Taxitarif 2012 - Behördeneinladung und Kostentabelle

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Anna Chronismus
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Beitrag von Anna Chronismus » 01.11.2012, 15:26

Anna Chronismus hat geschrieben:Ob Du es schaffst, diese Kritik einfach mal hinzunehmen?
Ergebnis: Leider nein.
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Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 01.11.2012, 20:11

Anna Chronismus hat geschrieben:
Anna Chronismus hat geschrieben:Ob Du es schaffst, diese Kritik einfach mal hinzunehmen?
Ergebnis: Leider nein.
Ach so, Du meintest 'kommentarlos hinnehmen', so wie Du es immer nicht machst?

RaimundHH
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Beitrag von RaimundHH » 02.11.2012, 13:51

Moin,
Südwester hat geschrieben:
Dein Chef "verdient" an legal beschäftigen Fahren inzwischen so wenig, dass es egal ist ob Du unterwegs bist oder nicht.
und ich dachte immer, daß Unternehmer ihr Geld mit dem Betrieb
von Taxen verdienen
Südwester hat geschrieben: Du meinst, aus einem Stunden Bruttoumsatz von 20 Euro 8,50 brutto Fahrerlohn zahlen zu können?
wenn dem nicht so ist, könnte es dann sein, daß der/Dein Betrieb
unwirtschaftlich ist und keine Konzessionsberechtigung hat?!
Südwester hat geschrieben: Bevor blind Forderungen nach Stundenlohn in den Raum geworfen werden, muss derjenige diese auch betriebswirtschaftlich darlegen können.
Ist es nicht so, daß man, bevor man "blind" ein Unternehmen gründet,
betriebswirtschaftlich nachweisen sollte, daß man seine Angestellten
angemessen entlohnen kann?!


Grüße

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Beitrag von Poorboy » 03.11.2012, 06:36

Betriebe mit zuwenig Umsatz werden geschleckert, ist normal.

Poorboy

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Anna Chronismus
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Beitrag von Anna Chronismus » 03.11.2012, 11:55

Poorboy hat geschrieben:Betriebe mit zuwenig Umsatz werden geschleckert, ist normal.Poorboy
Besser: Sollte auch in unserer Branche normal werden. Bisher verhindert insbesondere das Modell des Provisionslohns häufigere Pleiten, das unternehmerische Risiko wird auf den angestellten Fahrer übertragen. Das im Verhältnis geringe Maß an Insolvenzen im Taxengewerbe ist übrigens eines der juristischen Gründe, warum ein Konzessionsstop mit großer Wahrscheinlichkeit (mal wieder) am Hamburger Verwaltungsgericht scheitern würde.
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Beitrag von RaimundHH » 03.11.2012, 13:56

Moin,

ausschlaggebend für ein wirtschaftliches Unternehmen ist nicht der
Umsatz, sondern der Gewinn.

Weiß jemand in welchem Umfang die Behörde bei der
Konz.-Verlängerung/-Erteilung die tatsächlich erzielten Gewinne
beurteilt, oder werden nur die Umsatzzahlen gemäß
der Unternehmensform begutachtet?

Frage:
Ist ein 10-Wagen-Unternehmer mit einem monatlichen Gewinn
pro Wagen von € 200,-- genauso wirtschaftlich/plausibel wie
ein Einzelunternehmer mit einem Monatsgewinn von € 2000,--?

Grüße

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Beitrag von Anna Chronismus » 03.11.2012, 15:46

RaimundHH hat geschrieben:Frage: Ist ein 10-Wagen-Unternehmer mit einem monatlichen Gewinn pro Wagen von € 200,-- genauso wirtschaftlich/plausibel wie ein Einzelunternehmer mit einem Monatsgewinn von € 2000,--?
Am Montag ist 4. Termin der laufenden Gespräche mit der BWVI. Ich werde mal nachfragen und später antworten.
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roter stern
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Beitrag von roter stern » 03.11.2012, 16:44

@ Raimund und Anna

Natürlich kann dieser Zehn Wagenunternehmer wirtschaftlich und plausibel sein.
Wenn er seine Fahrer anständig bezahlen kann.
Wenn er die Arbeitnehmerschutzgesetze und Sozialvorschriften einhält.
Wenn die Fahrzeuge technisch 0.k. sind.

Dann soll er doch 10 mal 200 € summa 2000 € Gewinn haben.
vor Einkommensteuer und Krankenversicherung versteht sich.
Das ist dann ja auch ein Fulltimejob.
Aber ob das mit 25 € möglich ist wage ich stark zu bezeifeln.
Für nicht alle, die gerne Taxifahrer, ist es sinnvoll EWU zu werden.
Studenten, Wenigfahrer, zuverdienende Rentner, und,und und.

Aber wenn dieser Zehn Wagenunternehmer seine 2000 € pro Monat
nur dadurch erreicht
dass er
unterirdische Löhne bezahlt ( die sogenannten Unsinnswerner Löhne)
Arbeitnehmerschutzgesetze und Sozialvorschriften nicht einhält.
die Fahrzeuge technisch nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürften.
Dieser Unternehmer muß kielgeholt werden.
Dieser Unternehmer macht das Taxengewerbe kaputt.
Und saugt einen riesenbatzen Umsatz ab.

Und dann gibt es noch die reine Weste Mischform MWU.
Löhne o.K. Sozialvorschriften und Arbeitnehmerschutzgesetze o.K.
Fahrzeuge o.K.
Aber
Wenn dieser Betrieb nur plausibel bestehen kann, weil er sich in einem
erheblichen Ausmaß finanziert durch
Verkehrsunfälle die über Gutachten abgerechnet werden.
Lohnzusatzleistungen vom Arbeitsamt.
Nichantrittsprämien von Fahrern für ausgefallene Schichten oder Teilschichten ( moderne Form der Schwarzgeld Generierung )

Dann halte ich diesen Unternehmer ebenfalls für einen
Totengräber des Taxengewerbes.
Und die Taxenunspezifischen Einahmen werden schließlich von der
Solidargemeinschaft der Steuer - und VersicherungsprämienZahler
finanziert.
Sklavenhändler Telefon - hörst du nicht es klingelt schon.
so long
roter stern

Es gibt hier natürlich Rechenkünstler die meinen
20 € Umsatz reicht aus um Fahrer zu beschäftigen.
Aber was ist eigentlich mit den Finanzierungsraten der Taxen, wenn mal zwei Fahrer gleichzeitig krank sind.
Dann bricht doch die ganze
20 € Umsatz reicht um Fahrer zu beschäftigen Kalkulation
zusammen wie ein Kartenhaus

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 03.11.2012, 16:51

Ja, diese "Nichtantrittsprämien" sind auch so ein Unding in diesem Geschäft.
"Schadenersatz" für ausgefallene Schichten, nennen die Taxenunternehmer das.
Auch bei "Premienfunk"unternehmern in Hamburg verbreitet.

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Beitrag von SindSieFrei? » 03.11.2012, 18:07

Schlichtweg illegal! Sittenwidriger Vertragsbestandteil. Vertragsstrafen nur möglich, wenn z.B. Wettbewerbsgeheimnisse beim Wechsel zu einem anderen Unternehmen verraten werden (korrekte Bezeichnung Konventionalstrafe). Schadensersatz möglich bei Nichtaufnahme der Tätigkeit am ersten vertraglichen Arbeitstag ohne Begründung (Fernbleiben ohne Krankmeldung). Aussage eines Arbeitsrichters a.D. Nicht weiter diskussionsfähig.

LG
Dura lex, sed lex.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 03.11.2012, 20:43

Oha, täusch Dich da mal nicht!

"Meine" Arbeitsrichterin beim Vergleichstermin zum Kündigungsschutzprozess war drauf und dran 2 ausgefallene Arbeitstage,
einmal "mit" Schuld, einmal "ohne", gegeneinander aufzurechnen.

Da machst Du dicke Augen .... :roll:

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Beitrag von SindSieFrei? » 03.11.2012, 21:06

Nö, mach ich überhaupt nicht. Ersatzschichten sind bei verschuldetem Ausfall möglich! Wenn die dann nicht geleistet wurden, dann %-ualer Lohnabzug möglich, aber strittig, da noch nicht "ver"urteilt.

Ich schrieb dagegen über AusfallZAHLUNGEN (du ja auch durch das Wort "Prämien") des AN an den AG! DIES ist ein nicht legaler Vertragsbestandteil. Ganz einfach zu verstehen, wenn man das AG-Recht kennt. Er kann dafür eine Abmahnung aussprechen, aber darf von Dir kein Bargeld kassieren!

LG
Dura lex, sed lex.

roter stern
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Beitrag von roter stern » 03.11.2012, 21:46

man sind sie frei
man schmiddel
ihr beißt euch jetzt an den Nichtantrittsprämien fest.
Die sind natürlich eine Sauerrei.
Und sind natürlich nicht in den Arbeitsverträgen niedergelegt.
Es war im Anfang eine Diziplinierungsmaßnahme für seelisch
nicht stabile Fahrer.
Fahrer zahlte - alles jut.
Und im Laufe der Zeit wurde es zu einer für den MWU
wunderbaren Einnahmequelle.
schwarz ( ohne Quittung ) nicht anrechenbar für seine persönlichen GKV
Krankenkassenbeiträge und auf die EK Steuer.
Das gleicht die Einnahmeverluste durch die Tesimextruppe mehr als aus.

Normale Firmen schreiben bei unentschuldigten Fehlen eine
Abmahnung aus.
Wenn das noch mehrmals passiert, wird dem Fahrer eine Kündigung
ausgestellt.
Der MWU, aufgrund knappster Kalkulation möchte aber den schlappen
Fahrer behalten, der hin - und wieder eine Schicht ausfallen läßt,

Schließlich laufen die Ratenzahlungen für den Benz weiter.

Und der schlappe Fahrer, hat sich mit dem verständnisvollen
MWU arrangiert.

Hat Angst einen neuen Arbeitgeber zu finden.

Was auf den ersten Blick aussieht wie eine Win/Win Situation.
Für Fahrer und Unternehmer.
Zementiert die asozialen Umsatzverhältnisse im Gewerbe.
Und der MWU mußte früher seinen Betrieb mittels Grauarbeit
bertriebswirstschaftlich auswerten.
Sonst ging es ja garnicht.
Und heute hat er die Nebeneinnahme durch Nichtantrittsprämien.
unkontrollierbar - seitens der Tesimexkeksperten.
Totengräber des Gewerbes die so agierenden MWU´s.
so long
roter stern
Taxenbehörde und Handelskammer
sind im gesetzwidrigen tausendjährigem Dornrößchenschlaf.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 03.11.2012, 22:16

Aber genau das meinte ich doch auch.
Na, is ja jut.
oder vielmehr schlecht :lol:

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Beitrag von roter stern » 03.11.2012, 22:59

Ja Schmidele
Spaß muß sein, sonst kommt keiner zu Beerdigung.
Is ja gut schlecht.
Aber was ist mit MWU´s, die taxenunspezifischen Einnahmen
durch Abrechnungen von Unfällen gemäß Gutachten dringend
zusätzlich benötigen, um über die Runden zu kommen ?
Und was ist mit MWU´s, die Lohnzuschüsse seitens des
Arbeitsamt´s dringend benötigen, um über die Runden zu kommen ?

Und damit die nicht auskömmlichen Taxentarife zementieren.
Die MWU´s wachten erst auf, als 8,50€ Mindestlohn droht.
Eine Selbstverständlichkeit für Mitteleuropäer.
Vorher wurden die Prozente gnadenlos gekürzt !!!
8,50 € - Noch nicht mal ausreichend - heutzutage.
Und das könnte , trotz allem Support seitens der Solidargemeinschaft,
seitens der Steuerzahler und der Prämienzahler der KFZ Versicherung,
ihnen trotzdem die Geschäftsgrundlage zerstören.

leck mich am Ärmel
nicht du Schmiedele
roter stern

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