Taxen und personelle Auslastung)



Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen warum es so schwer sein soll diesen einfachen Zusammenhang zu verstehen. Der Umsatz ist maßgeblich dafür dass das Gewerbe rechtssicher arbeitenden kann und damit auch rechtsicher für die Rechtsaufsicht. Die entscheidende Größe in diesem Zusammenhang ist die ANGEBOTSMENGE und nicht Tarif mit oder ohne KM da der Tarif wiederum Rückwirkungen auf die Touren (Nachfrage) beinhaltet.



Zitat 5 C.G.:

„Ein Hinweis während der behördlichen Anhörung, diese sei in der jetzigen Form "nicht rechtssicher", ist vermutlich der Grund, …“


Das diese "Musterbilanzfälschung" nicht rechtssicher ist kann auf der auf der Internetseite www.taxitalk.de nachvollzogen werden. Wer sich dort noch mit Informationen über die Musterkalkulation versorgen will muss sich beeilen denn am 25.07.2012 wird die Seite abgeschaltet. Ob sie dann als normale Internetseite wieder kommt weiß ich noch nicht. Oh, ich sehe gerade, zu spät. Interessant auf jeden Fall ist dass sich vor Monaten 42 User zeitgleich auf dieser Seite bewegt haben. Dieser Wert ist für diese Seite nicht normal gewesen. Da hat sich eine größere organisierte Gruppe was gezogen.

Wenn jetzt Herr Werner die „behördliche Musterbilanzfälschung“ als „nicht rechtssicher“ mit Handlungsdruck bewertet scheint die Arbeit nicht umsonst gewesen zu sein.



Zitat 6 C.G.:

"... warum nach der Sitzung bei der BWVI am letzten Freitag Herr Werner zwei der Verbändevertreter (Arne und meine Wenigkeit) diesbezüglich direkt angeschrieben hat."


Der Kollege Arne ist, bei allem Respekt, als Hansafunkteilnehmer vordisponiert. Ob dies gut ist lasse ich dahingestellt. Das der Hansafunk eine zumindest relative Vollauslastung durch einen internen „Konzessionstop“ (Aufnahmestop in die Genossenschaft, Begrenzung des Angebotes, Stichwort KONSTANT) ergibt sich eine ganz andere Sachlage als die Betrachtung des Gesamtgewerbes. Jedwede Tarifanpassung, mit oder ohne KM, wird sich 1:1 im Hansafunk als Umsatzsteigerung niederschlagen.

Bei Herrn Grün habe ich berechtigte Zweifel an seiner fachlichen Kompetenz. Um dies einmal zu verdeutlichen. Der HTV, speziell Herr Grün sprechen sich vehement gegen einen Beobachtungszeitraum nach § 13 Abs. 4 PBefG aus. Die Problematik ist angerissen, siehe auch oben. Ich bezweifle dass der HTV und auch Herr Grün sich im Klaren darüber sind dass sie damit auch automatisch die Funktionsfähigkeit des Hamburger Taxengewerbes in seinem derzeitigen Zustand als gegeben sehen.

Funktionsfähig ja oder nein. Das ist der gesetzliche Auftrag. Dazwischen passt nichts.


Zitat 7 C.G.:

"Die von uns erkannten Fehler werden dieser Tage herausgearbeitet und sollen münden in eine veränderte Kostentabelle. Die Tatsache, dass sich Herr Werner hier genötigt sah, am Freitag abend um 18:10 Uhr eine längere eMail an uns beide zu schreiben, zeigt die hier liegende Verunsicherung auf Seiten der Behörde an."


Im Prinzip ist alles gesagt. „Die von uns erkannten Fehler“ erheitern mich. Die Verunsicherung der Behörde erfreut mich. Die Selbstbeweihräucherung beleidigt meine Nase. Eitelkeit, mein Name ist Grün.


Ich hege starke Zweifel dass Lösungen gefunden werden die das Hamburger Taxengewerbe in die Lage versetzen rechtsicher arbeiten zu können. Beauptungen ergeben keine Tatsachen. Wie in anderen Thread's schon angerissen, die Strategie der Verbände in der jetzigen Tarifauseinandersetzung war schlecht vorbereitet (Musterkalkulation etc.) und naiv. Das die Behörde jetzt nachsteuert hat andere Gründe.


Lassen wir uns überraschen.

Engel


Edit.

PS. Ich sehe gerade das der Kollege SindSieFrei das OVG-Urteil ausgegraben hat. Martin B. hat dieses Urteil immer gut versteckt. Wie hast Du das bloß gefunden, SSF? Ich gehe davon aus das es Dir recht ist wenn ich den Link hier hineinsetze: http://rechtsprechung.hamburg.de/jporta ... focuspoint

Ich muss dazu sagen dass ich auch nicht besonders gegraben habe da ich zu dieser Zeit im Stoff und selbst bei der entscheidenden Verhandlung anwesend war. Leider hat das Gericht meine Rechtsauffassung bestätigt. M.B. hätte vielleicht doch auf mich hören sollen.

Zu Deinen Fragen "Konzessionstop" leider erst später. Alles eine Frage der verfügbaren Zeit. Das Urteil werde ich mir mal reinziehen. Danke.

Filou
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Beitrag von Filou » 16.07.2012, 12:12

Danke Engel. Frag mich gerade, ob die Hansaverbände wirklich für die Abschaffung der KM sind oder hier nur jemand auf´s Glatteis führen.

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Anna Chronismus
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Beitrag von Anna Chronismus » 16.07.2012, 12:40

Filou hat geschrieben:Danke Engel. Frag mich gerade, ob die Hansaverbände wirklich für die Abschaffung der KM sind oder hier nur jemand auf´s Glatteis führen.
Die Taxen-Union hat mehrere Tausend Euro für das Linne & Krause-Gutachten zur Karenzminute ausgegeben. Deiner Spekulation steht dieser Fakt im Wege.
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Beitrag von Filou » 16.07.2012, 12:54

Ja nee is klar. Hatten wir, glaube ich, schon, dass in dem Gutachten nur festgestellt wurde, welchen prozentualen Mehrwert euer derzeitiger Tarif ohne KM hätte. Tarif jetzt/Tarif ohne KM = Unterschied 11,blabla Prozent. Und jetzt? Wo ist in dem Gutachten bewiesen, dass die 11,blabla % an Mehrerlösen trotz Tariferhöhungen wirklich gefehlt haben? Muss also andere Hintergründe haben, warum jemand solch ein Gutachten bezahlt.

Aber da du ja immer Recht hast, werd ich darauf nicht näher eingehen.

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Anna Chronismus
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Beitrag von Anna Chronismus » 16.07.2012, 14:19

Gehen wir die Engelschen Punkte einmal systematisch durch, damit nicht wieder der Vorwurf der "selektiven Zitierei" erhoben wird:
E. G. Engel hat geschrieben:Zitat 1 C.G.
„Die Berechnungsgrundlage der Entlohnung soll der Festlohn sein, höchstens ergänzt um kleinere, auch umsatzabhängige Boni (z.B. 10%). „
Das kann man so stehen lassen. Zwei Fragen stehen dazu an und sind zu beantworten:

a. In welcher Zeiteinheit (Std./Monat) soll der Festlohn vom Fahrer erwirtschaftete werden?

b. Wie hoch soll der Festlohn sein damit er dem Arbeitszeitgesetz genügt und nicht sittenwidrig ist?
Zuerst: Die Berechnunsbasis muss, um den vielfältigen Arten der Beschäftigung (z.B. Fünf-Tage-Woche, Sechs-Tage-Woche, Zwei-Schicht-Betrieb, Drei-Schicht-Betrieb, Aushilfsfahrer usw.) der Stundenlohn sein - er ist auch die Bezugsgröße der hier ebenfalls relevanten und im Kontext stehenden Mindestlohn-Debatte.

Für mich ist die relevante Kenngröße € 7,88 aus der BG-Tabelle, weil bei BG-Lohnersatzzahlungen genau das gezahlt wird. Es handelt sich um eine Kenngröße, die Unternehmer seit Jahrzehnten für die Beitragberechnung klaglos hingenommen haben. Sollte Hamburg, wie jetzt aktuell in Bremen, auch auf Landesebene einen Mindestlohn beschließen (Bremen: € 8,50/h), wäre das dann die maßgebliche Kenngröße.
E. G. Engel hat geschrieben:Zitat 2 C.G.:
„Da wäre es ein Systembruch, wenn der Tourpreis nahezu ohne Zeitkomponente auszukommen hätte - die Behörde schreibt von ca. 2% Wartegeld am Gesamtfahrpreis bei einem Tarif mit KM.“
Dass der Anteil der „kundenbedingten Wartezeit“ am Gesamtumsatz 2% beträgt steht seit Jahren in den Teilgutachten und scheint relativ konstant zu sein. Ist somit keine neue Erkenntnis der BWVI, oder der Gewerbevertreter.
Es geht nicht um "neue Erkenntnisse", sondern darum, endlich zu einer Stringenz von Aussagen und Handeln zu kommen.

Ich erinnere an einen andernsorts dargestellten Dialog zwischen Herrn Möller (Taxiruf/Autoruf) und Herrn Werner auf der Sitzung am 20.1.2012 (vorgetragen auf der Infoveranstaltung des HTV am 24.01.2012, bei der auch Eberhard anwesend war):
Möller: Ich habe verstanden, das angestellte Taxifahrer künftig nach Zeit zu bezahlen seien. Dann muss aber auch der Fahrpreis nach Zeit berechnet werden.

Werner: Das Gesetz schreibt vor, das der Fahrpreis ein Mix aus Zeit und Entfernung ist.
Ein minimaler Anteil von 2% des Wartegeldes am Fahrpreis entspricht eben nicht dem Postulat von Herrn Werner vom "Mix". 2% sind Spurenelemente, kein ernsthafter Mix.
E. G. Engel hat geschrieben:Im Weiteren kommt der jetzt geltende Tarif und der neue Tarif (?), und das ist schon wichtig, nicht ohne Zeitkomponente daher. Die Zeitkomponente IST eingearbeitet in einen Durchschnitt und auf den km umgelegt, denn ansonsten dürfte der km-Preis anstatt bei 1,93 €/km bei den bundesweit üblichen 1,70 €/km +- liegen wie die BWVI es selbst in ihrer Einladung zur Anhörung dargelegt hat.
Hier irrt Engelhard, denn es ist eben (fast) keine Zeitkomponente eingepreist, sondern eine Kompensation für eine echte Zeitkomponente. Eine wirkliche Zeitkomponente hätte im Übrigen auch eine nachfragesteuernde Wirkung, an der es derzeit mangelt.
E. G. Engel hat geschrieben:Betrieblich, und somit auch maßgeblich für die Fahrerentlohnung, spielt es für die Kalkulation keine Rolle ob der Zeitanteil der Tour konkret und direkt bei jeder Tour einfließt oder als Durchschnitt über alle Touren über den erhöhten km-Preis.
Das ist zwar im betrieblichen Ergebnis nicht falsch, der Mangel besteht aber darin, dass der Fahrpreis nicht sauber und fair berechnet wird (in einem wirklichen Mix aus Entfernung und Zeit), sondern unsauber und unfair und dadurch künstlich nachkorrigiert werden muss (Kompensation). Solche Dinge sind meist schlecht, auch hier. Weil eben die nachfragesteuernde Wirkung entfällt.
E. G. Engel hat geschrieben:Hier, im Zusammenhang mit dem ersten Zitat (Festlohn), einen Systembruch zu konstruieren ist in jeder Hinsicht falsch. Der Fahrer muss aus getätigten Umsätzen entlohnt werden. Wie die Umsätze zustande kommen, mit oder ohne KM, ist nicht systemrelevant und somit kann es auch keinen Systembruch geben.
Der Systembruch ist da, und er wird nur unzureichend durch kompensatorisch erhöhte Entfernungspreise kaschiert.

Tatsächlich ist die Situation die: Taxifahrer sind im Kern Maschinenführer. Es wird auf Zeit eine Maschine (Taxi) vermietet, die Maschine wird von einem mitgemieteten Fahrer bedient. Dafür wird der Fahrpreis entrichtet. In dieser Logik müsste die Zeitkomponente der ausschlaggebende Faktor sein und die Entfernungsberechnungen nur ergänzend/kompensatorisch. Eine solche Fahrpreisberechnung träfe auch deutlich stärker die Erwartungshaltung der Kundschaft, die - im Gegensatz zur Behörde - sehr genau weiß: "Zeit ist Geld".
E. G. Engel hat geschrieben:Ohne jetzt weiter darauf einzugehen. Die Frage KM oder nicht ist allenfalls (neben der rein subjektiven Empfindsamkeit) eine Frage ob der Preis (Tarif) eine marktsteuernde Funktion (Angebot und Nachfrage) enthält oder nicht und welche Auswirkungen sich daraus ergeben. In einem System der relativen Vollauslastung (Hansafunk) spielt der Preis zur Angebotssteuerung eine eher wichtige Rolle, in einem System des strukturellen Überangebotes (Restgewerbe) eine eher untergeordnete Rolle.

Hier mischt Eberhard unzulässig zwei unterschiedliche Themen - Fahrpreisberechnung (u.a. Nachfragesteuerung) und Überangebot. Wir müssen beide Themen angehen, anstatt das eine gegen das andere auszuspielen.

Dass unserseits, also vom HTV, das Konzept verfolgt wird, über den Hebel "Festentlohung" zu einer tatsächlichen deutlichen Verringerung bei dem Überangebot an Taxen zu kommen, wurde schon an anderer Stelle erörtert. Parallel soll aber trotzdem ein echter Mix aus Entferung und Zeit den hiesigen Fahrpreis bilden, wie es in mehreren Hundert Tarifgebieten in Deutschland gemacht wird. Bei den ca. 15 Tarifgebieten mit KM ist übrigend kein einziges jener prosperierenden Städte dabei, mit denen wir Hamburger uns schon wegen der lokalen Preishöhen (z.B. Miete etc.) vergleichen müssen: München, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart.
E. G. Engel hat geschrieben:Zitat 3 C.G.:
„Rechtlich ist es, um auf die Ausgangsfrage des Thread-Starters zurückzukommen, eher schwierig, gegen die KM anzugehen - es ist mehr eine politische Frage.“

Der letzte Halbsatz stimmt. Es ist eine politische Frage, siehe auch Zitate 1 und 2, und keine wirtschaftliche aus der Sicht der betrieblichen Kalkulation (inkl. Fahrerentlohnung).

Die Entscheidung ob die Behörde den Zeitfaktor einarbeiten kann oder nicht ist schon vor Jahren gerichtlich beantwortet worden. Das Ergebnis, die Behörde kann den Tarif gestalten wie sie es für richtig hält. Hamburger Oberverwaltungsgericht.
Hier ist Eberhard zuzustimmen.
E. G. Engel hat geschrieben:Als Verpflichtung, die auch gerichtlich einklagbar wäre, vorausgesetzt man hat Zeit, Geld und die erforderlichen Nachweise plus Fachkompetenz bietet sich allenfalls der Begriff der Funktionsfähigkeit an. Und damit sind wir wieder beim § 13 Abs. 4 PBefG. Hierbei wäre der Tarif, mit oder ohne KM, eine Untermenge des Gesamtproblems und nicht das Problem als solches.
Eberhard steuert auf seinen Lösungsansatz "Konzessionsbeschränkung" zu - dazu nehme ich weiter unten Stellung.

E. G. Engel hat geschrieben:Zitat 4 C.G.:

„Das Einfallstour, um ggf. auch juristisch gegen den Behördenvorschlag eines Tarifs mit KM anzugehen, ist die ihm zugrunde liegende Kostentabelle.“

Falsch. Es geht nicht um die KM.
Es ist schon wichtig, richtig zu lesen was da steht - Du arbeitest Dich an einem Popanz ab.

Nochmal: Die Kostentabelle ist die Grundlage für die Berechnung des Taxitarifs der Behörde. Der derzeitige Tarif ist ein Tarif mit KM. Wollen wir den Tarif angreifen, also den jetzigen Tarif mit KM, müssen wir die Kostetabelle angreifen. Das ist das Einfallstor, und das bekommt die Behörde auch nicht zu, weil sich mathematische Grundlagen der wahlweisen Beurteilung entziehen.
E. G. Engel hat geschrieben:Die „gefälschte Musterbilanz“ zeigt auf dass das Gewerbe in seinen gegenwärtigen Strukturen nicht in der Lage ist seinen gesetzlichen Auftrag (Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen) im Rahmen geltender Gesetze (FPersG, Arbeitsch.G, LFZ.G., usw.) zu erfüllen. Damit liegt eine Störung der FUNKTIONSFÄHIGKEIT vor und nicht eine Störung des Tarifes, womit wir wieder bei § 13 Abs. 4 PBefG sind.
Wer das Ergebnis schon vorher postuliert, bevor eine belastbare und rechtssichere Kostentabelle vorliegt, nimmt sich die Möglichkeit der zielführenden Argumentation. Wenn man der Ideologie der Behörde etwas entgegensetzen will, sollte man das nicht auf der Ebene der Ideologie machen. Sondern auf der Basis einer zwingenden Kette von Fakten, Zahlen und Rechtsvorschriften. Das ist zwar etwas kleinteiliger, zeitaufwändiger und mühsamer, aber, wie wir schon nach wenigen Monaten bemerken können, deutlich zielführender.

Dieses Verfahren ist mir so wichtig, dass ich dafür auch unqualifizierte Zwischenrufe von Herrn Möller und seiner Begleiterin Frau Dr. Reincke bei der Behördensitzungen in Kauf nehme. Sie bekamen am vergangenen Freitag einen klaren und unmissverständlichen Kommentar zurück, so dass sie wenigstens in dieser Sitzung nicht weiter störten.
E. G. Engel hat geschrieben:Ein Tarif, mit oder ohne KM, könnte diese Funktionsstörung beheben, bsw. plus 30% bei KONSTANTER Angebotsmenge, aber auch nur bei KONSTANTER Angebotsmenge. Wobei eine Steigerung um solch eine Größenordnung u. U. kontraproduktiv wäre bezugs der Nachfrage und sich somit selbst in Frage stellt. KONSTANTE Angebotsmenge bedeutet aber Beobachtungszeitraum womit wir wieder bei § 13 Abs. 4 PBefG sind.

Es ist genau genommen einfache Hauptschulmathematik.

Touren (Nachfrage) x Tarif (Preis) mit oder ohne KM
--------------------------------------------------------------------------------------------- = Umsatz
Angebotsmenge (Taxen und personelle Auslastung)


Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen warum es so schwer sein soll diesen einfachen Zusammenhang zu verstehen. Der Umsatz ist maßgeblich dafür dass das Gewerbe rechtssicher arbeitenden kann und damit auch rechtsicher für die Rechtsaufsicht. Die entscheidende Größe in diesem Zusammenhang ist die ANGEBOTSMENGE und nicht Tarif mit oder ohne KM da der Tarif wiederum Rückwirkungen auf die Touren (Nachfrage) beinhaltet.
Die Angebotsmenge wird durch die HTV-Interventionen (HTV summiert hier ehemalige und derzeitige Mitglieder und ehemalige und derzeitige Vorstände) im Hinblick auf die nun behördlich zu kontrollierenden Arbeitnehmer-Schutzgesetze (neben Festlohn auch strikte Arbeitszeit-Höchstgrenzen, gesetzliche Lohnfortzahlungen, Gewährung Mindesturlaub, gesetzlich vorgeschriebene Nachtzuschläge nach § 6(5) ArbZG usw.) reduziert, und zwar sowohl im Hinblick auf Wagen (Taxenreduzierung) als auch Präsenz (Autos jeweils weniger auf der Straße - trifft auf alle Taxen mit Ausnahme der 3-Schicht-Wagen und der alleinfahrenden Unternehmer zu). Während dieser HTV-Weg über die AN-Schutzgesetze zielführend ist, bleibt der Engelsche Weg der Konzessionsbeschränlkung bestenfalls ein Wunschtraum (für mich: ein Albtraum ob des dann einsetzenden und rechtlich nicht zu unterbindenen Konzessionshandels).
E. G. Engel hat geschrieben:Zitat 5 C.G.:
„Ein Hinweis während der behördlichen Anhörung, diese sei in der jetzigen Form "nicht rechtssicher", ist vermutlich der Grund, …“

Das diese "Musterbilanzfälschung" nicht rechtssicher ist kann auf der auf der Internetseite www.taxitalk.de nachvollzogen werden. Wer sich dort noch mit Informationen über die Musterkalkulation versorgen will muss sich beeilen denn am 25.07.2012 wird die Seite abgeschaltet. Ob sie dann als normale Internetseite wieder kommt weiß ich noch nicht. Oh, ich sehe gerade, zu spät. Interessant auf jeden Fall ist dass sich vor Monaten 42 User zeitgleich auf dieser Seite bewegt haben. Dieser Wert ist für diese Seite nicht normal gewesen. Da hat sich eine größere organisierte Gruppe was gezogen.

Wenn jetzt Herr Werner die „behördliche Musterbilanzfälschung“ als „nicht rechtssicher“ mit Handlungsdruck bewertet scheint die Arbeit nicht umsonst gewesen zu sein.

Zitat 6 C.G.:

"... warum nach der Sitzung bei der BWVI am letzten Freitag Herr Werner zwei der Verbändevertreter (Arne und meine Wenigkeit) diesbezüglich direkt angeschrieben hat."

Der Kollege Arne ist, bei allem Respekt, als Hansafunkteilnehmer vordisponiert. Ob dies gut ist lasse ich dahingestellt. Das der Hansafunk eine zumindest relative Vollauslastung durch einen internen „Konzessionstop“ (Aufnahmestop in die Genossenschaft, Begrenzung des Angebotes, Stichwort KONSTANT) ergibt sich eine ganz andere Sachlage als die Betrachtung des Gesamtgewerbes. Jedwede Tarifanpassung, mit oder ohne KM, wird sich 1:1 im Hansafunk als Umsatzsteigerung niederschlagen.

Bei Herrn Grün habe ich berechtigte Zweifel an seiner fachlichen Kompetenz. Um dies einmal zu verdeutlichen. Der HTV, speziell Herr Grün sprechen sich vehement gegen einen Beobachtungszeitraum nach § 13 Abs. 4 PBefG aus. Die Problematik ist angerissen, siehe auch oben. Ich bezweifle dass der HTV und auch Herr Grün sich im Klaren darüber sind dass sie damit auch automatisch die Funktionsfähigkeit des Hamburger Taxengewerbes in seinem derzeitigen Zustand als gegeben sehen.

Funktionsfähig ja oder nein. Das ist der gesetzliche Auftrag. Dazwischen passt nichts.

Zitat 7 C.G.:
"Die von uns erkannten Fehler werden dieser Tage herausgearbeitet und sollen münden in eine veränderte Kostentabelle. Die Tatsache, dass sich Herr Werner hier genötigt sah, am Freitag abend um 18:10 Uhr eine längere eMail an uns beide zu schreiben, zeigt die hier liegende Verunsicherung auf Seiten der Behörde an."

Im Prinzip ist alles gesagt. „Die von uns erkannten Fehler“ erheitern mich. Die Verunsicherung der Behörde erfreut mich. Die Selbstbeweihräucherung beleidigt meine Nase. Eitelkeit, mein Name ist Grün.

Ich hege starke Zweifel dass Lösungen gefunden werden die das Hamburger Taxengewerbe in die Lage versetzen rechtsicher arbeiten zu können. Beauptungen ergeben keine Tatsachen. Wie in anderen Thread's schon angerissen, die Strategie der Verbände in der jetzigen Tarifauseinandersetzung war schlecht vorbereitet (Musterkalkulation etc.) und naiv. Das die Behörde jetzt nachsteuert hat andere Gründe.
„Die von uns erkannten Fehler“ sind insbesondere die Fehler, die sich aus der falschen Zuordnung und Berechnung von Löhnen, Zuschlägen und Umlagen zu "Variable Kosten" anstatt "Fixkosten" ergeben. Bei Schichtwagen nur mit angestellten Taxifahrern steigen diese Posten rasant an. Es möge jeder einfach seinen Taschenrechner bemühen und von halbwegs realistischen Wochenstunden pro Mitarbeiter ausgehen (also 48 statt 40 Stunden) und halbwegs realistischen Stundenlöhnen ausgehen.

Dieser Lohn-Sprengstoff ist das erwähnte Einfallstor. Zu dieser Thematik äußert sich Eberhard bis heute nicht zielführend. Insofern sind seine zahlreichen Ausführungen zwar nicht gänzlich falsch, aber eben nicht geeignet, eine tatsächliche Änderungen an der Situation im (Hamburger) Taxengewerbe herbeizuführen. Sie haben es auch faktisch bisher nicht.

Im Übrigen können, im Hinblick auf die Kostentabelle, auch jene Taxikollegen dieser Argumentation folgen, die als Unternehmer im Hinblick auf den Festlohn eine andere Position haben als die des HTV. Es geht eben nicht darum, welche Meinung jeder einzelne zu der Fahrerentlohnung hat, sondern nur darum, der Behörde nicht zu gestatten, das eine zu fordern (Festlohn) und das andere zu kalkulieren (Prozentlohn). Wenn die Behörde das eine will (Festlohn), dann muss sie es auch mitkalkulieren.

Die Ergebnisse sind dann Sprengstoff pur.
Action speaks louder than words
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Beitrag von SindSieFrei? » 16.07.2012, 15:36

Wenn die Behörde dadurch weiterhin in die Lage versetzt wird, ihr jahrzehntelanges Versagen so fortzuführen, dann ist das eher ein Blindgänger! Seht ihr denn den Wald vor lauter Bäumen nicht? Warum reibt sich Werner an 20 % auf, die eine Fahrt durch KM-Wegfall maximal teurer werden könnte? 4 Euro mehr für die Tour zum Flieger? Glaubt ihr, das diese Details den Mann interessieren? AN-Schutzgesetze? Die interessieren Hellbach, das wars. Dem gehen bald die Leute aus. Werner lenkt alle dahin, wohin er sie haben will und keiner merkt das UND er macht dabei noch Fehler! Strukturelle Änderungen werdet ihr so nur in marginalem Umfang erreichen. Es gibt schon Lohnabrechnungen mit Festlohn, die sind klasse, Basis: 100% vom Umsatz. Merkt nur keiner. Gruß an Werner, der freut sich bestimmt! :roll:

LG

EDITH: Nachsatz.

PS: Damit es nicht ganz so negativ rüberkommt, ihr macht eine anerkennenswerte Fleißarbeit, alle zusammen! Ich bin nur der Auffassung, das die Show, die W. spielt, kluges Kalkül ist. Der hat nämlich eine Sch... -Angst davor, das der von ihm ins Spiel gebrachte Ball ihn im Mark zurücktrifft. Darum, -auch wenn ich das inhaltlich von einer anderen Warte als Eberhard betrachte-, die "Masse" fehlt noch. Wenn ihr ihn an seinen Hammelbeinen fassen könnt, dann habt ihr eine gute Chance. Und darum nicht kleckern, sondern klotzen!
Dura lex, sed lex.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 16.07.2012, 18:01

Zitat Anna C.
Es geht eben nicht darum, welche Meinung jeder einzelne zu der Fahrerentlohnung hat, sondern nur darum, der Behörde nicht zu gestatten, das eine zu fordern (Festlohn) und das andere zu kalkulieren (Prozentlohn). Wenn die Behörde das eine will (Festlohn), dann muss sie es auch mitkalkulieren.
Super Satz. Sollte in Stein gemeisselt werden. Und zwar über dem Eingang am Alter Steinweg.

Klingt kürzer und prägnater, als wie ich mich im Mycrazytaxis-Forum schon mal darüber beschwert hatte - das und wie die Taxenbehörde die im Gutachten erwähnten 45% vom Umsatz in die Tarifermittlung (und die Betriebskosten) mit einpreist (Original-Begriff).

Es gibt für dieses Verfahren auch ein illusteres Wort: Doppelmoral !!
Nur ist es eben nicht betriebswirtschaftlich.
Kommt noch dazu, das 45% noch nicht mal aktuell sind.


Zitat:
Möller: Ich habe verstanden, das angestellte Taxifahrer künftig nach Zeit zu bezahlen seien. Dann muss aber auch der Fahrpreis nach Zeit berechnet werden.

Werner: Das Gesetz schreibt vor, das der Fahrpreis ein Mix aus Zeit und Entfernung ist.

Ein minimaler Anteil von 2% des Wartegeldes am Fahrpreis entspricht eben nicht dem Postulat von Herrn Werner vom "Mix". 2% sind Spurenelemente, kein ernsthafter Mix.

E. G. Engel hat Folgendes geschrieben:
Im Weiteren kommt der jetzt geltende Tarif und der neue Tarif (?), und das ist schon wichtig, nicht ohne Zeitkomponente daher. Die Zeitkomponente IST eingearbeitet in einen Durchschnitt und auf den km umgelegt, denn ansonsten dürfte der km-Preis anstatt bei 1,93 €/km bei den bundesweit üblichen 1,70 €/km +- liegen wie die BWVI es selbst in ihrer Einladung zur Anhörung dargelegt hat.

Hier irrt Engelhard, denn es ist eben (fast) keine Zeitkomponente eingepreist, sondern eine Kompensation für eine echte Zeitkomponente. Eine wirkliche Zeitkomponente hätte im Übrigen auch eine nachfragesteuernde Wirkung, an der es derzeit mangelt.

E. G. Engel hat Folgendes geschrieben:
Betrieblich, und somit auch maßgeblich für die Fahrerentlohnung, spielt es für die Kalkulation keine Rolle ob der Zeitanteil der Tour konkret und direkt bei jeder Tour einfließt oder als Durchschnitt über alle Touren über den erhöhten km-Preis.

Das ist zwar im betrieblichen Ergebnis nicht falsch, der Mangel besteht aber darin, dass der Fahrpreis nicht sauber und fair berechnet wird (in einem wirklichen Mix aus Entfernung und Zeit), sondern unsauber und unfair und dadurch künstlich nachkorrigiert werden muss (Kompensation). Solche Dinge sind meist schlecht, auch hier. Weil eben die nachfragesteuernde Wirkung entfällt.
In der Tat ist die Diskussion über "Mix aus Zeit- und Streckentarif" relativ - ja was eigentlich - ich entscheide mich für zwiespältig.
Einerseits ist der Tarif auf Grundlage des Gutachtens tatsächlich unsauber kalkuliert. Die Gründe haben beide Vorschreiber schon genannt (Verzerrung durch Kostenkalkulation und illegale Lohnabrechnung etc.).
Erst wenn ein Betrieb nachweislich eine Betriebskostenkalkulation auf Grundlage der Einhaltung aller Arbeitnehmerschutzgesetze vorlegen kann ist das überhaupt möglich. Dieses Problem hat nicht nur das Taxengewerbe.
Danach steht - spätestens aus Arbeitnehmersicht gesehen - einem reinen Wegstreckentarif oder Zeittarif oder Mixen aus beiden nichts im Wege, wenn sie arbeitsrechtlich von diesen entkoppelt sind.
Insoweit habe ich, meine ich, die Schnittmenge Engelscher und Grünscher Position aufgezeigt.

Zeittarif haben teilweise eh mit den 25 Euro Wartezeit. Der Hansafunk betreibt eine Art "Nachfragesteuerung" mit seiner 311er-Flotte über die
'Primetime-Regelung' der zeitlich gesteuerten Gleichstellung.
Nebenbei, aus Sicht von Chancengleichheiten bei der Übertragung von Wirtschafts- und Entgeltregelungen auch ein ganz heißes Eisen.

Die Diskussion über die Tarifgestaltung jedenfalls muss auf viel breiterer Basis geführt werden als nur über den reinen Tarif und darf von der Fahrerentlohnung keinesfalls entkoppelt werden. Spätestens auf dieser Ebene spielen auch Wettbewerbsgründe eine Rolle und zwar im Spannungsfeld MWU vs EWU. Freie vs Zentralengebundene Taxis. Und hier lohnt es sich genau hinzuschauen wer was fordert - wem nützt was.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 16.07.2012, 18:05

  • XXXXX Doppelpost XXXXXX

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Beitrag von Equinox » 16.07.2012, 18:56

Die von uns erkannten Fehler“ sind insbesondere die Fehler, die sich aus der falschen Zuordnung und Berechnung von Löhnen, Zuschlägen und Umlagen zu "Variable Kosten" anstatt "Fixkosten" ergeben
und weiter
Dieser Lohn-Sprengstoff ist das erwähnte Einfallstor
ergibt dann
Es geht eben nicht darum, welche Meinung jeder einzelne zu der Fahrerentlohnung hat, sondern nur darum, der Behörde nicht zu gestatten, das eine zu fordern (Festlohn) und das andere zu kalkulieren (Prozentlohn). Wenn die Behörde das eine will (Festlohn), dann muss sie es auch mitkalkulieren

Viele haben die Tragweite dieser erwähnten Fehler wohl noch gar nicht begriffen, sonst wüssten sie, wieviel Sprengstoff sich darin verbirgt !

Man kann von C.G. halten was man will, aber die zurückliegenden Monate haben wohl überdeutlich gezeigt, dieser Mann ist hartnäckiger als Fußpilz,ihn an den Hacken zu haben.....
viel Spaß liebe BWVI, da seht man zu, wie ihr aus der Nummer wieder rauskommt.

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Beitrag von SindSieFrei? » 16.07.2012, 20:04

Equinox hat geschrieben: ...Viele haben die Tragweite dieser erwähnten Fehler wohl noch gar nicht begriffen,...
Was sagt eigentlich der Staatsrat zu dieser BWVI-Posse? Oder der Senator? Buisiness as usual?
Dura lex, sed lex.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 16.07.2012, 21:52

Wie wäre es, wenn Du Herrn Aschermann, Herrn Senator Horch und sonsteinem relevanten RV
oder Staatsrat diese Dinge mal in der nötigen sprachlichen Schärfe mit entsprechenden Sachverhalten, Logiken und Zitaten gewürzt, auftischt?

Der Brief von Jörn ist zwar okay, läßt es daran aber doch ein wenig missen.

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Beitrag von jr » 16.07.2012, 22:24

Anna Chronismus hat geschrieben:
Werner: Das Gesetz schreibt vor, das der Fahrpreis ein Mix aus Zeit und Entfernung ist.
Wo steht das?

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Beitrag von SindSieFrei? » 16.07.2012, 22:37

Endlich kann ich mal was ohne Lesebrille lesen! Lieber Schmiddel, ich bin hier aktiv, ich bin recherchemäßig sehr aktiv und spreche mit vielen Kollegen und vielen "anderen". Ich arbeite dabei jemandem in dem Moment zu, wo ich es für mich als richtig erachte. Nenn mich egoistisch, aber Verbänden unterwerfe ich mich nie mehr. Ich bin hier unabhängig und nach meiner Interimsphase beim HTV froh, dieses zu sein! Die Gründe kennst du gut.

Wenn Jörn diese Fachaufsichtsbeschwerde angestrengt hat, hat er das gemacht. Jörn ist beratungsresistent, außer man macht mit ihm eine Demo! Ich hatte 3 mal den Finger an meinem Abzug am Smartphone und wollte ihm schreiben "lass es, warte ab." Dann habe ich es gelassen. Ich habe, sowohl wie Eberhard aus seiner Sicht als Verwaltungsrechtsexperte und andere auch viele Anregungen zum hiesigen Topic gegeben. Das war es! Ich bin kein Funktionär und will es auch nicht sein. Und eine solche Sache, die übernotwendig wäre, sollten Profis durchziehen. Aktionismus ist nicht mein Ding, die Reaktion Aschermanns auf Jörn sprach Bände. Hätte er es für brisant erachtet, wäre 2 Wochen nichts gekommen! Kenn ich so von "anderen" ...Only my 2 cents.

LG
Dura lex, sed lex.

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Beitrag von eichi » 16.07.2012, 23:35

@ jr and to whom it may concern...

z.B. im Informationsblatt für Taxitarif festsetzende Behörden zu den Anforderungen
an Taxitarife aus eichrechtlicher Sicht, herausgegeben vom Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen
im Freistaat Sachsen.
In ihm heißt es unter 2., Begriffsbestimmungen:
"Besetzt" Berechnung des Fahrpreises auf der Grundlage eines evtl. Grundpreises und
eines Weg- und/ oder Zeittarifes.

Des Weiteren im PBefG:
§ 51 Beförderungsentgelte und -bedingungen im Taxenverkehr
(1) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr festzusetzen. Die Rechtsverordnung kann insbesondere Regelungen vorsehen über

1.
Grundpreise, Kilometerpreise und Zeitpreise,

Im Kommentar von Bidinger schreibt er zu §51 ganz deutlich, dass unterhalb einer
bestimmten Geschwindigkeit, bzw. beim Anhalten an Ampeln, der Zeittarif eingeschaltet wird.
Dass beides gleichermaßen anzuwenden ist, ist natürlich nicht exakt definiert, könnte aber
an anderer Stelle durch Gewinnerzielungsabsicht, Verzinsung des eingesetzten Kapitals,
etc. etc. abgeleitet werden.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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